Kommt nach der Abwrackprämie jetzt der Ausverkauf im Automobilhandel? Hier eine weitere Information zur Schlacht um die „besten Partnerwerkstätten“.
Quelle: Autohaus online vom 23.10.2009
HDI, HDI-Gerling und Mercedes-Benz machen im Bereich Schadenmanagement künftig gemeinsame Sache: Wie diese Woche bekannt wurde, starten die Kooperanten ab 2010 gemeinsam die „car&drive“ Plattform. Dabei sei es zweitrangig, um welche Art des Schadens es sich handelt und wo sich der Kunde nach einem Unfall meldet.
Der Mercedes-Benz Kunde kann entweder zu einer HDI-Gerling-Niederlassung, HDI Geschäftsstelle oder bei seiner Mercedes-Benz Werkstatt vorfahren – dies sei ihm freigestellt, da die Kommunikation untereinander nun optimiert sei. „Nach Terminvereinbarung und gegebenenfalls Abholung des Fahrzeuges beim Kunden kann sich dieser aus der Schadenabwicklung zurückziehen und die professionelle Abwicklung mit vielen Vorteilen genießen“, heißt es seitens HDI und Mercedes-Benz….
Hallo Redaktion,
jetzt wird dem „Wildwuchs“ der Kampf angesagt. Mit „Wildwuchs“ gemeint ist der Anwalt und der freie Sachverständige. Schon Herr Küppersbusch, damals noch bei der Allianz hatte beide Berufsgruppen als „Wegelagerer“ bezeichnet. Er war damals der Ansicht, für die Schadensregulierung bräuchte man weder Anwalt noch freien Sachverständigen. Jetzt kommt dieses Argument von HDI und Co. Das Schadensmanagement kommt immer wieder auf alte Hüte zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
„Profis übernehmen den Angaben zufolge die gesamte Abwicklung „Hand in Hand“ von der telefonischen Aufnahme des Schadens und der Reparatur bis zur Übergabe des Fahrzeugs“.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass bei der Daimler AG bzw. in den Mercedes-Werkstätten ohne Kooperation mit dem HDI bislang keine Profis am Werk waren?
Machen jetzt schon unsere Premium?-Hersteller gemeinsame Sache mit der Versicherungswirtschaft?
Gute Nacht Auto-Deutschland.
Liebe Mercedes-Fahrer, es wird kühler – zieht euch warm an. Im Schadensfall besser gleich zum Anwalt gehen, um die vollständigen Rechte zu erfahren. Wertminderung lässt grüßen.
„Zu den Leistungsumfängen gehören dem Vernehmen nach: Optionaler Hol- und Bringservice, Innen- und Außenreinigung, Kalkulieren und Bewerten der Reparaturkosten sowie eine Reparatur inklusive umfassender Endkontrolle“.
Wurden die Fahrzeuge bei Mercedes denn bislang nach der Reparatur schmutzig und ohne Endkontrolle ausgeliefert? Und wurden die Reparaturkosten bei Mercedes bislang nach dem System „Malen nach Zahlen“ ermittelt?
Service mit Stern lässt grüßen.
Wo ist der Win-Win-Effekt für Mercedes und – noch wichtiger – dessen Kunden?
Der Win-Win-Effekt für den Versicherer dürfte dem aufmerksamen Captain-Huk Leser ja bekannt sein.
Liebe MBVD’ler, am besten gleich Fairplay hinter her bringen.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
Vor allem sind bei dieser Kooperation Schäden aus Verträgen mit Werkstattbindung ausgenommen. *haha*
Alle anderen gehen zu 99% sowieso zu Mercedes, um dort den Schaden beseitigen zu lassen.
Die Versicherung spart also zum einen an der Werkstatt bei den Konditionen und zum anderen am Kunden, bspw. an der Wertminderung. Und die Werkstatt merkt dann nicht einmal, dass sie den gleichen Schaden für weniger Geld repariert als wenn der Kunde sowieso in die Mercedes-Werkstatt gekommen wäre.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
hier sind m.E. die Sachverständigenverbände gefragt, diese von Dir aufgezeigten Sachverhalte publik zu machen und auf die Konsequenzen hinzuweisen. Die Sachverständigen müssen auf die Werkstattinhaber zugehen und genau das vortragen, was Du beschrieben hast.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
@Willi Wacker,
die Darstellungen von Andreas sind richtig, jedoch verkennen Sie offensichtlich die Entstehung und die Tragweite des Themas. Hier geht es um Big-Deals zwischen höherer Führungsebenen von Konzernen.
Es geht darum, dass der MBVD seine Mercedes Niederlassungen und Vertretungen dazu deligiert die zwischen dem Fahrzeughersteller Mercedes und der HDI Versicherung vereinbarten Kooperation umzusetzen.
Da läuft kein Rechtsanwalt und kein Sachverständiger in eine Mercedes Niederlassung oder Vertretung und ändert irgendwas an dieser Tatsache.
Der Geschädigte Mercedesfahrer erbt die Folgen der Kooperation zwischen dem Fzg-Hersteller und der Versicherung.
Für mich stellt sich die Frage, ob hier nicht der Fzg-Hersteller seine eigenen Kunden an die Versicherung ausliefert?
Solche Entscheidungen werden wohl kaum von dem Geschäftsführer einer Mercedes-Vertretung oder von einem Niederlassungsleiter getroffen, sonder eher in höheren Ebenen der Konzernführung. Dort entsteht das Problem.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
Das ist nur möglich, wenn der Versicherungsmann weiß, was er erreichen will und der Mann von Mercedes keine Ahnung von dem hat, was im verkauft werden soll.
Nur so ist zu erklären, dass es zu diesen Machenschaften überhaupt kommt.
Aufgeklärte Wirtschaftsbosse sind heute leider in der Minderheit – Hauptsache ist, es wird etwas verändert!
Gruss Franz511
Oder noch schlimmer. Der Mann von Mercedes weiß möglicherweise, was seinen Händlern da untergejubelt wird? Aber im Zeitalter knapper Kassen klammert man sich des öfteren an den letzten Provisions-Strohhalm? Spätestens in Notzeiten ist das Hemd immer näher als die Hose.
Das sind doch Taschenspielertricks auf die sich MB gar nicht einlassen brauchte. Hütchenspiele zu Lasten des Geschädigten und der Werkstatt.
Mein Gott, – wie beschränkt muß man bei MB eigentlich sein um sich so etwas verkaufen zu lassen? Oder wurde mal wieder ein Entscheidungsträger anderweitig „überzeugt“?