Mit Urteil vom 07.07. hat das AG Saarlouis erneut gegen einen alleine verklagten VN der HUK Coburg entschieden.
Ein SV hatte aus der Sicherungsabtretung geklagt und – selbstverständlich – erneut gewonnen.
Aus den Gründen:
"Die Klage ist begründet.
Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die Sicherungsabtretung verstößt nicht gegen das RBerG, da sie im wesentlichen erfolgt ist, um die Honoraransprüche des Klägers durchzusetzen (vgl. BGH NJW 2006, S. 1226 und NJW 2005, S. 3570).
Der Kläger kann aus abgetretenem Recht aus dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall gem. §§ 3 Nr. 1 PflVersG, 249 ff. BGB von der Beklagten Erstattung des Sachverständigenhonorars samt geltend gemachter Nebenkosten verlangen.
Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach ist unstreitig.
Weder die pauschale Honorarberechnung, die sich an der ermittelten Schadenshöhe orientiert, noch die angesetzten Nebenkosten sind dem Grunde nach zu beanstanden. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts, die auch der Beklagten seit längerer Zeit bekannt ist (vgl. z. B. AG Saarlouis, AZ: 26 C 1949/05; 26 C 374/05; 26 C 1537/05) und die im Einklang mit der Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Urteil vom 22.07.2003, AZ: 3 U 438/02-46), des OLG Naumburg (Urteil vom 20.01.2006, AZ: 4 U 49/05) und derjenigen des BGH (AZ: X ZR 80/05 und X ZR 122/05) steht."
Fazit:
Sie tun einem schon in den Ohren weh, die gebetsmühlenhaft wiederholten und hundertfach in Urteilen als unbegründet erachteten Argumente der HUK-Anwälte.
Der Richter am AG Saarlouis bringt mit dieser Urteilsbegründung den Streit um das pauschale Gutachterhonorar zu einem gerechten Ende.
Ebenso höflich wie bestimmt wird auf die bisherige, eigene Rechtsprechung und darauf verwiesen, dass diese in den Entscheidungen des BGH nun ihre Bestätigung gefunden hat.
Das Urteil sollte alle SV ermutigen,
a) aus der Sicherungsabtretung zu klagen,
b) den VN der HUK Coburg alleine zu verklagen,
c) mit dem obsiegenden Urteil notfalls den Freistellungsanspruch des Beklagten gegen seine Haftpflichtversicherung zu pfänden, sich überweisen zu lassen und dann daraus zu vollstrecken!
Mir liegt das vollständige Urteil des AG Saarlouis vor; ich verschicke es kostenfrei an jeden, der es haben möchte.
Mitgeteilt von Peter Pan im Juli 2006
Anm. der Redaktion: Az.: 26 C 710/06
Hallo Kollege,
bitte um Zusendung des Urteiles per mail. Addy dürfte bekannt sein, Faxnummer evtl. auch.
Danke
Bernhard Trögl
Fundstück: Link >>> http://www.ciao.de/HUK_Coburg_HV__Test_2265186
.VERS-01: Die dunkle Seite der HUK
Erfahrungsbericht von zeitspringer über HUK Coburg, HV
3. März 2002
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… ist die Schadensregulierung! Ich als Geschädigter eines Autounfalls kann ein langes Lied davon singen. Hier die Kurzfassung:
Unfall
=====
Eine junge Frau, die mit dem Benz ihres Vaters mir die Vorfahrt nahm, zwang mich zum Ausweichen. Da sie aber quer zu meiner Fahrtrichtung über die Kreuzung schlich, beschränkte sich mein Ausweichen darauf, daß ich anstatt in die Fahrgastzelle auf die Vorderachse des Benz fuhr. Die Folge war, mein CD-Player sprang an, es roch nach Rauch. Kein Wunder, der Air Bag hatte ausgelöst und mein Autovorderteil war total verknautscht usw. usf. – also Totalschaden. Auch ein BMW hält so etwas nicht aus.
Also Krankenwagen und röntgen im Krankenhaus und ein paar Tage arbeitsunfähig. Gutachter bestellt. Anwalt beauftragt. Neues Auto gesucht. Das ganze Theater halt.
