Mit Beschluss vom 13.11.2009 (111 C 7928/09) wurden der HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG durch das Amtsgericht Leipzig die Kosten für das Klageverfahren auferlegt , nachdem beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten – die HUK hatte die Forderung des Sachverständigenhonorars anerkannt.
…wegen Forderung
erlässt das Amtsgericht Leipzig am 13.11.2009 durch Richterin am Amtsgericht … folgenden
BESCHLUSS
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 140,65 Euro festgesetzt.
Gründe:
Nachdem beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war gem. § 91 a ZPO über die Kosten des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden. Da die Beklagte ihre Kostentragungspflicht mit Schriftsatz vom 21.10.09 (Bl. 31 d.A.) ausdrücklich anerkannt hat, reduzieren sich die Gerichtskosten um 1/3.
Richterin am Amtsgericht