Wieder hat sich die HUK-Coburg ein für sie negatives Urteil eingefangen. Der SV Knaak hat mit schriftlichen Werkvertrag und rechtsgültiger Abtretung agiert u. argumentiert.
Die Begründungen der Richterin entsprachen der ständigen u. höchstrichterlichen Rechtsprechung und nicht dem Wunschdenken der Privatfirma HUK-Coburg.
AG Ottweiler vom 18.07.2006, Geschäftsnummer 2C 58/06
Und noch ein verlorenes Urteil über einen Honorarprozess, welches die Überschrift dieses Beitrages bestätigt als Zugabe.
AG Alsfeld vom 18 Juli 2006 Geschäftsnummer: 30C 594/04(70)
Man beachte dass nur dieser Prozess mindestens € 2.500 gekostet hat. Wie sagte erst kürzlich der Pressesprecher der HUK-COBURG vor der Kamera der WISO-Sendung ohne rot zu werden? ……….Ja richtig!
Alles geschieht im Interesse der Versichertengemeinschaft. Ja freilich, wie immer nur aus dem Grund.
Die Urteile sind ja schön und gut, allerdings handelt es sich nur um AG-Urteile, die nicht wirklich von Bedeutung sein können.
Die Sachverständigen sollten einfach einmal einsehen, dass in Zeiten von Kalkulationsprogrammen die Vergütung nicht von der Schadenhöhe abhängen kann. Das kann jeder Blinder und dauert nicht lange!
Aber hier ist sich ja bekanntlich jeder am nächsten…
Hallo Regulierer,
Wenn es aber darüber schon BGH Urteile gibt,und einige Tausend AG Urteile, welche die ständige Rechtssprechung wiedergeben, was ist denn noch nötig um jemanden zu überzeugen.
Im übrigen können Sie gerne mal beweisen wie Blinde(ich nehme an Nichtfachleute)eine ordentliche Beweissicherung machen.
DAT u. Audatex steht zur Verfügung.
Hallo Herr Hiltscher!
Wie oft machen den die Sachverständigen eine ordentliche Beweissicherung?
Ich sehe täglich sowiele Gutachten, wo sich der Sachverständige nicht einmal die Mühe macht die Laufleistung annähernd zu prüfen. Die Realität sieht so aus: Mit Notebook an das FZ, Häkchen an die Schadenstelle, Fotos fertigen (Digital), FZ-Daten einpflegen ausdrucken und tschüß!
Der Aufwand ist bei 1.000,00 Euro fast der gleiche wie bei 10.000,00 Euro. Eventuell kommt noch die Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert dazu.
Dieser Aufwand rechtfertigt keine Gebühren in Höhe von 500,00 Euro.
Sehr geehrter Regulierer,
Ihr Beitrag zeugt leider von absoluter Inkompetenz und Unwissenheit.
In das Programm muß zuerst ein qualifiziertes Input eingebracht werden damit auch was qualifiziertes rauskommt. Ein Kalkulationsprogramm lebt nur von dem, der es bedient. Vor allem bei der rasanten technischen Weiterentwicklung.
Auch ein Wiederbeschaffungswert und eine Wertminderung, die nach den regionalen Marktgegebenheiten ermittelt ist spuckt mir kein Computer so aus. Aber wie heißt es doch so schön von Leuten Ihres Schlages „aber der Computer hat gesagt“.
Weiterhin ist Ihre Abschätzung der Urteile gerade zu eine Unverschämtheit ohnesgleichen. Hätten die Amtsgerichte zu Gunsten der Versicherung entschieden, würde man uns diese Urteile um die Ohren knallen das es nur noch so raucht. Dann wären das „die“ Entscheidungen (wenn es auch hunderte andere gäbe).
Was mich weiterhin amüsiert (die Moderatoren mögen mir verzeihen) ist, das solche Kommentare immer anonym geschrieben werden.
Mfg. K. Stoll
Hallo Regulierer,
zu Ihrem zweiten Beitrag: Sie dürfen gerne mal zu mir kommen und ein Praktikum machen. Dann können Sie gerne mal zusehen, wie das so läuft. Das es natürlich auch die von Ihnen beschrieben „Schnellschußkanditaten“ gibt ist auch mir bekannt. Die könnte ich den ganzen Tag für die Schädigung unseres Rufs sonstwo hintreten (Entschuldigung für den Ausdruck). Wir in unserem Büro bemühen uns stets um eine korrekte Schadensfeststellung. Da werden halt mal mehr Bilder gemacht und nicht berechnet, auch mal mit dem eigenen Werkzeug eine Verkleidung demontiert (Ergebnis bisher: 1 von Batteriesäure zerfressene Hose sowie minimum 3 verschmutzte Pullover/Hemden), eine Nachbesichtigung auf einer Hebebühne terminiert und so weiter. Weiterhin horten wir in unserem Büro alles an Reparaturleitfäden und Infos die wir kriegen können. Ohne korrekte Beweissicherung und qualifizierte Schlußfolgerungen die auf einem fundierten Fachwissen basieren kann keine korrekte Schadensregulierung erfolgen. Und verfallen Sie nicht dem Glauben, das dies von den Werkstätten zu 100% geleistet werden kann. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ca. 80% der mir in die Finger geratenen Kostenvoranschläge für eine Regulierung unbrauchbar sind. Entweder falscher Untertyp, Vorschäden mitkalkuliert, falsche Sonderausstattung mit Auswirkung auf die Kalkulation (z.B. lackierte Stoßfänger, obwohl graue montiert sind) usw.. Dies soll jetzt keine Verurteilung der Werkstätten sein. Aber es zeigt, das die Erstellung von Kostenvoranschlägen zu den unliebsamen Aufgaben gehören und dann im nebenher erledigt werden. Daher: Schadensfeststellung und Beweissicherung sind und bleiben das Arbeitsgebiet des Sachverständigen.
Mfg. K.Stoll
Hallo Regulierer,
das ist doch haarsträubend …
Hallo Herr Stoll,
wer möchte schon gerne seine Namen nennen, wenn er genau weiß, dass er aus richtig falsch macht, um falsch dann als richtig zu verkaufen.
Selber AG Urteile zitiert, OLG- und BGH-Urteile jedoch regelmäßig unter den Tisch kehrt.
Wär doch peinlich – oder?
Und wenn das Kalkulieren so einfach ist – warum dann immer der Satz: Wir können ihr Honorar noch nicht ausgleichen – unser Gutachter prüft noch.
Wenn schon die Gutachten der hoch qualifizierten Gutachter oft Wochenlang überprüft werden müssen, wie lange würde dann wohl die Prüfung eines Gutachtens dauern, welches nicht mein Mann sondern ich erstellt hätte. Meine Ondrah würde dann besimmt nur noch Stulle mit Leberwurst zu fressen bekommen.
