Dreist, dreister, AXA

Versicherer sind einfallsreich, das wissen alle, die schonmal mit einer Versicherung zu tun hatten. Einige Versicherer sind beratungsresistent und verhalten sich nicht rechtskonform, das wissen alle, die hier mitlesen. Aber es gibt auch zumindest einen Versicherer, der in einem Fall so gut wie alle negativen Eigenschaften vereint und ein Vorgehen an den Tag legt, das dreister nicht sein könnte – oder doch, es geht immer noch dreister, aber das will ich mir lieber nicht vorstellen.

Der Vorgang ist eigentlich ganz einfach: Der Schädiger S fährt gegen das Auto des Geschädigten G und verursacht einen Schaden. Der G geht nun zum Sachverständigen A (wie Andreas…). Der ermittelt Nettoreparaturkosten von 880,- Euro und ein paar Zerquetschten. Dabei hat A eigentlich sogar zu niedrig kalkuliert, weil A ja eigentlich mit den durchschnittlichen Verrechnungssätzen der markengebundenen Vertragswerkstätten der Region hätte kalkulieren müssen, tatsächlich aber die Verrechnungssätze genommen hat, die in der Werkstatt anfallen, in der G sonst immer alle Arbeiten machen lässt. Das aber nur nebenbei…

Das Originalgutachten wurde der Versicherung, der AXA, übersandt. A hat zwar dem G geraten, dass er einen Anwalt einschalten solle, aber das wollte G leider nicht. Dann tat sich erst einmal 2 Monate nichts, dann hat der G bei der Versicherung angerufen und gefragt, wo denn sein Geld bleibt, denn er habe bereits sein Fahrzeug instandsetzen lassen und zwar in Eigenregie und will nun die Nettoreparaturkosten, die der A ausgerechnet hat.

Da wird der SB (besser die SB) der Versicherung hellhörig und denkt sich: „Mist, jetzt hat er dran gedacht, dass er noch Geld kriegt.“ Also sagt die SB dem G, dass er das Geld bald kriegt, das Gutachten sei in der Prüfung. Aha, nach zwei Monaten ist die „Prüfung“ also noch nicht abgeschlossen und das, obwohl die Sommerferien ja erst noch bevorstehen, wie lange dauert es dann in den sechs Wochen Ferienzeit? Da wollen wir lieber auch nicht darüber nachdenken.

Dann erhält der G knappe zwei Wochen später ein Gutachten vom einem SV der AXA, nennen wir ihn V. Ergesser, dieser kommt ausweislich seiner Unterschriftbeschreibung aus einem Ort, der vom Ort des G schlappe 350 km weit weg ist. Laut Gutachten ist das Fahrzeug des G in einem Ort besichtigt worden, der ca. 50 km vom G entfernt ist, das besagt zumindest der Eintrag hinter „Besichtigungsort“. Als Besichtigungsdatum ist der Tag angegeben, an dem der G mit der SB telefoniert hat. Das dümmste ist nur: Zu diesem Zeitpunkt war der G gar nicht beim Besichtigungsort, das Auto vom G übrigens auch nicht. Und der G hatte sein Auto schon lange reparieren lassen.

Der V. Ergesser kommt dann auch auf Reparaturkosten, die um 140,00 Euro (plusminus ein paar Euro) niedriger liegen, als die, die der A kalkuliert hat, aber der Reparaturweg und die Verrechnungssätze sind dem ersten Augenschein nach identisch. Natürlich wurde (wohl versehentlich …) der Ersatzteilaufschlag vergessen. Und zwei notwendige Nebenarbeiten wurden vergessen, was insgesamt 1,3 Stunden ausmacht.

Außerdem teilt die SB dem G mit, dass er nach Vorlage der Reparaturkostenrechnung bis zum ermittelten Reparaturkostenbetrag Schadenersatz verlangen könne. Im übrigen steht da nichts von Nutzungsausfall, Kostenpauschale, …

Der G ist nun also beim Anwalt, zwar spät, aber besser spät als nie. Und da ihm gestern in das Auto seiner Frau einer reingefahren ist, der bei der AXA versichert ist, hat der G den Anwalt angerufen, dass er gleich noch ein zweites Mandat erhält, denn den Stress und Ärger mit der AXA tut er sich nicht mehr an.

