Warnung vor staatlich verbreiteter „Zentralruf“-Nummer der HUK-Versicherer!

Auf der Homepage des GDV wird aus der Weiterleitung zur zahlungspflichtigen Versicherung kein Geheimnis gemacht, so liest man unter dem Titel:

„Schadenregulierung leicht gemacht“

„Auf Deutschlands Straßen kracht es im Durchschnitt jede Minute zehnmal. Die meisten der rund 4,8 Millionen Unfälle im Jahr sind jedoch nur einfache Blechschäden.

….

Unter der bundesweiten Servicenummer 0180-25 0 26 wird der direkte Kontakt zur Versicherung des Unfallgegners hergestellt. Etwa 1,3 Millionen Mal im Jahr wird dieser Service in Anspruch genommen. …“

Nicht zuletzt wird deswegen, im staatlichen Unfallratgeber des bayerischen Staatsministerium der Justiz, „Rechtstipps zum Verkehrsunfall“, in der Broschüre des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, „Was Sie bei einem Verkehrsunfall wissen sollten.“ und im Ratgeber des Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, „Rechtstipps zum Verkehrsunfall“ ausgeführt:

„Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners weitergibt. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet. Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben. ….

Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte. …“

Der ADAC erklärt in seinem Ratgeber mit dem Titel,  „ADAC- AutoRecht aktuell: Autoversicherung“

“ … Achtung: Wenn Sie als Geschädigter vom Zentralruf direkt mit dem Sachbearbeiter der Versicherung des Unfallgegners verbunden werden, besteht das Risiko, vorschnell Entscheidungen zur Schadenbehebung zu treffen, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden können Zur Vermeidung von Entscheidungen, die evtl. viel Geld kosten können, weil die Versicherung Vorschläge zur Schadenregulierung in ihrem Interesse unterbreitet, sollte man sich auf alle Fälle vorher rechtlich informieren. …“

Und das sagten unsere Politiker zum Thema Zentralruf anlässlich der 237. Sitzung des Deutschen Bundestag (Stenographischer Bericht 237. Sitzung Berlin, Freitag, den 17. Mai 2002):

„Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Tagesordnungspunkt 33)…..

Christine Lambrecht (SPD): … Somit kann jeder Bürger, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, die Daten – auch bei Unfällen in Deutschland – anfordern. Die Aufgaben der Auskunftsstelle sollen dem von der Versicherungswirtschaft eingerichteten „Zentralruf der Autoversicherer“ übertragen werden. Wir sind der Ansicht, dass auch eine nicht staatliche Stelle die Aufgaben wahrnehmen kann. Warum soll eine neue Behörde eingerichtet werden, wenn man auf eine Stelle zurückgreifen kann, deren qualitativ gute Arbeit seit Jahren bekannt ist?

Dr. Susanne Tiemann (CDU/CSU): … Nach der vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten Auskunftsstellen einrichten oder anerkennen, welche den Geschädigten alle zur Regulierung notwendigen Auskünfte erteilen, insbesondere über den Regulierungsbeauftragten des Versicherungsunternehmens oder über Namen von Halter und Fahrer. Zu begrüßen ist, dass bei der Einrichtung der Auskunftsstellen auf bestehende Strukturen zurückgegriffen wird. Dies gilt im Ãœbrigen auch für die Einrichtung der Entschädigungsstellen. Der Zentralruf der Autoversicherer, welcher die Aufgabe der Auskunftsstelle in Deutschland übernehmen soll, hat bisher schon Anfragen von Geschädigten gesammelt und versucht, den Geschädigten die benötigten Informationen zu beschaffen. ….

Rainer Funke (FDP): … Eine weitere Verbesserung stellen in diesem Zusammenhang auch die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Auskunftsstellen dar, die, ähnlich dem Zentralruf in der Bundesrepublik Deutschland, dem Geschädigten alle zur Regulierung seiner Ansprüche notwendigen Daten mitteilen müssen. Allerdings dürfen auch die Nachteile dieser Regelung nicht übersehen werden. Es können nun auch Privatleute den Halter über das Kennzeichen seines Fahrzeuges ermitteln. Der gläserne Bürger rückt dadurch wieder ein Stück näher. Trotz dieses Schönheitsfehlers wird die FDP dem Gesetzentwurf zustimmen, da die Vorteile deutlich überwiegen. ….

Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz: …. Die Aufgaben der Auskunftsstelle wird der Zentralruf der Autoversicherer übernehmen, eine Einrichtung, die sich in vergleichbaren, rein nationalen Angelegenheiten bereits seit Jahrzehnten bewährt hat. An dieser Stelle danke ich den Verantwortlichen des Zentralrufs, die sich ohne jedes Zögern bereit erklärt haben, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies bedeutet, dass zur Erledigung öffentlicher Aufgaben auf zuverlässige Strukturen der Privatwirtschaft zurückgegriffen werden kann. …“

So hat auch keiner Einwände wenn unsere Polizei neuerdings Verkehrsunfallanzeigen (z.B. in Niedersachsen)

Verkehrsunfallanzeige

oder Persionalienaustauschkarten (z.B. in Bayern)

Personalienaustauschkarte hinten

mit aufgedruckter Zentralrufnummer an die Unfallbeteiligten übergibt, obwohl das Justizministerium ja davor warnt, dass dann die zahlungspflichtige Versicherung einen Sachverständigen ihrer Wahl einschalten will und somit die Rechte des rechtlich uninformierten Geschädigten – insbesondere die freie Wahl eines Rechtsanwalts und eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen gefährdet werden.

Weiterhin findet man auch beim GDV in der Presseinformation:

Zentralruf der Autoversicherer erleichtert Polizeiarbeit

Personalienaustauschkarten helfen nach Verkehrsunfällen

„… Kürzlich wurden dem Polizeipräsidenten von Hannover, Hans-Dieter Klosa, 125.000 Karten übergeben…. Sie enthalten Angaben zu den beteiligten Personen und zur Kfz-Versicherung. Da der Unfallverursacher häufig seine Versicherung nicht weiß, ist die Nummer vom Zentralruf der Autoversicherer (0180 – 25 0 26) eingedruckt. …

Hilfe zur Schadenregulierung auch beim Auslandsunfall Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf darüber hinaus zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung bei Auslandsunfälle ….“

Staatliche Auskunftstelle?

Tatsächlich kann man im 20. Tätigkeitsbericht 2003-2004 des bundesbeauftragten für Datenschutz folgendes nachlesen:

„1.8 Zentralruf der Autoversicherer

… In Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung (EU-RL 2000/26/EG vom 16. Mai 2000) richtete der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Januar 2003 eine nationale Auskunftsstelle ein. Sie erteilt Geschädigten, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, die hierfür erforderlichen Auskünfte. Durch § 8a Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wurden die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG – „Zentralruf der Autoversicherer“ – in Hamburg (GDV) übertragen. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine von der Versicherungswirtschaft eingerichtete nicht-öffentliche Stelle, die den Zentralruf der Autoversicherer bereits seit längerem betreibt und Verkehrsunfallgeschädigten und deren Rechtsvertretern die umgehende Kontaktaufnahme zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermöglicht.

Soweit ihr öffentlich-rechtliche Aufgaben
gesetzlich übertragen wurden, gilt die GDV seit
dem 1. Januar 2003 gemäß Â§ 2 Abs. 4 Satz 2 BDSG als
öffentliche Stelle des Bundes.

Aus diesem Grund ging die Zuständigkeit für die Datenschutzkontrolle auf mich über.
Kasten zu Nr. 11.8
…..“

Da ich jetzt selbst erst einmal sprachlos bin, überlasse ich Euch jetzt das Reden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sachverständigenbüro Sander

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28 Antworten zu Warnung vor staatlich verbreiteter „Zentralruf“-Nummer der HUK-Versicherer!

  1. Frank sagt:

    ABZOCKE der Geschädigten:

    nun schlägt es 13. Abzocke nun auch noch mit Genehmigung der Behörden? Wie weit muss es eigentlich noch gehen bis die Verbraucherschützer aufwachen? Lauter kann doch nicht mehr aufgeschrien werden. Wo bleibt der Verbraucherschutz vor der Willkür der Versicherer? Oder sind nun auch schon lauter IM bei den Behörden? Wo sind denn hier die „Daternschützer“.
    Es ist scheinbar Bequemer Daten aus dem Gammelfleisch zu schützen als den Verbraucher.

    MfG

  2. Hallo Leute,
    wundert das noch jemanden?

    Mietwagenkrieg!

    Seit 1993Honorarkrieg gegen unabhängige SV!

    1995 Aufhebung der Gewinnbeschränkung für KH Versicherer!

    Notrufsäuen, Übernahme der Versicherer GDV!

