Reise nach Cham – ein Erlebnisbericht

Nachdem mich meine Mandantschaft von der Verschwiegenheit entbunden hat kann ich allen Interessierten diese Zeilen zukommen lassen.

Am 13.07. hatte ich das Vergnügen, in der schönen Stadt Cham tätig sein zu können. Herrlich gelegen, diese Stadt, am Fluss namens Regen.

Neben kulinarischen Köstlichkeiten in stilvoll eingerichteter Gastronomie war es mir auch vergönnt, juristische Kost am Amtsgericht vom Feinsten zu genießen.

Ich hatte dort einen Kläger zu vertreten, der seinen Unfallgegner wegen umfangreicher Abzüge der HUK Coburg zu verklagen hatte.

Als Vorspeise waren umfangreichste schriftsätzliche Ausführungen serviert worden, die auf Beklagtenseite nicht von diesem sondern von der HUK Coburg bzw. deren Anwälten stammten.

Da waren bestritten neben – natürlich – meiner Prozessvollmacht die Höhe des Wiederbeschaffungswertes, die Höhe des Restwertes, die Gutachterkosten, nicht nur nach Grund und Höhe sondern bis in die feinsten Verästelungen, die Höhe der Unkostenpauschale, die Höhe der ebenfalls teilweise klagebedürftigen Rechtsanwaltskosten und so weiter …., eben halt die übliche, leckere HUK Coburg-Vorspeisensuppe.

Das Gericht – beiläufig sich outent als Liebhaber mainfränkischer Weinspezialitäten und deshalb im Umgang mit kulinarischen Leckereien absolut versiert – führte ebenso versiert in den Sach- und Streitstand ein, dabei deutlich scheltend den Streit der Parteien um Formalien wie vermeintlich fehlende Vollmachten.

Das war verständlich, denn wer will sich schon mit dem Falten und Zurechtlegen der Serviette stundenlang beschäftigen, wenn der Schweinsbraten und die Klöße schon vor einem auf dem Teller leckere kleine weiße Dampffähnchen aufsteigen lassen.

Also zum Hauptgericht:

Es wird Beweis erhoben zu der Frage, ob der Kläger das Honorar seines SV bereits bezahlt hat, ob nun 185 oder nur 150 € für den Restwert erlöst worden sind und wie viel Restkraftstoff sich noch im Tank des total beschädigten Klägerfahrzeuges befunden hat, weiter dazu, wie der SV des Klägers den Wiederbeschaffungswert und wie er den Restwert ermittelt hat.

Sodann hatte der Gerichtssachverständige das Wort.

Er legte überzeugend dar, dass auch er den Wiederbeschaffungswert mit 2.000 € bemessen hätte und dass der Restwert mit 185 € entsprechend der Rechtsprechung des BGH ermittelt worden ist, dass der Geschädigte natürlich nicht verpflichtet ist, Internet-Restwertangebote einzuholen und dass die Kosten eines Liter Superbenzin zur streitgegenständlichen Unfallzeit bei 1,40 – 1,45 € gelegen waren.

Die Gutachterkosten, die der SV des Klägers berechnet hat, hält der Gerichtssachverständige für absolut und ohne jedes Wenn und Aber gerechtfertigt; er führt aus, dass eine vergleichende Zeitaufwandsabrechnung bei einem Stundensatz von 115 € zu einem wesentlich höheren Grundhonorar kommen würde; er legt dar, dass auch die Nebenkosten des klägerischen SV in der Honorarrechnung richtig und beanstandungsfrei ermittelt worden sind.

Letztlich wird auch die vom SV des Klägers ermittelte Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen für zutreffend erachtet und der Gerichtssachverständige gibt zu bedenken, dass der Kläger Dispositionen darüber, wie er mit dem ihm angerichteten Schaden umgehen soll, natürlich erst nach Erhalt des Schadensgutachtens treffen kann und dass deshalb die Rechtsfrage vom Gericht entschieden werden muss, ob dem Kläger dieser Zeitraum von vorliegend 3 Tagen zusätzlich zuzubilligen ist.

Opulenter als vor allem vom Beklagten erwartet fiel deshalb das Hauptgericht aus.

Wie bei jemanden, bei dem sprichwörtlich die Augen größer als der Mund waren, trat ein Übersättigungsgefühl ein.

Hatte man sich verschätzt bei der Prognose, sich das Hauptgericht problemlos einverleiben zu können?