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19 Antworten zu Dreist, dreister, AXA

  1. SV sagt:

    Hallo Andreas, da hab ich auch noch eine kleine Geschichte, die gerade von der Allianz VS AG geschrieben wird. Ein schöner großer und irgendwie auch noch neuer BMW hat einen kleinen Schaden am Heck. Netto-Rep.-Kosten ca. 960 Euro. Eigentlich geht hier dieser Kunde zum Anwalt. Doch er meinte, bei so einem kleinen Schaden kann er der Versicherung die Anwaltsgebühren ersparen, zumal die Haftung so was von eindeutig wäre. Nun teilt ihm die SBin jedoch mit, dass hier die Kalkulation auf durchschnittliche Stundenverrechnungssätze gekürzt wurde. Mehr wie 750 Euro werden nicht gezahlt.

    Da die Allianz VS AG unsere Gutachten laut Verpflichtung nicht an Dritte mehr verschickt, bin ich mal gespannt, wer hier den Kürzungsstift ansetzen durfte. Aber das nur nebenbei.

    Im Auftrag und auch im Beisein des Geschädigten verlief mein Gespräch mit der SBin sinngemäß so:
    Wir haben die Stundenverrechnungsätze auf durchschnittliche Stundenverrechnungsätze gekürzt, weil der Geschädigte seinen Schaden fiktiv abrechnen will. Nur diese stehen ihm daher zu.
    Dagegen konnte ich natürlich locker halten. Recht und Gesetz tangierte die Dame allerdings nicht. Sie – die Bearbeiter der Allianz VS AG – hätten ihre Anweisungen.
    Und außerdem, so einen kleinen Schaden, der bräuchte doch wohl nicht in einer BMW Werkstatt repariert werden.
    Ich darauf, das gehe aber nun doch zu weit. Der viele tausende Euro in den fahrbaren Untersatz Investierende soll sich vom Unfallgegner vorschreiben lassen, wo er sein edles Stück reparieren zu lassen hat?

    Mehr Geld gäbe es auch nur, wenn eine Reparaturrechnung eingereicht wird, durften wir noch zur Kenntnis nehmen.
    Das Gespräch lief dann weiter dahingehend, dass die Dame auf mich keine Lust mehr hatte. Nur dem Unfallopfer (welches wohl bestimmt nicht so wissend und redegewandt wie ich daher kommen würde, so mein Gedanke) werde man sich zu gegebener Zeit noch widmen.

    Ein Anwalt wird dem Ganzen nun ein Ende bereiten. Mit einer Reparaturbestätigung icl. Gutachterrechnung, wird neben dem einbehaltenen Schadensersatz auch die Nutzungsausfallentschädigung und die Anwaltsgebühr fällig werden.

    Fazit: Wohl nur ganz wenige Versicherer sind noch gewillt, mit den anvertrauten Geldern ihrer Versicherten verantwortungsvoll umzugehen. Wer als vertrauender Anspruchsteller den kleinen Finger reicht, dem wird vom (Haftpflicht)versicherer immer dreister die ganze Hand genommen.
    Somit, ob bei einer fälligen Unfallversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Lebensversicherung, es ist immer ratsam, die Ansprüche nur noch unter Zuhilfenahme des jeweiligen Fachanwaltes geltend zu machen.

    Gruß SV

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas, hallo SV,
    beide Fälle sollten der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Im ersten Fall dürfte sogar eine Falschbegutachtung sowie ein eindeutiger Betrug. Wenn die SBinnen von der StA Post bekommen, weht ein anderer Wind. Die Einschaltung der StA hat im übrigen auch erzieherischen Wert.

    Beide Fälle zeigen darüber hinaus, dass sofort nach dem Unfall der Anwalt – am besten ein qualifizierter, im Schadensersatzrecht erfahrener – einzuschalten ist. Nur so geht es. Dann kurze 14-tägige Regulierungsftrist setzen und nach fruchtlosem Verlauf der Frist ohne weitere Abmahnung Klage erheben. Auch diese prompte Klageerhebung hat erzieherischen Wert.

    Noch einen schönen Abend
    Willi Wacker

  3. rudiratlos sagt:

    @ SV,

    [quote] es ist immer ratsam, die Ansprüche nur noch unter Zuhilfenahme des jeweiligen Fachanwaltes geltend zu machen.[/quote]

    aber was helfen deine Worte, wenn die Axa noch nicht einmal mehr auf Anwaltsschreiben reagiert obwohl für den konkreten Fall sogar ein Urteil eines OLG (!) existiert???

