SV erlebt die Frechheiten der DEVK hautnah!

Unter der Überschrift "Schadenmanagement der DEVK" berichtet ein freier Sachverständiger, wie seitens eines geschulten DEVK-Sachbearbeiters selbst gegenüber einem Dritten versucht wird, das Unfallopfer massiv ins Unrecht zu versetzen. Der Sachverständige hat seinen Erfahrungsbericht zur Veröffentlichung im Captain-HUK Blog freigegeben.

So, habe heute telefonisch selbst feststellen dürfen wie das Schadenmanagement der DEVK funktioniert.

Eine Bekannte hatte heute einen Unfall. 10 Minuten später rief sie mich an, ob ich durchkommen könne. 15 Minuten später war ich bei ihr und habe den Schaden aufgenommen. Die Schädigerin war anwesend und versprach den Schaden gleich ihrem Versicherungsvertreter zu melden.

Wir saßen dann noch bei einem Kaffee zusammen und schon klingelte mein Handy. Die Sachbearbeiterin der DEVK war dran. Die Nummer hatte sie von der VN, der ich meine Karte mitgegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt war der Schaden noch "warm" (keine Stunde war vergangen).

Man merkte, dass die SB sehr gut geschult darin war, die Situation zu meistern und dass sie sich etwas zurück hielt, denn immerhin telefonierte sie ja mit dem Sachverständigen, der sich zumindest etwas auskennen sollte…

Das Gespräch begann zunächst unverfänglich. Der Unfallhergang wurde kurz erläutert und die wesentlichen technischen Daten des Fahrzeuges abgefragt. Kein Problem, bekäme sie spätestens mit dem Gutachten eh.

Dann die Frage nach der Schadenhöhe. Meine Antwort: "Kalkuliert habe ich natürlich noch nicht, aber etwa 2.000 bis 3.000 Euro werden es schon sein." Zur Erläuterung: MB SLK 230 Kompressor, Baujahr 2000, Schaden vorne links: Stoßfänger erneuern, Scheinwerfer erneuern, ein paar Richtarbeiten. Und bei der Schadenhöhe bin ich im allgemeinen mit meinen Toleranzangaben sehr großzügig. Wer weiß schon genau was die Teile kosten…

Dann ihre Antwort: "Oh, so hoch, da kann ich noch keine Reparaturfreigabe erteilen."

Ich habe ihr dann zu erklärt, dass ich bereits die Reparaturfreigabe erteilt habe, weil erkennbar kein Totalschaden vorliegt. Die Geschädigte wird das Fahrzeug auch am Mittwoch oder Donnerstag zur Reparatur verbringen.

Sie meinte dann, dass das so nicht gemeint sei, sondern sie erst dann eine Übernahme der Reparaturkosten zusagen könne, wenn ein SV der DEVK sich das Fahrzeug angesehen hätte.

Mein Einwand, dass die DEVK die Kosten selbstverständlich in jedem Fall zu übernehmen hätte, irritierte sie zwar etwas, beharrte aber weiterhin auf die Besichtigung. Das müsse ich doch verstehen…

Ich verstand allerdings nicht, gab ihr das zu verstehen und erklärte im Namen meiner Bekannten, dass diese das Fahrzeug durch den SV der DEVK nicht begutachten ließe. Die DEVK könne gerne mein Gutachten abwarten und sich im Falle eines Fehlers meinerseits im Wege der Regressnahme an mir schadlos halten. Das verblüffte sie dann doch etwas, damit hatte sie wohl nicht gerechnet. Wieder wollte sie auf die notwendige Besichtigung hinaus.

Nun muss man noch hinzufügen, dass meine Bekannte etwa 500 km von mir wegwohnt und hier zur Zeit mit ihrem Mann bei Verwandten zu Besuch ist. Ich erklärte ihr dann, dass meine Bekannte ja noch gar nicht wisse, wann sie wieder nach Hause fahre und wo das Fahrzeug wann nachbesichtigt werden könne. Es wäre also vergebene Liebesmüh wenn sie einen SV losschickt, weil der das Fahrzeug gar nicht findet. Die Mobilfunknummer meiner Bekannten wollte die SB anscheinend auf Grund der ganzen Irritationen gar nicht mehr haben. Sealed

Ich habe dann ausdrücklich klargestellt, dass eine Besichtigung vor Erhalt meines Gutachtens durch den SV der DEVK gar nicht in Frage komme und dass das dem SV im Falle der Kontaktaufnahme auch so mitgeteilt werden wird.

