12. August 2010
Sehr geehrter Herr Kollege Imhof,
Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir davon Abstand nehmen, mit Mitteln unserer Mitglieder Briefe an VKS-Mitglieder zu versenden.
Nach Lektüre Ihres Briefes darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass die Mitglieder des VKS Restwerte BGH-konform ermitteln. Dies ist aus meiner Sicht eine außerordentlich positive Feststellung, die sicher der besonderen Erwähnung durch Sie bedurfte.
Danken möchte ich auch für die Übersendung des Focus-Beitrages. Ihnen ist sicher nicht bekannt, dass der Unterzeichner diesen Beitrag ganz maßgebend betreut hat.
Ich bin im Übrigen sicher, dass die gesamte deutsche Versicherungswirtschaft auf Grund der positiven Botschaften Ihres Schreibens künftig von einer Überprüfung von Gutachten der VKS-Mitgliedern Abstand nehmen wird. Dies dürfte zwar zu einer deutlichen Auftragsreduzierung bei einigen Mitgliedern des BVSK führen, doch nehmen wir selbstverständlich diese Nachteile als Ergebnis Ihrer Qualitätsinitiative gern in Kauf.
Ihre Rechtsausführungen zu den Entscheidungen des VI. Senates und des I. Senates des Bundesgerichtshofes bieten insbesondere hinsichtlich der Restwertthematik keine bislang nicht bekannten neuen Aspekte.
Die Mitglieder des BVSK sind frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Rechte aus dem Urheberrecht an Lichtbildern geltend machen oder ob sie die Geltendmachung unter bestimmte Voraussetzungen stellen. Sämtliche Informationen liegen unseren Mitgliedern vor und unsere Mitglieder machen hiervon auch Gebrauch.
Gerade hinsichtlich der Restwertrechtsprechung kann ich jedoch nur dringend empfehlen, die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch zur Verwertbarkeit von Geboten des Sondermarktes, falls das Fahrzeug noch nicht veräußert wurde, zur Kenntnis zu nehmen.
Gerne stellen wir auch den VKS-Mitgliedern hier fundierte Informationen zur Verfügung, bitten jedoch darum, dass der Versand dieser Informationen durch die Geschäftsstelle des VKS übernommen wird.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RA Elmar Fuchs Geschäftsführer
Und hier noch das zugehörige Anschreiben an die BVSK-Mitglieder gemäß Sonderrundschreiben 14/10 vom 12.08.2010:
Urheberrecht
Antwort auf das Schreiben des VKS vom 12.08.2010Sehr geehrte Damen und Herren,
Die meisten Mitglieder des BVSK haben in den letzten Tagen ein Informationsschreiben des Präsidenten des VKS erhalten. Die Aufwendungen, die der VKS hier mit seinen Mitgliedsbeiträgen betreibt, um Mitglieder eines anderen Verbandes zu erreichen, sind sicher auch ein Zeichen der Wertschätzung des BVSK.
In der angebrachten Kürze haben wir auf das Schreiben geantwortet. Unser Antwortschreiben ist hier beigefügt.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fuchs Geschäftsführer
Jetzt wird’s langsam kindisch.
Soviel Profilierungsgeilheit erlebt man ja nicht einmal im Bundestag?
Na also:Treffer—Versenkt!
Wie aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen bekannt wird, plant der BVSK Mitgliedsbeiträge nicht nur in der „accidens ag“ zu versenken, sonder auch in der Anschaffung einer kostspieligen Immobilie in Potsdam.
Möglicherweise auch deshalb das „Profitmodel Urheberrecht“. Schließlich hat der GF ja vorgerechnet, dass dies den Jahresbeitrag von über 1000 € locker kompensieren wird.
Anscheinend ist der Kurfürstendamm in Berlin für einige private Unternehmungen des Herrn GF nicht mehr standesgemäß?
Nach Lektüre Ihres Briefes darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass die Mitglieder des VKS Restwerte BGH-konform ermitteln. Dies ist aus meiner Sicht eine außerordentlich positive Feststellung, die sicher der besonderen Erwähnung durch Sie bedurfte.
