Kunde der HUK-Coburg verurteilt

AG Gießen vom 01.03.2006, 43 C 158/06  In einem Kfz-Haftpflichtschadensfall verweigerte die hinter dem Schadenverursacher stehende Kfz-Haftpflicht-Versicherung (HUK-Coburg) die Zahlung der angefallenen Sachverständigenkosten. Der Sachverständige verklagte daher die Schädigerpartei, also 1. den Schadenverursacher sowie 2. dessen Versicherung, aus abgetretenem Recht. Die hinter dem Schadenstifter stehende Versicherung (HUK-Coburg) beruhigte Ihren Versicherungsnehmer und sagte ihm eine vollständige Kostenübernahme zu.

Natürlich war auch für das Amtsgericht Gießen eindeutig, dass die Schädigerpartei die Sachverständigenkosten zu tragen hat. Jedoch durch eine kleine vorprozessuale Nachlässigkeit bei der Benennung der neben dem Schadenverursacher beklagten Versicherung, konnte das Gericht nun nur den Schadenstifter verurteilen. Die hinter dem Schadenverursacher stehende HUK-Coburg-Versicherung blieb jedoch unverurteilt. Somit ist nun allein der Kunde der HUK-Coburg verurteilter Schuldner. Welche Folgen hat eine solche Verurteilung für den HUK-Coburg-Kunden, wenn dieser die Sachverständigenkosten nun nicht umgehend zahlt:

  1. Eintragung in die Schuldnerkartei,
  2. Schuldnereintrag bei Schufa,
  3. Schuldnermeldungen bei Creditreform und anderen Wirtschaftauskünften,
  4. Verlust der Kreditwürdigkeit,
  5. keine Bestellmöglichkeiten mehr im Versandhandel oder im Internet, u.s.w.!

Demnach kann sich glücklich schätzen, wer nicht die HUK-Coburg als Versicherer hinter sich stehen hat.

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29 Antworten zu Kunde der HUK-Coburg verurteilt

  1. Beobachter sagt:

    Hallo Herr Scherz,
    Wollen Sie bloß Ihren Namen Ehre machen, oder kann dieser unglaublich geschilderter Vorgang tatsächlich Versicherten von der Huk-Coburg passieren?
    Meine Schwiegertochter ist nämlich eine sehr angesehene, beliebte und höhere Beamtin im Schuldienst und auch bei der HUK-COBURG versichert. Nicht auszudenken wenn soetwas eintreten würde und Sie wegen einer unseriösen Huk-Coburg verurteilt werden würde.
    Wenn diese Geschichte wahr ist,dann hat die Sendung Plus Minus oder so,welche kürzlich erst war nur die „Spitze des Eisberges“ gesendet und noch weit untertrieben.

    In Erwartung einer schnellen Antwort
    verbleibe ich
    MfG

  2. Guido Scherz sagt:

    Hallo und guten Tag, sehr geehrter „Beobachter“!

    Natürlich bin ich stets bemüht meinem „guten Namen“ Ehre zu machen. Die Frage ist nur, ob es sich hierbei um einen „Witz“ oder um einen „Scherz“ (in dem stets Wahrheit steckt) handelt.

    Um auf Ihre eigentliche Frage zu antworten, möchte ich nur kurz ausführen, dass dieser Bericht den Tatsachen entspricht!
    Ich kann es Ihnen sogar mit dem Urteil schriftlich belegen, denn der klagende Sachverständige in diesem Fall war ich selbst.

    Wie Sie nun sehen, kann aus einem „Scherz“ auch schon mal „Ernst“ werden!

    Freundliche Grüße
    SV Guido Scherz

  3. Patrick Meyer sagt:

    Vielen Dank für die Information. Als HUK-Versicherter werde ich bei der nächsten Fälligkeit sofort kündigen und die Versicherung wechseln.
    So was ist für mich als Autofahrer nicht begreifbar.