Nun ja, dieser Punkt war abgehakt, da kam die Frage dann auf den Mietwagen. Sie hätten da eine Sondervereinbarung mit Europcar. Ich habe Ihr dann gesagt, dass meine Bekannte schon mit dem (persönlich bekannten) Meister der MB-Vertragswerkstatt am Heimatort telefoniert hat und sowohl die Reparatur als auch den benötigten Mietwagen angekündigt hat.

Sie erzählte dann irgendetwas von wegen mehr als 70,- (??) Euro oder so würden aber nicht erstattet werden. Auf meine Frage wie sie das denn wissen wolle, wenn sie noch nicht einmal weiß um was für ein Fahrzeug es sich denn genau handele, konnte sie mir keine Antwort geben, beharrte aber weiterhin auf ihren Preis.

Ich konnte dann nicht umhin zu fragen, ob sie vorhabe die Regulierung unnötigerweise zu verkomplizieren, denn in diesem Fall müsse meine Bekannte wohl einen Anwalt aufsuchen, der sich über die Mandatierung mit Sicherheit freuen wird. Sie meinte dann, dass das nicht nötig sein wird, denn man werde ja alles tun, um die Geschädigte zufrieden zu stellen.

Naja, das war so ungefähr das ganze Gespräch in ein paar Worten wiedergegeben. Man beachte, dass sich die SB mit Sicherheit stark zurück gehalten hat und trotzdem bei einigen unstreitigen Schadenersatzpositionen bereits zickig geworden ist. Wie ist das dann wohl, wenn sie mit Laien spricht?

Dazu kommt, dass bereits nach weniger als einer Stunde der Anruf bei der Geschädigten erfolgte, also zu einer Zeit, zu der sich die meisten Geschädigten noch gar nicht so richtig vom Unfallschreck erholt haben, geschweige denn sich über die richtige Vorgehensweise informieren konnten.

Dies war jetzt beispielhaft bei der DEVK so, andere Versicherer machen es aber genauso. Jetzt kann sich jeder selbst seine Gedanken machen, was vom Schadenmanagement zu halten ist.

_________________
Grüße

A.

Wir sehen hier einmal mehr, wie das aggressive Schadenmanagement funktioniert. Daher, penibel darauf achten, keine Telefonnummern weitergeben!!!

Wer jedoch trotzdem von der gegnerischen Versicherung belästigt wird, sollte Herr des Gespräches werden. Sprich, Name des SB und Schadennummer abfragen und dann – dankend und unverzüglich das Gespräch beenden. Dies nicht ohne den SB darauf hinzuweisen, dass weitere Kontaktaufnahmen seitens der Versicherung des Unfallgegners nur noch schriftlich zu erfolgen haben.

Allen unfallfreie Ostern – wünscht Virus.

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10 Antworten zu SV erlebt die Frechheiten der DEVK hautnah!

  1. RA. Wortmann sagt:

    Auch dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einen erfahrenenen Anwalt im Verkehrsschadensrecht einzuschalten. Dies auch dann, wenn der Schadenssachbearbeiter der Meinung ist, die Einschaltung eines Anwalts sei nicht notwendig. Welcher Geschädigte weiß schon, welche Schadensersatzansprüche er nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat. Immer erst zum erfahrenen Rechtsanwalt!! Man kann es nicht oft genug erwähnen.
    Der vorliegende Fall zeigt auch einmal mehr, dass der Geschädigte und sein Anwalt sich durch das massive Vorbringen des Sachbearbeiters nicht von den zustehenden Ansprüchen abbringen lassen dürfen.
    Insgesamt ein erfrischend zu lesender Beitrag. Danke Virus.
    MfG
    RA. Wortmann