    Es ist einfach prickelnd: ein Versicherer stellt sich tot, während der Kunde seine Beiträge weiterlöhnen darf; für den Kunden gelten selbstverständlich sämtliche Vertragsbedingungen bis ins kleinste Detail, der Versicherer verschließt/entzieht sich aber sogar rechtskräftigen OLG-Urteilen trotz entsprechender / mahnender anwaltlicher Schreiben.

    Sei mir nicht böse über die Wortwahl, aber es muss einfach raus: ich kann gar nicht so viel essen wie ich ko… könnte.

    Rudiratlos

  4. Glöckchen sagt:

    Hallo Rudiratlos
    früher half die Drohung mit der Klage;heute ist das Papierverschwendung!
    Heute muss der Geschädigte die Klage erheben!Erst dann bewegt er etwas.
    In der Regel entscheiden sich die Prozessabteilungen der Versicherer nach Klagezustellung in die Schadensregulierung einzutreten.
    Anwälte,die das immernochnicht verstanden haben,verschwenden Zeit,Arbeitskraft,Papier und die Geduld ihrer Mandanten.
    Ich überlege,in Zukunft einen Klageentwurf als erstes Anschreiben an den Versicherer zu versenden.
    Wenn dann die Regulierungsfrist ergebnislos abgelaufen ist,brauche ich den Entwurf nur noch einzureichen.Folge:Arbeit gespart,Zeit gespart,Mandant zufrieden!
    DESHALB müssen alle Geschädigten sofort zum Anwalt.
    Der lässt sich vom Versicherer nicht an der Nase herumführen!
    Klingelingelingelts?

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    in der Tat ist festzustellen, dass die Versicherer in letzter Zeit immer häufiger auf Zeit spielen. Deshalb auch bei mir die Devise: Klagen, klagen und nochmals klagen.
    Wichtig ist auch, dass der Geschädigte sofort nach dem Unfall den Anwalt aufsucht. Dieser ergreift sofort die notwendigen Schritte, zumal die Anwaltskosten von dem Schädiger und dessen Versicherer zu erstatten sind.
    Alle Geschädigten daher sofort zum Anwalt! Bei jedem Unfall ist anwaltliche Hilfe erforderlich, damit der Geschädigte dem Schadensmanagement der Versicherer Paroli bieten kann.
    Wichtig ist auch, dass der Geschädigte nicht nach dem Unfall durch Versicherer vereinnahmt wird. Diese klären nämlich über die Rechte der Geschädigten nicht auf! Nur der im Verkehrsrecht erfahrene Rechtsanwalt kann die Schadensersatzansprüche des Geschädigten erfolgreich geltend machen. Man sollte nie auf Versprechen der Versicherer hereinfallen.
    In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag.
    Willi Wacker

  6. Uwe sagt:

    Bei der Axa immer sofort den Anwalt einschalten u.sofort Klagen.So einer Versicherung muss
    das Handwerk gelegt werden.BETR……….

  7. uwe sagt:

    Auch ich hatte das Vergnügen von einem AXA Versicherten das Auto verbeult zu bekommen.Es ist jetzt 6 Wochen her,hatte sofort den Anwalt eingeschaltet.Und?????? Bis heute nichts von der Axa gehört.Werde jetzt Klage erheben.Es ist eine Frechheit wie die Versicherung einen warten lässt.Aber wehe sie haben von dir einen euro zu bekommen ,dann haste dierekt eine Mahnung an der Backe kleben.Solchen Versicherungen muss Das Handwerk gelegt bekommen.Aber von wem????????????Aber grosse Werbung machen wie gut sie sind.Lächerlich

  8. Farzaneh Miri sagt:

    Hallo,

    super auf den Punkt gebracht: Dreist, dreister, AXA!!!

    AXA verweigert auch mir immer wieder die Erstattung der Leistungen der Ärzte und Heilpraktiker für meine Kinder mit der Begründung, für die Behandlungen gäbe es keine medizinische Notwendigkeit. Oder auch mit der Behauptung, dass die angegebenen Ziffer nur einmal abgerechnet werden können, auch wenn auf der Rechnung ausdrücklich „rechts und links“ steht. In letzter Zeit hat das enorm zugenommen, und ich rege mich wahnsinnig darüber auf. Liegt das im Ermessen der Krankenkasse und darf AXA mit dieser Begründung Leistungen kürzen? Meiner Meinung nach, ob eine Therapie medizinisch indiziert ist, liegt einzig und allein im Ermessen des jeweiligen Behandlers. Es handelt sich im aktuellen Fall um ca. 400,- €. Ich würde gerne hier einen Anwalt einzuschalten, einfach aus Prinzip, weil ich es mir nicht gefallen lassen möchte. Weiß jemand, wie hoch die Erfolgschancen sind?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus
    Farzaneh Miri

  9. Thorsten Beermann sagt:

    Hallo zusammen,
    gern möchte ich hier auch eine immer noch ungeklärte Episode mit der inzwischen schon mehrfach erwähnten AXA-Versicherung zum Besten geben, die sich mittlerweile fast jährt.