Schönes Wochenende
Chr. Zimper
Hallo Herr Regulierer,
Sie haben Recht, es gibt viele SV die mit Notebook an das verunfallte Fahrzeug gehen, Daten eingeben, kalkulieren und ausdrucken. Diese Vorgehensweise wird jedoch überwiegend von DEKRA, Versicherungsangestellte und den Verbündeten Organisationen der Versicherer praktiziert, insofern freut es mich ausserordentlich, dass Sie diese Arbeitsweise kritisieren. Das Ergebnis dieser Vorgehensweise ist uns ja allen SV bekannt, nämlich überwiegend nicht zu gebrauchen.
Übrigens: Aus meinem eigenen Familienkreis ist mir z.B. bekannt, dass der Aufwand für ein Gutachten im Baugewerbe teilweise nocht nich einmal Ansatzweise unserem Arbeitsaufwand entspricht, die zugehörigen Honorare in Relation dazu exorbitant hoch sind. Bis dato gab es seitens der Versicherer noch keine einzige Kürzung oder Ablehnung des Honorars, weil nicht nachvollziehbar etc etc.
Warum verwechseln Leute wie Sie immer wieder die Begriffe wie Reparaturkalkulation, Kostenvoranschlag und Gutachten? Ich kann es Ihnen sagen, weil Sie damit Ihr Argument untermauern wollen, dass der Aufwand für ein Gutachten kaum der Rede wert ist.
Als langjähriger Refernt für die Ausbildung der künftigen vereidigten Kfz-SV und interessierte SV kann ich Ihnen versichern, dass vor alllem die Teilnehnmer der Versicherer sehr schnell merkten, dass für das Erstellen eines Beweissicherungsgutachtens mehr gehört, als nur die Text- und Kreuzcheneingabe bei Audatex oder DAT.
Z.B. Qualifikation.
Zu Ihrer retorischen Frage, wie oft machen die SV eine ordentliche Beweissicherung führt mich zu der Gegenfrage, warum wird der Audatexausdruck durch den Versicherer (oder ein von ihm beauftragter SV) als Gutachten bezeichnet und auch als solches „verkauft“?
MfG
SV Unfug (ö.b.u.v.)
Hallo Zusammen!
Ich möchte weder aus richtig falsch oder aus falsch richtig machen! Ich stelle nur meine Sicht der Lage dar!
Ich bin zwar für eine ihrer meist geliebten Versicherer in der Regulierung tätig, dennoch versuche ich die Sachfragen objektiv zu sehen.
Und ich frage sie, wie oft ist bei einem einfachen Schaden eine komplizierte Beweissicherung erforderlich? Sicherlich ist bei einer einfachen Audatex-Kalkulation der Begriff Gutachten nicht angebracht. Es ist halt die Kalkulation eines (hoffentlich und meistens auch) Sachverständigen. Diese wird aber auch meistens nicht benötigt!
Wie lange wird für solch ein Produkt gebraucht? Und wenn ich eine halbe oder eine ganze Stunde Aufwand inclusive Anfahrt habe, egal wie hoch der Schaden ist, sollte hier auch nur der Zeit- und der technische Aufwand berücksichtigt bleiben. Aber das würde natürlich die Einnahmen der Sachverständigen schmälern.
Ich habe ausreichend Gespräche mit Sachverständigen geführt, mit denen wir nicht zusammenarbeiten, diese bestätigen meine (persönliche) Auffassung, wenn auch widerwillig.
Die aufwendigen Gutachten, die tatsächlich mehr als Audatex-Kenntnisse benötigen, benötigen mehr Zeit und werden dann auch selbstverständlich teurer. Aber auch hier ist die Höhe nebensächlich.
Außerdem liegt es mir fern den Großteil der Sachverständigen zu verunglimpfen. Überwiegend wird gute Arbeit gemacht, auch wenn sich teilweise über die Kosten gestritten wird. Und fachliche Pappnasen gibt es überall.
Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn auf Kosten Dritter irgendwelche Beträge festgesetzt werden, die betriebswirtschaftlich auf ein Produkt nicht angemessen sind.
Ich denke bei den Gebühren der Sachverständigen wird es bald für die Sachverständigen ein ähnliches Erwachen geben wie bei dem unsäglichen Unfallerstatztarif der Mietwagenfirmen.
Warten wir’s ab…
Aber sie können versichert sein, ich bin weder unwissend noch inkompetent. Ich will auch kein Praktikum machen. Ich möchte nur eine sachliche Diskussion und keine reine Interessenvertretung.
Ich wünsche ihnen alles Gute!
Zitat von Regulierer: „Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn auf Kosten Dritter irgendwelche Beträge festgesetzt werden, die betriebswirtschaftlich auf ein Produkt nicht angemessen sind. Ich denke bei den Gebühren der Sachverständigen wird es bald für die Sachverständigen ein ähnliches Erwachen geben wie bei dem unsäglichen Unfallerstatztarif der Mietwagenfirmen.“ Hallo Herr Regulierer, die Ebene einer sachliche Disskussion wurde schon längst verlassen, als die HUK-Coburg Schreiben an die SV verschickte mit dem ähnlichen Inhalt: Für ein vergleichbares GA braucht man nach unseren Ermittlungen (es folgt eine kurze Zeitzusammenstellung)1,71 Stunden.Für einen auf dem Land tätigen SV setzen wir € 65,00 und für einen in der Stadt tätigen SV € 75,00 an. Ausreichend sind 4 Lichtbilder a.€ 1,0 und € 3,00 Portokosten…… Wir erstatten deshalb……! Das war zynisch, unsachlich und betriebswirtschaftlich völlig daneben. Jeder der etwas betriebswirtschaftlich nachvollziehen kann,wird Stundensätze von Ca.€ 150,00- € 200,00 netto(incl.aller Nebenkosten)= Büroindex 1,6 bestätigen. Es ist durch ordentliche Refastudien(nicht Ing. Zager) schon nachgewiesen worden dass GA zwischen 1 Stunde und 5 Stunden Zeit in Anspruch nehmen.Nehmen Sie jetzt nur mal die mittleren Zeiten von 3 Stunden und multiplizieren diese mit dem mittleren Bürostundensatz von € 175,00 = € 525,00 netto Durchschnittspreis pro GA. Das sind realistische Preise! Da kritisieren Sie, dass irgendwelche Beträge von Dritten festgesetzt werden und die HUK-Coburg will hochqualifizierte SV zwingen mit € 65.- bis € 75,00 Stundenlohn zu arbeiten. Wo leben wir den eigentlich? Bezüglich der Leihwagenfirmen ist es tatsächlich Teilen der Versicherungswirtschaft in relativ kurzer Zeit gelungen, durch selbstinszenierte Preismanipulationen(u.a.Car-partner)ruinöse Verhältnise zu schaffen. Für die Kfz.-Sachverständigen welche aber Verbraucherschutz praktizieren, versucht die HUK-Coburg nun seit über 13 Jahren ähnliches mit mäßigen geringen Erfolg, trotz des enormen Kostenaufwandes.Warum wohl? Wir lassen nicht nach und arbeiten trotz aller Verunglimpfungen sauber weiter. MfG
Hallo Regulierer!