Jedenfalls war es sehr gehaltvoll und lecker, was der Gerichtssachverständige da kredenzte.

Alle Beteiligten hatten danach keine Lust mehr auf eine Nachspeise, obwohl auch die sicher eine kulinarische Köstlichkeit geworden wäre.

Zu Beginn der Verhandlung noch geforderte Schriftsatznachlässe wurden nunmehr übereinstimmend als nicht mehr notwendig erachtet, bei dem Kläger nicht, weil er sich durch die Beweisaufnahme bestätigt fühlte, bei dem Beklagten nicht, weil er das ebenso realisiert hatte.

Spät war es inzwischen geworden, hatten doch die zuvor Verköstigten – Lehrer wie zu vernehmen war – Tische und Stühle über Gebühr lange in Beschlag genommen, so dass die Parteien – jedenfalls die Klägerpartei frohgemut – die Heimreise antreten konnten, nachdem einige schöne Eindrücke von der Stadt während eines kleinen Verdauungsspazierganges noch gesammelt werden konnten.

Nach in der Oberpfalz wird mich mein Weg gerne wieder führen.

Mitgeteilt von Peter Pan im Juli 2006

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24 Antworten zu Reise nach Cham – ein Erlebnisbericht

  1. Guido Scherz sagt:

    Hallo Peter Pan!

    Mit Ihrem Beitrag machen Sie einem Feinschmecker wie mir richtig appetit. Jeder Kollege, der mich persönlich kennt, wird Ihnen das bestätigen können. Gerne hätte ich an diesem Mahl teilgenommen. Jedenfalls ist das mal was anderes, als immer nur diese billige Brotzeit mit dem Pauschalhonorar.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  2. Leser sagt:

    Aus einem Schreiben der HUK-Coburg vom 20.07.06 an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen:

    … die Sachverständigenhonorarrechnung können wir noch nicht ausgleichen.

    Vom Rechnungssteller ist nachzuweisen, dass das geltend gemachte Honorar der Üblichkeit entspricht, d. h. zurzeit für vergleichbare Leistungen entsprechende Beträge am Ort der Erstellung berechnet und auch vergütet werden. Das geltend gemachte Honorar muss von den Parteien als angemessen angesehen werden. Die Festlegung des Honorars darf nicht der einseitigen Bestimmung nur eines Vertragspartners überlassen bleiben.

    Die enthaltenen Pauschalpositionen lassen eine Prüfung – insbesondere bezüglich der Erforderlichkeit – nicht zu.

    Sobald uns weitere Erläuterungen und Nachweise vorliegen, werden wir zu dem geltend gemachten Honoraranspruch Stellung nehmen …

    Soll das etwa heissen, dass die Richter des BGH einfach zu blöd sind, um sich klar und verständlich auszudrücken, oder stammt dieser Text aus maßgeblicherer Quelle, als aus BGH-Rechtsprechung, vielleicht aus einem Vorstandsbeschluß?

    Ein Verkehrsrechtsanwalt hat kürzlich in einem TV-Bericht empfohlen, dass in Fällen, in denen zu bestimmten Problemkreisen Rechtsprechung des BGH existiert, und dagegen verstossen wird, von den Geschädigten (und damit sind wohl auch deren Rechtsvertreter gemeint) Strafanzeige erstattet werden sollte.

  3. Leser sagt:

    PS:

    Der Absender des Schreibens der HUK-Coburg lautet:

    „Ihr Schaden-Team“

    Offensichtlich traut man sich nicht einmal mehr, eine konkrete Person, gegen die Strafanzeige erstattet werden könnte, zu benennen – ist das etwa so etwas wie das Eingeständnis rechtswidrigen Verhaltens?

    Aber die Bezeichnung ist dafür selbsterklärend:

    „Schaden-Team“ ist gleich „Schaden verursachen“?
    Oder könnte das noch etwas anderes bedeuten?

  4. SV sagt:

    Betreff: C€ ControlExpert

    Sehr geehrte SV-Kollegen, Rechtsanwälte und Leser,

    heute wurde mir ein Abrechnungsschreiben von der Versicherung vorgelegt, die meine kalkulierten Reparaturkosten reduzierten. Eine Firma ControlExpert hat mein Gutachten überprüft und den von mir kalkulierten mittleren Stundensatz nach unten „korrigiert“. Des Weiteren wurden die Kosten für die Montage von Lackierrädern sowie die Sicherheitsmassnahme für die Ofentrocknung in Abzug gebracht. Laut Herstellervorschrift fallen diese aber an. Soweit mir bekannt ist hat die Firma Control€xpert die Erhebung für die mittleren Stundenverrechnungssätze im Auftrag für die Firma DEKRA GmbH ermittelt. Wer kann mir Auskunft über die Firma Control€xpert geben, die Ihre Schreiben (Ãœberprüfungen) ohne Unterschrift und ohne Erkennung des Verfassers abschickt.

