Die Bundesregierung ändert (wohl auf Druck der Versicherungswirtschaft) in einem Kernpunkt des geplanten neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) den umstrittenen § 153 des Gesetzentwurfes, der die Beteiligung der Kunden an stillen Reserven regelt.
Mein Kommentar: Haste da noch Töne ?
Gefunden bei: http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/67877.html