Ihren Einlassungen ist zu entnehmen, dass Sie wohl immer noch nicht realisiert haben, dass es nicht nur um den (Arbeits-)Aufwand geht, den der SV bei der GA-Erstellung hat, sondern vielmehr um die pers. Haftung des SV bei der GA-Erstattung.
Der BGH geht in seinen Ausführungen zum Urteil X ZR122/05 insbesondere auf den Seiten 11 u. 12 Abs. 1 auf diesen wichtigen Punkt ein. Zitat:
“… Die richtige Ermittlung des Schadensbetrages wird als Erfolg geschuldet; hierfür haftet der SV. Deshalb trägt eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene pauschalierte Honorars dem nach der Rechtsprechung entscheidend ins Gewicht fallenden Umstand Rechnung, dass das Honorar des SV die Gegenleistung für die Feststellung des wirtschaftlichen Wertes der Forderung des Geschädigten ist. …�
Nochmal für Sie zum Auswendiglernen:
GA-Erstellung = “Tätigkeiten� von der Fzg-Inaugenscheinnahme bis zur Korrektur der GA-Texte;
GA-Erstattung = “Vortrag und pers. Haftung� des SV für die jeweils ermittelten Werte.
Dies gilt logischerweise für Wertgutachten wie für Schadengutachten.
Darüber hinaus können Sie sich gerne einmal, sofern Sie jedoch weiterhin auf einer völlig verirrten und verdrehten Rechtsauffassung (SV-Honorar per Stundenabrechnung) bestehen wollen, unter nachfolgendem Link eine Preisliste aus dem Jahr „2003“ von angestellten Versicherungs-SV downloaden, aus der hervorgeht, dass diese „SV“ (die wohlgemerkt kein ganzes Unternehmen, wie ein unabhängiger SV zu unterhalten haben) mit Ihren 13 Monatsgehältern, Sozialabsicherungen etc., bereits vor 3 Jahren Stundenlöhne in Höhe von EUR 150,- bis EUR 230,- zuzüglich Reisekosten, Tagesspesen, Ãœbernachtungskosten etc. berechneten: http://www.sv-scherz.de/download/AZTPreisliste-2003.pdf .
Aber wie Eingangs meines Kommentares bereits dargestellt, kommt es hierauf überhaupt gar nicht an. Denn der SV verkauft kein Produkt (wie eine Waschmaschine) und vermietet auch keine Autos, sondern er muss für sein „geistiges Eigentum“ gerade stehen – eben ein Gutachten erstatten! Nun dürften auch Sie den fundamentalen Denkfehler Ihrer bisherigen Einlassungen erkennen.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo SV-Kollegen!
Ich kann gar nicht verstehen, aus welchen Gründen sich einige Kollegen immer noch auf diese völlig verirrte Diskussion über eine „SV-Bezahlung nach Zeitaufwand“ überhaupt einlassen!
Ich für meinen Teil sehe jedenfalls, so wie meine artverwandten Berufsgruppen Architekten, Notare, Anwälte, Baugutachter, Unternehmensberater u.s.w., keinerlei Veranlassung mit irgend einem Stundenlohn für teilweise extremen hohe Gegenstandswerte gerade zu stehen. Ich wüsste auch gar nicht, wie ich meine Gutachtertätigkeit alleine auf den Arbeits- bzw. Zeit-„Aufwand“ beschränken sollte. Wenn ich meine Tätigkeit lediglich auf den Aufwand reduzieren würde, könnte ich in meinem Schriftstück ja beliebiges sinn- und geistloses dummes Zeug verfassen, denn an primärer Stelle würde ja mein Aufwand stehen – nicht aber das Ergebnis. Leider dürfte sich dieses Schriftstück dann nicht mehr Gutachten und Beweissicherungsdokument, wie auch meine Tätigkeit nicht mehr Gutachter nennen.
Deswegen wird sich die gerechte Entlohnung eines Gutachters immer nur nach den jeweils ermittelten Gegenstandswerten richten. Eine „Entschädigung“ (wie beim JVEG) des Gutachters kann man wohl nach Zeitaufwand berechnen, eine „Entlohnung“ jedoch nicht.
Freundliche Grüße und
ein schönes Wochenende
Guido Scherz (SV)
Sehr geehrte Herren!
Sorry, aber in welcher abgedehten Welt leben Sie eigentlich?
150,00 € pro Stunde? Wofür? Sicherlich fallen die Kosten für Büro, EDV, Gebühren für Audatex usw. an, aber „Ihr geistiges Eigentum“ ist genauso eine Dienstleistung wie eine Versicherung oder eine Waschmaschine reparieren.
Ich habe großen Respekt vor der Arbeit eines Sachverständigen, den habe ich aber vor einem Monteur auch. Und wer durchschnittlich 525,00 € pro Gutachten netto haben will, pro Arbeitstag eine einfache Kalkulation macht, macht so 10.500,00 € Umsatz! Bei drei Stunden Arbeit pro Tag.
Es gibt ja auch nicht nur Ingieneure unter Ihnen, viele sind auch KFZ-Meister. Und Sie wissen auch, was ein KFZ-Meister in einem normalen Betrieb bekommt – und der hat auch eine riesige Verantwortung!
So – wer lebt jetzt neben der Realität. Haben Sie letztens (in einer zugegebenerweise recht unseriösen Zeitung) gelesen, was ein studierter Mediziner durchschnittlich im Krankenhaus bei 60 Wochenstunden verdient?
Jetzt sind Sie wieder dran!
Seien Sie mir nicht böse, aber das passt nicht!!!
Und hören Sie endlich auf mich persönlich anzugreifen, nur weil ich eine andere Meining habe.
Sie können gerne meine Meinung kritisieren oder angreifen, alles andere ist einfach unverschämt und spricht für eine schlechte Streitkultur.
Hallo Regulierer,
Ihr Mitbewerber die Allianz bietet Schadensgutachten für
externe Kunden an.
Dort werden Stundenverrechnungssätze zwischen 180€ und 230€ (netto + NK) in Rechnung gestellt.
Ihren Ausführeungen zufolge kalkuliert auch die Versicherungswirtschaft realitätsfremd, unseriös und „auf Kosten 3.ter“.