  5. Karl Stoll sagt:

    Hallo Leser,

    die üblichen Argumente der HUK-Coburg, hundertfach vor Gericht „baden gegangen“. Interessant die Aussage „Das geltend gemachte Honorar muss von den Parteien als angemessen angesehen werden. Die Festlegung des Honorars darf nicht der einseitigen Bestimmung nur eines Vertragspartners überlassen bleiben“. Wie beurteilen das unsere Juristen in diesem Forum? Muß man zuerst wie auf dem Kamelmarkt mit der Versicherung um die Höhe des SV-Honorars feilschen als Geschädigter? Was angemessen ist von seiten der Versicherer, insbesondere der HUK-Coburg, wissen wir alle. Am besten gar nichts. Wir sind ja alle „böse Mitnehmer“ die hier eine „Selbstbedienungskultur“ aufgebaut haben. Ich erinnere hier nochmals an eine mir gegenüber von einem Sachbearbeiter getroffene Aussage „was interessiert uns hier die BGH-Rechtssprechung“.
    Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob die in der Sendung WISO im ZDF am 17.07.2006 von der HUK-Coburg getroffenen Aussagen, mit der Nichtbezahlung der Gutachterkosten würden nur unberechtigte Forderungen die zu hoch seien abgewehrt, eine Rufschädigung aller jemals von der HUK-Coburg in ihrer üblichen Art angegangenen SV vorliegt (alle, die das nette Schreiben, das in der Sendung zitiert wird, erhalten haben).
    Es kann ja nicht angehen, dass ein Mitarbeiter der HUK-Coburg ungestraft hier von überhöhten Forderungen spricht und sich als Beschützer aller Autofahrer aufspielt. Er schädigt hiermit den Ruf aller betroffenen SV und stellt diese in eine Ecke mit Betrügern. Kein Wort über die unzähligen, verlorenen Prozeße der HUK-Coburg. Ein wenig mehr Recherche der Readaktion von WISO wäre hier schon angebracht gewesen. Das Statment des Anwalts war schon ok, man hätte aber hier ein mal die gesamte Tragweite aufzeigen können.

    Mfg. K. Stoll

    P.S.: Zu meinem oben geschriebenen fällt mir gerade noch was ein: Die HUK-Coburg schreibt“Die Festlegung des Honorars darf nicht der einseitigen Bestimmung nur eines Vertragspartners überlassen bleiben“. Vertragspartner, das sind im Haftpflichtschadensfall Geschädigter und SV. Also ist doch alles klar: durch Unterschrift der Beauftragung, aktzeptieren der AGB und der Honorartabelle ist der Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens und der zu erbringenden Honorierung geschlossen. Was die dann noch wollen?

  6. Michael Gensert sagt:

    Stellungnahme zu Prüfberichten verfasst man etwa so:

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

    Mit Datum vom xyz haben wir das Gutachten xyz erstellt. Das Gutachten umfasst xyz Seiten sowie weiterhin xyz Seiten Reparaturkostenkalkulation. Die im Gutachten ausgewiesenen Werte sind ausführlich erläutert. Das Gutachten weist Reparaturkosten von xyz € inklusive MWSt. sowie eine Wertminderung von xyz € aus.

    Mit Datum vom xyz hat die xyz-Versicherung eine einseitige Prüfung Gutachten übermittelt, die nicht unterschrieben ist, und der nicht entnommen werden kann, wer ihn erstellt hat. Der Prüfbogen weist auch nicht den konkreten bzw. korrekten Fahrzeugtyp bzw. nicht die Fahrzeugausstattung aus. Der Prüfbericht weist Reparaturkosten in Höhe von xyz € ohne MWSt. aus. Die Reparaturdauer wird mit xyz bis xyz Arbeitstagen beziffert, ohne dass eine Begründung für die Abweichungen zum Gutachten angegeben wird.

