Quelle: Autohaus Online vom 13.01.2012
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Der Grundsatz-Streit
Im Kern der Sache geht der noch im Vorjahr begonnene Rechtsstreit (wir berichteten 2011 ausführlich) darum, dass Elsner – der bekanntermaßen auch Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist – der Allianz vorwirft, eine Schadensabwicklung als Konzept mit Namen „Fairplay“ zu bezeichnen, das u.a. darauf ausgerichtet sei, die Rechtsanwälte und Sachverständigen sukzessive aus der Unfallregulierungsgeschäft auszugrenzen. Die gestrige Verhandlung beschränkte sich dann allerdings relativ bald auf die Eingrenzung zu den Anwälten, nicht zuletzt deshalb, weil RA Elsner selbst kein Kfz-Sachverständiger ist.
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Siehe auch:
Nach LG Stuttgart-Urteil – Datenweitergaben von Kunden und Mitarbeitern mit Datenschutz- und Kartellrecht nicht vereinbar?
Keine fristlose Kündigung wegen eingeschränkter Revision
„Den Kündigungen ging ein Streit zwischen Vertreter und Hersteller über den Umfang der Revision voraus. Weilbacher hatte bei der Prüfung aus kartell- und datenschutzrechtlichen Gründen lediglich anonymisierte Kundenakten vorgelegt, bei denen unter anderem auch die Verkaufspreise geschwärzt waren.“
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