Restwertangebote jetzt doch ohne Lichtbilder?

Über einen namhaften Sachverständigen aus dem süddeutschen Raum erhielt ich folgende Information, dass Fahrzeugeinstellungen in die Onlinerestwertbörse auch ohne Fotos möglich sei. Der Mitteilung war ein Informationsschreiben der Firma net.casion AG, Unterhaching, Bayern beigefügt. Das Informationsschreiben der Firma net.casion AG gebe ich wie folgt bekannt:

car.casion news 2010 / Fahrzeugeinstellungen ohne Fotos!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen und kommenden Tagen wurden bzw. werden bei car.casion verstärkt Fahrzeugeinstellungen ohne Fotos vorgenommen. Hierbei handelt es sich nicht um technische Einstellungsprobleme bei car.casion, sondern vielmehr um die Berücksichtigung einer neuen BGH-Entscheidung I ZR 68/08.

Bei diesen Fahrzeugeinstellungen dürfen aus urheberrechtlichen Gründen die Fotos durch den Versicherer nicht weitergegeben werden, da die Fotos von freien Gutachtern und Sachverständigen erstellt wurden und dadurch urheberrechtlich geschützt sind.

Wir hoffen, dass es Ihnen dennoch möglich ist, auf einen Grossteil dieser Fahrzeuge verbindliche Restwertgebote abzugeben.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, rufen Sie uns doch einfach unter Tel. (o89) 44236-110 an. Vielen Dank und weiterhin gute Geschäfte, wünscht Ihnen das net.casion Team.

Mit freundlichen Grüßen

H.B. (Vertriebsleiter Händler)

Wie ich schon vermutet hatte, werden die Onlinebörsen alles daransetzen, dass ihre Internetrestwertbörsen auch weiterhin bestehen. Allerdings müssen sie sich fragen lassen, wofür sie die Onlinebörsen betreiben, da der Geschädigte und sein Sachverständiger lediglich Angebote des allgemeinen regionalen Marktes beachten darf. Das hat nicht nur der VI. Zivilsenat, sondern mit der Urheberrechtsentscheidung I ZR 68/08 auch der I. Zivilsenat so entschieden. Was meint Ihr?

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72 Antworten zu Restwertangebote jetzt doch ohne Lichtbilder?

  1. VAUMANN sagt:

    Es gibt nur einen Sachverständigenverband,der sich Verläumdungen einer bekannten Versicherung ausgesetzt sieht, aber den Namen darf man hier ja nicht nennen!
    Den unabhängigen SV kann man schon finden,einfach mal googeln!

  2. HD-30 sagt:

    @Hunter.“Auf alle Fälle nicht am Logo..“

    Das gilt auch für die IHK. Dort kann man bei der IHK aktuell im Verzeichnis der öbv SV für Kfz-Schäden + -bewertung, PLZ-Bereich 12, nachlesen.

    „Dipl.-Ing XX“ öbv SV – E-mail “ xxx@CAREXPERT.de„.

    Also – was soll’s, stört doch niemanden. Jetzt beschäftigt die Versicherungswirtschaft (carexpert) auch schon eigene öbv SV? Bitte – geht doch!

  3. muc81369 sagt:

    Wir verstehen die Infos der Restwertbörsen an die Bieter als Aufforderung, bei Interesse an dem Unfallauto direkt mit der Börse Kontakt aufzunehmen, damit die Foto direkt per Mail angefordert werden können. Somit erscheint das Kundtun der RWbörse,“alle Angebote ohne Foto stammen von Versicherungen“, doch auch recht verständlich. Weiter oben hat ein Bieter gebloggt, er ist froh darüber, dass die der deutschen Sprache nicht mächtigen ohne Foto nicht mehr so stark mitbieten können. Das zeigt doch ganz klar, wo sich hier bewegt wird. Die ortsansässigen Bieter gehen doch sowieso in den jeweiligen Schadenstellen mit den Sachbearbeitern am Schreibtisch die Gutachten durch. Die RWbörsen hatten doch nur eine Alibifunktion für den Sachbearbeiter. Jeder SB ist doch schon sein eigenes Profitcenter. Die wissen doch oben in den Vorständen schon lange wo der Haase den Pfeffer holt. Jeder der das Geschäft lange genug kennt, kann an den Objektnummern erkennen welcher Versicherer hier eingestellt hat und dementsprechend Nachfragen. Auch dürfte es für die Eingeweihten nicht unbekannt sein, dass Jeder der einen bestimmten Angebotspreis haben will diesen auch mit Bieternamen jederzeit bekommt. Wie dann letztendlich unter den Künglern abgerechnet wird, werden Aussenstehende nie erfahren. Erst wenn einer von den Künglern von dem Anderen über den Tisch gezogen wird und es zum Streit kommt, kommt vielleicht ein Stück dieser Kungeleien an die Öffentlichkeit. (Da gab es mal mit dem HDI ein solches Theaterstück vor über 30 Jahren.)