Ihre Empörung müßten Sie also gegen sich selbst bzw.
gegen Ihren Arbeitgeber wenden.
Gruß
runabout
Hallo runabout!
Die Allianz setzt auch 6.000 Mitarbeiter auf die Straße.
Und die Sätze sind unverschämt – siehe oben! Die Allian z ist zwar der Platzhirsch, ist aber nicht die Versicherungswirtschaft!
Ich möchte aber wissen, wer es für angemessen hält für 20 einfache Gutachten im Monat und 60 Stunden im Monat 10.500,00 € Umsatz zu erwirtschaften!
Hi Regulierer,
zunächst mal kann ich nirgends lesen, dass Sie vorstehend ein SV persönlich angegriffen hat. Da sie dies jedoch unterstellen, zeugt einzig Ihre Auffassung von einer unverschämten und schlechten Streitkultur.
Was das eigentliche Thema angeht, wird aus Ihren Kommentaren jedoch für jeden normal denkenden Leser offensichtlich, dass Sie wohl nicht im geringsten ahnen was die gesamte Tätigkeit eines SV beinhaltet. Ich bin nun seit über 20 Jahren als gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachter tätig, ich habe es aber noch nie geschafft innerhalb von drei Stunden (so Ihre queren Gedanken) ein Schadengutachten zu erstellen. Darüber hinaus würde ich mich (in Anlehnung Ihrer ebenso queren Hochrechnung) sehr freuen, wenn ich jeden Tag einen Auftrag bekäme. Merken Sie denn nicht welch unseriöse Kommentare Sie hier versuchen zu veröffentlichen. Meine Kollegen und ich fordern Sie lediglich einmal zum Nachdenken auf – sonst nichts. Im übrigen ist ein Beweissicherungsdokument entgegen Ihrer Auffassung wirklich nicht mit einer Waschmaschine oder einem Versicherungsvertrag zu vergleichen.
Gute Besserung und einen schönen Tag
„Quelle: http://www.allianz-azt.de: AZTPreisliste_deutsch“
http://www.allianz-azt.de/azt.allianz.de/Industrietechnik/Content/Downloads/Files/AZTPreisliste_deutsch.pdf
Zitat:Schadenregulierer
„Sehr geehrte Herren!
Sorry, aber in welcher abgedehten Welt leben Sie eigentlich?
150,00 € pro Stunde? Wofür? Sicherlich fallen die Kosten für Büro, EDV, Gebühren für Audatex usw. an, aber “Ihr geistiges Eigentumâ€? ist genauso eine Dienstleistung wie eine Versicherung oder eine Waschmaschine reparieren.“
Hallo Herr Schadenregulierer,
ohne Sie persönlich angreifen zu wollen, stellt sich jetzt die Frage, ob Ihnen auch der wirtschaftliche Unterschied zwischen einem angestellten KFZ.-Meister in einer Werkstätte, oder einem selbständigen SV KFZ.-Meister oder Dipl.Ingenieur bekannt ist.
Betriebswirtschaftlich und rechtlich gesehen vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Beispiel:
Eine kleine Werkstätte verrechnet zum Beispiel € 75,00 für den Mechaniker in der Stunde und berechnet intern die Preisspannen für Ersatzteile.
Einfaches Rechnungsbeispiel:
Auspuff u. Katalysator ern.1 Stunde a. € 75,00
E-Teile € 1000,00
Summe € 1075,00 netto
Bei der ca. 40%iger Rabattspanne der E-Teile würde das einen Stundenlohn von € 475,00 ergeben. Oder sind Sie da anderer Meinung?
Mit diesem Betrag(symbolisch gesehen) muß aber der Werstattinhaber,seinen Angestellten.seine Miete,seine Kosten u. sich selbst finanzieren.Aus diesen Gründen wird so eine Rechnung auch nicht beanstandet.
Wie ist es bei einem kleinen SV-Büro?
Da gibt es auch die Sekretärin,die Miete,die übrigen Kosten und den Inhaber(SV)was bezahlt sein will.
Nur mit dem rechtlichen Hintergrund,dass der SV seine Arbeit persönlich ausführen muß,keinerle Geschäfte und Fremdarbeit verrichten darf, weil ihm jeglicher Handel untersagt ist.
All diese Kosten hat der SV alleine aus dem Bürostundensatz von mind. € 150,00(inkl. der Nebenkosten) netto, wenn nach Stunden abgerechnet werden würde zu bestreiten, oder wie in der Regel üblich, durch die verschiedenen Honorare und Nebenkosten der Gutachten.
Weil das alleine auf Zeit umgelegt zu teuer wäre,berechnet nun der SV seine Honorare in einer Mischkalkulation so,damit kleinere Schäden bezahlbar und angemessen bleiben und holt sich die Differenz bei grösseren Gegenstandswerten wieder.
Nur am Rande bemerkt, bei einem kleinen Büro mit den
€ 10.500,00 Umsatz ,wie Sie treffend angegeben haben(jedoch bei 30 Gutachten und 8 Stunden am Tag)bleiben dem Inhaber erfahrungsgemäß 26% des Umsatzes verteilt auf Unternehmerlohn netto u. Gewinn.
Wie würde das wohl bei der uns SV zugedachten € 65,00 in der Stunde aussehen?
Hallo Herr Hiltscher!
Sie machen sich ja wirklich sehr viel Mühe, einem betriebswirtschaftlich offensichtlich völlig ahnungslosen User etwas sinnvoll zu erklären. Ich denke jedoch, dass ein gewisser Horizont (Vorbildung) schon notwendig ist, um diese von Ihnen ansatzweise dargestellten betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge überhaupt erst verstehen zu können.
Jeder mit etwas Hintergrundwissen, der die vorstehenden Einlassungen des „Regulierer“ gelesen hat, wird sofort erkennen, dass es diesem Herrn mit seinen Milchmädchenrechnungen lediglich darauf ankommt, hier in der Öffentlichkeit etwas Stimmung gegen eine rechtschaffene Berufsgruppe zu machen. Eben die von den „Strombergs“ stets forcierten altbekannten „Stammtischparolen“. Um eine echte Auseinandersetzung geht es diesem Herrn sicher nicht.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo Herr Scherz, hallo Herr Hiltscher,
danke für Ihre ausführlichen Beiträge. Unsere Arbeit ist halt etwas komplexer und umfangreicher und daher auch kostenträchtiger als manch einer wahr haben will. Allgemein steigende Kosten sowie die spezifisch sachverständigen Kosten z.B. für Lehrgänge (da gibt es keinen 2Tage-Lehrgang mehr unter €400,-), Fachliteratur, unterstützende Software (ZKF-Tipps etc.)treiben die Kosten immer mehr nach oben. In meinem Büro habe ich mir in letzter Zeit Gedanken gemacht, wie man diesem Anstieg der Kosten durch Einsparungen entgegen kommen könnte. Ich sehe keine Möglichkeit, ohne die Qualität zu schmälern, etwas einzusparen. Ich denke, fast jedem SV geht es so in letzter Zeit.