  4. lutz imhof sagt:

    hallo herr meyer
    ich teile ihre meinung
    sie sollten diesen schritt jedoch sehr genau überlegen.
    die huk-coburg ist eine sehr preiswerte versicherung.
    ein unfallopfer ist allerdings nicht verpflichtet,sich im schadensfalle an ihre versicherung zu wenden;der schädiger kann sogleich persönlich in anspruch genommen werden.
    diesen weg wird der geschädigte wählen,wenn er von dem eintrittspflichtigen versicherer bei der geltendmachung seiner schadensersatzansprüche steine statt brot erhält,oder wenn der versicherer in der bevölkerung einen schlechten ruf hat.
    über den leumund ihrer versicherung können sie sich leicht bei denen erkundigen,die mit der unfallabwicklung zu tun haben (verkehrsrechtsanwälte,unabhängige mietwagenunternehmer,kfz-sachverständige,unabhängige kfz-wekstätten,genervte richter,die nun zum dutzenden male die gleichgelagerte sache gegen die selbe versicherung entscheiden müssen,weil dort eine unfassbare beratungsresistenz vorherrscht.
    wollen wir nicht alle,dass unsere versicherung dann,wenn wir vielleicht aus unachtsamkeit das eigentum eines unschuldigen geschädigt haben,den schaden korrekt,zügig und angemessen reguliert?
    wir kennen viele beispiele korrekter schadensabwicklung,aber leider auch viele,in denen die geschädigtenrechte gleichsam mit füssen getreten wurden.

  5. Haarsträubend sagt:

    Hallo Herr Scherz,

    die von Ihnen unter den Punkten 1. – 5. beschriebenen Konsequenzen einer Ihren blanken Hirngespinsten entsprungenen, etwaigen Nichtzahlung eines ausgeurteilten Betrages sind wirklich haarsträubend. Ich bin seit Jahren bei der HUK-COBURG versichert und hatte auch mit dieser Versicherung als Geschädigter zu tun. Über das Regulierungsverhalten gab es nie Anlass zur Kritik. Objekte Umfragen bei Geschädigten und Verkehrsanwälten bestätigen dies im übrigen.

    Offensichtlich waren Sie bzw. Ihr Anwalt zu doof, den (zweiten) Beklagten richtig zu benennen. Ein absoluter Anfängerfehler, lassen Sie sich dies von einem praktizierenden Anwalt gesagt sein…

    So wie ich „meine“ HUK kenne, wird sie natürlich ihren Versicherungsnehmer von den Kosten freistellen und dieser kann auch in Zukunft beruhigt seine Anzüge bei Quelle bestellen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr schon im Vorfeld eine Inkasso-Firma („Moskau-Inkasso“?) besucht.

    Letztlich ist ihre Schilderung der Folgen so spekulativ wie die Erwartung eines Sechsers im Lotto. („Welche Folgen hat ein solcher Erwerb eines Lotto-Scheines für den Käufer, wenn seine Zahlen alle gezogen werden:

    1. Gewinn eines hohen Euro-Betrags,

    2. Erwerb eines Eigenheims,

    3. Kauf eines Neuwagens,

    4. Angeln einer Geliebten,

    5. Scheidung von der Ehefrau, Depression, Selbstmord u.s.w.!

    Demnach kann sich glücklich schätzen, wer nicht direkt gegenüber einer Lotto-Annahmestelle wohnt.“)

    Haben Sie die Ironie verstanden?

