Wie aus gut unterrichteten Kreisen berichtet wurde, klagen einige Restwertbörsen über deutliche Umsatzeinbrüche nach Bekanntgabe des BGH-Urteils I ZR 68/08. Die Rede ist von Umsatzrückgängen im Bereich von 40%. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl noch steigen wird, wenn auch beim letzten Versicherer angekommen ist, dass die Missachtung des Urheberrechtes durch rechtswidrige Einstellung der Gutachten-Lichtbilder in eine Restwertbörse sowohl eine zivilrechtliche Verfolgung auslöst als auch strafrechtliche Konsequenzen – gemäß Urheberrechtsgesetz – nach sich ziehen kann bzw. wird.
Eine zuerst vollmundig propagierte Gegenmaßnahme der Börsen – Einstellung der Fahrzeuge ohne Lichtbilder – war wohl offensichtlich nicht von Erfolg gekrönt? Wie denn auch? Wer bietet schon in „blindem Vertrauen“ unbesehen auf irgend einen Gegenstand, wenn selbst unter Vorlage von Lichbildern das Risiko verborgener Mängel nicht unbeachtlich ist? Aber selbst bei Einstellung der Gutachten ohne Lichtbilder wird in vielen Fällen der Datenschutz verletzt => nächste Baustelle.
Des weiteren kann auf die Restwertbörsen durchaus noch weiteres Ungemach zukommen. Denn wie bei den Versicherern und Dienstleistern, haftet man auch dort für Rechtsverstöße aus der Vergangenheit mit entsprechenden finanziellen Konsequenzen.
Besonders interessant wird es aber sein zu beobachten, was in der nächsten Zeit innerhalb der Solera-Group geschieht, zu der ja u.a. die Fa. Audatex und seit 01.10.2009 die Restwertbörse AUTOonline gehört. Der „Firmenbaustein“ AUTOonline dürfte – aufgrund des BGH-Urteils – wohl einer deutlichen Wertberichtigung unterliegen. Und das nicht nur aufgrund der momentanen Umsatzsituation, sondern auch im Hinblick darauf, dass der Baustein wohl nicht, wie gewünscht, „vollintegriert“ werden kann.
Besonders delikat hierbei ist, dass die AUTOonline just zu einem Zeitpunkt an die Solera-Group verkauft wurde, zu dem das BGH-Urteil – zumindes für die Macher von AUTOonline – bereits „in Sicht“ war. Die eindeutigen Urheberrechts-Entscheidungen des LG Hamburg (2007) und OLG Hamburg (2008) datieren ja bereits schon lange Zeit vor dem Deal und wurden – nach unserem Kenntnißstand – bei Streitigkeiten um das Urheberrecht der AUTOonline auch entsprechend kommuniziert. Und dass sich der BGH mit einer Revisionsentscheidung gegen das Urheberrechtsgesetz stellt, war wohl kaum zu erwarten?
Beim derzeitigen Kampf der Börsen ums Überleben ist es also nicht weiter verwunderlich, dass Restwertbörsen, im Verbund mit einigen Versicherern, nun versuchen, Druck auf die Kfz-Sachverständigen dahingehend auszuüben, auf gesetzliche Urheberrechte zu verzichten bzw. irgendwelche Nutzungsrechte einzuräumen.
Verwunderlich ist nur, dass es tatsächlich Kfz-Sachverständige einschl. Berufsverband gibt, die diesem lächerlichen Druck nachgeben wollen, ohne dass irgendeine substanzielle Notwendigkeit dafür besteht. Erstaunlich ist diese „Nachgiebigkeit“ um so mehr, da der Sachverständige durch die Freigabe der Lichbilder für eine Restwertbörse seinem Auftraggeber mögliche wirtschaftliche Nachteile verschafft und dafür ggf. Schadensersatz zu leisten hat.
Wenn alle Kfz-Sachverständige sich solidarisch verhalten, sind die Restwertbörsen in Kürze Geschichte – zumindest im Bereich der Haftpflichtschäden.
Zum Thema AUTOonline/Solera siehe auch die Beiträge bei Captain HUK vom 15.10.2009 u. 16.12.2009 .
Da kommt mir doch die sogenannte „Marions Kochbuch“-Entscheidung in den Sinn:
BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07
BGH-Leitsatz:
Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen.