Versicherung
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Polizeitechnisch war klar, daß ich keine Schuld hatte und die gegnerische Versicherung haften muß. Ich als ehemaliger HUK-Kunde dachte mir nicht schlimmes.
Das Gutachten war okay. Den Gutachter mochte die HUK nicht und fing an, das Gutachten anzuzweifeln. Die Gutachterkosten waren noch anderthalb Jahre danach nicht bezahlt, wie der heutige Stand weiß ich nicht.
Jedenfalls belief sich meine Kostenaufstellung auf über 40 TDM inkl. Gutachterkosten.
Das erste Geld, also den Vorschuß zum Kauf eines neuen Autos bekam ich nach ca. vier bis sechs Wochen. Der Mietwagen wird ja bekanntermaßen nur zwei Wochen bezahlt, so daß ich mir ein Teil des Geldes von Verwandten leihen musste. Denn 25 TDM für das neue Auto hatte ich nun wirklich nicht herumliegen bzw. kurzfristig flüssig. Der Vorschuß reichte auch nicht für den Autokauf.
Die HUK kam nach jedem Anwaltsschreiben mit neuen Fragen oder Beweisen oder ähnlichen Verzögerungen. Sachen, die längst als diskutiert galten, wurde wieder in Frage gestellt. Ein Beispiel jedem Geschädigten steht eine Telefonkostenpauschale zu und zwar in Höhe von DM 50. Die HUK zahlte aber nur DM 40. Und so war es bei jedem Anspruch. Nach ewigen Zeiten wollten sie meinen alten Computer zur Begutachtung haben, obwohl ihnen im ersten Anwaltsschreiben mitgeteilt worden war, daß nur die Festplatte kaputt war und ausgetauscht werden musste und so weiter. Ich kann hier gar nicht alles aufführen.
Mein Anwalt kam mit der HUK jedenfalls nicht weiter und beschäftigte sich stattdessen mit wichtigerem, nämlich mit Straßprozessen. Also entzog ich ihm das Mandat und übergab es einem Anderem. Es war mittlerweile ein halbes Jahr vergangen und es waren noch über 20 TDM offen. Der zweite Anwalt bekam einen Herzinfarkt (nicht wegen mir) und gab mir nach weiteren drei Wochen die Sachen zurück. Also suchte ich den nächsten Anwalt auf. Der kam nicht vorwärts oder wollte nicht. Jedenfalls übergab ich die Angelegenheit mit weiterer Verzögerung einem vierten Anwalt. Dieser machte lange mit der HUK herum und kam auch nicht wesentlich vorwärts.
In der Zwischenzeit hatte ich mich schon bei diversen Stellen und Behörden erkundigt, was ich gegen eine solche schleppende Bearbeitung machen kann. – Nichts. Auch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen konnte mir sehr schnell deren Grenzen aufzeigen.
Fehler
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Schließlich ließ ich mich breit schlagen, um wenigstens ein Teil meines restlichen Anspruches endlich ausgezahlt zu bekommen, und willigte in die Verzichtserklärung ein, daß ich keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen werde und alles abgegolten sind.
Ergo sind nach knapp 20 TDM offen, die ich abschreiben musste, um einen Bruchteil davon zu bekommen. Diesen Fehler werde ich aber nicht wieder tun, denn laut deutschem recht haftet der Unfallverursacher voll. D.h. die Ansprüche, die seine Versicherung nicht zahlt, muß er bezahlen!
Fazit
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Ich habe schon einige Erfahrungen bei der Unfallabwicklung mit gegnerischen Versicherungen. Meine erste Erfahrung sammelte ich mit dem Gerling-Konzern. Hier dauerte es ein halbes Jahr bis ich etwa 80 % von dem, was mir zustand, erhielt. Bei der HUK hatte ich nach fast einem Jahr gerade mal etwas über 60 % der Kosten erhalten. Auf dem Rest blieb ich sitzen. Von den Kosten, die man nicht in Geld ausdrucken kann, möchte ich gar nicht reden!
Freilich hätte ich den Rest einklagen können. Aber bei der Schnelligkeit deutscher Gerichte würde ich heute noch auf mein Geld warten. (Der Unfall war Ende 1999). Den Sachverständigen frage ich lieber gar nicht, ob er inzwischen sein Geld erhalten hat.
