So die Überschrift in den Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012. Dem Bericht zufolge soll die umstrittene Änderung des § 56 VAG nun doch nicht vollständig „gekippt„, sondern nur etwas „abgemildert“ werden und zwar durch eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums. Wer war noch gleich der „Boss“ des Bundesfinanzministeriums? War das nicht der, der zusammen mit dem Präsidenten des Bundesverfasungsgerichtes und Kommissionspräsidenten Baroso im Kuratorium der neuen Universitätsstiftung Freiburg sitzt? Die von der Union geführte Bundesregierung will also tatsächlich an einer Gesetzesänderung festhalten, die von der Versicherungswirtschaft „geschrieben“ und am 08.11.2012, kurz vor 22:00 MEZ !!, durch eine Handvoll Abgeordneter (ca 30 Anwesende) „durchgewunken“ wurde, in dessen Folge Millionen von deutschen Bürgern bei der privaten Altersvorsorge erheblich geschädigt werden?
„Schweinegesetz“ also JA, aber mit etwas Parfüm besprüht, damit der „Duft“ der Gülle nicht so schnell in jeder (Wähler)Nase einschlägt?
Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012 hatten die Delegierten aus Ludwigsburg beim Bundesparteitag der CDU (03.12.2012 bis 05.12.2012) noch die vollständige Rücknahme der Gesetzesänderung zum § 56 VAG gefordert, durch die ein Großteil der Versicherten bei der Beteiligung an den sog. Bewertungsreserven künftig im Milliardenbereich benachteiligt werden soll. Hierzu soll auch ein entsprechender Beschluss beim Bundesparteitag ergangen sein. Die „Jungs“ aus Ludwigsburg hatten offensichtlich den nötigen Durchblick und die verheerenden Auswirkungen dieser Gesetzesänderung auf die Altersversorgung vieler „Wahl-Bürger“ erkannt. Jo, jo, d´ Schwoabe kenna sich halt aus mitm Geld.
Eine „Abmilderung“ für einige auslaufende Verträge der Jahre 2013 u. 2014, anstatt Rückgängigmachung eines Gesetzes, das fast alle Versicherte einer Kapitallebensversicherung betrifft und das letztendlich verfassungsrechtlicher Überprüfung wohl kaum Stand hält, wäre trotzdem, zumindest vorerst, ein Etappensieg für die Versicherungswirtschaft. Im Falle einer „Abmilderung“ durch das Finanzministerium bliebe dann nur noch der Einspruch durch den Bundesrat am 14.12.2012 oder die Verweigerung des Bundespräsidenten zur Unterschrift, sofern der die verfassungsrechtliche Problematik dieser Gesetzesänderung erkennen sollte (Gesetzesänderung des § 56 VAG = vollständiger Widerspruch zur Entscheidung des BverfG vom 26.07.2005 – 1 BvR 80/95 )? Wie man so hört, wurde sowohl der Bundesrat als auch der Bundespräsident umfassend über dieses aktuelle „Gaunerstück“ der Versicherungswirtschaft informiert.
Wenn auch diese „Stricke“ reißen sollten, bleibt dann nur noch der Gang nach Karlsruhe (BverfG).
Nicht zu unterschätzen ist auch der September/Oktober 2013, bei dem jeder betroffene Bürger dieser Regierungskoalition zeigen kann, was er von „Willkürgesetzen“ und „Geschenken“ zugunsten der Finanzwirtschaft (Versicherer) hält, die 1:1 zu Lasten der Bürger gehen. Bei über 90 Millionen Kapitallebensversicherungsverträgen dürfte wohl auch jeder „klassische“ CDU-Wähler von der Gesetzesänderung des § 56 VAG betroffen sein? Beim Geld hört aber die Freundschaft bekanntlich auf? Und bei diesem „Versicherungscoup“ geht es um richtig viel Geld (Verlust) für die Versicherten. Meine Stimme gehört deshalb der Partei, die Gesetze wie § 89 VAG und § 56 VAG auf den Müll der Geschichte entsorgt und die Interessen sowie das Wohl der Bürger wieder etwas mehr in den Fokus stellt.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten – Markus Grabitz – vom 07.12.2012
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt offiziell bestätigt, dass das umstrittene Gesetz zu den Lebensversicherungen noch einmal angefasst wird. Eine Ministeriumssprecherin sagte gegenüber unserer Zeitung: „Es geht uns darum, Härten für Versicherte abzuwenden.“ Wörtlich sagte die Sprecherin weiter: „Es soll verhindert werden, dass es bei Lebensversicherungen, die 2013 und 2014 ausgezahlt werden, zu unverhältnismäßigen Kürzungen kommt.“
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Die nationale Politik in Deutschland hat offensichtlich von den „Europäern“ dazugelernt:
Quelle: SPIEGEL 52/1999, S. 136 – Jean-Claude Junker
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
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Was bei „Geschrei“ oder „Aufstand“ passiert, hatte Herr Junker dann aber leider nicht weiter ausgeführt. Zum Thema „Aufstand“ gibt es dann aber doch einen versteckten Hinweis im Spiegel-Bericht (150.000 „Euro Söldner“ für die Außen- und Sicherheitspolitik).
