Das AG Bielefeld mit einem Beschluss zur fiktiven Abrechnung – Reparaturkosten der markengebundenen Fachwerkstatt (5 C 1128/08 vom 06.05.2009)

Kurz und bündiger Beschluß des AG Bielefeld vom 06.05.2009 (5 C 1128/08) zum Thema fiktive Abrechnung.

Beschluss

In dem Rechtsstreit … gegen Axa Versicherung AG wird der Beweisbeschluss vom 24.2.2009 wie folgt abgeändert:

Ziffer 4 und Ziffer 5 des Beweisbeschlusses werden aufgehoben.

Das Gericht schließt sich der Auffassung des KG – Urteils vom 30.6.2008 NJW 2008, 2656 in Verbindung mit dem Urteil des BGH vom 29.4.2003 NJW 2003, 2086 ff an , dass auch bei fiktiver Schadensberechnung die Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattet verlangt werden können.

Bielefeld, 6. Mai 2009

Amtsgericht

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Eine Antwort zu Das AG Bielefeld mit einem Beschluss zur fiktiven Abrechnung – Reparaturkosten der markengebundenen Fachwerkstatt (5 C 1128/08 vom 06.05.2009)

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Hans Dampf,
    Interessant wäre zu erfahren, wie der ursprüngliche Hinweisbeschluß aussah. Kann der vielleicht auch eingestellt werden. So kann dann auch die Tendenz des Gerichtes richtig gewürdigt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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