    Wir SV sollen doch einen Nutzen aus dem vom Kollegen erfolgreich erstrittenen Urheberrechtsurteil durchsetzen.
    Bei uns wird derzeit jeder Vorgang auf ein Restwertgebot der Versicherer herausgesucht und zum Anspruch wegen Verstoß gegen das Urheberrecht geprüft. Wenn schon, denn schon. Nach dem Motto: Weniger Unfallgutachten, dafür mehr Streitfälle!

    Grüsse vom Wegelagerer

  4. HD-30 sagt:

    @muc81369
    Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Laut gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen geht’s wie folgt:

    Man braucht keine Bilder einstellen. Der Interessent fordert die bei der Vers. an. Der bekommt da einen Zugang und das war’s dann.

    Nach dem Motto: „Jede Vers. ist ihre eigene Börse.“

    Deshalb wird der BVSK auch nicht einmal 2,50 € fürs Foto erzielen. Die Grenzkosten bei den Vers. sind im obigen Verfahren weit darunter. Aus die Maus – nix mit Zusatzprofit.

  5. Andreas sagt:

    Mehrarbeit wirds nur für die Bieter, aber die merken es nicht mal…

    Grüße

    Andreas

  6. Hunter sagt:

    Man braucht keine Bilder einstellen. Der Interessent fordert die bei der Vers. an. Der bekommt da einen Zugang und das war’s dann.

    = öffentlich zugänglich machen => Urheberrechtsverstoß

  7. rgladel sagt:

    @Hunter:

    Wie soll man das beweisen können?

  8. Exiltrojaner sagt:

    genau,es fehlen euch die Beweise!
    Wie verschaffe ich mir Beweise,darüber solltet ihr -gerne auch laut hier im Blog-nachdenken!
    Und zusätzlich wie wärs damit:alle Bieter zum Abholen vor Ort zum selben Zeitpunkt bestellen!
    Dieser Anblick würde ordentlich was hermachen,so aus der Hecke heraus mit nem Tele bedröppelte Gesichter fotografieren macht bestimmt Spass!
    Treffpunkt Schrottplatz für alle Bieter,das hat doch was!
    Da könnten die dann alle zukucken,wie ihr gesponsortes Gebot in der Schrottpresse verschwindet!—und dann ab nach hause–wieder 600km zurück,selbe Baustelle auffer Autobahn,nur diesesmal vonner anderen Seite!LOL–und diese Spritkosten! eieieieieiei! so ein Sch. aber auch…. LOL

  9. Hunter sagt:

    @rgladel

    Wie soll man das beweisen können?

    Immer die gleichen banalen Fragen.

    Wie wurde wohl bisher ein Urheberrechtsverstoß bewiesen, obwohl in der Regel kein Zugang zu den Restwertbörsen vorlag?

    Da gibt es diverse kreative Ansatzpunkte, die – mit der Bitte um Nachsicht – natürlich hier nicht alle veröffentlicht werden.

    Ein simples (bekanntes) Instrument ist aber z.B. die Zeugenaussage des Bieters.
    Keine Versicherung/Restwertbörse kann sämliche Bieter „kontrollieren“ bzw. zum Schweigen „verurteilen“.

    Hohe Gewinne aus den Restwertbörsen können nur erwirtschaftet werden, wenn genügend Bieter daran teilnehmen. Je mehr, desto besser. Mobile.de ist z.B. ein Beleg für diese These. Je größer das Angebot, desto größer das Interesse an der Plattform. Gleiches gilt für den Erfolg von Google, ebay usw..
    Aber genau hier liegt der grundsätzliche Schwachpunkt der Restwertbörsen.
    Zur Durchführung rechtswidriger Geschäftspraktiken muss man zwangsläufig eine „Selektion“ der Bieter vornehmen.
    Filtert man die Bieter zu sehr auf „Sicherheit“, gibt es nicht genügend Teilnehmer und damit keine effizienten Gebote.
    Filtert man zu grob, gibt es zu viele „Leckagen“ innerhalb des Systems.
    Wenn aber eine Börse tatsächlich alle Leckagen abdichten will, ist die Effizienz dahin (Suizid).
    Wird nicht „geflickt“, dann sind wir am Zug….

