Amtsgericht Saarlouis verurteilt HUK Coburg und ihre VN

Der Amtsrichter der 28. Zivilabteilung des Amtsgerichtes Saarlouis hat die VN der Huk Coburg und diese als Gesamtschuldner mit Urteil vom 19. Februar 2009 ( 28 C  2061/08 ) zur Zahlung von 377,53€ nebst Zinsen verurteilt. Die Kosten des Rechtstreites tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist bezüglich der geltend gemachten Hauptforderung begründet.
Der Klägerin steht gegen die Beklagten in Anspruch auf Zahlung restlicher Gutachterkosten in geltend gemachter Höhe von 377,53 € zu. Unstreitig haften die Beklagten für sämtliche Folgen aus dem Unfallereignis vom 23.8.2008 in Schwalbach-Hülzweiler. Zu dem hiernach auszugleichenden Schaden gehören auch die Kosten, die dem Geschädigten durch die Beauftragung eines Sachverständigen zur Schadenfeststellung an seinem Fahrzeug entstanden sind.
Demgegenüber können die Beklagten nicht geltend machen, dass die Kosten des von der Klägerin beauftragten Sachverständigen R. unangemessen hoch seien.

Zwar darf ein Geschädigter auf Kosten des Schädigers nicht jeden beliebigen Preis vereinbaren. Solange für ihn allein al Laien jedoch nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich fest setzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vorn Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (vgl. hierzu etwa Geigel der Haftpflichtprozess, 2004Randziffer 113, Palandt-Heinrichs, 65. Aufl., 249 Randziff er 40 mit weiteren Nachweisen).

So das Urteil des AG Saarlouis (Saarland)

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Urteile abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Amtsgericht Saarlouis verurteilt HUK Coburg und ihre VN

  1. Claudia sagt:

    Hallo Willi Wacker,
    wieder ein kurzes, knappes und präzises Urteil, dieses Mal aus dem Saarland. Der Amtsrichter kommt auch ohne BVSK aus. So muss es sein.

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Claudia,
    gerade deshalb wird ein derart knappes, aber präzises Urteil hier eingestellt.
    MfG
    Willi Wacker

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert