Erläuterungen zum Artikel von Franz Hiltscher „Tanzbären“ der HUK-Versicherer

Zum Artikel "Tanzbären" der HUK-Versicherer 

  1. Im Haftpflichtschadensfall ist der Geschädigte Auftraggeber des SV. Der Geschädigte alleine entscheidet, ob und an wen das Schadensgutachten hinausgegeben wird. Gibt der SV das Schadensgutachten auftragslos an die regulierungspflichtige Versicherung heraus, so kann er sich gegenüber dem Geschädigten schadensersatzpflichtig machen.
  2. Stundensätze:
    Der BGH hat im Porsche-Urteil entschieden, dass es nicht auf die ortsüblichen Stundenverrechnungssätze, schon gar nicht auf die irgendeiner Dekra-Tabelle ankommt. Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung derjenigen Stundensätze, die die örtliche Vertragswerkstatt seiner PKW-Marke verrechnet. Ausdrücklich eine Absage hat der BGH in dieser Entscheidung der Anwendung von mittleren Stundenverrechnungssätzen erteilt, wie sie beispielsweise der benannten Dekra-Tabelle entnommen werden können.

  3. Ersatzteilpreise:
    "UPE" bedeutet unverbindliche Preisempfehlung; "UPE-Aufschläge" bedeutet die Ansetzung eines Zuschlages zu den unverbindlichen Preisempfehlungen. Es geht um Ersatzteilpreise, die Vertragswerkstätten für Originalersatzteile ihren Kunden berechnen. Wie das Wort "unverbindlich" zeigt sind die markengebundenen Vertragswerkstätten nicht verpflichtet, die ihnen von den Herstellern vorgeschlagenen Preise 1:1 an ihre Kunden weiterzugeben. Nahezu jede markengebundene Vertragswerkstatt im gesamten Bundesgebiet verrechnet Ersatzteilpreisaufschläge im Mittel durch einen Aufschlag von 10 – 15% auf den vom Hersteller empfohlenen, unverbindlichen Ersatzteilpreis. Geschädigte sind deshalb so gut wie überhaupt nicht in der Lage, Ersatzteile zu den unverbindlichen Preisvorschlägen der Hersteller ohne Aufschlag zu beziehen. Wenn die Anweisung lautet: "grundsätzlich ohne UPE-Aufschläge, egal wie die Werkstatt weiter berechnet", so handelt es sich um eine Anweisung an den Gutachter, zu Lasten des Geschädigten zu rechnen, also diesen um seinen berechtigten Schadensersatz zu bringen.
  4. Ist schon die unter dem vorbeschriebenen Punkt erteilte Anweisung strafrechtlich relevant, so birgt erst recht äußerste strafrechtliche Brisanz die Anweisung, in Grenzfällen alle denkbaren Nebenkosten wie UPE-Aufschläge, Stundensätze, Verbringungskosten, Entsorgungskosten usw. auf Werkstattniveau zu unterstellen.
    Diese Anweisung bedeutet im Klartext:
    Unfallschäden an der Grenze zum Totalschaden sollen zum Totalschaden hinaufgerechnet werden durch den Ansatz aller denkbarer Nebenkosten, damit der Versicherer den Restwert in die Restwertbörse stellen kann, für den Restwert möglichst viel geboten wird und sich so dem Geschädigten gegenüber ein möglichst niedriger Wiederbeschaffungsaufwand abrechnen lässt.
    Es gibt aber auch zivilrechtliche Konsequenzen:
    Der SV, der sich von solch sachfremden Anweisungen leiten lässt und ein Gutachten für den Geschädigten erstellt, welches Nebenkosten streicht obwohl sie dem Geschädigten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zustehen, macht sich gegenüber dem Geschädigten schadensersatzpflichtig. Selbst dann, wenn der SV nicht im Auftrag des Geschädigten handelt sondern auftrags der Versicherung tätig wird hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sein Gutachten drittschützende Wirkung, insbesondere für den Geschädigten. Der Geschädigte kann dann selbst in einem Fall, in dem überhaupt keine vertraglichen Beziehungen zu dem SV bestehen, etwa weil dieser von der eintrittspflichtigen Versicherung beauftragt worden ist, gegen den SV Schadensersatzansprüche geltend machen und auch mit Erfolg durchsetzen.

