Hallo verehrte Captain-Huk-Leserschaft,
von Fürth geht es weiter nach Eilenburg. Nachfolgend stellen wir Euch hier ein Versäumnisurteil zu den Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht gegen den bei der ERGO Versicherung AG Versicherten vor. Die ERGO Versicherungs AG hatte die erforderlichen Mietwagenkosten nach dem von ihrem Versicherungsnehmer verursachten Unfall nach der Fraunhofer Erhebung abgerechnet, wie dies bei Kfz-Haftpflichtversicherern so üblich ist, und war auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht bereit, die ausstehende Differenz zu bezahlen. Immerhin ging es um einen Betrag von knapp 680,– €. Auch nach dem Hinweis, dass der Versicherungsnehmer persönlich in Anspruch genommen wird, erfolgte keine Zahlung des Restschadensersatzes. Es kam, wie es kommen musste: Am Ende hat der bei der ERGO Versicherte die gesamte Zeche bezahlt. Zu Recht erging gegen ihn Versäumnisurteil. Lest selbst das Versäumnisurteil und gebt bitte Eure Kommentare ab.
Viele Grüße
Willi Wacker
Amtsgericht Eilenburg
Zivilabteilung
Aktenzeichen: 2 C 1047/17
Zur Geschäftsstelle gelangt
am: 24.01.2018
IM NAMEN DES VOLKES
VERSAUMNISURTEIL
In dem Rechtsstreit
…
– Kläger –
gegen
… (bei der ERGO Versicherungs AG Versicherter)
– Beklagter –
wegen Schadensersatz aus Unfallereignis
hat das Amtsgericht Eilenburg durch
Richter am Amtsgericht M.
ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Absatz 3 ZPO am 24.01,2018
für Recht erkannt:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 676,59 € nebst Zinsen p.a. hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2014 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Versicherungsnehmer – Schädiger hat auch persönlich entsprechend Urteil gezahlt. Wozu braucht man eine gesetzliche Haftpflicht, wenn nur kassiert aber nicht seriös reguliert wird?