    Die Wertminderung ist mit xyz € ausgewiesen, ohne dass eine qualifizierte Begründung abgegeben wird. Der streitgegenständliche Schaden wird als Bagatellschaden eingestuft, was nach der uns bekannten Rechtssprechung des BGH nicht zutreffend ist (siehe BGH VI ZR 365/03, Urteil vom 30.11.04).

    Bei dem Fahrzeug Ihrer Mandantschaft handelt es sich um kein übliches Wald- und Wiesenfahrzeug. Insofern sind „normale“ Überlegungen, insbesondere mit Hinblick auf einen möglichen Bagatellschaden, wenig hilfreich. Wie die Situation, insbesondere im Hinblick auf den erheblichen Fahrzeugwert einzuschätzen ist, können Sie möglicherweise dem beiliegenden Artikel von Joachim Otting, „Merkantiler Minderwert bei Motorrädern“ entnehmen. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich nämlich letztendlich tatsächlich um ein „Edelspielzeug“, bei dem ein potentieller Käufer in Kenntnis des eingetretenen Unfallschadens Verkaufsverhandlungen zum Anlass nehmen kann, den Kaufpreis erfolgreich zu mindern. In Relation zum Fahrzeugwert ist der versicherungsseitig zugestandene Betrag als geradezu lächerlich anzusehen.

    Ob diese Prüfung Gutachten tatsächlich von einem Sachverständigen erstellt wurde, oder vom Hausmeister oder der Putzfrau, ist somit nicht nachzuvollziehen. Diese Prüfung Gutachten erfüllt nicht im Ansatz die Mindestanforderungen an qualifizierte Sachverständigengutachten. Die Inhalte dieser Prüfung Gutachten sind nicht verständlich erläutert und damit nicht prüffähig.

    PS: Solche Prüfberichte werden üblichweise nicht kostenlos erstellt, denn Sie benötigen Zeit und damit Aufwand. Gleiches gilt für die Stellungnahmen. Je unpräziser der Prüfbericht ist, desto mehr muss man erraten. Entsprechend aufwändig ist dann das Ganze. So kann schon mal 1 Stunde und auch mehr erforderlich sein. So kommen schnell mal 100,00 – 150,00 € zusammen.

  7. PeterPan sagt:

    hi SV
    antwort auf control expert:
    die entscheidung des BGH im porsche-fall ist eindeutig.
    die Fa.controlexpert hat vor diesem hintergrund keinerlei daseinsberechtigung.
    vergleichen sie im übrigen LG bochum in der urteilssammlung.

  8. Michael Gensert sagt:

    Bei den Regulierungsentscheidungen von Versicherungen geht es üblicherweise um den wirtschaftlichen Erfolg in der Masse. Wenn beispielsweise statistisch belegt wurde, dass Gutachtenprüfungen im Durchschnitt 100,00 € einsparen, und die Gutachtenprüfung nur 40,00 € kostet, dann macht es wirtschaftlichen Sinn, so etwas grundsätzlich zu machen.

    Das kann erst dann anders werden, wenn die Folgekosten (spätestens jetzt Einschalten eines RAs, Stellungnahme vom SV gegen Berechnung, Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens etc.) so hoch ausfallen, dass am Schluss nichts mehr übrig bleibt.

    Und da heute praktisch alles in Frage gestellt und bestritten wird, mögen die Gutachtenaufträge zwar zurück gehen, eine korrekte betriebswirtschaftliche Kalkulation mit konsequenter Berechnung der erbrachten Leistungen führt aber nicht zu Einbußen.

    Auch bei Rechtsanwälten stelle ich zunehmend fest, dass dort nicht mehr Kürzungsschreiben von Versicherungen zu Rechtsfragen nicht mehr einfach nur mit der Bitte um Stellungnahme (zu Rechtsfragen) an den SV geschickt werden. Man hat wohl zunehmend verstanden, dass die aussergerichtliche Schadenregulierung, wenn man ernsthaft die Interessen seines Mandanten vertreten will, schon nach recht kurzer Zeit beendet ist. Insbesondere Nachbesichtigungen, bei denen die RAs bewusst umgangen werden, führen nach meinen Erfahrungen für die Geschädigten nicht zu Vorteilen bzw. zu vollständiger Regulierung. Die „Unfairnis“ kann man hier aber ganz einfach prüfen: Erhält der Geschädigte oder der RA unaufgefordert ein vollständiges Gutachtenexemplar MIT Originallichtbildern (Farbbildern)? – Würden Versicherungen Schäden regulieren, wenn man ihnen Gutachten ohne Fotos schicken würde – hat das schon mal jemand erlebt? – Das ist kein Begegnen auf gleicher Augenhöhe.