Fazit:
Das von Herrn Franz Hiltscher schonungslos offengelegte System von Anweisungen, wie ein Schaden zu Lasten des Geschädigten und zu Gunsten des Versicherers erstellt werden soll, funktioniert bis heute nur aus einem einzigen Grund, nämlich wegen der Unkenntnis der Verbraucher von solchen Machenschaften.
Es ist ein Anliegen dieses Blogs, solche Praktiken schonungslos offen zu legen, damit sich Geschädigte bezüglich der auf diese Art und Weise falsch abgerechneten Schadensfälle nachträglich anwaltlicher Hilfe bedienen (Ansprüche verjähren frühestens nach Ablauf von 3 Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Unfall entstanden ist).
Sowohl die Aufarbeitung der schon erfolgten Falschabrechnungen als auch die nun hoffentlich eingetretene Sensibilisierung der Verbraucher wird solchen Systemen hoffentlich bald ein Ende bereiten.
Die anwaltliche Erstberatung und die Korrektheit einer bereits vorgenommenen Schadensabrechnung ist häufig schon für ein Salere von 20 – 30 € zu haben. Alle Leser sind aufgerufen, hier nicht untätig zu bleiben.

Mitgeteilt von Peter Pan im Mai 2006

Urteilsliste "Fiktive-Abrechnung" zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Ersatzteilzuschläge, Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Stundenverrechnungssätze, UPE-Zuschläge, Verbringungskosten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

9 Antworten zu Erläuterungen zum Artikel von Franz Hiltscher „Tanzbären“ der HUK-Versicherer

  1. Leser sagt:

    Wenn ich das richtig verstehe, machen sich Sachverständige, die nach Anweisung handeln und Schadenspositionen wissentlich weglassen, strafrechtlich schuldig?

    Wenn das zutrifft, wie ist es dann zu bewerten, wenn Sachverständigenorganisationen oder Versicherungen selbst den Geschädigten eine Schadensfeststellung (ohne anders lautenden ausdrücklichen Hinweis geht der Normalbürger wohl von korrekter und rechtskonformer Schadensfeststellung aus) vorgaukeln, die nur zu unvollständigem Schadensersatz führt? Macht es nicht Sinn, solche „Sachverständige“ wegen versuchtesn Betrugs oder zumindest Beihilfe anzuzeigen? Können diese Leute nicht nicht auch auf Schadensersatz auf Grund eines falschen Gutachtens/Kostenvoranschlags (mit)verklagt werden?

  2. Dr.Aufgaenger sagt:

    Sehr geehrter Herr Peter Pan,

    dem Autorenverzeichnis entnehme ich dass Sie Jurist sind,deshalb habe ich zu den geposteten Seiten einige Fragen.
    Wie ist es möglich, dass unter den Augen der Justiz,der Bestellungsorgane wie HWK,IHK und DIHT, angeblich neutrale Kfz.-Sachverständige im Auftrag der Assecuranz, Unfallgeschädigte derart übervorteilen können ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden?
    Was sagen die ordentlichen Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften dazu?
    Es kann doch in einem Rechtsstaat nicht sein, dass offensichtlicher u. organisierter Serienbetrug ungeahndet bleibt.
    Wo leben wir eigentlich?

    Hochachtungsvoll

    D.A.

