Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
zum Wochenede geben wir Euch noch ein kleines „Schmankerl“ bekannt. Zur Vorgeschicht muss man noch Einiges sagen: Zuerst war die gegnerische eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung, die Axa-Versicherung, genau so großspurig wie die HUK-Coburg bei der Kürzung des Sachverständigenhonorars. Nachdem dann aber die restlichen Sachverständigenkosten rechtshängig gemacht wurden, wurde schnell zurückgerudert und der Anspruch auf Restschadensersatz anerkannt. Zu Eurer Information folgt das Anschreiben der Axa-Versicherung vom Juli 2012 nach dem Urteil. Lest selbst und gebt Eure Kommentare ab.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Willi Wacker
Amtsgericht Rosenheim
Az.: 7 C 1945/12
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
…
– Klägerin –
gegen
AXA Versicherung AG, vertreten durch d. Vorstand, Colonia Allee 10-20, 51087 Köln
– Beklagte –
wegen Schadensersatz
erlässt das Amtsgericht Rosenheim durch die Richterin … am 27.12.2012 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 Satz 2 ZPO folgendes
Anerkenntnisurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 189,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.08.2012 2t! bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 189,53 € festgesetzt.
gez. Richterin
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Hier das Schreiben der Axa Versicherung vom 26.07.2012 an den Kfz-Sachverständigen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Ihre Rechnung über EUR 827,53 erhalten und zur Kenntnis genommen.
Wir haben heute EUR 638,00 an Sie überwiesen. Damit haben wir den Betrag abgerechnet, der dem erforderlichen Herstellungsaufwand entspricht. Der abgerechnete Tarif ist betriebswirtschaftlich nicht begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schadenteam
AG Rosenheim und AXA-Versicherung
Hallo, Willi Wacker,
dann schreibe ich jetzt wohl bald auch mal eine meine AXA-Versicherung wie folgt:
Liebes Prämieneintreibungsteam,
wir haben Ihre Prämienrechnung über 827,53 € erhalten und zur Kenntnis genommen.
Wir haben heute 638,00 € an Sie überwiesen. Damit haben wir den Betrag abgerechnet, der dem erforderlichen Aufwand für die versicherte Leistung entspricht. Der von Ihnen abgerechnete Tarif ist betriebswirtschaftlich nicht begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr fast geprellter
Versicherungsnehmer
Horst
Das Beispiel für eine Nachahmung verdeutlicht, mit welchen hirnrissigen Mitteln inzwischen versucht wird, die unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen auszuschalten und den Unfallopfern Fußangeln bei der Schadenregulierung in den Weg zu legen.
Dass solche Schreiben überhaupt zum Versand gebracht werden,zeigt in ganzer Bandbreite die Defizite an emotionaler Intelligenz und an Verantwortlichkeit.
Führungskräften, die so etwas dulden, würde ich noch nicht einmal die Fähigkeit zutrauen, unbeschwert geradeaus gehen zu können und 8 Stunden ohne Schlafmittel
entspannend durchzuschlafen.
W.U.