    Mit den besten Wünschen für eine objektivere Berichterstattung verbleibt

    Ein (Ihrer Auffassung nach wohl „Der einzige“) zufriedener HUK-Kunde

  6. Beobachter sagt:

    Zum Thema Haarsträubend:
    Hallo Herr praktizierender Rechtsanwalt,
    schön daß Kritik von außen kommt,wir dachten schon den Anwälten der HUK-Coburg ist seit dem gestrigen Tag die Sprache weggeblieben.
    Es ist mir nicht bekannt ob sich Herr Scherz noch über Ihre Meinung äußert, deshalb ist es mir nicht verwehrt hier etwas beizutragen.
    Herr Scherz hat ausdrücklich auf die Folgen hingewiesen,wenn der Kunde also der VN nicht umgehend bezahlt, oder habe ich das falsch gelesen?
    Ob die HUK-Coburg den Schädiger freistellt oder die Kosten später übernimmt oder oder oder,ist zu diesem Zeitpunkt nicht relevant.Das Urteil hat alleine der VN eingefangen!
    Sie gehen davon aus, dass die Versicherung bezahlen wird und Herr Scherz schildert das realistisch ,was geschieht wenn dies nicht geschieht.Somit hat Herr Scherz n. M.recht.
    Im übrigen lenken Sie von der Tatsache ab dass HUK-Coburg Versicherte in der Tat sehr gefährdet sind in Prozesse hineingezogen zu werden,da diese Versicherung ihren Verpflichtungen, deliktische Schadenersatzansprüche auszugleichen außerst häufig nicht nachkommt.
    Sie sollten tatsächlich wieder einmal Verkehrsrechtsan-wälte,Sachverständige und Geschädigte befragen wie es heute mit dem Regulierungsverhalten der Huk-Coburg aussieht und nicht die längst überfällige u. selektierte Befragung aus 1999 wiederholen. Als praktizierender Anwalt müssten Sie doch die zigtausend Prozesse der lezten Jahre kennen,welche Geschädigte führen mussten nur um das zu erhalten was ihnen nach§ 249 BGB zusteht.
    Übrigens über anwaltliche Anfängerfehler ist auch in dem Beitrag „UPS“ von dem geschätzten Peter Pan auf dieser Blogseite nachzulesen.Zufällig, schon fast wie bei einem Lottotreffer ist das der Huk-Coburg passiert.

  7. Guido Scherz sagt:

    Sehr geehrter Herr „praktizierender Anwalt“!

    Ich möchte Ihnen nur kurz mitteilen, dass ich Ihren Kommentar zu diesem Thema schon sehr gewagt und vor allem mutig finde. Sie müssen doch selbst zugeben, dass Ihre anwaltliche Einlassung, die Konsequenzen von Schuldnermeldungen mit der Gewinnchance eines „Lotto-Sechsers“ zu vergleichen, etwas sehr weit hergeholt und außergewöhnlich praxisfremd ist. Jedenfalls können Ihnen unzählige Schuldner in Deutschland eine andere alltägliche Praxis bestätigen. Insofern muss ich einfach davon ausgehen, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es hier eigentlich geht.
    Darüber hinaus werde ich mich nicht weiter auf das Niveau Ihres Sprachschatzes (das alles würde meinen „blanken Hirngespinsten entspringen“ oder „offensichtlich sei ich bzw. mein Anwalt doof“) herab begeben. Diesbezüglich möchte ich Ihnen, Herr „praktizierender Anwalt“ nur raten, zumindest in diesem öffentlichen Forum Ihre Ausdrucksweise zukünftig besser zu durchdenken. Sie sind hier nicht zu Hause oder bei „Ihrer“ HUK!

    Abschließend noch ein Wort des Dankes an Herrn „Beobachter“, der trotz des geistigen und sprachlichen Niveaus des Herrn „praktizierender Anwalt“ bemüht ist, meinen Beitrag noch einmal unmissverständlich darzustellen.

    SV Guido Scherz

  8. Beobachter sagt:

    Hallo Herr Scherz,
    Sie brauchen mir nicht zu danken ,vielleicht hat das der Anwalt infolge von Informationsdefizite nicht so krass gemeint wie man es vielleicht liest.Wir brauchen konstruktive Kritik um daraus zu lernen.Nicht jeder der für die HUK-COBURG eine Partei ergreift kann das wissen ,was dem Berufstand der unabhängigen SV in den letzten 10 Jahren widerfahren ist.Wir sind da um diese Wissensdefizite an die Öffentlichkeit weiterzugeben.Wenn das Verhalten der Huk-Coburg sogar für Ihre Versicherungsnehmer kaum zu glauben oder unverständlich ist,bringen doch diese selbst lautstark zum Ausdruck, wie unglaublich man so eine Vorgehensweise der eigenen Versicherung empfindet.So sehe ich in diesem Verhalten des Anwaltes einen deutlichen Auftrag weiter Aufklärungspflicht zu betreiben. Selbstverständlich brauchen wir dazu keine Schimpfwörter. Aber das haben Sie ja schon unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