Hallo Hans Dampf,
Restwertbörsen klagen über Umsatzeinbrüche. Das ist doch auch die logische Folge des BGH-Urteils. In dem vom BGH entschiedenen Rechtsstreit hat der zuständige Zivilsenat doch eindeutig festgestellt, dass das Einstellen der Schadensbilder in Restwertbörsen rechtswidrig war. Die Restwertbörsen mussten doch mit einem solchen Ergebnis rechnen. Sie besaßen nicht das Urheberrecht, veröffentlichten aber gleichwohl die Lichtbilder. Das muss doch schief gehen. Letztlich spiegelt sich so etwas doch auch am Umsatz wieder.
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann
Laut VGH (Quelle: http://www.vgh.de/web/html/privat/unternehmen/pkw/restwertboerse ) vermittelte allein AUTOonline 20000 Unfallwagen pro Monat. Das wären bei einem Rückgang um bis zu 40 % 8000 Fahrzeuge, die dem jeweiligem regionalen Markt allein hier erhalten blieben.
Gleichzeitig würde dies bedeuten, dass je Monat mindestens 8000 Fahrzeuge unter Verstoß der Urheberrechte freier Sachverständiger allein bei AUTOonline eingestellt worden sind? Daher lässt sich leicht nachvollziehen, warum man seitens der Versicherer pro Vorgang nur 2,50 Euro für die Nutzungsrechte an den Lichtbildern bereit ist zu zahlen.
Aus den Zahlen lässt sich aber auch herauslesen, wenn alle Sachverständigen Auskunft darüber verlangen, zu welchen ihrer Vorgänge in den letzten 10 Jahren Urheberrechtsverstöße begangen wurden, dass System Schadenmanagement kollapsartig zusammenbrechen muss.
„Totalschaden und keine Vollkasko?
Was bleibt, ist ein Rest fast wertloser Schrott und viel Ärger. Ein neues Auto muss her, das Unfallfahrzeug weg. Gebrauchtwagen.de hat für beides eine Lösung. Neben einer großen Auswahl an gebrauchten Fahrzeugen bietet Gebrauchtwagen.de in Kooperation mit der Restwert-Börse AUTOonline die Lösung für den Unfallwagen. Auf diesem Weg werden monatlich mehr als 20.000 Unfallfahrzeuge an über 1.000 zertifizierte Aufkäufer vermittelt.“
@virus
„Das wären bei einem Rückgang um bis zu 40 % 8000 Fahrzeuge, die dem jeweiligem regionalen Markt allein hier erhalten blieben.“
Das ist richtig.
@virus
„Gleichzeitig würde dies bedeuten, dass je Monat mindestens 8000 Fahrzeuge unter Verstoß der Urheberrechte freier Sachverständiger allein bei AUTOonline eingestellt worden sind?“
Das ist nicht richtig.
Es wurden wohl alle 20.000 Fahrzeuge unter Verstoss der Urheberrechte eingestellt.
Text im Gutachten:
„Diese Gutachten, einschliesslich der fotografischen Darstellungen, wurden zur zivilrechtlichen Schadenregulierung, unter Auschluss der Weitergabe an Dritte, erstellt.“
@virus
„wenn alle Sachverständigen Auskunft darüber verlangen, zu welchen ihrer Vorgänge in den letzten 10 Jahren Urheberrechtsverstöße begangen wurden, dass System Schadenmanagement kollapsartig zusammenbrechen muss.“
Ich freue mich auf die Klagewelle der freien Sachverständigen und das Stöhnen der Versicher.
Let´s go.
Mfg
@virus
„Gebrauchtwagen.de in Kooperation mit der Restwert-Börse AUTOonline die Lösung für den Unfallwagen.“
Danke virus.
Das ist meines Wissens die erste Plattform, die für jeden Geschädigten,der einen Internetanschluss hat, zur Verfügung steht.
Aber auch hier, stellt sich die Frage, wo kommen die Fotos her? Wer hat die Re3chte auf die Fotos?
MfG
Hmm, jetzt sind seit dem Beitrag gut 2 Jahre vergangen, was hat sich geändert? Die Börsen .. sind mehr geworden, verdienen weiterhin gutes Geld, ich auch. Einen Fall kann ich nicht beobachten … eher das Gegenteil, Kapitäne.
Mfg