Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
wie bereits angekündigt, werden in loser Folge auch Kostenbeschlüsse gegen HUK-Coburg hier bekannt gegeben. Damit soll auch dargestellt werden, dass die Coburger Versicherung nur dann zahlt, wenn Klage erhoben wird. Nachfolgend der Kostenbeschluss des AG Leipzig vom 30.12.2011. Nach dem Sach- und Streitstand waren die Kosten des Rechtsstreites der HUK-Coburg aufzuerlegen, weil diese mit ihrem Regulierungsverhalten Anlass zur Klage gegeben hatte.
Viele Grüße und eine schöne Woche
Willi Wacker
Amtsgericht
Leipzig
Zivilabteilung I
Aktenzeichen: 113 C 8836/11
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
– Klägerin –
gegen
HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamte Deutschlands a.G., v.d.d.Vorstand, Bahnhofsplatz 1,96442 Coburg
– Beklagte –
wegen Schadensersatz
erlässt das Amtsgericht Leipzig durch
Richter am Amtsgericht …
am 30.12.2011
nachfolgende Entscheidung:
Nach Erledigung der Hauptsache werden die Kosten des Rechtsstreits der Beklagtenseite auferlegt.
Gründe:
Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war über die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.
…
Richter am Amtsgericht
So ist das eben mit der HUK-Coburg. Vorgerichtlich alles abwehren. Warten, ob Klage kommt. Wenn Klage kommt, schauen, wie begründet. Wenn ordentlich begründet, dann anerkennen bzw. zahlen. Es gibt genügend Geschädigte, die keine Klage erheben, aus welchen Gründen auch immer, dann sind die Ersatzleistungen schon mal eingespart. Ein perfides Spiel zulasten der Unfallopfer. Auch darüber müßte Herr Christoph Lütgert mal im Fernsehen berichten. Zwar sind diese Fälle nicht so spektakulär wie die im Fernsehen gezeigten Fälle, aber bei den kleinen macht es eben die Menge.