     

  9. Haarsträubend sagt:

    Lieber „praktizierender Verbraucherschützer“ Herr Scherzer(auch diese Wortwahl sollte auf die von Ihnen an den Tag gelegte Hybris und Paranoia anspielen, s. unter Info->Warum das Ganze? auf dieser Site),

    natürlich kann ich verstehen, dass Sie ob Ihres Lapsus, einen Titel „nur“ gegen den eigentlich „Unschuldigen“ Schädiger (=HUK-VN) erstritten haben, etwas betrübt sind. Um wenigstens ein klein wenig Trost zu finden, werden Sie auch ganz bestimmt umgehend die Vollstreckung einleiten, die Schuldnerkartei und sonstige Repressalien aufbieten, um im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes diesem VN wenigstens ein bißchen Unbill zu bereiten in der Hoffnung, er wird dafür seinen Haftpflichtversicherer verantwortlich machen. Nach dem Motto: „Da siehste mal, was Du davon hast, aus purer Dummheit bei so jemandem versichert zu sein!“

    Sie verschweigen dabei nur, dass ggf. SIE die aufgezeigte Kausalkette (Schuldnermeldung usw.) in Gang setzen. Sie stellen den Sachverhalt vielmehr so dar, als ob bereits die bloße Aufnahme eines Prozesses gegen einen Ihrer praktizierenden Verbraucherschützerkollegen (=Sachverständigen), die natürlich stets ausschließlich hehre Ziele verfolgen, einen Prozess also, den man selbstverständlich auch verlieren kann, ein solch verabscheuungswürdiges Verhalten darstellt, allzumal es ja nur im Sinne der HUK geschieht, dass der Verlust jeglicher Kreditiwürdigkeit eine mehr als gerechte Strafe ist, die auch zwingend und unausweichliche Folge des schändlichen Tuns ist.

    Ansonsten meine ich schon verstanden zu haben, um was es in diesem Forum geht. Es stellt eine Art Selbstfindungsgruppe zur Therapie von zutiefst verletzten guten Menschen dar, die vom zweitgrößten deutschen Autoversicherer aus purer Bosheit und in voller Absicht um ihre Existenz betrogen werden sollen.

  10. Zitat aus: http://www.versicherungsnetz.de/News/Meldung.asp?Meldung=5033

    „HUK-COBURG Versicherungsgruppe steigert Gewinn um mehr als ein Drittel“

    „Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe wuchs im Jahr 2004 erneut klar stärker als der Markt …

    … Das versicherungstechnische Ergebnis verbesserte sich im Schaden- und Unfallbereich um fast 30 Prozent auf 155,1 Mio.

    Mit Bosheit hat dies nichts zu tun.

  11. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Rechsanwalt,
    eigentlich wollte ich mich in diese von Ihnen sehr polemisch u. beleidigend geführte Disskussion nicht einmischen. Jedoch als Inhaber dieser Website muss ich Ihnen, Herr Rechtsanwalt, aufgrund Ihrer wiederholt polemischen u. beleidigenden Äußerungen, nun das Wort entziehen. Das, was Sie abfällig „Selbstfindungsgruppe“ nennen ist der letzte Garant dafür, dass Geschädigte, egal von welcher Versicherung sie bezahlt werden müssen, den Schadenesatz erhalten, welchen der Gesetzgeber bestimmt hat. Gerade Sie, Herr RA W. R. aus Neustadt bei Coburg, als sogenanntes Organ der Rechtspflege sollten so etwas nicht ins Lächerliche ziehen.

  12. SV sagt:

    Bereicherung?