Den nächsten Zusammenstoß mit einem HUK-Versicherten regele ich direkt mit dem Unfallverursacher ab!
Antwort auf,
internetleser Donnerstag, 13.07.2006 um 15:53 Fundstück: Link >>> http://www.ciao.de/HUK_Coburg_HV__Test_2265186
„.VERS-01: Die dunkle Seite der HUK
Erfahrungsbericht von zeitspringer über HUK Coburg, HV
3. März 2002…………………………………….
Den nächsten Zusammenstoß mit einem HUK-Versicherten regele ich direkt mit dem Unfallverursacher ab!“
Hi,
so ähnlich geht es den SV u.den Geschädigten nun seit über 10 Jahren.
Wie lange eigentlich noch?.
Einige(es werden täglich mehr) schlau gewordenen Verkehrsrechtsanwälte praktizieren erfolgreich die Klage direkt gegen den VN der Huk-Coburg, weil diese Firma erfahrungsgemäß nur Teilzahlungen leistet.
Das Erfolgreiche liegt darin, dass nach dem verlorenen Prozess des VN der HUK-Coburg,welcher oft ein Beamter,Richter usw.ist,dessen Kreditwürdigkeit darunter leidet und dieser nun erkennt, bei welcher unseriösen Firma er Vertragspartner ist, bzw. bis dato war.
Welcher Beamte kann sich auf die Dauer so einem Risiko aussetzen?
Mein bescheidener Beitrag gegen das rechtswidrige Handeln der HUK-Coburg erweitert sich zusätzlich zum gewonnenen Gebührenprozess wie folgt:
Für jede an mir vollzogene Gebührenkürzung,werbe ich dieser Firma mind.10 Kunden ab.
Das funktioniert wunderbar,ein wenig Aufklärung u. Doppelkarten von einer seriösen Versicherung( es gibt noch genug davon)machen das möglich weil wir SV auch an der Quelle sitzen(Totalschadenfall bzw. Kündigung im Versicherungsfall)Man verdient sogar dabei noch etwas.
Je weniger HUK-Coburg Kunden es gibt, desto weniger Gebührenkürzungen können erfolgen.
Bei jährlich mind.10.000 Gebührenkürzungen x 10 Kunden = Abwanderung 100.000 VN von der Huk-Coburg.
Voriges Jahr waren es schon 30.000 abgewanderte VN!
Kleinvieh macht auch Mist und etwas Freude.
Hallo SVKollege,
diese hier gepostete traurige Geschichte erleiden viele Geschädigte in ähnlicher Form.
Aber was ich bestechend u. überlegenswert finde, ist die Verteilung von Doppelkarten u. der daraus resultierende Erfolg!
Jeder SV hat doch einen Bürobetrieb und kennt sich versicherungstechnisch gut aus.
Schicken Sie mir doch bitte eine p.N.
Vielleicht wäre diese oder jene Versicherung an vielen kostengünstigen Agenturen interessiert?
MfG
Hallo Peter Pan,
Dieses Urteil sollte viele SV bestärken, endlich schriftliche Verträge abzuschließen u.aus abgetretenem Recht zu klagen!
Alle anderen User können sich anhand der „Unfallregulierungen“ der Fa. HUK-Coburg ein Bild davon machen,wie es (nicht nur) einem ergehen kann,der dort versichert ist u.einen Schaden anrichtet.
Ps.
Wo bleibt der Kommentar von „Haarsträubend“? Urlaub? Krank?
Tatatataaaaaaa!!!
Ne, hab weder Urlaub noch bin ich kränker als sonst. ;-D
Aber was soll man denn auch zu dem Artikel aus „ciao.de“ groß sagen? Da hat sich jemand mal so richtig ausgekotzt. Hellhörig werde ich nur, wenn jemand doch tatsächlich vier (!!) Anwälte verschlissen hat. Solche Mandanten sind uns doch alle am liebsten, die ihre Rechtskenntnisse aus einer Kolumne der „Frau von heute“ ziehen (wirklich passiert!!!).
