Mit Urteil vom 18.10.06 hat das AG Gemünden folgendes Urteil verkündet:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 390,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.06 zu bezahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen.
Aus den Gründen:
Die zulässige Klage ist begründet.
Unstreitig ist der Beklagte zum Ersatz des gesamten der Klägerin entstandenen Schadens verpflichtet. Der Schaden der Klägerin umfasst die im Zusammenhang der Schadensregulierung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Diese Kosten sind mit einer Gebühr von 1,8 nach dem RAVergütG zutreffend bemessen, weil die Angelegenheit angesichts des Regulierungsverhaltens der hinter dem Beklagten stehenden Haftpflichtversicherung überdurchschnittlich umfangreich und überdurchschnittlich schwierig war und lediglich eine 1,5-Gebühr dies nicht hinreichend berücksichtigt. Dies wird eindrucksvoll von der Klägerin in den Schriftsätzen vom 23.01.06 und 09.05.06 belegt.
Die Erholung eines SV-Gutachtens der RAK war nicht veranlasst, weil § 14 Abs. 2 RVG nur den Gebührenprozess zwischen dem Anwalt und seinem Auftraggeber betrifft (vgl. Gerold / Schmidt u. a., Kommentar zum RVG, 16. Auflage, Rd-nr.: 112 und 119 zu § 14 RVG).
Die Berufung war nicht zuzulassen, weil nicht ersichtlich ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hätte oder dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern würde.
Bemerkungen:
Ebenso interessant wie zutreffend ist die Bemerkung des Gerichts, dass der erhöhte Gebührenansatz von 1,8 wegen des Regulierungsverhaltens der HUK Coburg gerechtfertigt ist, weil es dieses Regulierungsverhalten gewesen ist, welches die Angelegenheit überdurchschnittlich umfangreich und überdurchschnittlich schwierig gestaltet hatte.
Wer eine Kopie des Urteils haben möchte kann sie über mich anfordern.
Mitgeteilt von Peter Pan im Oktober 2006
naja, ich finds schon daneben, dass die Versicherungen immer erst Gerichte brauchen, die ihnen sagen, dass sie eben nicht nur Geld bekommen können, fürs nichts tun, sondern dass sie sehr wohl was tun müssen.