Saarland Versicherung auch am Jammern, wenn man – nach rechtswidrigen Kürzungen durch die Saarland – deren Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.

Hier ein Schreiben der Saarland Feuerversicherung AG an einen Kfz-Sachverständigen vom 16.07.2014. Der Sachverständige hatte den Versicherungsnehmer der Saarland auf Ausgleich des restlichen Schadensersatzes in Anspruch genommen, nachdem die Saarland Versicherung das Sachverständigenhonorar rechtswidrig gekürzt hatte. Auch bei diesem Schreiben kann man wieder erkennen, wie blank die Nerven seitens der Versicherer liegen – es sich also um eine erfolgreiche Strategie gegen das rechtswidrige Schadenmanagement der Versicherer handelt:

Sehr  geehrte  Damen  und  Herren,

Bitte verschonen Sie doch unsere VN mit derart unnötigen Schreiben. Kenntnis von dem Vorhandensein einer Sicherungsabtretung erhielten wir erstmals durch Ihr Schreiben vom 16.07.14. Der  Schaden wurde entsprechend der gegebenen Sach- und Rechtslage mit Herrn Rechtsanwalt  … abgerechnet. Wenden Sie sich an Ihren Auftraggeberin.

Freundliche  Grüße
SAARLAND  Feuerversicherung  AG

Unnötige Schreiben – eine wahrhaft zutreffende Formulierung. Schreiben an den VN sind in der Tat unnötig (und kostenintensiv). Auf diesen Aufwand könnte man in der Tat verzichten, sofern Versicherer Unfallschäden nach Recht und Gesetz regulieren. Nachdem eine ordnungsgemäße Regulierung hier nicht erfolgt ist, muss eben der Versicherungsnehmer seinen Beitrag zum vollständigen Ausgleich des Schadensersatzes leisten. Ist ein völlig normaler Vorgang bei gesamtschuldnerischen Schuldverhältnissen. Einer kann oder will nicht, dann muss eben der andere ran. So einfach ist das! „Geschont“ werden die VNs immer nur bei vollständiger Regulierung des Schadensersatzes durch den Versicherer.

Außerdem verkennt die Saarland Versicherung den rechtlichen Rahmen. Der Direktregulierungsanspruch ist, wie es der Name schon sagt, ein ANSPRUCH und keine Pflicht. Genau genommen ist es also ein Entgegenkommen, zuerst mit einer Versicherung über den Direktregulierungsanspruch zu kommunizieren. Insbesondere wenn man weiß, dass viele Versicherer heutzutage berechtigte Schadensersatzansprüche rechtswidrig und systematisch kürzen, was das Zeug hält. Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es diesen DIREKTANSPRUCH z.B. nicht. Da muss man grundsätzlich gegen den Schädiger vorgehen. Es gibt also keinen Grund für irgend einen Versicherer sich „künstlich aufzublasen“, sofern sich der Geschädigte direkt beim Schädiger bedient. Schon gar nicht, wenn Versicherer heutzutage die Auffassung vertreten, man könne den Schadensersatz nach Lust und Laune verkürzen.

Dem Wunsch der Saarland Versicherung kann aber durchaus entsprochen werden, indem man nach Kürzungen durch den Versicherer immer gleich den Versicherungsnehmer mit einem Mahnbescheid – oder besser noch – gleich mit einem Schadensersatzprozess überzieht. Mit dieser „Überraschung“ spart man sich in der Tat „unnötige Schreiben“ vorab. Zudem beschleunigt diese Strategie die Schadenregulierung ungemein und verringert den Aufwand beim Sachverständigen. Wenn es die Saarland Versicherung glücklich macht, warum nicht?

Wie blöd muss man eigentlich sein, dass man sich für eine rechtswidrige Kürzung von 20, 50 oder 70 Euro die eigenen Kunden „versaut“? Versicherer geben Unsummen aus für Werbemaßnahmen und/oder für die Beschaffung von „Kontaktdaten“, um neue Kunden zu generieren und verprellen diese Kunden im Schadensfall durch eine völlig verfehlte Politik bei der Schadenregulierung. Eine Abteilung zieht sämtliche Register auf der Suche nach neuen Kunden und die andere macht Kunden durch primitive Einsparmaßnahmen wieder „platt“?

Die Inanspruchnahme der Versicherungsnehmer ist übrigens nicht nur ein wirksames Instrument bei der Kürzung des Sachverständigenhonorars, sondern auch ein erprobtes  Erfolgsmodell bei allen rechtswidrigen Kürzungen. Also auch bei der fiktiven Abrechnung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Personenschäden, Restwertproblematik usw..

Übrigens: Ein Verweis des Versicherers auf E.2.4 u. E. 2.5 der AKB dürfte sittenwidrig und demnach unwirksam sein.

Bitte weiterhin sämtliche Kürzungsschreiben, Prüfberichte usw. an die Captain HUK Redaktion schicken. Irgendwann ist „D-Day“!

Siehe auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 10.07.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 01.08.2014

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4 Antworten zu Saarland Versicherung auch am Jammern, wenn man – nach rechtswidrigen Kürzungen durch die Saarland – deren Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.

  1. Peter sagt:

    Hallo, Hans Dampf,

    danke für die Information und die objektive Kommentierung.

    Mit freundlichem Gruß

    Peter

  2. Werner H. sagt:

    Lasst die Saarland Versicherung doch jammern.
    Es ist ja auch unangenehm, wenn der Versicherungsnehmer erfährt, dass seine eigene Versicherung, der er doch vertraute, rechtswidrig reguliert. Immerhin war er doch dort gut versichert.
    Nein, die Unallverursacher weiterhin persönlich in Anspruch nehmen! Das Gejammere der Versicherer muss noch lauter werden.
    Es entspricht aber der gesetzlichen Lage. Auch das müssen die Versicherer mal lernen.

  3. Josef sagt:

    Hallo,
    Bu 1990 abgeschlossen, seit 2012 nachweislich Erkrankt. Die Saarland denkt nicht mal daran zu Zahlen. Zum Glück Rechschutz Versichert, Gerichtstermin nächsten Monat, wird dann hier Veröffentlicht.

  4. Müller sagt:

    Die SAARLAND-Versicherung ist nur gut solange man keinen Schaden hat.
    Sobald ein Schaden da ist lange Warteschleifen. Und die Regulierung ist unter aller s..
    Wie gut eine Versicherung ist erkennt man erst wenn man einen Schaden zu regulieren hat, dann ist es aber schon zu spät. Ich wechsle jetzt mit allen Versicherungen die ich bei der SAARLAND habe. Eine andere Versicherung ist vielleicht nicht besser, aber auf jedenfall günstiger.
    Anmerkung: Vor Abschluss einer Versicherung bei der SAARLAND-Versicherung ist es meiner Ansicht nach ratsam eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da man sich dann die Kürzungen die einem zustehen vor Gericht einklagen kann.

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