Sehr geehrter Herr Kollege Fuchs,
sehr polemisch, Gratulation ! Leider ermitteln nicht alle BVSK-Mitglieder den Restwert BGH-konform. Warum ? Weil diese auch gleichzeitig SSH-Mitglied sind. Die SSH-Schnittstelle zur „Qualitätsüberprüfung“ lässt kein Gutachten ins GDV-Schadennetz durch, wenn der Restwert nicht überregional ermittelt wurde und die Ausdrucke dem elektronischen Gutachten nicht beigefügt sind. Aber das stört den BKVS anscheinend nicht.
Mit freundlichen, koll. Grüßen
Und hier die Beantwortung des offenen VKS-Briefes durch den BVSK-Geschäftsführer
Freitag, 13.08.2010 um 09:43 von Redaktion
„Glück ist die Bescheidenheit, mit der der Wurm nicht weiter strebt zu kriechen, als seine Kraft in trägt.“
Christian Dietrich Grabbe
(Das Bild von der Kröte mit dem Wurm im Maul konnte ich hier leider nicht einstellen.)
Zitat RA Kasulke:
„..Leider ermitteln nicht alle BVSK-Mitglieder den Restwert BGH-konform. Warum ? Weil diese auch gleichzeitig SSH-Mitglied sind. Die SSH-Schnittstelle zur “Qualitätsüberprüfung” lässt kein Gutachten ins GDV-Schadennetz durch, wenn der Restwert nicht überregional ermittelt wurde und die Ausdrucke dem elektronischen Gutachten nicht beigefügt sind. Aber das stört den BKVS anscheinend nicht.“
Dann wäre es konsequent, wenn der BVSK dem GDV als Unterabteilung beitritt.
E.F. schrieb:
„Gerade hinsichtlich der Restwertrechtsprechung kann ich jedoch nur dringend empfehlen, die gesamte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch zur Verwertbarkeit von Geboten des Sondermarktes, falls das Fahrzeug noch nicht veräußert wurde, zur Kenntnis zu nehmen.“
Ja, genau, der Versicherer kann ja ein höheres Angebot vorlegen. Aber er soll es bitte ordentlich ermitteln!
Ich habe es im Parallelbeitrag schon geschrieben:
Der BVSK-Sachverständige soll seinem Kunden 2,50 Euro dafür in Rechnung stellen, dass die Versicherung die Bilder dafür verwenden darf, irgendein Angebot eines nicht maßgeblichen Sondermarktes zur Reduzierung des eigenen Regulierungsaufwandes zu erhalten.
Ich stelle meinem Kunden etwas in Rechnung, um ihm auch noch Regulierungsprobleme zu verschaffen. Und was ist, wenn der Geschädigte eine Teilschuld erhält? Erhalte ich dann von der Versicherung trotzdem die 2,50 Euro? Oder nur anteilig nach Quote? Aber verwenden darf die Versicherung die Bilder trotzdem?
Wenn ich so etwas machen würde, müsste ich der Versicherung die 2,50 Euro gesondert in Rechnung stellen.
Und was ist mit Versicherern, die gar nicht meine Bilder verwenden wollen? Die zahlen dann keine 2,50 Euro. Aber wir erkenne ich denn, wer wann Bilder von mir verwenden will?
Ich müsste wegen einer 2,50 Euro Rechnung einen riesigen Aufwand betreiben, um mir von ein paar Versicherungen nicht sagen lassen zu müssen, dass sie wegen mir verzögern? Genau deshalb investiere ich die Zeit und erkläre den Geschädigten schon bei der Besichtigung welcher Anwalt sie ordentlich vertritt.
Die 2,50 Euro sind zum einen so wenig, dass der Verwaltungsaufwand deutlich teurer ist – und versteuert werden müssen sie ja auch noch… Zum anderen ist die Geltendmachung schon falsch, da der Geschädigte für eine Leistung bezahlen muss, die ich dem Versicherer bringe.
Weiters verzögere ich die Regulierung deutlich eher damit, dass Streit um den richtigen bzw. anzurechnenden Restwert entsteht. Und zuletzt ist nach Meinung der Versicherer immer irgend jemand anders Schuld als sie selbst, entweder der VN, der Geschädigte, der SV, die Werkstatt, der Anwalt.
