Mit Urteil vom 31.07.2008 (47 C 211/08) hat das AG Bochum die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 139,02 € zzgl. Zinsen sowie vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Das Gericht wendet die Schwacke-Liste an.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Klage ist bis auf einen Teil des geltend gemachten Zinsanspruchs begründet.
Die Klägerin hat aus abgetretenem Recht Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in geltend gemachter Höhe. Diese entsprechen dem erforderlichen Herstellungsaufwand gemäß § 249 BGB. Für die Frage der Erforderlichkeit der Mietwagenkosten ist Anknüpfungspunkt für den abzurechnenden Tarif nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich der Normaltarif, der einem selbstzahlenden Kunden in Rechnung gestellt wird. Die schadensrechtlich erforderlichen Mietwagen kosten können daher auf der Basis des gewichteten Mittels bzw. arithmetischen Mittels des Normaltarifs nach Schwacke-Liste (hier 2.007) ermittelt werden (vgl. BGH NZV 08, 23; LG Bielefeld NJW 08, 1001). Dieser Praxis folgt das erkennende Gericht entgegen den Ausführungen der Beklagten.
Daher ist von der seitens der Beklagten insoweit nicht angegriffenen Abrechnung nach Schwacke-Liste 2007 in der Klageschrift Seite 3 auszugehen.
Selbst unter Berücksichtigung eines 10-prozentigen Abzugs für ersparte Aufwendungen verbleibt ein Betrag in Höhe der Klageforderung, da die Klägerin lediglich 234,39 EURO geltend macht.
Zinsen stehen der Klägerin lediglich in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu, da sie einen abgetretenen Anspruch ihrer Mieterin geltend macht.
Im Übrigen ergeben sich die Nebenforderungen aus dem Gesichtspunkt des Verzuges.
Soweit das AG Bochum
Ich denke, dass das Einstellen von so veralteten Urteilen nicht optimal ist (AG Bad Oldesloe, AG Bochum, AG Hamm..).
Es gibt ausreichend aktuelle Urteile (in Summe über 2300), die unter
http://urteile-network.de/urteilsdatenbank_bav/Suchmaske.php
abrufbar sind.
Es besteht einerseits die Gefahr, dass sich die Rechtsprechung bereits geändert hat, wie im Fall der Bochumer Gerichte auch geschehen. Dort wird seit einer nicht nachvollziehbaren Entscheidung des LG Bochum nur noch Fraunhofer angewandt.
Das AG Hamm hat andererseits seit der hier veröffentlichten Entscheidung fünf weitere Urteile gefällt, die alle öffentlich verfügbar sind. Gern kann unter dem angegebenen Link nach aktuellen Urteilen gesucht werden.
Die Kritik ist konstruktiv gemeint! Viele Grüße an alle Engagierten.