    @Exiltrojaner

    Auch eine nette Möglichkeit, an der Kostenspirale der Schädigerseite zu drehen.
    Liegt aber leider nicht im Einflussbereich der Sachverständigen.

  10. Peter Pan sagt:

    „Dafür,dass der Restwert in diesem Gutachten nach den Vorgaben des BGH ermittelt wurde,verbürgt sich der Unterzeichner hiermit gegenüber der Schädigerseite als deren Erfüllungsgehilfe(BGH NJW 1972,1800)“.
    Dieser Satz sollte in jedem Schadensgutachten fettgedruckt stehen;was gäbe es dann noch am Restwert überhaupt zu prüfen?
    Antwort:GARNICHTS!!
    Wo es nichts zu prüfen gibt,braucht es auch keine Restwertbörsen und es besteht überhaupt kein ernstzunehmender Bedarf an der Übertragung von Urheberrechten an Lichtbildern.
    Ob der Herr Fuchs das je begreifen wird?
    MfG. Peter

  11. Exiltrojaner sagt:

    @ Hunter
    nicht im Einflussbereich der Sachverständigen?
    GLAUBICHNICH!
    Der Ärger ist gross;da sinkt so manche Hemmschwelle.
    Ich hab ja auch n´Handy mit Nummernunterdrückung und meine Stimme klingt genauso wie die des Schwagers der Geschädigten.
    Gutachterkosten kürzen,mich beim Kunden schlechtreden und dann auch noch meine Bilder gegen mich und meinen Kunden verwenden—-da hätte ich Verständnis dafür,wenn bei einigen der Kragen platzt und Pläne geschmiedet werden.

  12. Hunter sagt:

    @Peter Pan

    Ob der Herr Fuchs das je begreifen wird?

    Der hat bestimmt schon lange begriffen und entsprechend „reagiert“.

    Seine Mannen haben aber offensichtlich (bis heute) noch nicht begriffen, warum die Geschäftsleitung gerade so und nicht anders „reagiert“?

    @Exiltrojaner

    Infame Pläne schmieden ist wohl nicht im Sinne der freien und unabhängigen Sachverständigen?

    Die Sachverständigen waren bisher erfolgreich, weil sie sich im Rechtsrahmen bewegt und die Auseinandersetzung bewusst nicht auf dem niederen Niveau einiger Versicherer geführt haben. Stil, Glaubwürdigkeit und Anerkennung sind wesentliche Argumente in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

  13. Friedhelm S. sagt:

    Hi Peter Pan,
    war das nicht so, dass nach OLG Hamm, OLG Köln und OLG Naumburg der Sachverständige gerade nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist? Wie soll ich also deinen Satz verstehen?
    MfG
    Friedhelm S.

  14. virus sagt:

    Wo liegt das Problem?

    – beim °dummen° Unfallopfer, egal ob Kasko oder Haftpflicht?

    – zunächst deshalb, weil wohl kaum einer weiß, dass er sich Restwertangebote – erzielt aufgrund der Missachtung der BGH Rechtsprechung durch diverser Versicherer – außerhalb seiner persönlichen Möglichkeiten nicht anrechnen lassen muss?

    – gleiches gilt für die Rechtsverletzung des Urheberrechts des Sachverständigen auf seine Bilder?

    – dann, dass dem Versicherten bzw. Geschädigten nicht mitgeilt wird, wem alles auf seine persönlichen Daten Zugriff seitens der Assekuranz gewährt wurde – Datenschutzgesetz???

    – nicht zuletzt führt die Arbeitsweise vieler Anwälte dazu, dass ein Anspruchsteller „dumm bleibt“?

    – und, nicht zu vergessen, die Richterschaft, die sich oftmals keine Gedanken darüber macht, dass es keiner Diskussion in Punkto Restwerte – aufgrund der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung bis hin zum BGH – aus diversen Onlinebörsen mehr bedarf???

    Und das Gegengewicht hierzu – Verbraucherschutzorganisationen wie der ADAC???