Daher gehen die Ausführungen des Regulierers, wie Sie treffend ausgeführt haben, ins Leere. Ich selbst merke nichts davon, mich „dumm und dämlich“ zu verdienen wie er es gerne darstellen will. Eher kann ich die Ausführungen von Herrn Hiltscher bestätigen wenn ich meine Bilanzen auswerte.
Mfg. K. Stoll
„Monatliche Einkommen, Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte 2003 nach sozialer Stellung
des Haupteinkommensbeziehers“
Komisch, wenn freie Gutachter so gut verdienen ist doch an der Statistik was falsch. Da steht:
Da ist was quer gelaufen.
Haushaltsbruttoeinkommen
Selbstständige 4 728 €
Beamte 5 399 €
Angestellte 5 158 €
Arbeiter 4 240 €
Hallo Herr Hiltscher, hallo Herr Stoll.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Bitte verstehen Sie mich insgesamt nicht falsch. Sicherlich habe ich noch nie ein Gutachten gefertigt. Ich habe auch noch ein Produkt von Ihnen auf dem Tisch gehabt. Und ich denke, qualifizierte Arbeit soll auch entsprechend bezahlt werden.
Allerdings frage îch mich, warum Herr Fuchs vom BVSK seit Jahren mit der HUK eine Obergrenze vereinbart hat und der überwiegende Teil Ihrer Kollegen die Grenze akzeptieren. Wenn die SV hungern müßten (überspitzt) wäre dies wohl nicht möglich.
Ich glaube aber nicht, dass wir hier auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Ich möchte auch nicht mehr Ihre Nerven belasten und werde meine Meinung für mich behalten. Allerdings nehme ich gerne Ihre Argumente mit und werde sie bei meiner Arbeit prüfen.
Zu Herr Scherz kann ich nur sagen – sorry für die Plattheit – Nomen est omen!!!
Ich will hier keine Stimmung gegen Irgendjemanden machen, ich wollte auf dieser Plattform für etwas Ausgewogenheit sorgen. Die Stimmung wird hier doch gegen die Versicherer gemacht.
Die Kollegen sind zum Glück konstruktiv an die Sache herangegangen, mit Ihnen ist jegliche Diskussion entbehrlich!
Ich hoffe aber, dass mal eines Ihrer Produkte zu Gesicht bekomme und schauen kann, welche Qualität Sie so abliefern.
Machen Sie es alle gut, ich werde mir am Arbeitsplatz meine Gedanken über die SV-Problematik machen.
Hallo Regulierer,
es kann mit der Versicherungswirtschaft jederzeit jedermann irgend etwas vereinbaren. Diese Honorar-Tabellen sind nicht rechtsverbindlich. Sie sind vielmehr als Erleichterung der Abrechnung von BVSK-Sachverständigen mit der HUK-Coburg gedacht.
Wenn wir mit unseren Argumenten bei Ihnen etwas erreichen konnten wäre das positiv. Ihrem letzten Satz meine ich aber zwischen den Zeilen lesen zu können, das Sie etwas „eingeschnappt“ bzw. „angefressen“ sind (zu deutsch leicht beleidigt), weil Sie sich hier wahrscheinlich etwas hart angegangen gefühlt haben. Oder was meinen Sie mit „SV-Problematik“? Ihre ersten Beiträge haben mir aber auch das Blut anfangs kochen lassen. Wenn man mit vollem Elan, Kraft und Einsatz seine Arbeit verrichtet und dann liest, das das ein „Blinder“ mit links machen könnte, schwillt einem halt der Hals. Wie ich schon angeführt habe, zählt zum Sachverständigen-Dasein nicht nur das Bedienen eines Computers, sondern vielmehr. Der Sachverständige muß stets in allen Bereichen auf dem neuesten technischen Stand sein um seine Arbeit erledigen zu können. In der heutigen Zeit ist das schwerer denn je. Für Sie als Regulierer bzw. Angestellter der Versicherung muß es doch wohl auch erstrebenswert sein qualifizierte, sachlich hochwertige Gutachten auf den Tisch zu bekommen aus denen Sie alle für Sie relevanten Daten entnehmen können. Nicht umsonst sage ich zu Kunden die mich fragen warum ich soviele Bilder mache oder detailiert Vorschäden, die Ausstattung des Fahrzeugs usw. dokumentiere: „Wir sind das Auge des Sachbearbeiters. Je mehr und je besser der etwas sieht umso besser“.
Dem stimmen Sie wohl auch zu, oder?
Mfg. K.Stoll
Hallo Herr Stoll!
Ich bin sicherlich nicht angefressen!
Ihre Argumentation war sachlich und Sie haben Ihre Meinung kanalisiert!
Es macht mir aber weder dienstlich noch, wie hier, privat Spaß mit Menschen zu diskutieren, die wie Herr Scherz auftreten. So erreicht man überhaupt nichts.
Sie haben absolut Recht, dass die Gutachten das Auge des Sachbearbeiters sein sollten. Dem ist aber viel zu selten so.
Mir wäre es persönlich lieber, es gebe weniger SV, dafür aber in irgendeiner Form objektiv zertifiziert. Dann hätten wir bessere Gutachten, die Sachverständigen hätten eine wesentlich bessere Auslastung und würden über die Masse günstiger arbeiten können. Aber leider ist der Bergriff „Sachverständiger“ überhaupt nicht geschütz und jeder (ich benutze mal wieder diesen Begriff) Blinder kann mit Audatex ein Gewerbe als Sachverständiger anmelden. Das die Aussagekraft als Beweissicherung gegen Null geht, wissen die Geschädigten ja nicht. Ich denke, hier wäre auch mal der Gesetzgeber gefragt.
„SV-Problematik“ ist für uns intern nur ein Ãœberbegriff für die Honorarthematik, hat also mit dieser Diskussion nicht zu tun.
Also Herr Stoll, seien Sie versichert, ich bin nicht eingeschnappt, mit Ihnen würde ich wahrscheinlich auch bei einem Bier trefflich und engagiert über die Sache streiten und dennoch ohne Groll nach Hause gehen. Ich finde, man kann unterschiedlicher Meinung sein, man darf nur nicht den Respekt verlieren.
Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Werdegang viel Erfolg!