    Hallo Herr Sander,

    ich frage mich bei einem gewinn von über 115 mio. wieso angebliche, unabhängige treuhänder immer wieder bescheinigen, dass die prämien der versicherten angehoben werden müssen. zuletzt um 9 %.

    hier kann doch was nicht mit rechten dingen zugehen. wo kommt denn als das viele geld hin?

    wird dies etwa eingesetzt um die verlorenen verfahren gegen die sachverständigen zu finanzieren? oder ist das eine stille reserve für etwaige schadensersatzansprüche ? Die aktionäre sollten hier einmal über die verlustigen werte nachfragen.

  13. Pingback: Captain HUK » Versicherungsnehmer der HUK Coburg erneut verurteilt

  14. Highlander sagt:

    Hallo,

    habe soeben diese äußerst interessante Diskussion gelesen. Mir ist ein Hund ins Auto gelaufen, dessen Hundebesitzer bei der HUK versichert ist. Auf eine erste Anfrage hin, wie die Schadensregulierung nun ablaufen würde, wurde mir als erstes erklärt, daß ich kein Gutachten, sondern einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einreichen solle, da ich möglicherweise auf den Gutachterkosten sitzen bleiben werde, da die Versicherung diese nicht übernimmt. Mein Auto ist ca. 12 Wochen alt und der Schaden ist nicht unerheblich, so daß es für mich schon fraglich ist, ob ich eine umfangreiche Reparatur akzeptieren werde (Austausch mehrerer Blechteile, komplette Seitenwand, Neulackierung des halben Fahrzeugs). Auch die Frage nach dem Wertminderung wurde am Telefon ziemlich schnodderig mit „da kann man später drüber reden“ abgetan.
    Mit den oben zu lesenden Geschäftspraktiken der HUK werde ich wohl ziemlich schnell einen Anwalt aufsuchen und meine Rechte gegen den Versicherer durchsetzen lassen.

  15. Tierfreund sagt:

    Antwort auf Kommentar von Highlander:

    Mein Gott der arme Hund,
    hoffentlich ist der selbst nicht bei der Huk-Coburg krankenversichert!
    Dann würde es sicherlich heissen,nach unserer Rechtsauffassung ist eine Genesung für diesen Hund nicht mehr erforderlich, deshalb……………

  16. Haarsträubend sagt:

    Hallo Highlander!

    Das muss ja ein Kalb von einem Hund gewesen sein…

    Aber selbst die Vollkasko stellt einen keinen Neuwagen hin, wenn im Schadenszeitpunkt 1 Monat seit Übergabe vergangen ist. Die Rechtsprechung ist da ziemlich restriktiv. Ich möchte das nur anmerken, weil Sie ausführten, eine Reparatur nicht akzeptieren zu wollen.

    Im Übrigen besteht bei einer Tierhalterhaftpflicht (zumindest derzeit noch) kein Direktanspruch gegen den Versicherer.

  17. K. Stoll sagt:

    Hallo Herr Haarsträubend,

    Ihren Ausführungen entehme ich, dass Sie leichte Zweifel an der Darstellung von Hihglander haben. Aus den verallgemeinerten Aussagen von Highlander kann man eigentlich gar nicht auf den Schadensumfang schließen.
    Ich kann Ihnen gerne einen Fall mit Bildern zukommen lassen, wo ein Fahrzeug an der Fahrzeugfront massiv durch einen Hund beschädigt wurde so dass es einen Totalschaden erlitt. Dabei überlebte der Hund das natürlich nicht.
    Das hier nur als Beitrag, was auch kleineren Tiere (im Verhältnis zum Wild) an Schäden anrichten können.
    Der Sachbearbeiter der HUK-Coburg hätte Highlander aber über das was Sie aussagen auch informieren können. Dann hätten die jetzt schon im Vorfeld entstandenen Aversionen vermieden werden können.

    Mfg. K.Stoll

  18. Hallo Haarsträubend sagt:

    An Haarsträubend!

