Rund 3 Mio. Autofahrer wechseln in Deutschland jedes Jahr ihre Kfz-Versicherung. Die Gründe hierfür sind vielfältiger Art. Sie lassen sich aber immer darauf zurückführen, dass entgegengebrachtes Vertrauen enttäuscht worden ist.
Häufig handelt es sich um enttäuschtes Vertrauen in die Redlichkeit der eigenen Versicherung, weil man nur geglaubt hat, günstig versichert zu sein, oder man hat geglaubt, einen starken Partner an seiner Seite zu haben, und wird nun plötzlich vom Unfallgegner mit einem zivilgerichtlichen Klageverfahren überzogen.
Immer ist der Wechsel vorprogrammiert, wenn Vertrauen enttäuscht wurde, Vertrauen in die Kompetenz, Vertrauen in die Verlässlichkeit, Vertrauen in die Redlichkeit oder Vertrauen in ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Gerade heuzutage merken viele Kunden, wie sehr ihr Vertrauen enttäuscht wurde, welches sie ihrer Hausbank und dem dortigen Berater entgegengebracht haben.
Um nun bei der Auflösung der bestehenden Geschäftsverbindung keinen Fehler zu machen sind nur wenige Dinge maßgeblich; sie sind aber strikt einzuhalten.
Ein Versicherungsvertrag kann als sog. Dauerschuldverhältnis gekündigt werden. Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Kündigenden.
Wegen der Empfangsbedürftigkeit muss der Kündigende im Streitfall beweisen, dass seine Kündigungserklärung dem Vertragspartner auch tatsächlich zugegangen ist.
Darüber hinaus sind Kündigungsfristen zu beachten; diese müssen auch eingehalten werden.
Versicherungsverträge sollten deshalb immer schriftlich gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben sollte nicht per E-Mail oder Telefax an die Versicherung versandt werden sondern mit eingeschriebenem Brief und – ganz wichtig – mit Rückschein, denn nur der Rückschein belegt das Datum des tatsächlichen Zuganges des Kündigungsschreibens bei der Versicherung.
Zu den Kündigungsfristen ist zu sagen, dass Versicherungsverträge in der Regel mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende gekündigt werden können. Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherer spätestens 1 Monat vor dem 31.12.2008 zugegangen sein muss. Die Kündigung muss also bis spätestens 30.11.2008 bei der Versicherung angekommen sein.
Da dieses Jahr der 30.11. auf einen Sonntag fällt ist aus Gründen allergrößter Vorsicht zu beachten, dass die Kündigung mit Einschreiben und Rückschein eine ausreichende Zeitspanne vor dem 30.11. zur Post gegeben wird. Wegen manchmal unterschiedlicher Postlaufzeiten ist zu empfehlen, dass die Kündigungsschreiben bereits jetzt verschickt werden. Spätestens sollte man sich die Versendung seines Kündigungsschreibens für Montag, den 24., oder Dienstag, den 25.11.08, vornehmen. So ist man auf der sicheren Seite und vor unangenehmen Überraschungen geschützt.
Formulierungsmuster:
An die XYZ Versicherung, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
betrifft: Kündigung meines Versicherungsvertrages mit der Versicherungsscheinnummer: ….
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den im Betreff genannten Versicherungsvertrag zum 31.12.2008, hilfsweise zum nächst möglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Versicherungsvertrages und den Beendigungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Unterschrift
Häufig steht der Versicherungsnehmer vor der schweren Aufgabe, eine seriöse Versicherung zu finden, die nicht versucht, mit Dumpingpreisen Marktanteile auf Teufel komm raus hinzu zu gewinnen, sondern bei der Preis und Leistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Eine gewisse Hilfestellung bei der Suche nach der neuen Versicherung kann die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (abgekürzt BaFin) leisten, im Internet zu finden unter www.bafin.de.
Wenn Sie dort in der Suchleiste das Stichwort „Beschwerdestatistik“ eingeben können Sie die Beschwerdestatistik aus den vergangenen 5 Jahren und zuletzt die Beschwerdestatistik des Jahres 2007 aufrufen.
Es gibt dort Beschwerdestatistiken zu den Bereichen Lebensversicherung, Krankenversicherung und insbesondere zu der hier interessanten Kraftfahrtversicherung.
Der aktuellen Beschwerdestatistik des Jahres 2007 ist beispielsweise zu entnehmen, dass die HUK-Coburg-Gruppe, bestehend aus HUK24AG, HUK-Coburg und HUK-Coburg Allgemeine Versicherung, im Berichtsjahr 2007 insgesamt 212 Beschwerden bei der BaFin erhalten hat, dies bei insgesamt 12.959.730 gemeldeten Verträgen.