    Der Unfall ereignete sich am 11.07.2015 gegen 10:30 Uhr auf dem Parkplatz der Bäckerei Frerker in Ahlhorn, Wildeshauser Str. 5.
    Der Parkplatz besteht aus zwei gegenüberliegenden Parkreihen, dazwischen der Zufahrtsweg.
    Ich fuhr auf den Parkplatz und stellte meinen Wagen in einer Parklücke ab und den Motor aus. Ich blieb noch kurz im Wagen sitzen, um etwas am Radio zu schauen, als mich von hinten ein anderes Fahrzeug traf. Der Fahrer des PKW’s aus der gegenüberliegenden Parklücke hatte mich beim Rückwärtsausparken übersehen.
    Beide Fahrzeuge hatten eine Anhängerkupplung, der Schaden war rein optisch vergleichsweise gering.
    Da sich der Unfallgegner reichlich unkooperativ verhielt, rief ich schließlich die Polizei, die den Schaden aufnahm und die Sachlage als eindeutig bezeichnete. Der Unfallgegner wurde verwarnt auf Grund mangelnder Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren.

    Das Schreiben der gegnerischen Versicherung AXA , in dem man mir versprach „mir schnell und unbürokratisch zu helfen“, erreichte mich wenige Tage später am 16.07..
    In einem am selben Tag geführten Telefonat kamen wir überein, meinen Wagen zu meiner Werkstatt zu bringen und einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Ich verzichtete dabei auf eine Audi-Vertragswerkstatt und wandte mich an die deutlich günstigere freie Werkstatt meines Vertrauens. Der KVA trägt das Datum vom 24.07. und wurde der Versicherung direkt von der Werkstatt aus zugestellt und beläuft sich auf rund 1.400 Euro netto.
    Nachdem ich bis Mitte August nichts gehört hatte, rief ich bei der Versicherung an, um mich nach dem Status zu erkundigen. Man teilte mir mit, dass so weit alles ok sei und fragte ob ich über Rechnung oder KVA abrechnen wolle. Auf Grund des Alters des Fahrzeuges entschied ich mich für KVA. Man nahm meine Bankdaten auf und versprach das Geld umgehend anzuweisen.
    Nach weiteren 14 Tagen rief ich ein weiteres Mal an: Diesmal hieß es, die Zahlung sei gestoppt worden, und der Vorfall liege jetzt bei der Prüfung, aber der Sachbearbeiter sollte informiert werden, dass die Sache dringlich sei.
    Es folgten wöchentliche Anrufe meinerseits, in denen ich gefühlt das gesamte Call-Center-Personal kennen lernte. Die Hotline-Nummer ist übrigens die einzige, die man bekommt, eine Verbindung zum Sachbearbeiter erfolgt ebenso wenig wie ein Rückruf desselben oder eine Stellungnahme per Post.
    Am 21.09. wurde mir die Sache zu bunt und ich schaltete eine renommierte Oldenburger Anwaltskanzlei ein. Hierauf reagierte die AXA zunächst recht schnell und vermeldetet in einem Schreiben vom 01.10., dass an der grundsätzlichen Haftungsverpflichtung kein Zweifel bestehe, man müsse nur noch bezüglich des Restwertes des betagten Fahrzeugs (Der Audi A4 ist Baujahr 97 und hatte rund 230.000 km auf der Uhr.) noch recherchieren. Danach war wieder Schweigen im Walde. Auch mein Anwalt kam telefonisch nur bis zum Call-Center, Schreiben wurden stumpf ignoriert.
    Dann, nach Androhung der Klage, kam die Forderung der AXA, das Fahrzeug noch durch einen unabhängigen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Ein solcher meldete sich jedoch nie bei mir und es verstrichen die Feiertage zum Jahreswechsel.
    Auf Grund verschiedener anderer Baustellen im privaten Bereich und beruflicher Anspannung fehlte mir dann auch die Zeit, um hier dicht am Ball zu bleiben. Darüber hinaus wurde auch mein Anwalt für mehrere Wochen krank. Im Februar 2016 sprang mir dann der anstehende TÜV für den Audi im April ins Auge. Für eine erfolgreiche Abnahme wären weitere Investitionen in das Fahrzeug nötig gewesen, so dass ich mich entschloss, einen anderen Wagen zu kaufen.