  2. Seepferdchen sagt:

    Übereifrige DEVK

    Noch am Tage des Unfalls wurde die Ehefrau des Geschädigten mit mehreren Anrufen der DEVK konfrontiert mit dem offensichtlichen Ziel, alles weitere selbst zu dirigieren und auch die Reparaturwerkstatt erhielt bereits einen Tag später ein Fax. Darin stand u.a. zu lesen :"Der Unfall ist uns bereits bekannt. Wir können den Schaden regulieren.Das Fahrzeug soll bei Ihnen repariert werden. Wir zahlen die Reparaturkosten nach geklärter Haftung direkt an Sie, wenn Sie uns mit der Rechnung eien unterschriebene Abtretungserklärung zusenden. Wegen der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls des Fahrzeuges haben wir den Anmietungswunsch Ihres Kunden weitergeleitet.
    Das Fahrzeug Ihres Kunden wird HEUTE besichtigt. Das Gutachten werden wir Ihnen umgehend zur Verfügung stellen."

    Soweit die DEVK-Sachbearbeiterin.

    1)Wieso kann der Schaden angeblich schon reguliert werden, wenn weiter unten wieder eingeschränkt wird "nach geklärter Haftung" ?

    2) Hat der Geschädigte sich überhaupt damit einverstanden erklärt,dass sein Anmietungswusch seitens der DEVK weitergeleitet wird und an wen ? –> Wettbewerbsverzerrung ?

    3) Verdient durch solche "Vermittlungen" die DEVK Provisionen ?

    4) Ist ein solches Verhalten unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt akzeptabel ? –> Ungebetene Unfallhelfer ?

    5)Wieso geht die Sachbearbeiterin der gegnerischen Versicherung davon aus , dass das Fahrzeug HEUTE besichtigt wird, wenn es dazu der ausdrücklichen Einwilligung des Geschädigten nach vorheriger seriöser Aufklärung bedarf ? Oder sollen so die Reparaturwerkstatt und ihr Kunde einfach mal salopp vor vollendete Tatsachen gestellt werden in der Absicht, auf einen eigenen Sachverständigen zu verzichten ?

    4)Wieso wird ohne ein ausdrückliches Einverständnis des Geschädigten der Werkstatt in Aussicht gestellt,dass man ihr     u m g e h e n d   das "Gutachten" zur Verfügung stellen würde ? Meines Wissens erstellen die Haussachverständigen der DEVK überhaupt keine Beweissicherungs-Gutachten nach den sog. Mindestanforderungen.-

    5) Steckt hinter dieser Masche die unverhohlene Absicht, die seriöe Reparaturwerkstatt zur Partnerschaft mit der gegnerischen Versicherung gegen die Interessenlage des eigenen Kunden zu animieren ?

    6) Wie hoch ist die Erfolgsprämie der DEVK-Sachbearbeiterin, wenn sie die Werkstatt und deren Kunden für die eigene
    Interessenlage so hätte vereinnahmen können, bei der in diesem Fall die Kosteneinsparung immerhin bei deutlich über 1000,00 EUR zum Nachteil des Geschädigten gelegen hätte?

    Anmerkung: In diesem Fall wurde der Geschädigte noch rechtzeitig von seiner Werkstatt seriös darüber aufgeklärt, wie solche Vorgehensweisen der gegnerischen Versicherungen zu verstehen sind.

    Fazit: Kein Leihwagen auf Vermittlung der DEVK, sondern über die Werkstatt des Geschädigten.

    Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Absicherung der Schadenersatzansprüchen.

    Beauftragung eines versicherungsunabhängigen Kfz.-Sachverständigen durch den Geschädigten zur Erstellung eines verkehrsfähigen Beweissicherungs-Gutachtens zwecks Absicherung der Schadenersatzansprüche (Feststellung des Schadenumfangs und des Reparaturweges sowie Ermittlung der Reparaturkostenhöhe, ausreichende Bemessung der Reparaturdauer und  damit Absicherung der  Mietdauer für Leihwagen sowie Ermittlung des Merkantilen und ggf. auch eines Technischen Minderwertes nach den Umständen des Einzelfalls (keine Begrenzung auf ein Fahrzeugalter von 5 Jahren oder auf eine Laufleistung von 100 000 km).