  3. Peter Pan sagt:

    hallo herr dr.aufgänger
    hallo „leser“
    wir leben unter dem „deutschlandclan“.sehr zu empfehlen das buch:“der deutschlandclan“von jürgen roth!
    ich empfehle die lektüre allerdings auf nüchternen magen!
    dieser blog soll die verbraucher ermutigen,im schadensfalle
    nicht länger untätig zu bleiben,sondern selbst aktiv zu werden,zu prüfen,zu fragen,kritik zu äussern.
    schadensmanagement funktioniert,weil die unfallopfer allzu häufig glauben,ihr schuldner werde ihnen schon all das zahlen,was ihnen rechtmässig zusteht.
    die beqemlichkeit der unfallopfer spart dem schädiger am regulierungsaufwand unsummen,oder glauben sie etwa,aktionäre der huk-coburg würden tatenlos zusehen,wenn das nichts brächte,sondern geld kostete!
    die lösung kann nur in der aufklärung der unfallopfer liegen.
    die bisherige lethargie im vorgehen gegen interessengeneigte begutachtungen und die sie initiierenden versicherer,liegt m.e.
    in der verbreiteten unkenntnis der verbraucher.
    wer nicht vom fach ist,kann nicht erkennen,ob ein gutachten objektiv oder interessengeleitet erstellt ist.
    erst die entdeckung solcher machenschaften führt dann zu beschwerden bei den versicherern;dann wird häufig nachgezahlt,um weiterungen in form der einleitung strafrechtlicher massnahmen zu verhindern.
    wo kein kläger,da kein richter!
    frank schmidinger meint:“wir leben in einer bananenrepublik“
    erste anzeichen dafür sind m.e.unübersehbar.

  4. SV Hiltscher sagt:

    Hi,
    nicht nur Frank Schmidiger meint das!
    In welch einer Repuplik leben wir denn,wenn Geldgeilheit u. Unseriösität über dem Rechtsystem stehen kann.
    Unser Staat mit allen seinen „Spezialisten“ sieht tatenlos zu wie der Mittelstand ausgerottet wird,fördert das noch durch Gesetzesänderungen zu Gunsten des Großkapitals u.fährt damit zielstrebig die Wirtschaft gegen eine Wand.Warum kann das geschehen?
    Warum Wohl,weil nach m. M. immer mehr Leute aufgrund alter Seilschaften da positioniert werden, wo sie mit ihren fehlendem Sachverstand,nichts positives bewirken,aber als Ausgleich dafür, große irreparable Schäden anrichten.

    F. Hiltscher

  5. Ko(n)jak sagt:

    LG Berlin, Urteil vom 21.06.2006 – 58 S 75/06:

    Die zulässige Berufung ist begründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagte ein Anspruch gemäß §§ 7 , 18 StVG , § 823 Abs. 1 BGB , § 3 Ziff. 1 und 2 PflVG aus dem Verkehrsunfall am 22. Mai 2005 in der O… Straße in Berlin nicht mehr zu.

    3 Der Kläger legt bezüglich der klageweise geltend gemachten restlichen Schadensersatzforderung die in dem von ihm eingeholten Privat-Sachverständigengutachten A. vom 1. Juni 2005 errechneten Stundensätze zugrunde. Die Beklagte hat die Erfüllung dieses restlichen Schadensersatzanspruches unter Hinweis auf die Stundenverrechnungssätze des Karosseriefachbetriebes H. H. abgelehnt. Diese Ablehnung ist zu Recht erfolgt.

    4 Denn der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, muss sich auf diese verweisen lassen ( BGHZ 155, 1 ff.).

    5 Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei einer Entfernung von ca. 3 Kilometern zwischen dem Wohnsitz des Klägers und der konkret benannten Fachwerkstatt H. ist diese ohne weiteres für den Kläger zugänglich. Ihre Stundenverrechnungssätze sind günstiger. Die Höhe der Differenz der geltend gemachten Reparaturkosten ist zwischen den Parteien unstreitig. Auch die Gleichwertigkeit ist gegeben. Bei der hier erforderlichen Instandsetzung einer Fahrzeugkarosserie ist die Firma H. als Fachwerkstatt, auch wenn sie nicht markengebunden ist, zu solchen Arbeiten gleichermaßen wie eine Mercedes-Werkstatt in der Lage. Dies kann das Gericht ohne weiteres beurteilen. Denn nach dem unbestrittenen Vortrag der Beklagten handelt es sich bei der Fachwerkstatt H. um einen Kfz-Meisterbetrieb. Eine Reparatur der hier betroffenen Fahrzeugmarke wird nach den Richtlinien der Fahrzeughersteller durchgeführt. Es werden Originalersatzteile verwendet. Die eingesetzten Fachkräfte sind Spezialisten auf dem Gebiet für Karosserie- und Lackreparaturen. Es besteht eine 3-Jahres-Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Fachwerkstatt H. zur Durchführung der Reparatur im konkreten Fall geeignet. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, aufgrund derer die vorzunehmende Reparatur nur von einer markengebundenen Fachwerkstatt durchgeführt werden könnte. Insbesondere enthält die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes keine Beschränkung auf eine Verweisung auf eine andere Markenwerkstatt. Der Begriff der „Gleichwertigkeitâ€? wäre überflüssig, wenn darunter nur eine andere Markenwerkstatt verstanden werden könnte.

