Schier Unglaubliches berichtet eine Rechtsanwältin aus dem Kölner Raum über ein Verfahren vor dem AG Köln mit dem AZ: 264 C 126/05.
In diesem Rechtsstreit ging es – wie üblich bei den Auseinandersetzungen mit der HUK Coburg – um pauschales Gutachterhonorar und um Rechtsanwaltskosten, die wider die Rechtslage nicht reguliert wurden.
In dem Verfahren behauptete die HUK Coburg hartnäckig, die Rechtsanwältin des Klägers hätte die Sachverständigenkosten, die sie für ihren Mandanten einklagt, persönlich bereits vor Klageerhebung erhalten und die Klage sei deshalb abzuweisen.
Dieser Prozessvortrag der HUK Coburg war natürlich falsch; er verstieß nicht nur gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gem. § 138 ZPO, wo es heißt: "Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben."
Der Vortrag stand auch in dem Verdacht, tatbestandlich die Voraussetzungen des Prozessbetruges zu erfüllen.
Die Anwältin war so clever und rief in Coburg an; auf Nachfrage wurde ihr von dort aus erklärt, dass keinerlei Zahlungen an sie geflossen und die Sachverständigengebühren auch nicht an den Mandanten der Rechtsanwältin gezahlt worden seien. Diese Informationen teilte die Rechtsanwältin pflichtgemäß und wahrheitsgetreu dem AG Köln mit.
Die HUK Coburg behauptete dennoch weiterhin im Rechtsstreit, das Gutachterhonorar an die Rechtsanwältin gezahlt zu haben und setzte sogar noch eins drauf. Jetzt benannte die HUK Coburg die eigene Sachbearbeiterin als Zeugin für die Zahlungsbehauptung.
Diese feine Veranstaltung ließ sich der Richter natürlich nicht entgehen und lud die Sachbearbeiterin zum Termin.
Der zuständige Richter platzte fast vor Wut über das unentschuldigte Nichterscheinen und teilte dem Rechtsanwalt der HUK Coburg mit, er solle jetzt mit dem Vorstand der HUK Coburg telefonieren und in Erfahrung bringen, ob die Klägervertreterin jetzt das Geld erhalten hätte oder nicht, sonst würde er Herrn Hoenen persönlich zum nächsten Termin laden.
Der Anwalt kam dann 30 Minuten später zurück, entschuldigte sich für sein Büroversehen und gab an, die HUK Coburg hätte seit Monaten dem Büro gegenüber zugegeben, dass das Geld nie an die Rechtsanwältin des Klägers gezahlt worden sei; ein Mitarbeiter hätte diese Information verschlampt. Der Anwalt der HUK Coburg erkannte daraufhin zu Protokoll die Forderung im Ganzen an und erklärte noch zudem, die Zahlung der eingeklagten Beträge sei irrtümlich unterblieben.
Daraufhin erging noch im Termin folgendes Anerkenntnisurteil:
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Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 390,85 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. seit dem 07.12.2004 zu zahlen.
Weiterhin werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 47,50 € vorgerichtliche, nicht anrechenbare Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2005 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Nach den Angaben des HUK-Anwaltes im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Köln soll es sich um ein Versehen seiner Anwaltskanzlei gehandelt haben, dass
- im Rechtsstreit behauptet wurde, das Gutachterhonorar sei gezahlt,
- im Rechtsstreit behauptet wurde, das Gutachterhonorar sei an die Klägervertreterin gezahlt,
- für die Zahlungsbehauptung Beweis angetreten wurde durch die namentliche Benennung der Sachbearbeiterin bei der HUK Coburg,
- selbst nachdem aufgrund dieser Beweisbehauptung durch das AG Köln erlassenen Beweisbeschluss auf Einvernahme dieser Sachbearbeiterin der falsche Vortrag nicht zurückgenommen wurde.
Wer das glaubt, zieht die Hose mit der Beißzange an.
Man muss wissen, dass das Verteidigungsvorbringen des lieben HUK-Anwaltes in dem Verfahren vor dem AG Köln nicht auf dessen eigener Erfindung basieren kann, sondern dass er die Information, die Gutachterkosten seien bezahlt, von der HUK Coburg erhalten und dementsprechend im Rechtsstreit vor dem AG Köln den Einwand der Erfüllung der Klageforderung vorgebracht hat.
Für die Tatsache der Erfüllung einer Forderung ist derjenige beweispflichtig, der sich auf die Erfüllung beruft, also in diesem Verfahren die HUK Coburg.
Der Anwalt muss deshalb mit der HUK Coburg Rücksprache genommen und nachgefragt haben, wer denn als Zeuge für die Erfüllungsbehauptung genannt werden kann. Dem Anwalt ist dann sicher von der HUK Coburg die Sachbearbeiterin als Zeugin gestellt worden und der Anwalt hat die Sachbearbeiterin gegenüber dem AG Köln auch als Zeugin für die Zahlung des Gutachterhonorars benannt.