    Zitat:

    „die vom zweitgrößten deutschen Autoversicherer aus purer Bosheit und in voller Absicht um ihre Existenz betrogen werden sollen.“

    Handelt es sich bei Ihrer Äußerung um eine Tatsachenbehauptung oder um einen Vorstandsbeschluß?

  19. Highlander sagt:

    @Haarsträubend: Der Hund war ca. 70 cm groß und er hat den Unfall mit einer Platzwunde an der Pfote überlebt. Er war nach kurzer Zeit schon wieder so fit, daß er die Unfallstelle hastig verlassen hat. Die Polizei konnte ihn dann im angrenzenden Wohngebiet finden und den Besitzer ausfindig machen.
    Neben einer verdellerten Front und Kotflügel hat der Hund die hintere Tür und die Seitenwand verbeult, wobei die Beulen dicht an der Sicke des Radlaufs liegt und bis in den unteren Schweller hineinreicht. Ob das auszubeulen ist, kann man noch nicht sagen, die erste Einschätzung der Werkstatt ist, daß es möglich wäre, muß aber noch genauer geklärt werden.

    Was genau bedeutet es, daß man derzeit keinen Direktanspruch an den Versicherer hat? Muß ich mich an den Hundehalter wenden oder ist der Versicherer mein Ansprechpartner?

  20. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Highlander,
    sie müssen sich in jedem Fall an den Hundhalter wenden. Einen Direktanspruch gegen den Versicherer gibt es hier nicht, dies ist nur bei KFZ-Haftpflichtversicherern der Fall. Der HUndhalter allerdings kann Ihnen auch die Daten seiner Haftpflichtversicherung geben, dann können Sie auch mit denen direkt regulieren. Sollte es jedoch erforderlich sein, Klage zu erheben, können Sie nur den Hundehalter direkt verklagen, der dann aber wiederum einen sog. Freistellungsanspruch gegen die HUK hat, letztlich erhalten Sie ihr Geld also von der HUK.
    In Anbetracht der sich abzeichnenden Probleme empfehle ich dringend, sowohl einen Gutacher (soweit Ihr Schaden über der Bagatellgrenze liegt, wovon ich nach Ihren Schilderungen ausgehe)als auch einen Anwalt zu beauftragen.
    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

  21. Find ich schon lustig. Jemand nennt sich praktizierender Anwalt um möglichst ganz wichtig zu klingen. Auch die Rechtschreibung dieser Beiträge zeugen von Anwaltsdasein. Die Kunst sachlich zu bleiben unterliegt nur wenigen, so muss ständig mit Ironie oder Witz auf die Schwächen hingewiesen werden…..

  22. Highlander sagt:

    @RA Bernhard Trögl
    Vielen Dank für die Informationen. Die Versicherung sowie die Schadennummer und die Sachbearbeiterin habe ich ja herausgefunden, da man aber bei der Versicherung ziemlich blöd abgespeist wird (machen Sie bloß kein Gutachten, Sie bleiben auf den Kosten sitzen!), liegt die Sache nun bei meinem Anwalt. Was hat man denn da für eine Rechtsauffassung? So wird die Sache halt richtig teuer für die Versicherung. Der Schaden liegt mit geschätzten 3000 € deutlich über der Bagatellgrenze.

  23. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Highlander
    typische Rechtsauffassung bei den Versicherern: „alles was Geld kostet, brauchen wir nicht, wir schicken unseren SV, der kostet Ihnen und uns gar nix!!“. Zum Glück haben wir hier wieder einen „bekehrt“. Viel Erfolg noch bei der weiteren Regulierung.

    Bernhard Trögl

  24. Highlander sagt:

    @Bernhard Trögel
    ich denke, damit ist die Sache in guten Händen, notfalls werden wir eben den Tierhalter verklagen müssen, obwohl mir das wirklich leid täte, denn die waren wirklich bemüht, den Schaden schnell zu melden und für eine schnelle Abwicklung zu sorgen. Leider haben Sie den Fehler gemacht, ihren Hund bei der HUK zu versichern. Wer weiß, demnächst haben Sie vielleicht einen Grund, das zu korrigieren. Wie heißt es auf der Webseite der Versicherung bei der Tierhaftpflicht: „- Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab, notfalls auch vor Gericht.“ Das mit dem Abwehren von Ansprüchen wird hier scheinbar sehr genau genommen. Sehr interessant fand ich auch die Sendung „WiSo“ gestern abend im ZDF. Sehr vieles von dem dort genannten kam mir sehr bekannt vor.