MfG
(ein) Regulierer
Hallo Regulierer,
ich bin zwar auch noch nicht zertifiziert, wird aber als nächstes in Angriff genommen. Dieses Jahr war erstmal der Büro-Umzug dran. Das das Berufsbild des Sachverständigen in einer Form gefestigt werden muß die ein überprüfbares Qualitätsniveau garantiert ist überfällig. Auch wir haben in unserem Gebiet mit immer neuen „Sachverständigen“ zu kämpfen. Diese reisen umher, bieten Provisonen und mischen die ganze blauäugige Kundschaft auf mit ihren Super-Gutachten. Dann kann man sich folgendes Anhören.“Ja der andere bringt vielmehr raus!“ oder „Der andere schreibt das aber auch auf!“ etc. etc. Was mir leider ziemlich auf die Nerven geht ist, das diese Spezialisten dann auch noch bei den Versicherungen teilweise durchkommen! Obwohl diese Gutachten schon an Ihrer Form erkennbar sind. In unserer Region ist auch ein SV nach wie vor tätig, der schon wegen Versicherungsbetrug vor Gericht stand. Nachweißlich macht der auch noch Kasko-Gutachten! Bei den Versicherungen und vor allem bei ihren angestellten SV ist der bekannt wie ein bunter Hund aber das mal einer hier den Wasserhahn abdrehen würde? Fehlanzeige! Andererseits wird von seiten der Versicherungen teilweise ein Riesenkraftaufwand betrieben um uns auszubremsen. Das passt leider nicht ganz zusammen. Da werden Sie mir wohl recht geben. Zu der Diskussion, das es endlich ein gefestigtes, zertifiziertes Berufsbild für den Sachverständigen geben soll gehört es meines Erachtens auch dazu, die bekannten und entlarvten Möchtegern-Sachverständigen von Seiten der Versicherung nicht auch noch zu „hofieren“. Bei diesen Sachverständigen ist Ihre Honorardiskussion auch angebracht. Diese rechnen für ihren Einheitsbrei, der künstlich nach oben getrieben wird (je mehr, je besser)natürlich gleiche Honorare ab wie wir. Intelligente Geschäftsleute haben das auch schon erkannt: 1 wöchiger Schnellkurs und danach das große Geld als Nebenberuf.
Das da natürlich den Versicherern der „Hals schwillt“ ist verständlich. Dies könnte durch ein zertifiziertes Berufsbild beseitigt werden.
Mfg. K.Stoll
Hallo Herr Stoll,
ein Berufsbild ist nicht gewollt!
3x dürfen Sie raten warum nicht.
1. Dann gäbe es auch eine Honorarordnung.
2. Das wäre das Aus für die Billig u.-Höchstanbieter.
3. Die Gerichte und die Rechtschutzversicherer, welche jetzt zu Billigstpreisen die SV- Leistungen erhalten würden aufschreien.
Das viele SV nach einem Wochenendkurs auf den Markt geschmissen werden hat eine marktstrategische Methode!
Warum meinen Sie sitzt in vielen Vertrauenswerkstätten der Versicherung ein solcher Wochenendkandidat und fertigt „Gutachtenpamphlets“(€60.0 pro Stück wurde mal bezahlt) an ?
Fragen Sie also bei einer bestimmten Versicherung nach,von wem das eingefädelt u. gewaltig gefördert wurde u. noch wird.
Hallo User, Versicherung veruntreut Mietgliedsbeiträge, oder wie verschleudere ich Millionen um meinen Willen durchzusetzen? Wenn jemand sagt, Sv kann doch jeder werden, oder sein oder den Beruf ausüben, der scheint irgenwie an der rechtlichen Gegebenheit vorbei zu argumentieren (oder wollen). Was ist mit BGH vom 6-2-1997? Ist diese Aussage des BGH für die Versicherungsleute und damit abhängigen bzw. den „Wilden“ nichts? Oder gilt das nur für denjenigen der sich daran hält? Unter diesem Hintergrund ist die Aussage von Regulierer schon als Frechheit zu betrachten. Das ein Berufsbild bisher nicht zustande kam ist doch auch bzw. überwiegend das Verschulden der Versicherungswirtschaft. Da hat man doch überhaupt kein Interesse dran. Sonst könnte sich doch der ganze Apparat der sogenannten Vers. SV als nutzlos herausstellen. Einen Vergleich darüber anzustellen wer nun qulifiziert ist oder nicht von seiten der Vers. vorzunehmen ist doch eine Verhönung aller qualifizierten freien Sachverständigen. Wenn Stellen wie IFS angestellte SV mit einer (speziellen Versicherungs Zert.) zertifizieren nur um den Eindruck einer Gleichstellung mit freien SV zu sugerrieren ist doch die Frage nach dem Berufsbild als Farce zu bezeichnen. Die Täuschung des Verbrauchers ist doch hier der Zielpunkt. Alles andere ist doch Nonsens. MfG B B
Guten Tag, Regulierer!
Sie schreiben:
@ „… Ich will hier keine Stimmung gegen Irgendjemanden machen, ich wollte auf dieser Plattform für etwas Ausgewogenheit sorgen. …“
Weshalb greifen Sie dann angesehene Sachverständige persönlich an? Wie Sie beispielsweise mit den Kommentaren des Herrn Scherz umgehen, beweist doch, dass Sie an einer sachlichen Diskussion gar nicht interessiert sind. Ich jedenfalls konnte kein einziges Wort von Ihnen lesen, welches sich mit der völlig korrekten Sachverhaltdarstellung dieses angesehenen Kollegen befasst. Dessen fachlich kompetenter Stellungnahme sind doch bisher nur Sie argumentationslos, dafür aber mit persönlichen Angriffen begegnet.
Möglicherweise ärgern Sie sich darüber, dass Sie in diesem Sachverständigen keinen Partner fanden, der auf Ihre fehlgeleitete Diskussion einging, sondern diese vielmehr sofort als solche entlarvte?
Darüber hinaus dürfen Sie (z.B. in Anbetracht Ihrer nun wirklich lächerlichen Verdienst-Hochrechnungen u.s.w.) wahrlich nicht davon ausgehen, dass sich jeder versierte Anwalt oder Sachverständige auf Ihr vorgegebenes Niveau begeben würde. Daher sollten Sie froh sein, dass (zu Ihrer Genugtuung) sich wenigstens die Damen und Herren Hiltscher, Unfug, Supervisor, Zimper, Scherz, runabout, Berger, SV, Stoll, Statistiker und Insiderwissen mit Ihren Fehlvorstellungen befasst haben.
MfG – Beobachter
Hallo Beobachter,
dass wir von gewisser Seite beschäftigt und verhöhnt werden ist auch mir nicht fremd. Da dies aber ein öffentlicher Blog ist, bin ich froh dass die bekannten und immerwiederkehrenden Phrasen der Assecuranz hier nachhaltig widerlegt werden können.