Es gibt nur wenige Versicherer, die innerhalb von zwei Wochen regulieren, egal, ob überhaupt ein Restwert ermittelt wurde. Der gute Anwalt wird die Regulierungsverzögerung zum Wohl des Kunden zu nutzen wissen.
Ob ich Herrn Fuchs für einen guten Anwalt halte, hat hier nichts zu suchen, sonst bekomme ich böse Post.
Grüße
Andreas
@BVSK Antwortschreiben
Hochmut kommt vor dem Fall.
Einst hatte der BVSK dafür gesorgt,dass die Qualifikation und die Neutralität seiner Mitglieder im Focus lag.
Heute sorgt man von oberster Verbandsstelle mit peinlichsten Maßnahmen dafür, dass BVSK SV überall als billig u. willig eingeschätzt werden und das nicht ohne Grund.
Aber jeder hat das Recht sich seinen Ruf durch einen arogannten GF ruinieren zu lassen.
Nur finde ich es völlig verfehlt, die eigenen Ehrverletzungen auch noch zu belohnen, in Form von Mitgliedsbeiträgen.
DerHukflüsterer
Lieber RA Lutz Imhof,
Ihr ehrenwerter Versuch auf gleicher Augenhöhe eine Kommunikation zu bewirken, hat durchaus „etwas“ gebracht, was aber auch nicht anders zu erwarten war und letztlich haben Sie sicherlich auch nichts anderes erwartet.
Die Reaktion von Herrn RA Fuchs beschränkt sich auf Häme und Zynismus, denn in der Sache selbst fehlt es ihm wohl an kommunikativer Kompetenz und wahrscheinlich auch an emotionaler Intelligenz?
Jetzt wird es aber auch wohl für Sie klar sein, dass man mit einem Brunnenfrosch nicht über den Ozean sprechen kann?
Ich bin eigentlich sehr stolz darauf, dass die Mitglieder wenigstens eines Berufsverbandes das Anliegen der zu wahrenden Unabhängigkeit mit ihren Beiträgen so engagiert unterstützen. Das hat es bisher jedenfalls in der Vergangenheit noch nie gegeben. Lassen sie sich deshalb von disesem Weg durch so ein unwürdiges und seichtes Geschwafel nicht abbringen. Sie finden inzwischen genügend Unterstützung und das ist auch mehr wert, als 2,50 EURO / Gutachten. Vieleicht kann er das Gesprächsergebnis zwischen seinem Verband und der HUK-Coburg einfach um 2,50 EURO aufstocken, denn dann haben auch die BVSK-Mitglieder diesen Eiertanz überhaupt nicht mehr nötig.
Mit freundlichen Grüßen
von der schönen Insel Usedom
A. v. H.
Folgende Lösung strebe ich nun an:
Sollte ein Mandant schon einen BVSK-Sachverständigen beauftragt haben, der für 2,50 € die Nutzungsrechte einräumt, dann zahlt mein Mandant gerne 3,00 € an den Sachverständigen und lässt sich die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Diese verkauft mein Mandant dann gerne an die Versicherung für einen entsprechenden angemessenen Preis, wenn die Versicherung das Auto meines Mandanten unbedingt in die Börse stellen will. Hier muss dann natürlich der Einzelfall abgewogen werden.
Herr Kasulke, wäre ich Rechtsanwalt, würde ich das Gutachten an den Erstellen zurück schicken. Sodann würde ich einen Sachverständigen beauftragen, dessen Leistung nachweislich „nach bestem Wissen und Gewissen und in jeder Hinsicht unparteiisch“ erbracht wurde. Und wenn ich Anwalt wäre, würde ich zudem meinen Mandanten immer fragen, wer Auftraggeber des Gutachtens war, wenn dieser zum Besprechungstermin eines mitbringen sollte.
Kam der Gutachter auf Versicherungsinitiative zum Geschädigten, kann aufgrund mangelndem technischen Sachverstand nicht nachvollzogen werden, ob hier tatsächlich eine rechtskonforme, weisungsfreie Leistung erbracht wurde. Wieder bleibt nur der Weg zum korrekt arbeitenden Sachverständigen.