    Gruß
    Der Highlander

  25. Sachverständigenbüro Sander sagt:

    Wer den angesprochenen Bericht von WISO nicht gesehen hat der Link zu s. g. „Livestream: Guter Rat wenn´s kracht“ d.h. den ganzen Beitrag noch mal Live im Internet verfolgen.

    Werden auch bald eine Abschrift bei Captain Huk einstellen.

    Mfg
    Ihr Sachverständigenbüro Sander

  26. H. Nordmeier sagt:

    Hallo Kollege Scherz,

    Ihre Nachricht vom:

    Donnerstag, 30.03.2006 um 13:04

    AG Gießen vom 01.03.2006, 43 C 158/06

    Zitat:

    Natürlich war auch für das Amtsgericht Gießen eindeutig, dass die Schädigerpartei die Sachverständigenkosten zu tragen hat. Jedoch durch eine kleine vorprozessuale Nachlässigkeit bei der Benennung der neben dem Schadenverursacher beklagten Versicherung, konnte das Gericht nun nur den Schadenstifter verurteilen. Die hinter dem Schadenverursacher stehende HUK-Coburg-Versicherung blieb jedoch unverurteilt. Somit ist nun allein der Kunde der HUK-Coburg verurteilter Schuldner.

    Diesmal ist die HUK-Coburg auch vor dem AG Gießen mit im Boot, des weiteren wurde heute mitgeteilt, dass das Gericht beabsichtigt, nach Ablauf der Äußerungsfristen im schriftlichen Verfahren ohne Bestimmung eines Verkündigungstermins nach Lage der Akte zu entscheiden.

    Also man darf auch hier gespannt sein!

    Vielen Dank Kollege Scherz! Durch Ihre Arbeit wurde offensichtlich das zuständige AG Gießen ausreichend sensibilisiert.

    Als kleines „Gute Nacht Schmankerl“

    Auch der Geschädigte ist im höheren Beamtendienst tätig und das schönste an der Sache ist, keiner hätte die Werbetrommel für uns Sachverständigen in diesem Fall besser rühren können als die HUK-Coburg selbst. So langsam macht der Schadenservice mit dem „Plus“ wieder richtig Freude. Bleibt nur noch zu hoffen, dass Sie nicht schon wieder Kneifen und einen erneuten geordneten Rückzug antreten!

    Diesmal ging die provokante Verunglimpfung eines immer noch ö.b.u.v. Sachverständigen der IHK Kassel jedenfalls nach hinten los, jaja wer anderen eine Grube gräbt, der fällt immer öfter selbst hinein (oder so ähnlich).

  27. Leser sagt:

    Immer noch Fehlermeldung beim veröffentlichen!

  28. SV Scherz sagt:

    Hallo Kollege Nordmeier!

    Ich denke, nach all den Jahren, in denen ausnahmslos die HUK-Coburg derartige Honorarprozesse provozierte, dürfte nunmehr jedes AG in unserem Land entsprechend sensibilisiert sein.

    Wie Sie Ihrer Ankündigung entnehmen können (es wird nach Aktenlage entschieden), dürfte darüber hinaus die Urteilsfindung für einen informierten und wachen Richter fast schon Routine sein. Insofern gibt es meiner Meinung nach für Sie sicher keinen Grund sich zu sorgen, zumal ja auch die höchstrichterliche Rechtssprechung eindeutig ist.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

    (Wenn der Oberhesse den Nordhessen grüßt: Machs gutt un bleib schie rächts)

  29. Pingback: Abermals ein Kunde der HUK-Coburg, gemeinsam mit seinem Versicherer, verurteilt! auf Captain HUK

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