Steter Tropfen höhlt den Stein!
Ständige Verbraucheraufklärung schärft die Sinne!
Die Verbraucher werden durch die Berichte im Internet immer mehr sensibilisiert und erkennen vermehrt die „eigene Wahrheit“ einiger unseriöser Versicherer.
Wartet ab, in 2-3 Jahren stürzt das „Kartenhaus der Unwahrheiten“ für so manchen Versicherer in sich zusammen.
Das Internet kennt keine Zensur, nicht jeder ist käuflich und Captain-Huk kann man nicht mit einem evtl. zu entziehenden Werbebudget gefügig machen.
Ideale Voraussetzungen für praktizierende Verbraucherschützer, die der Welt Schweinerreien und rechtswidriges mitzuteilen haben!
MfG
Hallo an die Herren und an den Herrn Regulierer,
ich habe mit Interesse alle Beiträge gelesen. Sie, Herr Regulierer, beschweren sich das sich hier einige Fachleute und Laien über das Regulierungsverhalten der Versicherungswirtschaft beschweren. Dürfen wir dies nicht, wenn wir unrechtmäßig beschnitten werden ?
Wo können Sie Preise diktieren ? In Deutschland bisher nur (wie gut) in der Schadensabrechnung.
Was die Versicherungswirtschaft bei den Autovermietern begonnen hat wird Sie weiter versuchen bei den SV´s, Werkstätten und RA´s weiter zu machen (wie Beispiel Großbritanien).
Dürfen wir die Prämien der bei Ihnen abgeschlossenen Risiken auf das niveau von den Direktversicherern kürzen ? Ich denke nicht. Ansonsten wird doch der Versicherungsschutz gefährdet ! Oder wie war das ?
Nach den Gewinnen der letzten Jahre und Gewinnerwartungen dürfte hier ein wenig der Eindruck entstehen das hier mit überzogenen Prämien gearbeitet wird.
Meine Frage an Sie als Vertreter der Versicherungswirtschaft : Wieso werden diese Kürzungen nicht an die Versicherten weiter gegeben ?
Durch Ihr Schadenmanagment dürfte doch schon einiges gespart worden sein !!
M.f.G.
Ein kleiner Autovermieter
Hallo zusammen,
dass Gerichte Sachverständige ausnutzen würden (@ Insiderwissen), weil sie diese zu „Billigpreisen“ einsetzen, halte ich für ein Gerücht. Das gerichtliche Gutachtenwesen boomt und nicht umsonst spricht man von den Gutachtern mittlerweile als den „wahren Richtern“. Hier lässt sich mit Sicherheit viel verdienen!
Ungeachtet dessen würde mich interessieren:
a) Inwieweit sich das vom BGH zitierte Haftungsrisiko, dem Sachverständige außerhalb einer Tätigkeit als Gerichtssachverständige ausgesetzt sind, in der Praxis realisiert. Gibt es hier irgendwelche Zahlen?
b) Ob es Berufshaftpflichtversicherungen gibt, die dieses Risiko ggf. abdecken.
Danke für die Info!
Hallo
M.E. geht es der Versicherung hier doch vorwiegend um die Störung des Verhältnis: Geschädigter – freier Gutachter.
Wenn es Probleme gibt mit der Abrechnung des Gutachtens und der Geschädigte eventuell sogar vor Gericht wegen der Bezahlung des Gutachters muß, wird er dann nicht eventuell beim nächsten Schadensfall den Gutachter der Versicherung akzeptieren um diesem Ärger zu entgehen????
Mfg
@Haarsträubend
Im boomenden Gerichtsgutachterbereich läßt sich mit Sicherheit viel verdienen!?:
Begründung:
1. Die Sachverständigen haben die 38-, 37-, 35-Stunden-Woche verschlafen – sie arbeiten noch 40 und mehr Stunden pro Woche. Daraus folgt: viel Arbeit, viel Geld.
2. Aus min. 40 Wochenstunden werden etwa 173 Arbeitsstunden/Monat. Zieht man jetzt davon, Urlaub, Krankheit, Fort- und Weiterbildung sowie ein gewisses Minimum an administrativer Tätigkeit ab, so verbleiben vielleicht 120 mögliche Arbeitsstunden. Jetzt könnte man noch Verlustzeiten abziehen sowie Zeiten, die zwar aufgewendet, nach dem JVG aber nicht abgerechnet werden dürfen.
3. Die Entschädigung nach JVG (Entschuldigung, die Entschädigung heißt ja jetzt Vergütung, warum auch immer) beträgt 75,00 €/Stunde.
4. In einem aufwendigen Rechenverfahren kann man jetzt ermitteln, daß der maximale Monatsumsatz bei 9000,00 € liegen kann. Davon gehen jetzt Büro- bzw. Prüfhallen(warm)miete, Fahrzeugkosten incl. regelmäßig steigenden Versicherungsprämien, Sekretärin incl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Weiterbildungskosten, EDV-Anlage, technische Ausrüstung, Betriebsmittel, Nebenkosten, Versicherungen, Zertifizierungskosten, Verbände, Forderungsausfälle etc. ab.
5. Kaum hat man die ganzen Kosten vom möglichen Umsatz abgezogen, hat man auch schon den horrenden Verdienst des Sachverständigen incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Altersversorgung, Krankenversicherung. Das zahlenmäige Ergebnis möchte ich selber lieber nicht angeben, dies können Versicherungsmathematiker sicher besser. Noch besser können das aber im Versicherungsauftrag arbeitende Rechtsanwälte. Die rechnen dann teilweise sogar in Gerichtsverfahren vor, dass die Sekretärin wegen der berechneten Schreibkosten 10000,00 € oder sogar noch mehr pro Monat verdienen würde. Wenn die Sekretärin aber schon so viel verdient, bleibt für den Sachverständigen aber nur haarsträubend wenig übrig.
Hallo Herr Kollege Bayer!
Sie schrieben:
„…Einen Vergleich darüber anzustellen wer nun qualifiziert ist oder nicht von seiten der Vers. vorzunehmen ist doch eine Verhönung aller qualifizierten freien Sachverständigen. Wenn Stellen wie IFS angestellte SV mit einer (speziellen Versicherungs Zert.) zertifizieren nur um den Eindruck einer Gleichstellung mit freien SV zu sugerrieren ist doch die Frage nach dem Berufsbild als Farce zu bezeichnen. Die Täuschung des Verbrauchers ist doch hier der Zielpunkt. Alles andere ist doch Nonsens….“
Zu Ihrer Information möchte ich dazu ausführen, dass auch ich in den Jahren 1996 bis 2006 zu den „Zertifizierten Sachverständigen“ gehörte – HEUTE NICHT MEHR !!!