    Zentralruf, Missbrauch durch Falschinfos an den Geschädigten unter Ausnützung der Stresssituation! Mit staatlicher Förderung selbstverständlich!

    1992 Schadenänderungsgesetz nur für Privatfirmen.
    Abschiedesgeschenk einer „Superministerin“

    Beinahe Niederlage der SV in Coburg durch Senatsumbesetzung!

    Ignoranz der HUK-COBURG gegenüber der Rechtsprechung!

    Schadenmanagment der Versicherer mit allen Mitteln!

    Gründung von Vertrauenswerkstätten!

    Und unsere Rechtewächter, Gesetzgeber, was tun die?
    Sie stellen jenen Beamten, die nachweislich am allerwenigsten Fachkompetenz besitzen, die wichtigsten Posten zur Verfügung.
    Obendrein verteilt die bayerische Polizei noch Merkzettel an Geschädigte, welche rechtswidrig sind.

    Es ist m.E. unverkennbar, dass die Regierung keinerlei Weitsicht mehr besitzt und Deutschland zugunsten des Großkapitals verarmen lässt.

  3. Robin Huk sagt:

    Wie konnte das alles überhaupt so weit kommen?

    Ganz einfach.

    Weil es nicht einmal ansatzweise eine funktionierende Interessensgemeinschaft der Daten-/Verbraucherschützer, Kfz-Sachverständigen und/oder Rechtsanwälte gibt.

    Die Übermittlung der Daten des Unfallgegners durch den Zentralruf der Autoversicherer stellt schon seit Jahrzehnten einen klaren Verstoss gegen den Datenschutz dar, da die Identität und Rechtmässigkeit des Abfragenden nicht einmal ansatzweise überprüft werden kann.

    Ein böser Bube braucht sich also nur als Geschädigter, Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständiger auszugeben und erhält aufgrund der Angabe eines Kfz-Kennzeichens und eines (erfundenen) Schadenstages Daten des vermeintlichen Unfallgegners (Versicherungsgesellschaft, Versicherungsnummer, Beginn des Versicherungsschutzes).

    Mit diesen Daten und etwas Geschick ist es dann ohne weiteres möglich, bei der “gegnerischen Versicherung” ergänzende Daten des “Unfallgegners” (z.B. auch von der netten Schönheit vom Tennisclub) zu erhalten (Name, Wohnort, Adresse….).

    Waidmanns Heil!

    Die Zulassungsstellen wären hierzu zwar auch in der Lage, verweigern jedoch jegliche Auskunft ohne Nachweis der Identität und einer stichhaltigen Berechtigung – warum wohl?

    Die Ordnungshüter in Hannover und an den meisten anderen deutschen Orten haben offensichtlich keine Ahnung von dieser Rechtsproblematik sowie den Missbrauchsmöglichkeiten und verteilen treu und brav ihre Zettelchen.

    Die seit vielen Jahren angewandte Praxis des Zentralrufes der Autoversicherer, bei der der Geschädigte telefonisch sofort an die eintrittspflichtige Versicherung weiterverbunden wird, ist zudem ein eindeutiger und massiver Eingriff in die Schadensregulierung und schränkt, wie hier alle wissen, die Dispositionsfreiheit des Geschädigten erheblich ein.

    Also ein weiterer, klarer Rechtsbruch der Versicherungswirtschaft – und nun auch noch mit Rückendeckung durch unsere fähigen Politiker?

    Herzlichen Dank an die klugen Köpfe in Berlin.

  4. Beckmann sagt:

    @ Robin Huk,

    warum organisiert das keiner?

    Viele jammern, keiner tut was. Diejenigen die zum Denken anstoßen werden bis zum UMFALLEN (so geschehen) „bearbeitet.

    mojn

  5. Frank sagt:

    Hallo,

    Frage: wo ist Haarlos geblieben?

    Is der ausgewandert?

    MfG

  6. Guido Scherz sagt:

    Wäre ich doch nur Landwirt geworden, dann hätte ich mit dem „Bauernverband“ eine der schlagkräftigsten Interessenvertretungen und unzählige Lobbyisten hinter mir. So bin ich leider nur als Sachverständiger tätig, der bestenfalls irgendwelche sich selbst beweihräuchernde Sachverständigenverbände und/oder Zertifizierungsfirmen mit horrenden Geldleistungen finanziert und trotzdem im Sinne des Verbraucherschutzes sowie zur Erhaltung seines Berufsstandes täglich alleine gegen Goliath kämpfen muss.