    Anm. der Redaktion: siehe auch Blogbeitrag vom 23.04.2008 >>>>>

  3. WESOR sagt:

    Heute DEVK schriftlich dem Haftpflicht-Geschädigten BMW Fzg-Halter mitgeteilt:

    ..bringen Sie das Auto in die Ford-Werkstatt dort wird es für 63 € Stundenlohn repariert…!

    Die Dreistigkeit dieser Versicherung dem Geschädigten Weisung zu erteilen ist an bodenloser Unverschämtheit nicht mehr zu überbieten.

    Wir haben für BMW Stundenlohn und Rechtsanwalt gesorgt.
    Wenn nur jeder von der Haftpflichtversicherung des Verursachers angerufene Geschädigte diesen Anrufern ins Gesicht schleudern würde; „Ausser einer Schadensnummer will ich vom Verursacher seiner Haftpflichtversicherung keine Weisung erhalten. Ich kenne meine Rechte, nehme meinen Gutachter, Rechtsanwalt, Werkstatt usw.. und das bezahlen sie dafür, dass sie versucht haben mir Weisung zu erteilen!

    Danke, das wars.

    Aber leider sind die Geschädigten diesen Versicherungs-Schlitzohren nicht gewachsen. Die beantworten brav Frage um Frage und merken gar nicht, wie sie erst ausgehorcht werden und dann Weisungen empfangen.
    Zugegeben das Geschäft mit der Angstmache beherrschen die Versicherer.

  4. Blauauge sagt:

    WESOR Mittwoch, 23.04.2008 um 18:13

    …“Zugegeben das Geschäft mit der Angstmache beherrschen die Versicherer“
    ————————————————————–

    Das alles erinnert doch stark an maffiöse Praktiken. Kann das Pflichtversicherungsgesetz so etwas tolerieren und den Versicherungsnehmern ein solches Risiko zumuten ?

  5. WESOR sagt:

    Blauauge 23.04.2008 um 18:49

    Das ist liegt ganz einfach an der Unerfahrenheit der Geschädigten die bequem sind und sich in ihrer Vollkaskomentalität und TV Inteligenz überrumpeln lassen.
    Schon meine Grußmutter hat mir gelehrt, wer an die Türe kommt will etwas holen von dir, pass gut auf!
    Jeder Versicherungsvertreter kommt kostenlos an die Tür und will das Geld des Besuchten abholen. Das kapieren die meisten und wimmeln ihn vorher schon am Telefon ab.
    . Aber im Schadensfall sind sie einfach zu faul und zu dumm sich um ihr Vermögen selbst zu kümmern und überlassen es dem Verursacher seiner Haftpflichtversicherung in dem Glauben diese Versicherung muß sich darum kümmern das ich bequemer Geschädigter alles das bekommen was mir zusteht.

    Denn sie wissen eben nicht was sie tun!
    Vor allen Dingen können sie sich nicht vorstellen, das Versicherungen heute ungestraft lügen und berechtigte Ansprüche erst dann ersetzen wenn der Gerichtstermin angekündigt wurde. Dann bitten sie noch schnell vor dem Termin um Klagerücknahme das ihr mieses Handeln nicht durch ein Urteil gestoppt wird.

    Und die Versicherer mit ihren sachverständigen Streichertruppen nutzen diese unglaubliche Bequemlichkeit zu ihrem Profit aus. Wer diesen Streichertypen richtig begegnet, gewinnt immer. Aber wer den Verursacher/Versicherer fragt was soll ich tun? Bekommt eben das, was sich der Verursacher/Versicherer als Goodwill an Entschädigung einfallen lässt. Da gibt es nix oder niedrigsten Ersatz.