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
PS: Einer muss ja den Anfang machen 🙂
Hallo H. scherz,
hallo Herr Bayer,
Zertifizierung noch Glaubhaft?
Die Zertifizierung hat m. E. nach genauso seine Glaubwürdigkeit verloren wie damals die Anerkennung. Wenn jeder Hinz und Kunz als Zertifizierer auftritt und Gott und die Welt zertifiziert (auch ohne berufliche Voraussetzung einer fachlichen Ausbildung) taugt das ganze System nichts. Die gute 17024 wird unter den Augen der TGA von der IfS aufgeweicht, ohne das die TGA als Akretitierer da massiv einschreitet. Auch ich Herr Scherz bin am überlegen ob die teure Zertifizierung sich überhaupt noch lohnt. Bei dem „übrmäßigen“ Verdienst, lt. Regulierer, kann ich mir das bald nicht mehr leisten obwohl ich doch als Beutelschneider, Abzoker von Versicherungsanwälten usw. bezeichnet werde.
MfG
Hallo Zusammen!
Zur Zertifizierung ist zu sagen, dass die Allianz Versicherung AG Ihre Sachverständigen OHNE einer Prüfung ihrer Fachkenntnis beim IFS zertifizieren läßt. Ich selbst bin seit Jahren zertifiziert und habe den Prüfungsablauf durchlaufen der meine Fachkenntnis bestätigen soll. Wir freie SV sollen immer unsere Fachkenntnis nachweisen und der Versicherungssachverständige wird auf eine Stufe mit uns gestellt. Ich halte die Zertifizierung mittlerweile als Augenwischerei für den Verbraucher und die Gerichte. Den die Versicherungswirtschaft mach ja sowieso das was Sie will.
MfG
Hallo,
also bleiben lassen, Geld sparen?
Mfg K.Stoll
Hallo Herr Stoll!
Genau das wäre meine Empfehlung.
Gruß
G. Scherz
Hallo zusammaen,
Zitat Regulierer vom 05.08.2006:
“ Aber leider ist der Begriff „Sachverständiger“ überhaupt nicht geschützt und jeder (ich benutze mal wieder den Begriff ) Blinder kann mit Audatex ein Gewerbe als Sachverständiger anmelden.“
Nun, unter gewerberechtlichen Gesichtspunkten ist diese Aussage gar nicht einmal falsch. Ich persönlich würde mir auch wünschen, daß die Berufsbezeichnug „Sachverständiger“ ein verbindliches, nachzuweisendes Qualifikationsprofil beeinhaltet.
Allerdings würde ein erheblicher Teil der Kalkulationsersteller im Versicherungsauftrag an eben dieser Hürde scheitern.
Ein Beispiel:
Kürzlich habe ich einen Frontschaden an einem SMART
begutachtet.
Schadensumfang: Kotflügel rechts und Frontteil,
Rad vorne rechts, Radlager,
Achsanlenkung und Lenkgetriebe waren
zu erneuern.
Eine eindeutige Sache dachte ich, da das
Rad vorne rechts, bereits von weitem sichtbar, eine
„Grätsche“ machte. Aber ich hatte die Rechnung ohne
ControlExpert gemacht.
Wenige Tage später erhielt ich Post von den Experten
von ControlExpert.
Als erstes wurden, in allseits bekannter, unbelehrbarer Ignoranz der seit langem gefestigten
Rechtsprechung, die Stundenverrechnungssätze auf irgendwelche imaginären Durchschnittswerte gekürzt.
Es wurden, um die vermeintliche Korrektheit dieser beschnittenen Stundenverrechnungsätze zu dokumentieren, 3 Betriebe angeführt, die zu „ControlExpert“ Preisen arbeiten würden.
Bei näherem Hinsehen handelte es sich um freie Karosserie- und Lackierbetriebe, ohne jeglichen Qualifikationsnachweis für Fahrwerks- und Lenkungserneuerungen, die im höchstem Maße sicherheitsrelevant sind.
Der Controlexperte hat nicht einmal kapiert,
daß Kunstoff und Lack etwas anderes ist als Lenkung,
Fahrwerksgeometrie und die aus-und einzubauende Bremse.
Geht der Controlexperte etwa zum Hautarzt wenn er ein
gebrochenes Bein hat?
Doch damit nicht genug, der Brüller kam auf Seite 2:
Nach dem das Federbein vorn rechts sichtbar geknickt war, habe ich bei dem vier Jahre alten Fahrzeug, das
Federbein vorn links( selbstverständlich mit Abzügen neu für alt) ebenfalls erneuern lassen. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis besagen, daß die Feder-Dämpfungscharakteristik eines Federbeins nicht über die gesamte Lebensdauer konstant ist.
Um gleiche Verhältnisse zu garantieren ist eine paarweise Erneuerung notwendig.
Kommentar des Controlexperten:
„Die Notwendigkeit der Erneuerung des Federbeines v.l. ist aus den Fotos nicht ersichtlich“.
Hier ist für jedermann ersichtlich ein „Auda-Klick-Sachverständiger“
am Werk, der an jeder, noch so niedrigen, Qualifikations-oder Zertifizierungshürde scheitern würde.
Weitere Kuriositäten aus dem Versicherungsachverständigenwesen könnte ich in beliebiger Anzahl beschreiben und würde damit die Aufmerksamkeit des geneigten Lesers überstrapazieren.
Das Fazit: Versicherungsleute vom Schlag eines Regulierers sind sehr schnell, wenn es darum geht
die Qualifikation von freien, unabhängigen Sachverständigen in Zweifel zu ziehen. Falls sich,
wie ich hoffe, einheitliche und verbindliche Qualifikationsnachweise für Sachverständige durchsetzen lassen, müßten diese schon aus Paritätsgründen auch für angestellte und auftragnehmende Sachverständige der Versicherungswirtschaft gelten. Dies würde dann deren
„Geiz ist geil“ Strategie bei allen Dienstleistungen
rund um den Verkehrsunfall gefährden.
Gruß
runabout
hi männers,
zu dem zitat des „regulieres“
der begriff sachverständiger sei nicht geschützt…….
seit wann darf sich denn jeder als sachverständiger bezeichnen? gibt es da nicht ne olg entscheidung von hammm oder das bgh urteil aus 97 welches klare fakten geschaffen hat oder ist das schon wieder vergessen?
mojn
Ja, hallo männers,
hab auch noch was zu Gutachter der Versicherung beizutragen.
Eine Kundin von uns bat darum, ihr noch mal unsere Kontonummer für die Begleichung unserer Rechnung mitzuteilen – der Gutachter der Versicherung hätte die ihr zugeandte Ausferigung des Gutachtens mitgenommen – was der wohl damit wollte – vielleicht abschreiben?
Chr. Zimper