    6 Dem Kläger war eine Erwiderungsfrist auf den Schriftsatz der Beklagten vom 19. Juni 2006 nicht einzuräumen, da dieser kein neues Vorbringen enthält.

    7 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO .

    8 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus §§ 708 Nr. 10 , 713 ZPO .

    9 Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist und weder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung noch die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes erfordert ( § 543 Abs. 2 ZPO ).

  6. Andreas sagt:

    Um das Urteil „beurteilen“ zu können, wäre es interessant zu wissen, was dem Vorgang genau zu Grunde liegt.

    Wie sieht es aus mit Verlust der Herstellergarantie?
    Sind die benötigten Spezialwerkzeuge vorhanden?
    Ist die Ausbildung auf dem selben technischen Stand wie das Fahrzeug?

    Sie finden zur Zeit genauso viele Urteile für und gegen die Abrechnung nach Vertragswerkstattsätzen, wobei sich die Richter im seltensten Fall Gedanken über die weitreichenden Folgen machen, was passiert, wenn nicht in einer Vertragswerkstatt repariert wird.

    Nur ein Urteil ohne den Hintergrund mitzugeben, bringt hier nichts.

    Viele Grüße

    Andreas

  7. Sir Henry Morgan sagt:

    Dieser Richter hat doch gar nicht begriffen welche weitreichenden Folgen derartige Rechtsprechung hat.

    So wird es für die Versicherer ein leichtes sein in jeder Stadt eine „Vertrauenswerkstatt zu bekommen die für 50 € /Stunde arbeitet und wenn nicht wird sich schon ein Vertrauensmeister finden der eine Partnerwerkstatt zu diesen Konditionen im Ausgleich für Aufträge eröffnet.

    Vielleicht sollten jetzt auch endlich mal die Verbände des KFZ Handwerk tätig werden. Ihr versteht wohl nicht worum es geht?

    Demnächst wird die HUK behaupten Ihre Werkstätten sind zu teuer und der Huber Schorsch aus der Coburger Str. kann ja auch für 50 € schaffen. Deshalb kürzen wir ihre Rechnung auf diesen Stundenlohn. Ach ja der Huber Schorsch hat auch keine Verbringung und keine UPE Aufschläge. Wie werden ihre Kunden reagieren wenn sie derartige Schreiben bekommen wie sie unsere Kunden seit Jahren bekommen?

    Ade rentables arbeiten und hallo MC Werkstatt!

    Wie sagen die Zeugen Jehovas: Erwachet!

    Mit freundlichen Grüßen
    Sir H. M.

  8. RA Saager, Ansbach sagt:

    Gut gesagt Sir Henry…..

  9. Störtebeker sagt:

    Hallo Sir Henry,

    dieser Richter ist eben wie jeder andere Richter zunächst einmal ein „Beamter“! Ich kenne viele Beamte, doch nicht einer dieser „teuren Staatsdiener“ versteht auch nur im geringsten etwas von Marktwirtschaft.

    Warum sollten die das auch, zumal diese Spezies noch nie ihr Geld verdienen musste, diese bekommt es automatisch (die können sich ja gegen den monatlichen Geldregen noch nicht mal wehren)!

    Also merke: Jemand der monatlich ein fürstliches Gehalt bekommt, hat es sich noch lange nicht verdienen müssen.

    Weihnachtliche Seemannsgrüße
    Störtebeker

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert