Mit Beschluss vom 08.07.2009 (66 C 504/09) wurde der HUK 24 AG durch das Amtsgericht Stade die Kostenlast für einen Rechtstreit um das Sachverständigenhonorar auferlegt, nachdem der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.
Aus den Gründen:
Amtsgericht Stade, Geschäfts-Nr.: 66 C 504/09, verkündet am 08.07.2009
Beschluss
In dem Rechtsstreit gegen HUK 24 AG, vertr. d.d. Vorstandsvorsitzenden, Nagelweg 41-45, 20097 Hamburg, hat das Amtsgericht Stade am 08.07.2009 durch die Richterin am Amtsgericht … beschlossen:
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt, nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Der Streitwert wird auf 126,36 € festgesetzt.
Hallo Hans Dampf,
im vorliegenden Fall lag wohl nur indirekt ein Anerkenntnis vor, indem die beklagte Versicherung, nämlich die HUK 24 AG, die geforderte Klagesumme nebst Zinsen gezahlt hat, und danach beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben. Die übereinstimmende Erledigungserklärung bedingt nach den Bestimmungen der ZPO, dass nur noch über die Kosten zu entscheiden ist, wobei der Richter / die Richterin so über die Kosten zu entscheiden hat, wie der Prozess voraussichtlich ausgegangen wäre. Das bedeutet für den obigen Rechtsstreit, dass das Gericht der Ansicht war, dass die Beklagte den Prozess verloren hätte.
Deshalb ist es nicht schlecht, auch derartige Kostenbeschlüsse zu Lasten der HUK-Coburg und ihrer Gesellschaften und anderer Versicherer hier einzustellen. Man erkennt, wo die Clearingstelle zurückpfeift und wo sie meint, durchkämpfen zu müssen.
Mir freundlichen Grüßen
Dein Willi