Die Allianz hat anscheinend bereits auf die Rechtsprechung des BGH reagiert.
In einem von mir erstellten Schadengutachten habe ich den Restwert nach Vorgaben des BGH ermittelt (3 Angebote) und diese im Gutachten angegeben. Ich habe als regionales Höchstgebot 150,- Euro erhalten. Die Diskussion kann hinten anstehen, ob das auch tatsächlich der (Rest-)Wert ist.
Die Allianz zieht nun dem Kunden einen deutlich höheren Betrag ab, mit dem Hinweis, dass ein „Restwert / Gebrauchswert“ in Höhe von xy Euro ermittelt wurde. Wie dieser Wert ermittelt wurde, bleibt jedoch das Geheimnis des namentlich nicht näher bekannten Sachbearbeiters.
Da fragen wir doch mal nach, oder?
Hallo Andreas,
nicht lange nachfragen, sondern den Geschädigten zum erfahrenen Anwalt Duweißtschonwen schicken.
Gute Nacht und
beste Grüße uns Ländle
Dein Willi
Hallo Willi,
der Anwalt ist schon informiert, dass da was kommt… 🙂
Schauen wir mal, was die nächsten Tage noch so von Arroganz kommt.
Viele Grüße
Andreas