    Wer hat denn beispielsweise die letzten richtungsweisenden Urteile vor dem BGH erstritten? EIN SACHVERSTÄNDIGER und nicht etwa die SV-Verbände, die sich nun einmal mehr mit diesen fremden Federn schmücken. Aber lassen wir das besser, denn das Thema „Die Polemik der SV-Organisationen“ hier eingehender zu diskutieren ist müßig und würde sicherlich den Rahmen dieser Website sprengen.

    Freundliche Grüße und gute Nacht
    Guido Scherz (SV)

  7. DerHukflüsterer sagt:

    @Robin Huk Dienstag, 05.09.2006 um 18:35
    Zitat:
    „Wie konnte das alles überhaupt so weit kommen?
    Ganz einfach.
    Weil es nicht einmal ansatzweise eine funktionierende Interessensgemeinschaft der Daten-/Verbraucherschützer, Kfz-Sachverständigen und/oder Rechtsanwälte gibt“

    Hallo Leute,
    dem Missstand kann abgeholfen werden.
    Bei genügender Beteilung, ist der längst fällige „Schutzbund gegen Versicherungs- u.Behördenwillkür“ schnell ins Leben gerufen! Ãœberlegt mal.

  8. F.Hiltscher sagt:

    @DerHukflüsterer Mittwoch, 06.09.2006 um 08:36
    Antwort:

    Guter Ansatz,
    wenn man den Gedanken weiterverfolgt,wäre das doch für die Geschädigten eine Super Sache, für die KFZ.-SV selbstverständlich auch weil hier dann endlich eine wirkliche und wirksame Interessenvertretung für alle unabhängigen SV da wäre, ohne zu unterscheiden, wie es die Verbände leider tun, welches Klientel man besonders pflegen muss. Das wäre dann etwas sinnvolles!
    Man könnte m. E. damit das erreichen, dass auch die Zertifizierungs und SV Verordnungen wieder beachtet werden müssen! Auch den Behörden wie Versicherungsaussichtsamt, Kartellbehörde, Datenschutzamt usw. würde dann ein frischer und anderer Wind in die träge geführten Amtsstuben blasen.
    Die unseriösen Versicherer könnten auch in die Schranken verwiesen werden wenn mehr Druck auf sie käme.
    Im Momment werden nur viele SV, Anwälte, Geschädigte, Berufsverbände, Werkstätten nach belieben von der Assekuranz manipuliert.
    Also heisst die Devise überlegen und handeln, statt zu resignieren .
    “Schutzbund gegen Versicherungs-u.Behördenwillkür� klingt gut finde ich.

  9. Beckmann sagt:

    Hallo,

    wie wärs denn mit dem Verbraucherschutz Ministerium?
    Beim Gammelfleisdch werden doch auch grooooße WORTE geschwungen. Oder bezieht sich das Wort Ministerium nur auf MINI?
    mojn

  10. SV WESOR sagt:

    Also der Bund überträgt der GDV die öffentliche Auskunft und der GDV verstösst nach diesen Vorträgen gegen den Datenschutz. Die Zulassungen handeln richtig, nur wer sich ausweist und bezahlt bekommt Daten. Hierzu möchte ich anmerken, wer an die Zulassung schreibt und die Kosten bezahlt, bekommt ebenso ungeprüft Auskunft. Ob das Schreiben und der Vortrag des ungeprüften Auskunftbegehrenden echt sind steht dahin. Datenschutz wäre ein guter Weg dem GDV seine Auskunftsfreude einzuschränken. Hier sind doch die Herrn Anwälte gefragt.

  11. runabout sagt:

    Hallo zusammen,

    die Weitergabe persönlicher Daten ohne vorherige Legitimationsprüfung ist eine Seite des skandalösen Verhaltens der Versicherungswirtschaft.

    Schwerwiegender ist m.E.,wenn der telefonische Erstkontakt dazu genutzt wird, um den Geschädigten im
    Sinne der regulierungspflichtigen Versicherung zu beeinflussen.
    Für besonders verwerflich halte ich es, wenn die
    „Schrecksekunde“ ausgenutzt wird und mit Desinformation und Einschüchterung der Geschädigte
    gelinkt, Verzeihung:“gelenkt“.. wird.

