In einem Beschluss des AG Nürnberg vom 26.08.2008 (Az: 20 C 5136/08) wurde folgender Hinweis an die Prozeßparteien gegeben:
Das Gericht weist weiter darauf hin, das es beabsichtigt, nach der Schwackeliste zu schätzen. Die Untersuchung des Frauenhofer Institutes ist im zweistelligen Postleitzahlenbereich nicht auf dem örtlich relevanten Markt, sondern im Internet erhoben. Die einstelligen Postleitzahlenbereiche bilden keinen eigenen Markt. Es ist nicht nur der Raum Nürnberg, sondern daneben auch weitere Teile der Bundesländer Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg erfasst. Zudem erfolgte die Erhebung durch Preisanfragen mit einer Woche Vorlauf. Dies dürfte aber nur bei einem gestellten Verkehrsunfall in der Praxis bei Mietwagen aufgrund von Unfällen möglich sein, da kein Geschädigter wissen kann, dass sich ein Unfall im Laufe der nächsten Woche ereignet. Bei Anmietungen mit geringerem Zeitfenster ist es nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Tarif zu Grunde gelegt wird. Auch vier Tarife von Autovermietungen stellen keinen Durchschnittsmarkt dar.
So der etwas – süffisante – Beschluss des AG Nürnberg.
Hi Babelfisch,
der Hinweis-Beschluss des AG Nürnberg an die Parteien ist absolut richtig. Eigentlich dürfte die Fraunhofer-Tabelle (Fraunhofer ohne e!) gar nicht mehr Grundlage irgendeiner Schätzung sein.
Willi Wacker