Und ganz klar hat man ja nur in den seltensten Fällen überhaupt (Mit-)Schuld an einem Verkehrsunfall. Gut, ich gebe zu, jemanden die „Betriebsgefahr“ zu erläutern, ist angesichts der Tatsache, dass Autofahren heute ein selbstverständlicher und alltäglicher Vorgang ist, nicht ganz einfach. Dennoch ist sie nun einmal Fakt.
Es ist im Ãœbrigen auch nachvollziehbar, dass sich in solchen Foren nur wenig positive Stimmen (von Geschädigten) finden. Der Vorsitzende des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts hat einmal in einer Rede anlässlich einer Examensfeier (abgedruckt in der JuS)sinngemäß gesagt, Anwälte hätten einen undankbaren Job: Gewinnt der Mandant, dann ist das nicht das Verdienst des Rechtsanwalts, denn der Mandant hatte ja – ganz klar – Recht, also war alles kein Problem (der Anwalt vielmehr nur ein Kostenfaktor). Verliert er aber, dann war der Anwalt schuld.
Ähnlich ist es hier: Eine schnelle und umfassende Regulierung wird (zu recht) erwartet, is aber damit eine Selbstverständlichkeit, die nicht der Rede wert ist. Allerdings sind – darüber besteht hoffentlich Konsens – nicht immer alle Ansprüche auch objektiv berechtigt. Äußern werden sich nur enttäuschte Personen, deren subjektive Ansicht aber nicht zur Verallgemeinerung dienen kann.
Heranziehen sollte man lieber repräsentative Umfragen und Tests, die der HUK regelmäßig ein hervorragendes Zeugnis ausstellen.
An Haarsträubend!
„Repräsentativ“ kann auch so verstanden werden:
„Traue keiner Statistk, die du nicht selbst gefälscht hast!“
Hallo Haarsträubend, wo für steht das eigentlich – für unsere Seite oder für Ihre Versicherung.
Mich hat die HUK noch nie befragt, ob das wohl daran liegt, dass dann aus hervorragend sechs minus werden würde?
Schönes Wochenende
P.S. Richterin am Amtsgericht MD hat uns gestern mitgeteilt, dass Sie nunmehr im Sinne des OLG-Naumburg die Sache entscheiden wird.
Noch schöneres Wochenende
Hallo Haarsträubend,
solche „Positiv“-Umfragen hat jede Versicherung vorzuweisen. Stets nach dem Motto “ wir sind die schnellsten, gerechtesten, aufrichtigsten Schnellzahler“. Es gibt Versicherungen, die nach klarer Aktenlage schnell zahlen oder zumindest, wenn sie Einwände hat, diese sachlich und in einer menschenwürdigen Form vorträgt auf das man Stellung beziehe. Es gibt aber auch andere, die unzählige Prozesse anstrengen bzgl. der unumstößlichen Rechte z. B. des Geschädigten (Bsp. Einschaltung eines Sachverständigen/Kosten des Sachverständigen). Oder sich nicht melden, trotz Mahnung des Anwalts. Genau das ist nämlich gerade der Fall bei einer Kundin von mir: Unfall mit VN der HUK-Coburg, RA schält mich ein, Gutachten gemacht und an die HUK-Coburg geschickt und…………………Funkstille. Keine Antwort, null Reaktion, kein Schreiben, rein gar nix!! SB lässt sich nicht ans Telefon rankriegen. Es geht nichts vorwärts. Ist es denn zuviel verlangt, das man wenigstens reagiert? Das man sagt, wir zahlen nicht aus den und den Gründen?
Es gibt aber auch andere Versicherungen, die korrekt arbeiten. Beispielhaft nenne ich hier einmal die Sparkassen-Versicherung in einem konkreten Fall. Hier war vom Geschädigten uns die falsche Autonummer übermittelt worden. Von der SV-Versicherung bekammen wir das Gutachten zurück geschickt mit der Angabe des zum VN gehörenden Versicherers samt Versicherungsnummer. Das ist ein Verhalten, das über das normalle Geschäftsgebahren hinausgeht und der Gerechtigkeit halber genannt werden sollte.
Mfg. K.Stoll
Hallo werte Leser!
