HUK Coburg – erneute Niederlage vor dem BGH (VI ZR 67/06 vom 23.01.2007)

Im Revisionsverfahren Neumann ./. HUK Coburg hat der BGH in der mündlichen Verhandlung vom 23.01.07 für Recht erkannt:

„Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer des LG Frankfurt (Oder) vom 02.03.06 (15 S 179/05)  im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.“

Ferner wurde folgender Beschluss verkündet: „Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 203,73 € festgesetzt.“

Hier ging es um Schadensersatz in Höhe des von der HUK Coburg nicht regulierten Gutachterhonorars, welches der Geschädigte infolge der in Coburg herrschenden Beratungsresistenz erneut einklagen und bis zum BGH durchfechten musste.

In der mündlichen Verhandlung wies die Senatsvorsitzende, Frau Dr. Müller, auf die Entscheidungen des 10. Zivilsenats vom 04.04.06 hin. Sie bezog sich auch auf die Senatsrechtsprechung zu den Unfallersatztarifen.

Die Vorsitzende ließ in der mündlichen Verhandlung deutlich erkennen, dass der Senat der Judikatur des 10. Senats folgen werde.

Daneben wurden Zweifel an der Übertragbarkeit der Grundsätze der Senatsrechtsprechung zu den Unfallersatztarifen auf die Thematik der SV-Honorare geäußert.

Fazit:

1. Der Forderung der HUK Coburg nach einer zeitaufwandsbezogenen Abrechnung der SV-Honorare wird nun auch vom 6. Zivilsenat des BGH eine Absage erteilt.

2. Die Rechtsansichten des 10. Zivilsenats (Revisionsverfahren Frank Schmidinger) werden auch vom 6. Zivilsenat ausdrücklich geteilt und für richtig befunden.

3. Die HUK Coburg ist mit ihren Versuchen, die BGH-Rechtsprechung zur Mietwagenkostenproblematik auf die SV-Honorare zu übertragen, vor dem BGH nun endgültig gescheitert.

Wie hieß es doch im Artikel des Herrn Hoenen in der Financial Times vom 12.01.07?

„Man stelle sich vor: da legen SV – einige wenige, wohlgemerkt – immer wieder unspezifierte Rechnungen vor, aus denen sich Stundenlöhne von 300,00 € und mehr ableiten lassen. Der Versicherer wehrt sich, doch manche Amtsrichter sind sich nicht zu schade, den Missständen ein ums andere Mal ihren Segen zu geben. Und die Medienwelt schreit: Skandal! Der Versicherer will nicht zahlen!“

Sehr verehrter Herr Hoenen:

Es sind nicht manche Amtsrichter, die hier einigen wenigen SV ihren Segen geben; die Amtsgerichtsurteile, mit denen Ihre Versicherungsgesellschaft verloren hat, gehen in die Tausende.

Es gibt nicht einen einzigen SV in ganz Deutschland, der einen Stundenlohn von 300,00 € oder mehr mit Ihrer Gesellschaft jemals abgerechnet hätte.

Auch Sie können jetzt sicherlich diesem BGH-Urteil entnehmen, dass die Rechnungsstellungen der SV nunmehr von höchster juristischer Instanz, dem BGH, abgesegnet werden und nicht lediglich von irgendwelchen vereinzelten AG.

Und die Medienwelt hat Recht wenn sie schreit: „Skandal! Der Versicherer will nicht zahlen!“

Ihr Artikel in der Financial Timees hat die Überschrift „Falsche Empörung“. Ich gratuliere zu dieser trefflichen Wahl, denn es scheint Ihr Mund zu sein, dem hier die falsche Empörung entsprungen ist.

Mitgeteilt von Peter Pan im Januar 2007

Anm. der Redaktion: AZ: VI ZR 67/06

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10 Antworten zu HUK Coburg – erneute Niederlage vor dem BGH (VI ZR 67/06 vom 23.01.2007)

  1. Leser Zivil sagt:

    meinen GLÜCKWUNSCH

    Endlich hams bei uns eine auf die Klappe bekommen.

    Vielleicht ist das ein grosses Erwachen.

    Ein frustierter HUKerer

  2. Mitfühlender sagt:

    Mein Gott wie aufregend.

    Da wird wohl der Hoehnerich sofort beim BGH anrufen und sagen;
    „ja Frau Dr. Müller das geht doch nicht,dass Sie im Urteil etwas anderes verkünden als ich der Presse andauernd erzähle“

    „Doch das geht“ wird er zur Antwort bekommen!

  3. Leierkasten sagt:

    Man könnte auch sagen:

    "Wer den H***** hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen!"

    Grüße
    Von der alten Leier

  4. Alfred sagt:

    Ich hätte ja nie gedacht, dass sich die ansonsten doch seriöse „Financial Times“ von diesen Beutelschneidern missbrauchen lässt.

    Es ist wirklich so: „Wer den Hoenen hat, braucht für den Spott tatsächlich nicht zu sorgen“!

