Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachdem die Anwälte einer Bochum Kanzlei, die überwiegend Versicherungen vertritt, in einem Schriftsatz an ein Gericht diesen Blog als „versicherungsfeindlich“ bezeichnet hatten, müssen sie sich auch gefallen lassen, dass das Berufungsurteil des LG Darmstadt in dem Zivilrechtsstreit des Kfz-Sachverständigen gegen die SV Sparkassengebäude Versicherungs AG, in dem es um restliche Sachverständigenkosten ging, hier veröffentlicht wird. Die Berufungskammer des LG Darmstadt, in zweiter Instanz zuständig für Urteile des AG Offenbach, hat das angefochtene Urteil des AG Offenbach abgeändert und die beklagte Haftpflichtversicherung verurteilt, restliche Sachverständigenkosten an den Kläger zu zahlen. Die Kosten beider Instanzen wurden der beklagten Haftpflichtversicherung auferlegt. Nachstehend gebe ich Euch das kurz und knapp gehaltene Berufungsurteil des LG Darmstadt bekannt. Gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker
Landgericht Darmstadt Verkündet am:
Aktenzeichen: 6 S 101/11 23.09.2011
(38 C 492/10 Amtsgericht Offenbach/M.)
I m N a m e n d e s V o l k e s
U r t e i l
In dem Berufungsrechtsstreit
Kfz-Sachverständiger
Kläger und Berufungskläger
gegen
SV Sparkassen Gebäudeversicherung AG, vertr. d. d. Vorstand, d. vertr. d. Herrn Ullrich-Bernd Wolff von der Sahl, Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart
Beklagte und Berufungsbeklagte
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. E. und K., Bochum
hat die 6. Zivilkammer – Berufungskammer – des Landgerichts Darmstadt
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht …
die Richterin am Landgericht…
die Richterin …
aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23.09.2011 für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 27.06.2011 (Az.: 38 C 492/10) abgeändert:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 12.11.2010 (Az.: … ) bleibt mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass Zinsen aus einem Betrag in Höhe von EUR 299,79 erst ab dem 14.09.2010 geltend gemacht werden können.
Darüber hinaus wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 350,- zuzüglich Zinsen zu 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: EUR 649,79
Versicherungsfeindlich? Dann sind wohl Verbraucherschützer unternehmerfeindlich.
Dieser Blog ist nicht versicherungsfeindlich.
Hier wird nur bestimmten Versicherungen der Spiegel über ihr rechtswidriges Regulierungsverhalten vorgehalten.
Betrachtet man die tausenden von Gerichtsentscheidungen gegen die Huk u. Co Versicherer, müssten die Gerichte eigentlich extrem versicherungsfeindlich sein.
Oder liegt es vielleicht daran, dass die Rechtsverdreher der Versicherungswirtschaft jeglichen Bezug zur Objektivität verloren haben?
Eigentlich sind das ganz bedauernswerte Individuen, die lange studiert haben und nun keine eigenene Meinung mehr haben dürfen.