Die Württembergische Versicherung hat auf Hinweis des Gerichts die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten sowie die Sachverständigenkosten anerkannt.
Amtsgericht Ulm
IM NAMEN DES VOLKES erlässt das AG Ulm unter dem AZ: 4 C 580/10, am 5. Juli 2010 das nachfolgende
Anerkenntnisurteil
In der Rechtssache gegen Württembergische Versicherung AG, wegen Schadensersatz und Freistellung hat das Amtsgericht Ulm aufgrund des Sachstandes vom 13.07.2010 am 13.07.2010
für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 774,61 Euro nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 26.03.2010 zu bezahlen.
2. Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 327,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 26.03.2010 freizustellen.
3. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Auslagen der Streitverkündeten.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gebührenstreitwert: 774,00 Euro
Hallo Virus,
die Entscheidung der Versicherung ist doch klar. Die Clearingstelle des GDV hat wenig Aussicht auf Erfolg signalisiert. Im übrigen musste auch der Kläger erst einmal ausgetestet werden, wie weit er denn gehen wird.Wichtiger wären hier aber streitige Urteile. Auf Grund der ZPO-Bestimmungen werden demjenigen, der anerkennt, die Kosten auferlegt.