    Wie ist es rechtlich zu werten, wenn ein sich ein Geschädtigter aufgrund von Falschinformationen, auf einen Regulierungsablauf einläßt, der für ihn nachteilig ist?
    Greift hier kein Rechtsberatungsgesetz o.ä.?

  12. harlekin sagt:

    Gedächtnis-Protokoll vom 10.10.2006

    Der Anruf beim Zentralruf lief wie folgt ab:

    Bitte geben sie den Unfalltag an und das Kennzeichen vom Verursacher. Danke -ich verbinde sie umgehend mit der Versicherung des Unfallverursachers.

    Jetzt ganz schnell – bevor der Bearbeiter vom Zentralruf weg ist – nein, nein – bitte ich möchte doch nur die Versicherung und die Nummer dazu wissen.

    Dann müssen wir aber ein Protokoll, welches von der Versicherung bei uns vorliegt abfragen.
    Also: welches Büro sind sie, Telf-Nr., Anschrift, GA-Nummer

    Nun zum Geschädigten – Adresse bitte, Telefonnummer, wo steht das Fahrzeug, Kennzeichen, ist es noch fahrbereit, Unfallhergang …..(Klappe zu – Maus in der Falle)

    Tut mir leid, bin nur der Angestellte – diese Fragen will und kann ich naher icht beantworten.

    Wir müssen aber abragen – denn nur für jede beantwortete Frage bekommen wir Geld.

  13. Der Haule sagt:

    Deswegen E-Mail Abfrage ohne Angabe von Geschädigten Tel.-Nr. und auch möglichst dann, wenn man nur noch den Knopf zum Drucken des Gutachtens drücken muß. Schnell Versicherungsdaten ins Gutachten rein und dann ab damit.

    Mfg. Der Haule

  14. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo Haule,

    Des ist ja der Hammer!

    Abfrage VIA Email???
    Bitte mit Vorsicht geniessen. siehe Warnung vor “Zentralruf�-Nummer der HUK-Versicherer!

    Jetzt weis ich wenigstens wo ich die Nummer von der netten Dame, die ich morgens immer an der Tankstelle sehe, her bekomme.

    Datenschutz Ade scheiden tut weh …..

    Mit freundlichen Grüßen
    SIR H. M.

  15. Der Haule sagt:

    Ja, gefährlich ist das schon, aber wenn wir doch abfragen hat doch die Versicherung schon den kürzeren gezogen, weil GA bereits gemacht von freiem SV. Irgendwann muß es die gegnerische Versicherung ja mal erfahren, das was passiert ist.

  16. SV Hildebrandt sagt:

    Hallo zusammen,

    es gibt aber auch noch die Möglichkeit übers Internet die Versicherungsdaten ohne Angabe von Daten des Geschädigten einzuholen. Dazu muss sich das SV- Büro oder der RA offiziel beim GDV anmelden, bekommt per Post dann seine Zugangsdaten und kann dann online abfragen.

    Als Angeben werden verlangt: Unfalltag, amtl. Kennzeichen des Verursachers, optional das eigene Akten- Z. und ein Häckchen setzten das eine Abtretung vorliegt. Innerhalb weniger Sekunden habe ich, soweit in der Datenbank vorhanden, Versicherung und Vertrags- Nr. mit Vertragsbeginn. Sollten keine Verursacherdaten vorliegen, habe ich die in der Regel am nächsten Werktag.

    https://services.gdv-dl.de/zaonline/(5iiicn45lnvsom451gt3h455)/Login.aspx

  17. Sir Henry Morgan sagt:

    Hallo

    Also ich finde das ist die Aufgabe des Rechtsanwalt.
    Muß doch nicht zwingend im Gutachten stehen.

    Mfg
    Sir H.M.

  18. SV Hildebrandt sagt:

    Ich sehe das etwas anders. Mir ist es lieb, wenn ich im Vorfeld bereits weiß, mit wem ich es zu tun habe. So kann ich eventuelle vorprozessuelle Kosten in meiner Rechnung bereits aufnehmen (kleiner Scherz am Rande).

  19. Kollege Hildebrandt sieht das richtig. Wir holen uns auf diese Weise seit Jahren die Versicherung+Nummer des VU-Gegeners ohne unseren Kunden benennen zu müssen – völlig unpronlematisch. Das wir uns diese Dienstleistung (denn es ist ja nachweislich ein Aufwand, der im Interesse einer sachgerechten Erledigung des Gutachtens ist) in unserer Rechnung zumeist mit 6 – 12 Minuten Aufwand bezahlen lassen, ist doch nur logisch. Und der Rechtsanwalt freut sich, wenn das schon erledigt ist.