Ein Büroversehen, wie behauptet wird, ist – kennt man die Abläufe – absolut und nachhaltig unglaubhaft.
Vielmehr ist wahrscheinlich – und das folgt aus dem konkreten Nichterscheinen der Sachbearbeiterin der HUK Coburg im Termin zu ihrer Zeugeneinvernahme vor dem AG Köln – dass man versucht hat, die Klägervertreterin zu disziplinieren und zu diskreditieren.
Mir wäre deshalb der Erklärungsversuch eines Büroversehens beim HUK-Anwalt unzureichend; ich würde der Kollegin raten, die Aufklärungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft zu nutzen, indem eine Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges erstattet wird.
Schon im Jahr 2002 schrieb der GF des deutschen Anwaltsvereins in der Beschwerdesache gegen die HUK Coburg, beim deutschen Anwaltsverein sei bekannt, dass die HUK Coburg versuche, unliebsame Rechtsanwälte über Honorarkürzungen und Honorarvorenthaltungen zu disziplinieren.
Ich rege bei den Kollegen an, die diesen Blog lesen, gleiche oder ähnliche Erfahrungen hier öffentlich zu machen.
Mitgeteilt von Peter Pan im Mai 2006
Hi Peter Pan,
Der Bericht ist für mich nicht unglaublich, sondern passt wie die „Faust auf das Auge“ zu Vorgängen bei der Huk-Coburg,wie das Verbreiten und Verwenden einer gefälschten Urkunde, welche nun bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurden.
Darüber werde ich noch gesondert u. ausführlich zum richtigen Zeitpunkt, in Verbindung mit der öffentlichen Presse berichten.
hallo bloger,
hört und liest sich wie die darstellung bei syentologie.
vielleicht sollte der verfassungsschutz mal aktiv werden. wie kann eine versicherung über dem gesetz angesiedelt sein?
der staat im statt oder?
Guten Tag, wehrte Leser!
Seit einigen Wochen besuche ich regelmäßig diese Website und muss mit zunehmender Verwunderung feststellen, dass dem krimminellen Großkapital in Deutschland wohl keinerlei bremsende Institution gegenüber steht. Über die hier zu lesenden Beiträge bin ich nicht nur fassungslos – nein ich bin geradezu entsetzt, mit welchen rechtswidrigen und radikalen Mitteln und Vorgehensweisen so manche Großunternehmen fremde Gelder veruntreuen. Leben wir den wirklich schon in einer Bananen-Republick Deutschland (BRD)?
Solch aufrechten und starken Streiter, wie die hier kämpfenden Sachverständigen und Anwälte, wünscht sich jede Freimaurer-Bruderschaft. Auch wir haben uns in der Loge dieses Themas angenommen und verurteilen die schmarotzende Art dieser Gesetzesbrecher.
Es bleibt zu wünschen, dass sich die erhbaren und rechtschaffenen Sachverständige und Anwälte in einer Freimaurerloge finden, um im Schulterschluß für die Einhaltung unserer Gesetze streiten zu können.
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Schau in dich – Schau um dich – Schau über dich!
iurare in verba magistri
Zitat von:
„Irritierter Leser Donnerstag, 18.05.2006 um 12:25
vielleicht sollte der verfassungsschutz mal aktiv werden. wie kann eine versicherung über dem gesetz angesiedelt sein?“
Hi,
ich lese gerade die Antwort auf Ihre Frage im Buch des Günter Ogger aus dem Jahre 1994, ISBN 3-426-26734-9
„Das Kartell der Kassierer“ und find genug Antworten in den Kapiteln 11-14.
Sehr aufschlussreich u. treffend.
Beispiel aus Seite 237:
„Ihren immensen Reichtum verdanken die Versicherungskonzerne vor allem der Fürsorge das Staates. Dieses gilt aber nicht,wie man als selbstverständlich annehmen sollte,den Millionen Versicherten,sondern viel eher dem Wohl der Konzerne.
Wie keine andere Branche hat es die Versicherungswirtschaft verstanden,sich den Staat gefügig zu machen.“
Wer übrigens die Adresse des Günter Ogger kennt,könnte jenen auf unseren Blog aufmerksam machen.Da wäre bestimmt genug Zündstoff für ihn zu finden.
MfG
Franz Hiltscher
Wenn Sie mehr wissen möchten …
Günter Ogger erreichen Sie per E-Mail unter info@guenterogger.de
Hallo Rumpelstilzchen,
danke, klappt doch.
hallo peter pan,
Zitat: „…. dass die HUK- Coburg versuche, unliebsame Rechtsanwälte über Honorarkürzungen zu disziplinieren“
Gleiches gilt auch für „unliebsame“ Sachverständige.
Ein Informant berichtete mir von einem Gespräch, zwischen dem Niederlassungsleiter der DEKRA- München-Ost und dem damaligen Schadensleiter der HUK, welches sinngemäss wie folgt ablief:
DEKRA- Niederlassungsleiter:
„Wieso veranlassen Sie die ständigen Nachbesichtigungen beim Sachverständigen ….?
