Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
nachstehend geben wir Euch hier einen Beschluss des AG Halle an der Saale zu den Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht gegen die Nürnberger Sofort Service AG bekannt. Zuerst die Sachverständigenkosten kürzen und dann bei Gericht einknicken. Das sind Strategen, deren Strategie nicht nachvollziehbar ist. So werden auch die Versichertengelder der Nürnberger Versicherung mit sinnlosen Rechtsstreiten vergeudet. Besser und wirtschaftlich sinnvoller wäre es auch für die Versichertengemeinschaft gewesen, sofort die berechneten Sachverständigenkosten zu erstatten. Lest selbst den Beschluss und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker
Amtsgericht
Halle (Saale) Halle (Saale), 10.09.2014
Geschäfts-Nr.:
96 C 998/14
Beschluss
In dem Rechtsstreit
…
Kläger
gegen
Firma Nürnberger SofortService AG, vertr. d. d. Vorstand, Ostendstraße 100,
90336 Nürnberg
Beklagte
hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 10.09.2014 durch die Richterin am Amtsgericht R. beschlossen:
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 459,28 € festgesetzt.
Gründe
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wovon vorliegend auszugehen ist, weil die Beklagte innerhalb der Notfrist von 2 Wochen der Erledigungserklärung des Klägers nicht widersprochen hat, ist über die Kosten des Verfahrens gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Das führt zur Kostentragungspflicht der Beklagten. Sie hat den geltend gemachten Anspruch nach Rechtshängigkeit beglichen und Einwendungen gegen die Forderungen des Klägers nicht vorgebracht. Die Beklagte wäre in dem Rechtsstreit aller Voraussicht nach unterlegen gewesen, weshalb es der Billigkeit entspricht, dass sie die Kosten des Verfahrens trägt.
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 3 ZPO.