So sieht beispielsweise eine ordentliche und beispielhaft zügige Schadenregulierung bei der „LVM“ aus:
Sachverhalt eindeutig = für den AST 100 %iger KH-Schaden (Gesamtschadenhöhe ca. EUR 13.200,-)
Montag = AST stellt Unfallfahrzeug bei uns (SV) vor und sendet den ausgefüllten Anspruchsteller-Fragebogen an LVM zurück,
Dienstag = Gutachtenversand an LVM und AST,
Freitag = Scheckeingang bei uns (SV) zum vollständigen SV-Honorarausgleich,
Samstag = Scheckeingang bei AST zum vollständigen Ausgleich seiner Ansprüche.
Natürlich könnte ich aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung noch eine Vielzahl an solchen oder ähnlichen Beispielen seriöser Versicherungen nennen, dies würde jedoch den Rahmen meines kurzen Kommentars sprengen. Mit diesem Kommentar möchte ich vielmehr den Lesern zur Kenntnis geben, dass sich eben sehr viele seriöse Versicherungen eindeutig von solchen widerrechtlichen und unseriösen Machenschaften, wie diese überwiegend von der HUK-Coburg-Versicherung (was bis dato unzählig gerichtlich bewiesen wurde) praktiziert werden, abgrenzen.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo Herr Stoll,
wenn die Versicherung auf Tauchstation geht und sich nicht meldet, mache ich von einem Urteil des AG Erlangen Gebrauch (30.03.2005, Az.1 C 1787/04). Das AG hat dort entscheiden, dass ein Geschädigter klagen darf, wenn die Versicherung nach 14 Tagen noch nicht reagiert hat.
Meine Erfahrung ist, dass die Versicherer nach Hinweis auf dieses Urteil sehr schnell regulieren oder zumindest mehr oder weniger sinnvolle Zwischenmitteilungen versenden, damit man wenigstens weiß, woran man ist. Bei mir wird dieses Urteil in jedem Anspruchsschreiben zitiert.
Schönes Wochenende an alle, gehe jetzt nach Hause (ja,ab und zu macht auch ein Anwalt am Freitag um 15:00 Feierabend …)
Bernhard Trögl
Hallo Herr Scherz,
in dem von Ihnen geschilderten Fall hätte selbst ein Turbo-RA-Kollege kaum eine Chance, sich noch hineinzudrängeln.
Wenn er es dennoch geschafft hätte, hätte er aber sicherlich die Gelegenheit genutzt, 1,3 Geschäftsgebühren abzurechnen – weil ein Verkehrsunfall ja bekanntlich stets eine Gebühr in dieser Höhe rechtfertigt…
Die 680 Euro nimmt man doch gerne mit!
Hallo Haarsträubend!
Nun ja, bei dem hier geschilderten wirklich eideutigen KH-Fall und bei Eintrittspflicht der LVM, konnte man bereits im Vorfeld davon ausgehen, dass hier keine weiteren Probleme (Verschleppung etc.) zu erwaten sind. Insofern wurde vom AST wohl zunächst auch kein RA konsultiert. Wäre hier die HUK-Coburg-Versicherung zum Schadenseintritt verpflichtet gewesen, hätte ich selbstverständlich auf die sofortige Einschaltung eines versierten RA gedrungen.
Das zeigt aber auch, dass viele andere Versicherungen, gerade wenn deren Regulierungspraxis bei den SV als seriös bekannt ist, damit auch weitere Kosten einsparen können.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo, Herr Kollege Scherz,
in einer Vielzahl von Schadensfällen kann ich bestätigen, dass die LVM sehr zügig und ohne abenteuerliche Einwendungen reguliert. Sozusagen ein weißer Raabe. Aber auch die Fahrlehrerversicherung sollte nicht unerwähnt bleiben. Hier habe ich es schon mehrfach erlebt, dass im Kaskoschadensfall die Beauftragung eines KFZ.-Sachverständigen dem VN überlassen wurde. Man sieht, Vertrauen zahlt sich aus und ist letztlich eine hervorragende und dazu noch sehr preiswerte Werbung für solche Versicherungsgesellschaften.
Mit freundlichen Grüssen
H.R.