    Die ADAC AG, Abt. KFZ-Versicherer – agierend als ADAC-Schadenservice

    – scannt die KFZ-Gutachten in Bonn;
    – lässt diese verloren gehen;
    – macht den Gutachter dafür verantwortlich;
    – will für seine Fehler nicht einstehen;
    – lässt diese den Geschädigten ausbaden;
    – verweigert die Zahlung an den SV;
    – ist der Meinung, dass er als Versicherer das Recht hat, Bilder aus Gutachten in die Börse einzustellen
    – und behauptet dann auch noch,
    – dass sich ein Geschädigter so erzielte Gebote anrechnen lassen muss.

    Dies alles so geschehen vor einigen Wochen bzw. dieser Tage geäußert!!!

  15. DerHukflüsterer sagt:

    @ Peter Pan
    Dienstag, 27.07.2010 um 19:28

    “Dafür,dass der Restwert in diesem Gutachten nach den Vorgaben des BGH ermittelt wurde,verbürgt sich der Unterzeichner hiermit gegenüber der Schädigerseite als deren Erfüllungsgehilfe(BGH NJW 1972,1800)”.

    Hi Peter Pan,
    als Sachverständiger bin ich von Niemanden ein Erfüllungsgehilfe, das war schon immer so und wird auch so bleiben und das ist gut so.

  16. Peter Pan sagt:

    Hallo Friedhelm S
    Ich sagte doch,dass der SV Erfüllungsgehilfe des Schädigers,nicht des Geschädigten ist!
    MfG Peter

  17. Glöckchen sagt:

    Hi Hukflüsterer
    bist du wohl!
    Du hilfst der Versicherung mit deinem Gutachten bei der Erfüllung ihrer Pflicht gegenüber dem Unfallopfer,die Höhe des Schadens auf eigene Kosten feststellen zu lassen!
    Siehst Du anders?
    Es bleibt dir unbenommen,laienhafte Meinungen zu verbreiten,nur mit Ruhm wirst du dich dann halt nicht bekleckern!—Ich könnte jetzt auch anfangen zu behaupten,dass dieser Blog kein Fluch,sondern ein Segen für die HUK ist.LOL
    Klingelingelingelts?

  18. HD-30 sagt:

    @Hunter “ = öffentlich zugänglich machen => Urheberrechtsverstoß“

    Wieso öffentlich? Geschlossener Bieterkreis.

  19. Hunter sagt:

    Öffentlich zugänglich machen = nicht an Menge/Anzahl der Personen gebunden.

    Bei Gericht wurden die Restwertbörsen seitens der beklagten Versicherer stes als „geschlossener Bieterkreis“ dargestellt => Fehlanzeige!

    Veröffentlichung ist das blose zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützen Materials. Auch die direkte Versendung der Lichtbilder, z.B. per E-Mail, – ohne Zustimmung des Rechteinhabers – ist bereits ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
    Im übrigen ist auch das Einscannen der Lichbilder bei den Versicherern bereits ein Urheberrechtsverstoß => unerlaubte Vervielfältigung!

    Beispielhaft auch bei der Musikindustrie; Bereits 1 einziger heruntergeladener Musiktitel ist eine Urheberrechtsverletzung.

    Die Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Lichtbilder) an Dritte (wie auch immer) => Urheberrechtsverstoß.

    Es spielt also keine Rolle, auf welchem Weg seitens der Versicherer/Restwertbörsen momentan versucht wird, das Urheberrecht zu umgehen. Es gibt nämlich keinen!

  20. HD-30 sagt:

    Hunter@ Mag alles richtig sein, aber „Die Nürnberger hängen keinen, es sei den sie haben ihn“

    Und real, also praktisch ohne erheblichen Aufwand, wird das nur schwer nachzuweisen sein. Mir jedenfalls fällt da momentan nicht zu ein.

  21. DerHukflüsterer sagt:

    @ Glöckchen
    Mittwoch, 28.07.2010 um 13:24

    „Hi Hukflüsterer
    bist du wohl!“

    Hi Peter Pan

    Da habe ich mich tatsächlich nicht mit Ruhm bekleckert, deshalb nehme ich hiermit meine Aussage zurück u. behaupte in Zukunft das Gegenteil!
    LOL
    DerHukflüster

  22. Friedhelm S. sagt:

    Hi Peter Pan,
    da muss ich in der Eile etwas überlesen haben. Entschuldigung.
    MfG
    Friedhelm S.

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