    Ein (nicht mehr lange) Financial-Times-Abonnent

  5. HUKI sagt:

    Damit man nicht lange suchen muss, hier nochmal die skandalöse Stimmungsmache des Herrn Hoenen in der "Financial Times" Deutschland:

    Falsche Empörung

    Grüße
    HUKI

  6. Xavante sagt:

    Wie kann man als Chef eines einstmals seriös erscheinenden Versicherungsunternehmens nur so unsensibel sein ? Herr Hoenen
    redet sich noch um Kopf und Kragen. Vielleicht hat er aber auch nur unqualifizierte Berater, die ihn gezielt in eine solche Situation manöverieren.Da kann sich selbst der ansonsten routinierte Vorstandsprecher auch nicht mehr souverän
    und glaubhaft dem staunenden Zuschauer präsentieren.Man sieht ihm seine mißliche Lage mehr als deutlich an.Wie heißt es so schön? „Du kannst wählen zwischen Wahrheit oder Ruhe.Aber beides zugleich kannst Du nicht haben.“

  7. SV Stoll sagt:

    Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie verallgemeinernd und substanzlos solche Menschen wie Herr Hoenen ihre Propaganda kundtun.
    Hunderte gegen seriös abrechnende Sachverständige verlorene Prozeße sind keine normale Abwehr ungerechtfertigter Schadensabrechnungen, sondern eine schlichte Kriegserklärung gegen die Grundsätze des deutschen Schadensersatzrechtes.
    Es geht nicht darum, ungerechtfertigte Forderungen von der Versicherten-Gemeinschaft abzuhalten, sondern und gerade nur darum, dieser Gemeinschaft, natürlich nur auf der Beitragszahlerseite, die einzigen Helfer zur Erlangung eines korrekten Schadensersatzes, nämlich Rechtsanwälte und Sachverständige, zu verdrängen.
    Herr Hoenen spricht davon das „einige wenige, wohlgemerkt (die Sachverständigen), immer wieder unspezifizierte Rechnungen vorlegen“.
    Nun, Hand aufs Herz, wer, liebe Kollegen, hatte noch nie ein Problem mit seinen „unspezifizierten“ Rechnungen bei der HUK-Coburg? Einige wenige?
    Viele schlucken die Kürzungen oder „Vorschläge“ aus dem Hause HUK-Coburg und wehren sich nicht. Andere gehen darauf nicht ein, prozessieren und geweinnen. Hundertfach, tausendfach.
    Aber dies will einer nicht hören. So wird die eindeutige Rechtssprechung des BGH natürlich auch wieder verdreht. Die „Üblichkeit“ ist jetzt das Schlagwort.
    Den „überhöhten“ Gutachterrechnungen soll ein Riegel vorgeschoben werden. Was überhöht ist, bestimmt die HUK-Coburg. Ein Privat-Unternehmen bestimmt, was ein anderes Unternehmen seinen Kunden in Rechnung stellen darf. Abwegiger geht es wohl kaum.
    Und dann die bösen, nicht HUK-Coburg-Werbungsgeld geknebelten Medien, die diese „Machenschaften“ der Sachverständigen noch unterstützen. „Schwarze Schafe“, da sind wohl wir hier mitsamt den anderen, hundertfach vor Gericht erfolgreichen Sachverständigen gemeint.
    Es ist schon traurig, das man sich in einer freien Demokratie als unseriös abkanzeln und als „Abzocker“ der Versicherten hinstellen lassen muß. Und dies teilweise wegen 1-stelligen Euro-Beträgen.

    Mfg. SV Stoll

  8. SV Stoll sagt:

    Noch ein Anmerkung zu meinem obigen Beitrag:

    Bei den 1-stelligen Euro-Beträgen geht es natürlich nicht um Gutachtenhonrare für 1 bis 9 Euro, sonden um die Differenz zwischen Rechnung des Sachverständigen zu der Vorstellung der HUK-Coburg, was angemessen sei.
    Hier dreht es sich manchmal wirklich nur um ein paar Euro.

    Verzichtet man auf diese, ist die vorher angeblich unspezifizierte, unprüfbare Rechnung plötzlich brauchbar und wird um den Betrag X gekürzt ausgeglichen.

    Dies nur als Hinweiß an Verbraucher und Autofahrer, die nicht den Berufsgruppen Anwälte und SV`s angehören.

  9. Störtebeker sagt:

    Da fällt mir spontan der Bergiff "heilende Gerichtsbarkeit" ein.

    Bezüglich des offensichtlich bereits krankhaft fehlgeleiteten Rechtsempfindens des Herrn Hoenen, sollte man denselben am besten zu jedem Honorarprozess als Zeuge laden lassen, insbesondere im Hinblick auf seine rechtlich völlig konfusen Einlassungen in der öffentliche Presse.

    Diese Ochsentour wäre, sozusagen als Kur, diesem Herrn und dem Heilungsprozess seines krankhaften Unrechtsempfindens sicher dienlich.

    Grüße unter Rotkreuzflagge

    Störtebeker

  10. ranger sagt:

    Weiter so!

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