Hallo,
Wahrheitsgehalt von Umfragen der Versicherung bezweifelt.
hat haarsträubend schon mal „gedacht“ oder ist das nur seine kanalisierte meinung nach aussen?
Bei 25 abhängig befragten werden 24 mir ein gutes zeugniss ausstellen. danach zu behaupten „es sei ein gutes zeugniss“ ist doch lachhaft.
selbst wir in der provinz erkennen diese manipulation.
mojn
Sag ich doch:
“Traue keiner Statistk, die du nicht selbst gefälscht hast!�
Und wenn so etwas wiederholt gemacht, kann man von systematischem bzw. organisiertem Verhalten sprechen. Ist das dann ein Zeichen für kriminelle Energie?
Hallo Kollege,
wenns keine Umstände macht hätt ich das Urteil auch gerne per mail an info@dietlhome.de
Danke schon mal im Voraus,
Herbert Dietl
Wenn das hier ein ernstzunehmendes Forum wäre, wäre ich nicht der einzige, der in Ihre ansonsten recht fade Einheitssuppe eine Prise Salz streuen würde…
Außerdem bemühe ich mich im Gegensatz zu manch anderem, der mir seinerzeit beigebrachten dialektischen Sichtweise zur Geltung zu verhelfen.
Dabei entspricht es nun einmal meinem Naturell, nicht alles so bierernst zu sehen. Witz und Ironie sind meiner Auffassung nach auch bei einer kontroversen Diskussion nicht deplaziert.
@ Beckmann: Ja, ich habe schon einmal gedacht. Ich glaube, dass war 1994 oder 1995, weiß nicht mehr genau…
@Haarsträubend
Wären Sie ein ernstzunehmender Autor würden Sie sich nicht hinter Ihrer Anonymität verstecken.
Zitat:
Haarsträubend Mittwoch, 19.07.2006 um 12:18 Wenn das hier ein ernstzunehmendes Forum wäre, wäre ich nicht der einzige, der in Ihre ansonsten recht fade Einheitssuppe eine Prise Salz streuen würde…
Außerdem bemühe ich mich im Gegensatz zu manch anderem, der mir seinerzeit beigebrachten dialektischen Sichtweise zur Geltung zu verhelfen.
Hi Haarsrträubend,
der relativ junge Blog hier (nicht Forum) ist noch nicht so bekannt,dass viele ihre Würze dazugeben könnten.
Es könnten aber tatsächlich ein paar RA der HUK-Coburg hier schreiben,damit nicht nur Sie unangenehmes einstecken müssen.
Wenn Sie den Blog mit einer „faden Einheitssuppe“ vergleichen,
machen Sie doch einen Verbesserungsvorschlag.
Gegen Witz und Ironie ist nichts einzuwenden.
Wir könnten zum Beispiel 3-4 Jahre lang an jedem Tag, ein anderes gegen die Huk-Coburg ergangenes Honorarurteil hier einstellen.Wäre das nichts? Wahrscheinlich auch zu fade,weil man das ständige Verlieren bei der HUK-Coburg schon gewohnt ist.
Aber wir sind noch lernfähig und setzen das auch um.
Bis bald
Sie haben vollkommen Recht.
Sicherlich beziehen Sie Ihren Anwurf auch auf „bertl“, „Highlander“, „Beobachter“, „Beckmann“, „SVKollege“, „internetleser“, „Mister Wichtig“, „Tierfreund“, „SV“, „Xavante“ und wie sie alle heißen mögen.
Oder ist das Ihrem aufmerksamen, objektiven Verbraucherschützerauge entgangen? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Wenn dies ein offenes Forum ist, bleibt es doch aber auch jedem selbst überlassen, welchen Nick er sich gibt. (Auch wenn Herr Hiltscher dies nicht immer respektieren mag und sein Oprechte in dieser Hinsicht etwas überspannt…)
@Bewohner von Wildenheid, nick1, nick2 etc.
Witz und Ironie passen prima in einen blog.
Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist aber auf Dauer nicht zum lachen.
Zitat haarsträubend:
„Wenn dies ein offenes Forum ist, bleibt es doch aber auch jedem selbst überlassen, welchen Nick er sich gibt. (Auch wenn Herr Hiltscher dies nicht immer respektieren mag und sein Oprechte in dieser Hinsicht etwas überspannt…)“
Wie darf ich das verstehen?