  9. SV Sander sagt:

    Eine Versicherung xy lässt zum Beispiel 1000 Gutachten im Monat per Conrtrol Expert kürzen und spart so (um dabei zu bleiben) 1000x 100 Euro ein=100.000,00 Euro.
    900 der Geschädigten welchen das GA gekürzt wurde, unternehmen nichts dagegen. Die restlichen ?100 welche sich das nicht?gefallen lassen , können als ruhig den einen oder anderen Euro dazubekommen, trotzdem bleibt dann noch eine erhebliche Geldmenge übrig.

    MfG

    Ihr Sachverständigenbüro Sander

  10. lutz imhof sagt:

    hallo leute
    nocheinmal zu controlexpert & co-„gutachten“:
    auf solche „gutachten“gestützte kürzungen beantworte ich bei rechtschutzversicherten mandanten grundsätzlich mit der einleitung von selbständigen beweisverfahren!
    es entsteht nämlich nichts anderes,als ein banaler streit um die schadenshöhe,noch dazu einer,den der geschädigte kaum verlieren kann,denn diese „gutachten“ sind in der regel ihr papier nicht wert.
    folgen für den versicherer:
    a.anwaltskosten i.h.v.2,5
    b.gerichtsgutachterkosten ab ca.600.-€
    c.für controlexpert unnütz geld verschleudert
    folgen für den geschädigten:
    a.leichter sieg,zufriedener mandant.
    b.automatische feindbildverfestigung.
    bei leider vielen berufskollegen fristet das SB-verfahren
    ohne grund ein schattendasein!
    es lassen sich damit nämlich ebenso ehrliche wie leichte siege erringen.

  11. Chr. Zimper sagt:

    Guten Abend Männer,

    wie wärs zum Wochenende mit dem Zauberlehrling von Johann Wolfgang Goethe

    Hat der alte Hexenmeister
    Sich doch einmal wegbegeben!
    Und nun sollen seine Geister
    Auch nach meinem Willen leben.
    Seine Wort und Werke
    Merkt ich und den Brauch,
    Und mit Geistesstärke
    Tu ich Wunder auch.

    Walle! walle
    Manche Strecke,
    Daß, zum Zwecke,
    Wasser fließe
    Und mit reichem, vollem Schwalle
    Zu dem Bade sich ergieße.

    Und nun komm, du alter Besen,
    Nimm die schlechten Lumpenhüllen!
    Bist schon lange Knecht gewesen:
    Nun erfülle meinen Willen!
    Auf zwei Beinen stehe,
    Oben sei ein Kopf,
    Eile nun und gehe
    Mit dem Wassertopf!

    Walle! walle
    Manche Strecke,
    Daß, zum Zwecke,
    Wasser fließe
    Und mit reichem, vollem Schwalle
    Zu dem Bade sich ergieße.

    Seht, er läuft zum Ufer nieder!
    Wahrlich! ist schon an dem Flusse,
    Und mit Blitzesschnelle wieder
    Ist er hier mit raschem Gusse.
    Schon zum zweiten Male!
    Wie das Becken schwillt!
    Wie sich jede Schale
    Voll mit Wasser füllt!

    Stehe! stehe!
    Denn wir haben
    Deiner Gaben
    Vollgemessen! –
    Ach, ich merk es! Wehe! wehe!
    Hab ich doch das Wort vergessen!

    Ach, das Wort, worauf am Ende
    Er das wird, was er gewesen!
    Ach, er läuft und bringt behende!
    Wärst du doch der alte Besen!
    Immer neue Güsse
    Bringt er schnell herein,
    Ach, und hundert Flüsse
    Stürzen auf mich ein!

    Nein, nicht länger
    Kann ichs lassen:
    Will ihn fassen!
    Das ist Tücke!
    Ach, nun wird mir immer bänger!
    Welche Miene! welche Blicke!

    O, du Ausgeburt der Hölle!
    Soll das ganze Haus ersaufen?
    Seh ich über jede Schwelle
    Doch schon Wasserströme laufen.
    Ein verruchter Besen,
    Der nicht hören will!
    Stock, der du gewesen,
    Steh doch wieder still!

