Aufruf vom 19.01.2014! Zusendung von Urteilen in Zusammenhang mit AG München – AZ: 343 C 7350/10

Es steht im Raum, dass mehrere Richter und versicherungsnahe Anwälte 2014 in München „beschlossen“ haben sollen, bei Kfz.-Sachverständigen-Rechnungen das Grundhonorar nach BVSK und die Nebenkosten nach JVEG gerichtlich „zu überprüfen“ und entsprechende „Korrekturen“ vorzunehmen. Mittlerweile liegen uns Urteile vor, die diese rechtswidrige Praxis bestätigen.

Kommentar vom: 19.01.2015 um 21:44

“- Zu den Sachverständigenkosten:
Die erkennende Richterin hat am 9.11.2011 sechs Endurteile verkündet, die sich umfangreich mit den rechtlichen und tatsächlichen Problemen im Zusammenhang mit Sachverständigenkosten auseinandersetzen. Die Verfahren waren zur gemeinsamen Beweisaufnahme verbunden worden. In dem verbundenen Verfahren wurde durch das Gericht ein Sachverständigengutachten zur üblichen Abrechnung von Kfz-Schadensgutachtern eingeholt. Das Aktenzeichen des führenden Verfahrens lautet: 343 C 7350/10. Auf den Inhalt des dort erholten Gutachtens, die zahlreich erteilten Hinweise und die übrigen Begründungen in dem Urteil wird Bezug genommen.”

Aus gegebenem Anlass bitte ich diese / den Kläger  d r i n g e n d  und  z e i t n a h  die weiteren 5 Urteile an die Redaktion von Captain-HUK zu senden.

Wer zudem noch Urteile von den Richterinnen “343 C” und „335 C“ in der Schublade liegen hat, bitte auch diese Urteile an CH senden. Wir benötigen auch alle Urteile, die neuerdings nach JVEG ergangen sind bzw. ergehen.

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4 Antworten zu Aufruf vom 19.01.2014! Zusendung von Urteilen in Zusammenhang mit AG München – AZ: 343 C 7350/10

  1. Klunkerchen sagt:

    Da ist möglicherweise eine aufklärungsnotwendige Strippenzieherei im Gange. Möglicherweise ist die Kreativität dabei noch größer als die eines Thomas Middelhoff und eines Josef Esch.

    Klunkerchen

  2. Lewi sagt:

    Hi, Klunkerchen,
    es geht ja auch um viel mehr.

    Lewi

  3. Juri sagt:

    Rechtsbehelfsbelehrung: „Diese Entscheidung kann mit der Berufung angefochten wenden.“

    Auch ich habe den Eindruck, dass hier ein Richter um Korrektur bettelt. Sonst hätte er ja diesen Weg mit der üblichen Begründung zu machen können. Jetzt wird ihm das wohl auf die Füße fallen müssen.

  4. Kolibri sagt:

    Nix da mit betteln. Die „Korrektur“ wird ganz zielgerichtet angestrebt mit einer am Ende gottähnlichen Absegnung durch den BGH. Wie so etwas eingestielt wird bei unauffälligen Treffs habe ich selbst hautnah erlebt.
    Kolibri

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