    Ich mobilisierte meinen inzwischen genesenen Anwalt und wir forderten die AXA erneut zur Zahlung auf. Von denen kam erneut die Forderung nach einer Begutachtung. Eigentlich wollten wir hierauf nicht mehr eingehen, aber für mich war es eine günstige Möglichkeit zu einer umfassenden Bewertung des alten Audis zu kommen und vielleicht bestand ja doch noch eine Restchance, die Sache außergerichtlich zu regeln.
    Die Bewertung fand bei mir zu Hause am 21.04. durch einen Gutachter der DEKRA statt und bestätigte den KVA bis auf wenige Cent genau. Eine knappe Woche später lag das ausführliche Gutachten in Schriftform vor und wir forderten nunmehr die Axa erneut zur Zahlung auf. Bis heute, einen guten Monat später absolutes Schweigen.
    Mein Anwalt ist für 14 Tage im Urlaub, aber danach werden wir dann Klage einreichen.
    Ein anderes Fahrzeug ist mittlerweile angeschaft und der alte abgemeldete Audi lagert hier hoch und trocken und frisst kein Brot. Die fehlenden 1.400 Euro tun mir momentan nicht weh, aber inzwischen geht es mir auch mehr ums Prinzip und ich denke, ich werde mit meinem Anwalt besprechen, ob wir nicht zusätzlich die Staatsanwaltschaft einschalten. Denn für mich ist das ganz klar eine mutwillige Verschleppung der Angelegenheit und ein Verweigern der Haftungsverpflichtung.
    Ach ja, selbst eine zwischenzeitliche Kontaktaufnahme zum Unfallgegner, mit der Bitte seine Versicherung zu kontaktieren (was auch erfolgt ist), da wir sonst u.U. privatrechtliche Schritte gegen ihn einleiten würden, blieb erfolglos.
    Ich bin seit 30 Jahren als Vielfahrer hinter dem Steuer unterwegs und habe schon so das ein oder Andere mit gegnerischen Versicherungen zu tun gehabt. Ich bin es gewohnt, dass diese die Ansprüche gegen ihre Versicherungsnehmer oft genau hinterfragen und auch versuchen, den einen oder anderen Dollar heraus zu schlagen und das ist auch völlig ok. Aber bisher immer in respektvollem Austausch und mit dem Ziel, die Sache dann auch in angemessener Zeit zu bereinigen. Das Verhalten der AXA jedoch spottet jeder Beschreibung. Hinzu kommt deren mangelhafte Erreichbarkeit ausschließlich über ein Call-Center, in dem wirklich dermaßen inkompetente Leute arbeiten, dass es fast schmerzt.
    Wäre ich Versicherungsnehmer der AXA, ich würde mich für meine Gesellschaft abgrundtief schämen und die notwendigen Konsequenzen ziehen.

    Beste Grüße und einen schönen Tag

    Thorsten Beermann´´

  10. SV Wehpke sagt:

    Sehr geehrter Herr Beermann, es ist schon erstaunlich was Sie sich haben zumuten lassen.
    1. von der AXA und 2. von Ihrem renommierten Oldenburger Anwalt der ganz offenbar auch nicht weiß wie man einer Versicherung „Beine“ macht. Sie müssen ein Mensch mit außerordentlicher Geduld sein.

    Wehpke Berlin

  11. Zweite Chefin sagt:

    Sehr geehrter Herr Beermann,
    die „renommierte Oldenburger Anwaltskanzlei“ kann ich nur als unfähig bezeichnen. Die Klage ist lange überfällig …

  12. Glöckchen sagt:

    @ Thorsten Beermann
    Eine isolierte Klage gegen den Unfallverursacher persönlich hätte ich in fünf Minuten fertiggestellt und bei Gericht eingereicht.Weshalb macht Ihr Anwalt das nicht?
    Zudem sollten Sie eine online-Beschwerde bei der Bafin (www.Bafin.de) erheben.
    Macht Ihnen wenig Arbeit,führt aber dazu,dass der Vorstand der AXA und nicht irgendein Sachbearbeiter gegenüber der Bafin antworten muss.
    Klingelingelingelts?