Wo werden meine Obrechte etwas überspannt.?
An einer Aufklärung wäre ich interessiert.
Hallo Haarlos Sorry Haarsträubend
ist es jetzt bereits verboten unter dem eigenen Namen seine meinung zu sagen oder ist ihre merkwürde aussage ein hinweis auf „rechts“ gedanken mit farblichen anstrich.
bringen sie doch endlich mal was das unserer rechtssprechung dienlich ist und nicht immer nur parolen die aus ironie, unwarheit und hetze bestehen. auch rechtskonformes gedankengut wäre hier sicherlich ein ergiebiger beitrag. da kann ich nick nur zustimmen. ihre einstellung erinnert mich an einen mann der zu einer verbotenen organisation gehört
„sage so lange deine (unrichtige) meinung bis jeder glaubt dies sei die richtige“
mojn
Habe ich mit der Anrede @Bewohner von Wildenheid, nick1, nick2 etc. möglicherweise jemanden (v)erschreckt?
Liegt Wildenheid vielleicht in der Nähe von Coburg?
Möchten manche Personen möglicherweise nicht gerne auf Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung hingewiesen werden?
Habe kürzlich mal folgenden Kommentar gelesen:
„Ja, ich habe schon einmal gedacht. Ich glaube, dass war 1994 oder 1995, weiß nicht mehr genau…“
Wenn man die Schriftsätze mancher Rechtsanwälte liest, glaubt man manchmal nicht, dass deren Wissensstand über die Rechtsprechung so aktuell ist.
hi nick
die strasse und die hausnummer bitte noch angeben!
Hallo Peter Pan!
Bei der Straße würde ich tippen (ohne Gewähr) auf:
Armin-Naß-Straße.
Bei der Hausnummer würde ich (ohne Gewähr) auf eine Zahl kleiner 31 tippen.
…aber größer als 29!
NUN REICHT ES !!!
JEDER, DER HIER IM BLOG SEINE MEINUNG BEKUNDET, HAT DAS RECHT AUF ANONYMITÄT! DAS GILT ZUNÄCHST AUCH FÜR USER MIT MÖGLICHERWEISE UNLIEBSAMEN KUNDGEBUNGEN!
Nun, werter „NICK“ – oder soll ich hier Ihren wirklichen Namen und Ihre Adresse nennen?! Wie Sie nun sicher wissen, ist es einem versierten Autor durchaus möglich, den hinter einem „Nick“ stehenden Rechner und somit dessen User zu recherchieren. Also möchte ich Ihnen zur Vermeidung von Ärgernissen raten, bei Ihren zukünftigen Einlassungen keine, Ihnen wie auch immer bekannt gewordenen Daten von ansosnten anonym schreibenden Kommentatoren zu veröffentlichen bzw. anzudeuten. Sie sollten diesen guten Rat zwingend beachten! Denn auch beim Thema „Datenschutz“ bin ich nicht (wie ansonsten gerne mal) zum „Scherzen“ aufgelegt.
Guido Scherz (SV)
Um auch mal eine gute Erfahrung mit einer Versicherung kundzugeben, hier ein kurzer Bericht: Mir ist vor ca. 3 Jahren ein älterer Herr in die rechte Seite gekracht. Schaden ca. 5.000 Euro. Leider meinte er, ich wäre schuld, weil ich dort vorbeigefahren bin, wäre ich dort nicht gewesen, hätte er mein Auto nicht angefahren. Hat sich im nachhinein geweigert, seine Versicherung einzuschalten. Er war bei der Feuersozietät versichert. Ich habe mir über den Zentralruf seine Daten besorgt, dort angerufen und einen sehr kooperativen Mitarbeiter erreicht. Einen Tag später war das Gutachten fertig, nach 10 Tagen lief mein Auto wieder, Wertminderung und Mietwagen wurden ohne Abstriche und ohne Diskussion gezahlt, einfach alles prima. Leider kann man sich den Unfallgegner nicht anhand seiner Versicherung aussuchen…
Gruß
Bitte um zusendung des Urteil
Danke