  20. RA Bernhard Trögl sagt:

    @ SV Schweitzer
    .. und nachdem wir Anwälte den Zeitaufwand leider nicht nach Minuten abrechnen können, freuen wir uns auch, wenn der SV schon vorgearbeitet hat. Dann hat wenigstens die Versicherung noch einen Posten mehr zu regulieren.
    Aber mal im Ernst: ich nütze die Online-Anfrage auch gerne, zum einen gehts schneller, zum anderen erhält die Versicherung so keine Daten vom Unfallgegner.

  21. RA Schepers sagt:

    Wieso online?

    Geht doch auch per Telefon.

  22. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Kollege Schepers
    online werden aber gleich die Daten des Mandanten mit abgefragt, so dass nicht auszuschließen ist, dass der Geschädigte gleich mit falschen Hinweisen gefüttert wird, sobald die Versicherung die Daten weitergeleitet bekommt.

  23. RA Schepers sagt:

    Also, wenn ich beim Zentralruf anrufe, teile ich denen mit, daß ich Auskünfte zum Mandanten verweigere, nur die Versicherungsdaten möchte.
    Hat bisher immer funktioniert.
    Wenns mal nicht funktionieren sollte, hole ich mir eben die Auskunft über die Zulassungsstelle.
    Die Kosten trägt die Versicherung.

  24. harlekin sagt:

    Hallo RA Schepers,

    habe gestern keine Daten zur Versicherung des Verursachers für unseren Kunden erhalten, weil ich auch die Daten nicht weitergegeben habe.
    Mir wurde mitgeteilt, dass der Zentralruf von den Versicherungen bezahlt wird, man daher die vorgegebenen Fragebögen der einzelnen Versicherungen abzuarbeiten hat.

    Keine Angaben – keine Versicherung

    und das obwohl der Zentralruf damit wirbt, es werde nur das Unfalldatum und das Kennzeichen des Verursachers benötigt.

    Irgendwas läuft da verkehrt.

    harlekin

  25. hallo,
    ich nutze schon seit ein paar jahren den abruf über gdv im internet. ausser meiner aktennummer und dem hinweis, dass eine abtretung vorliegt, erfährt die gegnerische versicherung nichts von meinem kunden. man muss nur höllisch aufpassen, wenn man uterwegs ist und sich auf einmal eine freundliche stimme der gegnerischen versicherung am anderen ende der telefonleitung meldet. die versuchen dann alle möglichen daten über meinen kunden zu bekommen. aber man ist ja immer im dienst und wachsam.
    schönen tag noch

  26. harlekin sagt:

    ja m a n ist das, aber der Geschädigte, der mal so von der Polizei auf der Personalaustauschkarte den Zentralruf mitgeteilt bekommt, was ist mit dem.

  27. WESOR sagt:

    Die Versicherung, das Geschäft mit der Angst. Mit Angst und Schreckensbilder werden Versicherungen verkauft und mit Angst und Schreckensmache Schäden reguliert.

    Im Schadensfall ist alles was „kostenlos“ ist für den Geschädigten nichts wert. Keine Versicherung erbringt einen „kostenlosen Service“, wenn an anderer Stelle nicht daran verdient wird.

    Mit der „kostenlos Lüge“ werden Versicherungen verkauft.
    Der Vertreter berät Hunderte „kostenlos“ und der arme Kerl der ihm was abkauft, zahlt dann die „kostenlosen Beratungen“ der schlauen Anderen, die ihm nichts abgekauft haben mit.

    Mit der „kostenlos Lüge“ werden Schäden reguliert.

    Die Geiz ist Geil Schnäppchenjäger, tricksen sich doch selbst aus. Eine Schadensbeseitigung kann nicht „kostenlos“ erfolgen.
    Wer hier von „kostenlos“ spricht, der lügt von Anfang an.
    Von unserer Partnerwerkstatt erhalten sie „kostenlos“ einen Leihwagen. Welches Auto fährt den „kostenlos“? Die Partnerwerkstatt bezahlt den Leihwagen mit dem Geld, dass sie für die Reparatur bekommt.

  28. Pingback: Datenschutz für den Geschädigten beim Zentralruf nicht existent? auf Captain HUK

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