  13. Josh sagt:

    Hallo Leute,

    am Montag gab es in unserem Mehrfamilienhaus einen Kellerbrand. Laut Kripo und Feuerwehrinspektion verursacht durch einen technischen Defekt mit dem Hinweis, dass keine Anzeichen vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Verhaltens vorliegt. Der hierbei entstandene Sachschaden am Gebäude beläuft sich laut Sachverständigen auf 100k EUR. Pi mal Daumen würde ich den Wertverlust unseres im Keller gelagerten Hausrat auf 8-10k EUR schätzen. Wir haben seit etwa 10 Jahren eine Hausratsversicherung bei der AXA und möchten jetzt natürlich unseren Anspruch auf Schadensregulierung gelten machen. Jedoch haben wir bisher kaum Erfahrungen im Umgang mit Versicherungen.

    1.Gibt es eine generelle Vorgehensweise im Allgemeinen sowie im Besonderen um seinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen?

    2.Ist grundsätzlich der Gang zum Fachanwalt notwendig; insbesondere bei der AXA Hausratsversicherung?

    3.Kann mir jemand einen Link zur Verfügung stellen, in dem Musterschreiben bzgl. der Konsultation und Korrespondenz mit Versicherungsanstalten hinterlegt sind bzw. Beispiele für Klageschriften die bei Gericht gegen den Versicherer eingereicht werden können? Damit ich mal eine grobe Übersicht bekomme.

    4.Welche Gerichtsform ist in erster Instanz zuständig (Amtsgericht)?

    Wir sind für jeden Hinweis wirklich sehr dankbar! Vielen Dank schon mal im voraus!!

  14. Hirnbeiss sagt:

    Hi Josh,
    das wichtigste ist , dass Du Deinen Hausrat nicht überbewertest!
    Oft kommen die Sachbearbeiter zu einem höheren Wert als Du zu träumen wagst, aber aufgepasst.
    Leider rechnen diese Sachbearbeiter gerne den kompletten Hausrat (nicht nur im Keller) zusammen und überschätzen den Gesamtwert. Und wenn Du nicht aufpasst bist Du durch die wesentlich zu hohe Einschätzung des Hausrates evtl. so stark unterversichert, dass Du nur noch einen Bruchteil des realistischen Wert des Hausrates bekommst.

  15. ICKEACKE sagt:

    Hallo,
    an Dreistigkeit ist die AXA / AXA easy nicht mehr zu überbieten.
    Im letzten Quartal habe ich meinen PKW abgemeldet. Dieser Versicherer verlangt ganz dreist für die letzten Tage des alten Quartals und sogar in das neue Quartal Versicherungsbeiträge!! Wohlgemerkt : Der PKW ist abgemeldet!! Betrug am ausgeschiedenen Versicherungsnehmer nenne ich das. Nie mehr wieder!!!!!

  16. Die Realisten sagt:

    AXA ist ein Scheißladen. Große Werbung und nix dahinter. Die Sachbearbeiter kommen anscheinend aus dem Bäckerhandwerk und sind in vielen Fällen absolut talentbefreit.

    Versuchen Kunden im Schadenfall fast in ein Verhör zu zwingen. Wir wissen von was wir sprechen als Versicherungsmakler seit 1989

  17. Conny sagt:

    2018 und geändert hat die AXA ihre taktische Vorgehensweise offenbar nicht. Ausgehend davon, dass diverse Geschädigte sich bei der BaFin oder dem Versicherungsombudsmann gemeldet haben, kann man sich daher denken, das das nix bringt. Wir hatten bisher zweimal das zweifelhafte Vergnügen von Versicherten der AXA angefahren zu werden und beide Male hat die wirklich unfassbar dreist versucht uns zu benachteiligen, hat verzögert, Schadenshöhen einfach engekürzt und das Highlight war, dass die anstatt zu zahlen nach über einem Monat nach einem Totalschaden uns mitteilen lediglich, dass die an irgendeine Versicherungsinformationsstelle unseren Wagen melden um abzuklären ob der häufiger in Unfälle verwickelt ist um Versicherungsmissbrauch vorzubeugen. Also .. die Geschädigten sind nun schon einfach potentielle Versicherungsbetrüger….dazu fällt einem echt nix ein… Die Nummer mit dem Restwertgutachten kennen wir auch….da bereits ein umfassendes Gutachten vorlag der Vertragswerkstatt ..völlig unnötige Verzögerungstaktik. Ich kann jedem nur raten…..sofort Anwalt ….unsere Fachwerkstatt vermittelt die schon sogar direkt ..nicht ohne Grund.