Derweil zeigt die deutsche Politik bei Gesetzesänderungen, wie es geht. Siehe z.B. auch die Verabschiedung des umstrittenen Meldegesetzes im „Schatten“ der Fußball EM. Bei „Geschrei“ wird eben etwas „zurückgerudert“, „nachgebessert“ oder „abgemildert“ und schon ist wieder Ruhe beim deutschen Michel. Meint der Bundesfinanzminister nun wohl auch bei der Änderung des § 56 VAG?
Siehe auch:
Stuttgarter Nachrichten vom 30.11.2012
Stuttgarter Nachrichten vom 07.12.2012
ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 1
ARD/ZDF Morgenmagazin vom 14.11.2012 Beitrag 2
Financial Times vom 11.11.2012
GeldinFAIRmationen.de vom 20.08.2012
Verbraucherzentrale NRW vom 04.12.2012
Versicherungsjournal vom 09.11.2012
ZDF Frontal 21 Video vom 18.09.2012
Was sagte unser lieber Außenminister Westerwelle gestern Abend; sollte es zur Schließung des Opel-Werkes in Bochum kommen, könne der Staat nicht helfen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, sich in die freie Wirtschaft einzumischen.
Wenn aber die Versicherungswirtschaft den Parlamentariern einen hausgemachten, verfassungswidrigen Gesetzesentwurf über den Tisch schiebt, der nach Umsetzung die freie Wirtschaft (Versicherer) stärkt und im Gegenzug für die Versicherten zu gravierenden finanziellen Verlusten gerade zur Absicherung des Alters führt, da will die Politik uns mit einer Wischi-Waschi-Verordnung des Bundesfinanzministeriums ruhig stellen?
Einfach nur unglaublich!
Hallo,
ich habe heute mein Weihnachtsgeschenk von MEINE ALLIANZ erhalten.Für meine RV ,fällig am 1.12.2017,sollte ich am 30.11.2012 noch eine voraussichtliche Ablaufleistung von 107.543,13 Euro erhalten. Darin war eine Beteiligung von 15478,92 Euro an den Bewertungsreserven enthalten. Am 10.12.2012 , Simsalabim :Ablaufleistung 94.785,91.Minus 12757,22Euro.Über die darin enthaltene Höhe an den Bewertungsreserven, bisher immer angegeben :Keine Angabe.
Eine Änderung des Gesetzes für 2013 und 2014 nützt mir nichts. Gewinner wieder einmal die Mutter Allianz als alleiniger Aktionär. Die Dividende wird sicherlich nicht gekürzt.
Heinz Scherger.
Cash Online:
Lebensversicherung: Verbraucherschützer raten von Neuabschluss ab
Na dann wollen wir mal hoffen, dass die Aufklärung der Verbraucher rasch voranschreitet? § 89 VAG und § 56 VAG sind die Killer des Produktes „Kapitallebensversicherung“. Das werden die Vorstände der Kapitallebensversicherer aber erst dann realisieren, wenn das Kind im Brunnen liegt. Gesetze mit der derzeitigen Bundesregierung willkürlich zu ändern, mit denen man das sinkende Schiff kurzfristig noch retten will, brechen den Versicherern auf längere Sicht das Genick. Der Bundesfinanzminister macht den Versicherern also keinen Gefallen, wenn dieses Gesetz, wider der Vernunft und gegen alle Widerstände, irgendwie durchgedrückt wird. Kein normaler Mensch wird, in Kenntnis dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen, in Zukunft noch irgendeine Kapitallebensversicherung abschließen?!
Für alle, die noch eine oder mehrere Policen am laufen haben, sollte gelten:
Rette was zu retten ist!
Die Beschwichtigungen oder Durchalteparolen in einigen Medien sind nicht anderes als gesteuerte Propaganda der Versicherungswirtschaft. Erinnert ein wenig an die Wochenschau anno 44/45?
nee virus,nich unglaublich,das ist die Realität!
Man stelle sich vor,Baader und Meinhoff hätten Youtube,Facebook und Twitter nutzen können……
Das wäre dann „unglaublich“ geworden.
Vom Bekanntwerden der anstehenden Gesetzesänderung vom 08.11.2012 bis zum möglichen Inkrafttreten am 21.12 sind es ja gerade mal 6 Wochen. Haben Versicherte, in deren Policen Kündigungsfristen 3 Monate, 6 Monate usw. stehen, dann nicht ein Sonderkündigungsrecht?
soeben auf t-online.de
Provinzial-Chef Rüther verletzt sich selber;Anschlag erfunden.
wollte wohl die eigene Unfallversicherung schröpfen?
@ Glöckchen
„soeben auf t-online.de
Provinzial-Chef Rüther verletzt sich selber;Anschlag erfunden.
wollte wohl die eigene Unfallversicherung schröpfen?“
Das glaube ich weniger, wer ist schon so blöde einen Versicherungsfall zu fingieren, mit dem Insiderwissen einer miserablen Schadenregulierung der „eigenen“ Firma.
Das entkräftet jede Motivüberlegung.
,,,wollte wohl die eigene Unfallversicherung schröpfen?,,,
ne, ne….
der wollte vielleicht nur seine Lebensversicherung vollständig haben
Überschussbeteiligung 2010
Früher zahlten die Lebensversicherer besser
von Michael J. Glück
siehe:
http://www.dbv-gewerkschaft.de/fileadmin/user_upload/pdf/Lebensversicherung__berschussbeteiligung_2010.pdf