Allein vertraglich an z.B. (Rechtsschutz)Versicherungen gebundene Anwälte dürften sich hier jedoch schwer tun.
Virus
@ RA Kasulke
Wie wärs denn mit einer Online-Börse für Nutzungsrechte an Gutachtenfotos?
Die Unverfrohren- und Unverschämtheit des GF des BVSK kennt keine Grenzen und lässt sich wohl kaum noch überbieten?
BVSK`ler mit Rückgrat und Verantwortung zu ihrem Zusammenschluß sollten umgehend dafür Sorge tragen, dass ein Geschäftführer dieses „Kalibers“ umgehend abgewählt werden sollte. Wer sich dermaßen gegen die BGH-Rechtsprechung stellt und sich zusätzlich noch so unseriös und parteiisch bei Versicherungen anbiedert, darf in dieser Funktion nicht länger verbleiben.
Noch ein schönes Wochenende.
Franz511
Hallo Schepers
gute Idee,hier Meine:
Ziff. X des SV-Gutachtens lautet:“Zum Urheberrecht erhält die Versicherung folgende WARNUNG:
Im 9.Nachtrag zu meinem Ehevertrag vom…….steht folgendes:
Sämtliche Rechte an künftig von mir erstellten Schadensfotos werden hiermit auf meine liebe Schwiegermama Isolde Wagesnicht mit sofortiger Wirkung übertragen(Vertrag zugunsten Dritter).
Ihr Ehemann ist Generalstaatsanwalt!“
Klingelingelingelts
@virus
Behauptungen wie:
„nach bestem Wissen und Gewissen“
und
„unparteiisch“
sowie
„entsprechend § 79 StPO und § 410 ZPO“
könnten vielleicht den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen, wenn das Urheberrecht abgetreten wird? Was meinen die RAe?
und erstaunlicherweise finden sich sogar autohäuser unter den sachverständigen der accidens ag…..
und dieser herr fuchs spricht von unabhängig, neutral und sachverstand ?
meiner meinung nach hat er zu heiß gebadet ?
„hatcheck“
Meines Wissens nach können nur BVSK-Sachverständige Partner der Accidens-AG sein. Das mit den Autohäusern als Partner kann ich mir nicht vorstellen. Haben Sie hierfür Beispiele?
@HD-30 Freitag, 13.08.2010 um 10:34
„Wie aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen bekannt wird, plant der BVSK Mitgliedsbeiträge nicht nur in der “accidens ag” zu versenken, sonder auch in der Anschaffung einer kostspieligen Immobilie in Potsdam.“
————————-
Gratulation und Respekt! Offenbar waren Sie tatsächlich gut unterrichtet. Mittlerweile ist es ja amtlich, das mit der Villa in Potsdam. Der Umzug des Herrn GV soll ja Mitte 2011 stattfinden.
————————-
@Zschiesche@
Ja Herr Ziesche – da gehen sie dahin – die schönen Euros – für accidens und Villa in Potsdam. Im Übrigen – Partner können BVSK-Sachverständige bei der accidens-ag nicht sein sonder nur Aktionäre. Schon vergessen dass dafür 3000,00 € hinzublättern waren? Blöd allerdings wenn man aus dem BVSK aussteigt. Dann sind auch diese Anteile futsch.
Aber glauben Sie mir – das Geld ist so oder so weg. Und noch ein Trost zu Weihnachten – ab 1.1.2011 steigt mal wieder der Beitrag im BVSK – ha ha ha.
Hi Borsti
Beiträge steigen?—wohl aber nur für die Wasserträger!
Einem Landesverband öffentlich bestellter SV soll der Fuchs die Mitgliedschaft beim BVSK aktuell für ´nen Hunni jährlich regelrecht anbiedern?
Wer da noch Mitglied ist,der sollte mal von seinen Informationsrechten Gebrauch machen und näher nachfragen,bevor Beitragserhöhungen einfach akzeptiert werden.
Der Bilderhandel scheint wohl kaum Profit abzuwerfen,oder?
Hallo Vaumann, da wurde mal ein Automatismus bechlossen, dass der Beitrag jährlich um 100,00 € ansteigt bis 1500,00 € erreicht sind. Demnach ab 1.1.2011 1200,00 € pro Jahr.