Mein letztes Erlebnis mit der HUK-Coburg kann ich eigentlich nur unter „Seltsames“ ablegen. Ein Kunde der HUK-Coburg, der einen Werkstatt gebundenen Vertrag hatte, sprach bei dem üblichen Vetragspartner der HUK-Coburg vor, weil er einen kleinen Steinschlagschaden in der Frontscheibe seines Wagens hatte. Getreu dem Motto „C… repariert, tauscht aber lieber aus“ bekam er die Nachricht, dass dieser Schaden leider leider nicht zu reparieren ginge. Da der VN meine Firma kannte, denn wir reparieren bei seinem Arbeitgeber, wandte er sich an uns und der Schaden war problemlos zu reparieren.
Da der Kunde vergaß die Werkstattbindung zu erwähnen, schickten wir die Rechnung über 110 € an die HUK-Coburg und bekamen prompt die Antwort, dass die Regulierung abgelehnt wird, weil es ja ein werkstattgebundener Kaskovertrag ist. Der Kunde beschwerte sich bei der HUK, auf Grund der Vorgeschichte verständlich, immerhin hatte er durch seine Umsicht den Tausch der teuren Spezialscheibe (mit Antenne, Heizung und Regensensor) verhindert. Er bat um Kulanz, denn immerhin hat er der Versicherung viel Geld gespart.
Die Entscheidung der HUK kam schnell, sie bestand darauf, dass die Scheibe von einem Gutachter angesehen wird, denn so der messerscharfe Schnellschuss des HUK-Mitarbeiters, wenn die Reparatur nicht ordentlich ausgeführt worden ist, braucht die HUK nicht zu zahlen, im Falle eine ordentlichen Ausführung wolle man über die Kulanz nachdenken.
Nachdenklich wurde nun aber der Kunde, denn wieso wollte die HUK einen abgelehnten Schadenfall begutachten lassen und anschließend darüber entscheiden, ob sie ev. eintreten will? Wieso wird Geld für ein Gutachten ausgegeben um über Kulanz zu entscheiden? Also um darüber zu entscheiden, ob die Rechnung von 110 € übernommen wird, wird ungefähr der gleiche Betrag für ein Gutachten ausgegeben. Ist das Gutachten positive, wid darüber entschieden, ob zusätzlich die Rechnung über 110 € bezahlt wird, ist es negativ wurde immerhin Geld für das Gutachten ausgegeben.
Soviel Logik mochte sich der Kunde nicht wiedersetzen. Er erklärte sich bereit, den Schaden nun doch lieber beim Partnerbetrieb beseitigen zu lassen und ließ die Scheibe tauschen. Das waren dann zwar 150 € Selbstbeteilgung für ihn, aber dafür hat er nun eine neue Scheibe. Auf Grund unserer Geschäftsbedingungen braucht er in diesem Fall die 100 € nicht zu begleichen, das ganze wurde also nur 40 € teurer für ihn.
Positiver Nebeneffekt, nach einem Schadenfall konnte er den Vertrag bei der HUK kündigen.
Den abschließenden Kommentar des Sachbearbeiters möchte ich nicht unerwähnt lassen „Na also warum nicht gleich so“
Wenn ich in dem Laden was zu sagen hätte …….naja, dann wäre ohnehin alles anders.
Gladel, es wäre vielleicht viel schlauer die Geschäftsbedingungen nicht zu veröffentlichen. Der Huni stinkt gewaltig.
Hallo Frau Gladel,
wie kann man von der HUK-Coburg Kulanz, also teilweises Entgegenkommen, erwarten? Als Autorin und Kommentatorin dieses Blogs müssten Sie doch wissen, mit welchen Mitteln die besagte Versicherung handelt.
Ihr Werkstatt-Freund
Sehr informativer Sachverhalt!
Die Vertrauenswerkstatt der HUK will diese mal schnell um ein paar Euro erleichtern. Scheibe ist nicht für wenig Moos zu reparieren. Es muss schon ein kostenintensiver Wechsel sein – eine glatte Fehlinfo an den Vertrauten.
Daher richtig nachgedacht – clever wäre gewesen, den Wechsel der Scheibe jetzt in der Lieblingswerkstatt des Fahrzeughalters vorzunehmen – dann hätte nach einer ordentlichen Kalkulation die HUK 85 % der Schadensumme an diese zahlen müssen.
Hoffentlich wurde daran gedacht – nach einem Schadenfall kann die Versicherung gekündigt werden.
Virus
Hallo Werkstatt-Freund, mit einer Ablehnung habe ich gerechnet, aber wieso die HUK-Coburg zusätzlich noch ein Gutachten machen will, ist mir schleierhaft.
@Wesor: Was soll das mit dem Huni der stinkt? Bei mir stinkt nichts.
rGladel, überprüfen Sie einfach mal die Geschäftsbedingungen oder das was Sie schreiben???. Auf Grund unserer Geschäftsbedingungen braucht er die 100 € nicht zahlen!
Da handelt es sich um einen Tippfehler. Wenn der Kunde die Reparatur zunächst abnimmt, zu einem späteren Zeitpunkt diese aber als misslungen bezeichnet und deshalb die Scheibe tauschen lässt, wird unsere Rechnung storniert, er muss also die vollen 110 € nicht bezahlen. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht, handhaben wir Reklamationen immer nach dem Schema, wenn die Reparatur nicht gefällt, gilt diese als Mißlungen und wenn deshalb die Scheibe getauscht wird, wird unsere Rechnung storniert. Wenn diese schon gezahlt ist, bekommt derjenige das Geld zurück, der es an uns gezahlt hat, also entweder die Versicherung oder der Kunde.
Im vorliegenden Fall hat der Kunde selbstveständlich bei uns reklamiert, dass ihm die Reparatur optisch nicht ausreicht. Ich gehe zwar davon aus, dass ihm die Reparatur weiterhin gefallen hätte, wenn die Versicherung gezahlt hätte, aber mit hätte komme ich da nicht weiter. Immerhin unterstellt ja auch die Versicherung, dass die Reparatur nicht ordentlich ausgeführt sein könnte, wieso sonst ein Gutachter?
Aber spätestens nach dem ein Gutachter die Reparatur als nicht sachgemäß bezeichnet, kommt es bei uns zur Rückabwicklung und zum Scheibentausch.
Witzigerweise verusacht die Begutachtung unserer Reparaturen immer höhere Kosten bei der Versicherung als wenn diese einfach die Reparaturkosten übernimmt. Ist das Gutachten positive, so fallen zusätzlich die Gutachterkosten an, verwirft der Gutachter unsere Arbeit, so trägt die Versicherung die Kosten für das Gutachten und die Kosten für den dann fälligen Scheibentausch (oder soll der Kunde weiter mit der beschädigten Scheibe fahren müssen?) unsere Rechnung wird dann natürlich storniert.
rgladel, jetzt ist alles OK.
war etwas mißverständlich ausgedrückt, besonders da ich mich mit en 100 € vertippt hatte.