Dessen Gutachten sind doch in Ordnung!“
HUK- Schadenleiter:
„Das ist mir egal, bei diesem SV wird weiter nachbesichtigt!“
Ich brauche wohl nicht extra erwähnen, dass diesem (nach wie vor) undisziplinierten, weil unabhängigen Sachverständigen von der HUK zig- fach die Bezahlung seiner Honorare gänzlich verweigert wurde.
Hallo Beobachter 2,
ähnliches ist auch mir bekannt, aber von einem anderen „volksfürsorglichen“ Versicherer und den unter dem gleichen „General“-Mutterkonzern angesiedelten Versicherern.
Dort wird grundsätzlich alles nachbesichtigt.
Es wird sogar nachbesichtigt, wenn ein Büro, das für diese Versicherung im Auftrag arbeitet, einen Privatauftrag bekommt.
Sprich, der Kunde beauftragt das Büro ein Gutachten zu erstellen, wo der angesprochene Versicherer zahlen muss. Dann wird genau dieser Fall von einem hauseigenen SV nachbesichtigt, obwohl schon jahrelange Zusammenarbeit besteht! Das sind nicht nur Kontrollstichproben, sondern das ist immer so! Zumindest bis vor ca. 1 Monat, ob sich mittlerweile etwas geändert hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo Beobachter 2,
und da sage noch einer, Gutachten können sich die Versicherungen nicht leisten.
Spätestens jetzt muß doch jedem Geschädigten klar sein, dass er durch die Beauftragung eines Gutachters seines Vertrauens nur gewinnen kann. Und dies um so mehr, wenn die Versicherung sich den Geschädigten zum Verbündeten machen will, um dann mit ihm gemeinsam dem Feind – den freien und unabhängigen Gutachter – den Krieg zu erklären.
Sätze wie diese: (Auszug aus einem Schreiben der AXA-Versicherung an einen Geschädigten Autofahrer im Mai 2006.)
Fahrzeugschäden: Sollte das Fahrzeug von einem Sachverständigen besichtigt werden müssen, zum Beispiel um abzuklären, ob ein Totalschaden eingetreten ist, oder weil Sie ihr Auto unrepariert verkaufen wollen, rufen Sie uns bitte an.
Gerne empfehlen wir Ihnen für die Reparatur das AXA-Partner-Werkstattnetz.
– Der Schaden wird in DEKRA-zertifizierten Werkstätten exzellent und fachgerecht beseitigt.
– Auszug ende.
dienen aus unserer Erfahrung ausschließlich dazu, dem Geschädigten durch eigene, nach Vorgaben der Versicherung arbeitende Gutachter berechtigte Ansprüche vorzuenthalten.
Vom Gutachter bei einem Reparaturschaden steht hier gar nichts, denn sicherlich soll dann die AXA-DEKRA-zertifizierte Werkstatt den Schaden mit der Versicherung intern regeln.
Mir stellt sich hier auch noch die Frage, wer bei diesen Werkstätten was zertifiziert.
MfG. Chr. Zimper
Hallo Peter Pan!
Sind die Namen der beteiligten Rechtsanwälte bekannt?
Wenn ja, könnten Sie mir diese, wenn Sie sie nicht veröffentlichen wollen, bitte an meine
email-Adresse >>> gensert@sv24.de
„Schadenmanagement“ geht ja noch weiter 😉
… Die Sachbearbeiter der Versiicherung bekommen z. T. Prämien (bekannt sind mir z.B. 150€) wenn Sie den AST bewegt bekommen in eine z.B. „Netzwerkschadenwerkstatt“ der eigenen Versicherung zu gehen. 😉
MfG
Schönes Wochenende, allerseits!
Hallo Herr Kollege Stoll,
schön dass Sie hier bloggen.
Jeder der etwas beitragen kann ,leistet hier wertvolle Hilfe und ermutigt andere SV sich auch zu erklären.
Danke weiter so.
Hallo Herr Krüger,
ist das die Württembergische………….?
mfG
Ach haben auch andere Probleme mit der Huk… ist ja sehr interessant.
Ob das bei denen eine Masche ist?
Nö, das ist keine Masche bei denen.
Das ist die Geschäftsgrundlage der HUK.
Und Probleme haben nicht „nur andere“ mit der HUK, sondern ALLE!!
Hallo,
wer kann mir helfen, suche Hilfe oder Mitstreiter für eine Sammelklage gegen die HUK- Coburg. Kämpfe seit 05.05.2012 vergeblich um die Bezahlung der Ersatzarbeitskräfte die ich durch meinen Ausfall durch AU- Schreibung zur Aufrechterhaltung meines Unternehmens nötig waren.
Bin dankbar, über jeden Hinweis auf erfolreich geführte Prozesse, oder Geschädigte die vielleicht in der gleichen Situation stecken und auch nicht mehr weiter wissen.
Kontaktaufnahme über: post@alterweinberg.de