Im Gegensatz dazu folgt aus der Beschwerdestatistik, dass beispielsweise die Versicherungskammer Bayern lediglich eine einzige Beschwerde im Jahr 2007 erhalten hat. Auch hat die KarstadtQuelle Versicherung im Berichtsjahr 2007 lediglich eine einzige Beschwerde erhalten. Gleiches gilt für die Hanse Merkur Allgemeine oder für die Condor Allgemeine Versicherungs AG.
Geht man beispielsweise zurück ins Berichtsjahr 2002 stellt man für die HUK-Coburg Allgemeine Versicherung und für die HUK-Coburg insgesamt ebenfalls 200 Beschwerden fest bei einem Vertragsbestand von insgesamt 11.739.375 Verträgen.
Demnach ist festzustellen, dass sich insbesondere die HUK-Coburg nunmehr seit 6 Jahren auf konstant hohem Beschwerdeniveau hält, während andere Versicherer im Berichtsjahr teilweise nur eine einzige Beschwerde erhalten haben und Dutzende anderer Versicherer in der Beschwerdestatistik noch nicht einmal genannt werden, weil gegen sie überhaupt keine Beschwerde vorgebracht worden ist.
In der Legende der BaFin zur Beschwerdestatistik heißt es: „Unternehmen, die zwar den entsprechenden Versicherungszweig betreiben, über die im Berichtsjahr aber keine Beschwerden eingegangen sind, erscheinen nicht in der Statistik.“
Bemerkenswert und bezeichnend ist, dass die Behörde zunächst diese Statistiken geheim hielt, bis deren Veröffentlichung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 25.07.1995, Aktenzeichen OVG 8 B 16/94, erzwungen wurde.
Insbesondere dem verunsicherten Verbraucher, der sich auf die Suche nach einem neuen Versicherungsvertragspartner begeben will, sollten deshalb die veröffentlichten Beschwerdestatistiken eine kleine Hilfestellung geben können.
Mitgeteilt von Peter Pan im Oktober 2008
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist Zugang beim Kündigungsempfänger erforderlich (§ 130 BGB). Der Zugang wird dadurch bewirkt, dass die Kündigung so in den Bereich des Empfängers gebracht wird, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Auch nachdem eine Erklärung in den Bereich des Empfängers verbracht wurde, gilt sie erst dann als zugegangen, wenn der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat und diese auch nach der Verkehrsanschauung zu erwarten ist.
Bei der von Ihnen empfohlenen Art der Versendung als Einschreiben mit Rückschein stellt sich das Problem, dass, sofern die Sendung nicht persönlich an einen Annahmeberechtigten zugestellt werden kann oder aber die Annahme verweigert wird, lediglich ein Benachrichtigungsschein hinterlassen wird, dass die Sendung bei der Post lagert und dort abgeholt werden kann. Wird die Sendung erst später abgeholt, ist der Zugang entweder verspätet erfolgt oder im Falle der Nichtabholung überhaupt nicht erfolgt. Nach Ansicht des BGH (Urteil vom 26.11.1997, Az. VIII ZR 22/97, NJW 1998, 976) stellt die einfache Benachrichtigung von der Hinterlegung des Einschreibebriefes keinen wirksamen Zugang dar, weil die Erklärung noch nicht in den Machtbereich des Empfängers geraten ist.
Ergo, SOFORT kündigen, damit auf jeden Fall der Zugang der Willenserklärung ( Kündigung ) nachgewiesen werden kann.
Grüsse
Willi Wacker
Rechtzeitiges kündigen führt erfahrungsgemäß oft auch zu einem verbesserten Angebot derselben Versicherung und damit ggf. zur Fortsetzung der Vertragsbeziehung.Dadurch wird der Zugang dann ganz automatisch mitbestätigt.Danke für den interessanten Link.Angesichts der vielen Probleme mit Versicherungen ist die Anzahl der Gesamtbeschwerden zu gering. Die Mehrheit läßt sich noch zuviel gefallen.
Zitat VN:
..führt erfahrungsgemäß oft auch zu einem verbesserten Angebot..
Mal sachlich/naiv gefragt: meinst du wirklich daß sich dann am Regulierungsverhalten auch nur ein Hauch ändern wird? (bitte weiter träumen..)
Zitat:
Angesichts der vielen Probleme mit Versicherungen ist die Anzahl der Gesamtbeschwerden zu gering..
Wobei sich wirklich die Frage stellt, ob auch alle Beschwerden überhaupt in diese „Statistik“ einfliessen.
(Man könnte ja vielleicht…eventuell..unter Umständen..so unter Kollegen..intern etwas…hmm…steuern…??)
Gruss Buschtrommler