Anwälte zahlen keine Rundfunkgebühren, wenn

beruflich genutzte PC mit DSL-Internetanschluss ausschließlich für die Arbeit und nicht für den Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereitgehalten werden.

Verwaltungsgericht Koblenz vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08). Beschwerde wurde zugelassen.

Gleiches dürfte ja dann für Sachverständige gelten.

Die vollständige Info findet ihr hier: http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-PC-in-Anwaltskanzlei–/meldung/113507/from/atom10

Viel Spaß beim Sparen.

Chr. Zimper

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