Unter dieser Überschrift hat Herr Rechtsanwalt a.D. Friedrich-Wilhelm Wortmann in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ einen Kurzaufsatz über die BGH-Rechtsprechung zu dem Restwert-Urteil des BGH vom 15.6.2010 – VI ZR 232/09 -, zu dem Audi-Quattro-Urteil des BGH vom 22.6.2010 – VI ZR 302/08 – und dem Mercedes-Benz-Urteil des BGH vom 22.6.2010 – VI ZR 337/09 – veröffentlicht. Mit diesem Kurzaufsatz wird zu den drei BGH-Urteilen kritisch Stellung genommen. Der C-H-Beck-Verlag hat wegen der besonders engen Verbindung zu diesem Blog einen Link zur Verfügung gestellt und einer Veröffentlichung des Aufsatzes hier zugestimmt. Insoweit trägt die durch einen Autor dieses Blogs initiierte Zusammenarbeit mit dem juristischen Verlag weiterhin Früchte – und sollte auf jeden Fall auch fortgeführt werden. Wir danken daher Frau Rechtsanwältin Elisabeth Jackisch als Chefredakteurin der Zeitschrift „Der Sachverständige“ für die freundliche Zusammenarbeit mit unserem Blog.
Nachfolgend der freundlicherweise zur Verfügung gestellte Text:
Die Rechtsprechung des BGH zur Kfz-Schadensermittlung – DS 2010, 296