  18. virus sagt:

    An Conny, ich würde sagen, du richtest dein Anliegen an Rainer Wendt und berichtest uns dann vom Ergebnis.

    ZEITONLINE vom 27.12.2917 – https://www.zeit.de/2018/01/rainer-wendt-polizeigewerkschaft-beamtengehalt/komplettansicht

    Rainer Wendt: Der Weichgespülte

    Bis er stürzte, spielte Polizeigewerkschafter Rainer Wendt den rechten Sheriff. Jetzt meldet er sich mit neuen Tönen zurück

    Zitat:

    „Vergangenen März berichtete report München, dass Wendt neben seinen Einkünften als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft jahrelang ein Gehalt als Polizeibeamter bezogen hatte. Obwohl er nicht mehr als solcher tätig war. In der Folge wurde außerdem bekannt, dass Wendt zusätzlich noch eine Entschädigung als Aufsichtsrat bei der Axa-Versicherung erhielt, ohne sie der Polizei als Nebeneinkünfte zu melden. Er habe in den letzten zehn Jahren im Schnitt viereinhalbtausend Euro netto im Monat verdient, sagt Wendt. „Das ist ein sehr gutes Gehalt, aber ist das zu viel?“ Es seien auch andere Gewerkschafter freigestellt worden, so wie er, doch nur bei ihm gelte es als Problem.“

  19. Das Prinzip AXA

    1. AXA –KFZ-Versicherung ist konkurrenzlos günstig. Bei der Schadensabwicklung wird rigoros kostenbewusst reguliert. Günstige Vertragswerkstätten zur Reparatur ausgewählt, , oder wie in unserem Schadensfall einfach durch einen 2. Gutachter der Schadensfall reduziert.
    2. Zunächst ist die AXA auch sehr freundlich, bietete Hilfen an usw. Die Absicht ist, den Geschädigten freundlich gestimmt zu halten.
    3. Für die eigentliche Schadensabwicklung wird dann aber eiskalt reduziert..

    Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer sein zum Erreichen des Arbeitsplatzes durch einen Versicherten der AXA reparieren lassen möchte, wird er so bedrängt, dass er die Billigreparatur annimmt. Manchmal laufen noch Ratenverträge, so dass durch den Unfall erhebliche finanzielle Probleme auf den Geschädigten zukommen.

    AXA-Versicherung ruiniert ein aufstrebendes Unternehmen

    11.12.2017 wird mein ordnungsgemäß geparkter PROMOTION-Truck, -ein fahrbares Küchenstudio -, von einem Lieferwagen gerammt und so stark beschädigt, dass ein Schaden nach DEKRA-Gutachten von netto € 92.450,00 verursacht wurde.

    Der Schaden durch den Verlust des Ausstellungs-Truck, dem Herzstück der Fa. Küche-individuell , ergibt entsprechend dem von der AXA bestellten Wirtschaftsgutachten, – K.-Sachverstand vom 08.03.2018 -, einen Netto-Ausfallschaden von € 1.157,04 /Woche ,
    Nach bundesweiter Suche findet sich in 95336 Mainleus mit der Firma H. Fahrzeugbau GmbH ein Fachbetrieb, der bereit ist, die Reparatur mit 2-jähriger Garantie auszuführen.

    Die AXA scheint diesem Vorschlag zuzustimmen und gewährt der Firma H. einen Reisekostenbeitrag von € 1.000,00, um hier in Altenholz/Kiel den Fahrzeugschaden zu begutachten und die Reparaturmöglichkeit auszuloten. Am 27.03.2018 liegt der verbindliche Kostenvoranschlag von € 97.811,80 vor und wird an die AXA weitergeleitet.

    Am 03.05.2018 wird auf Betreiben der AXA das KFZ-Sachverständigenbüro K. & S. GmbH vorstellig und legt am 02.05.2018 (!) ein Gutachten vor, nachdem sich die Reparaturkosten auf netto € 49.934,82 belaufen sollen.

    Als Reparaturfirma wird S. Karosserie & Lackzentrum GmbH in Hamburg benannt.

    Die DEKRA hat sich daraufhin mit der Fa. S. in Verbindung gesetzt und folgende Stellungnahme erhalten:

    Hallo Herr B. (DEKRA)., Aufgrund des Telefonates mit Ihnen, bestätige ich, dass nur mündlich eine Zusage zur Rep. gemacht wurde. Und nur Aufgrund von Foto´s. Der Rep. Umfang war sehr deutlich geringer, als wie mit Ihnen besprochen.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. H.

    S. Karosserie & Lackzentrum GmbH
    XXX Tel.: 040 / …

    Aus diese Stellungnahme ist ersichtlich, dass der Sachverständige von K. & S.
    – Herr T. B. – bewusst Fehlinformationen an die Firma S. weitergeleitet hat, um einen abgesenkten Reparaturpreis zu erhalten!

    Die Differenz der Reparaturkosten beträgt demnach zwischen Fa. S. und Fa. H. € 48.000,00 !

    Diese Diffferenz beruht darauf, dass der Gutachter T. B. (KFZ-Sachverständigenbüro K. & S. GmbH) mit der Firma S. die Reparatur durch Einflicken von Segmenten in die vorhandene selbsttragende Leichtbaukonstruktion mit eine Wandstärke von 32mm bei einer beidseitigen Beschichtung von jeweils 2mm GFK Verbund für technisch möglich hält.

    Eine dem Stand der Technik und der Konstruktion dieses Fahrzeuges entsprechende Reparatur ist aber nach Stellungnahme mehrerer Fachbetriebe nur möglich, wenn die beschädigte Heckfront und die Seitenwand komplett ausgewechselt wird. Eine Einfügung von Segmenten in die vorhandene Leichtbaukonstruktion würde zu Schäden wie Undichtigkeit, Rissbildung und Schwächung der Konstruktion führen.

    Nach § 249 I BGB Naturalrestitution „ Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Daher müssen die Wände komplett getauscht werden!!

    Die AXA hat bislang ca. € 50.000,00 erstattet und hält damit die Angelegenheit für abgeschlossen.

    Auszüge aus der MAIL der AXA vom 13.09.2018 an meinen Rechtsanwalt.

    Hinsichtlich unserer sonstigen Regulierungsentscheidung verweisen wir auf den bisherigen Schriftwechsel. Auch nach nochmaliger Überprüfung dieser Angelegenheit können wir nach dem bisherigen Stand keine weitere Zahlung vornehmen.
    Eine Rücksprache mit der Firma S. ergab, dass man sich hier weiterhin an das Kostenangebot in Verbindung mit dem seitens des Sachverständigen B. aufgezeigten Reparaturweg gehalten fühlt. Wir gehen von einem Missverständnis aus. Des Weiteren liegen uns nun weitere Angebote renommierter Firmen vor, die bereit sind, das Fahrzeug auf die vorgeschlagene Art und Weise zu reparieren. Wir gehen davon aus, dass die Bemühungen Ihrer Mandantschaft zu dem gleichen Ergebnis geführt haben.

    Nach § 826 BGB ergibt sich damit eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Firmeninhaberin durch die AXA, zumal in dieser Zusammenstellung der Nettoschaden durch Beschädigung der eingebauten Küchenausstellung, der laufenden Kosten für eine Lagermiete zum Schutz vor Witterungseinflüssen, der Verdienstausfall, der Mietausfall der Ferienwohnung durch Einrichtung eines provisorischen Beratungsraumes und die erheblichen umstandsbedingten Eigenleistungen noch zu erwähnen sind, die als Gesamtschaden € 154.284,48 betragen.

    Die Existenzbedrohung durch die Verweigerung der AXA zur ordentlichen Schadenbeseitigung besteht darin, dass die vorgeschlagene billigere Reparatur des Aufliegers dessen Verwendbarkeit absolut einschränkt, weil bei dieser Leichtbaukonstruktion die gesamten Wände als funktionierender Verbund zu betrachten sind und nur dadurch die Stabilität und Wasserdichtigkeit gewahrt bleibt.

    Insgesamt kann das Unternehmen Küchen-individuell z.Zt. nur improvisierend mit erheblichen Verlusten geführt werden.

    Die AXA wiederum scheint offenbar auf Zeit zu spielen in der Hoffnung, dass die Firma Küche-individuell in der Existenz vernichtet wird, weil die jetzt erforderliche gerichtliche Klärung die finanziellen Möglichkeiten der Firmeninhaberin erschöpfen.

    So wird eine unbeteiligte Firmeninhaberin mit ihren Investitionskosten und den Kreditverpflichtungen ruiniert, während der eigentliche Schädiger, der Inhaber einer Kieler Schlosserei, mit dem Auffahrunfall, ohne jegliche finanzielle Belastung als Verursacher ungestraft bleibt. Was kümmert ihn, dass seine AXA-Versicherung den Schaden nur mangelhaft reguliert!

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