  6. Andy sagt:

    Das Gesagte hier betrifft nicht nur die Schadenabwicklung bei der DEVK. Auch bei der Vertragsbetreuung – zumindest in Hannover – herrschen chaotische Zustände:

    – Versicherung rechtzeitig zum 31.12.09 gekündigt und neue Versicherung bei anderer Gesellschaft zum 01.01.10 abgeschlossen

    – trotzdem Anfang 2010 Abbuchung des Folgebeitrages

    – Telefonat mit Hotline und Weiterleitung an eine gestresste und pampige SBin in der Geschäftsstelle Hannover. „Rückerstattung? Wir sind überlastet, keine Ahnung wann wir zu einer Rücküberweisung kommen. Gehen Sie zur Bank und lassen Sie den Einzug zurückholen“

    – Erwiderung, dass ich das nur bei Kostenerstattung (meine Bank ist knapp 20 km entfernt) für Arbeitszeitausfall (Selbständiger) und Fahrtkosten mache.

    – die SBin der DEVK legte ohne weitere Erläuterung einfach auf

    – Versuch die SBin zurückzurufen. Es wurde abgenommen und sofort wieder aufgelegt

    – Fax mit Beschwerde an Geschäftsstellenleiter in Hannover

    – Fahrt zu Bank zwecks Veranlassung der Rückbuchung. Fax an DEVK mit Rückbuchungsbestätigung und Kostenrechnung mit Frist

    – Eine Woche später am gleichen Tag zwei Briefe der DEVK aus Hannover: Aufforderung den rückgebuchten Beitrag + Kosten zu zahlen und ein Brief mit einem Scheck über um 3 Tage gekürzten Beitrag, sowie Änderung zum Versicherungsvertrag zum 03.01.10 (ich war also vom 01.01. bis 03.01. doppelt versichert????)

    – Nochmal Fax an DEVK mit letzter Frist zur Klärung sonst Übergabe an Anwalt.

    Ich kann nur eines sagen: Bin ich froh, dass ich da gekündigt habe. Ich darf gar nicht dran denken, was bei einem Schadensfall passiert wäre…..

    Andy

  7. Allianz-Kunde sagt:

    Hi, Andy

    wir hatten ebenfalls das Problem, dass die Allianz nach der Kündigung eines Kfz-Vertrages dennoch den Jahresbeitrag einzog. Dieser wurde aber nach einer kurzen telefonischen Information an unseren Versicherungsberater umgehend unserem Konto wieder gutgeschrieben.
    Fehler macht wohl jeder einmal, mit dem der Allianz können wir so jedoch gut leben.

    Einen schönen Tag noch.

  8. A-A sagt:

    Genau das selbe ist mir auch gestern passiert. Verrückt wie viele Parallelen ich Text hier zu meiner Situation finden konnte. Vor allem die Sache mit der weitergegeben Handy Nummer und dem Anruf nach knapp 2h nach Unfall. Hätte ich mal den Artikel hier vorher gelesen.

  9. Faust, Rainer sagt:

    Die DEVK ist die absolut besch…..Versicherung in der BRD!
    Die Vertreter fordern unter der Hand Geld, so wie Herr N.B. aus Hameln um günstige Policen zu erstellen.
    Im Schadensfall meldet sich niemand und es sieht sich auch niemand den Schaden an!
    Sturm-und Hagelschäden wurden nicht bezahlt, entgegen Vertragstext.
    Also, Finger weg von der DEVK, keine Zahlungen unter der Hand machen, lieber dahin gehen wo es evtl. 1 Euro mehr kostet und im Schadensfall geholfen wird.
    Am Ende wurde sogar noch gedroht, was alles passieren kann, wenn man die Justiz einschaltet.
    Ich habe diesen Fall jetzt einem Ombudsmann übergeben!

  10. Irmgard Wachinger sagt:

    Ich kann nur sagen ich habe auch eine fürchterliche Erfahrung mit der DEVK gemacht. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung und werde diese beanspruchen. Dreist, obwohl mir meine Unfallgegnerin zugegeben hat vor Zeugen,dass sie Schuld hat würde mir nur 50 % meiner Reperaturkosten erstattet werden.

    Ich kann mich nur allen anschließen, DEVK die für mich unmöglichste Versicherung der BRD.
    Ich schreibe den Kommentar zum ersten Mal.

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