    Willst am Ende
    Gar nicht lassen?
    Will dich fassen,
    Will dich halten
    Und das alte Holz behende
    Mit dem scharfen Beile spalten!

    Seht, da kommt er schleppend wieder!
    Wie ich mich nur auf dich werfe,
    Gleich, o Kobold, liegst du nieder;
    Krachend trifft die glatte Schärfe.
    Wahrlich! brav getroffen!
    Seht, er ist entzwei!
    Und nun kann ich hoffen,
    Und ich atme frei!

    Wehe! wehe!
    Beide Teile
    Stehn in Eile
    Schon als Knechte
    Völlig fertig in die Höhe!
    Helft mir, ach! ihr hohen Mächte!

    Und sie laufen! Naß und nässer
    Wirds im Saal und auf den Stufen:
    Welch entsetzliches Gewässer!
    Herr und Meister, hör mich rufen! –
    Ach, da kommt der Meister!
    Herr, die Not ist groß!
    Die ich rief, die Geister,
    Werd ich nun nicht los.

    „In die Ecke,
    Besen! Besen!
    Seids gewesen!
    Denn als Geister
    Ruft euch nur, zu seinem Zwecke,
    Erst hervor der alte Meister.“

    Ich finde Goethe einfach genial, denn es gibt einfach nichts hinzuzufügen.

    MfG. Chr. Zimper

  12. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo,
    sobald ich eine „Ãœberprüfung“ eines Gutachtens von Control-Expert bekomme, geht ein Formularschreiben raus mit Hinweis darauf, dass zum einen eine Ãœberprüfung des Gutachtens und damit eine Weitergabe nach außen aus urheberschutzrechtlichen Gründen vor Bezahlung des Gutachtens nicht zulässig ist und zum anderen unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung die Abzüge (klassicher Fall: Verbringungskosten, UPE-Aufschläge und Stundenverrechnungssätze) nicht begründet sind. Reaktion der Versicherung: Zahlung der zu Unrecht abgezogenen Summe „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz“. Der Geschädigte freut sich über die Durchsetzungsfähigkeit seines RA und dieser rechnet sodann eine 1,5 Geschäftsgeühr (vgl. das hier gepostete Urteil des AG Moers) und eine 1,5 Einigungsgebühr ab, die die Versicherung meist auch kommentarlos zahlt.

    @ lutz imhof: wie gehen Ihre Kunden mit der Zeitverzögerung um, die durch ein Beweissicherungsverfahren entsteht? Habe diesbezüglich schlechte Erfahrungen, insbesondere wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist?

    Schöne Woche an alle
    Bernhard Trögl

  13. PeterPan sagt:

    hallo kollege trögl
    für diesen fall greift die vorfinanzierung!
    ich habe schon von kollegen gehört,die auf die 5 prozentpunkte
    über basis selbst ganz wild sind.

  14. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Männer, bei uns im Ort würde man sagen “männersâ€? habe gerade mit Herrn Hiltscher telefoniert. Er konnte mit Goethe und den Besen nichts anfangen. Daher noch schnell eine Anmerkung dazu. Meine “Frauenlogikâ€? war, dass Geothe in die Zukunft schauen konnte und schon damals wusste, dass es einmal eine Versicherung HUK-Coburg geben würde, die durch ihr (…) Handeln immer mehr “Besenâ€?, sprich Gutachter und Rechtsanwälte auf den Plan rufen wird, die ihr Wissen über die Menschheit “aus Eimernâ€? ausschütten werden, damit der Gerechtigkeit wieder genüge getan wird. Das “Wasserâ€? dachte ich, steht im Zauberlehrling für das Internet. Es kommt in jeden Winkel und ist von der Versicherung nicht mehr zu fassen. Der Meister, die tätigen Richter an den Gerichten, so hoffe ich, werden dem Spuk bald ein Ende bereiten – Goethe würde es bestimmt freuen. Ich denke “ihr männersâ€? könnt jetzt mit meinem Beitrag zum Wochenende mehr anfangen. Fröhliches Schmunzeln Chr. Zimper

  15. F. Hiltscher sagt:

    Goethe Gedicht,
    Wie soll man da als annerkannter Kunstbanause, am Fusse der Alpen, inmitten einem rauflustigen Volke wohnend, darauf kommen.
    Prost!

  16. Unglaublich sagt:

    Hallo an alle hier
    Prüfberichte der Fa. Control Expert werden vor Gericht generell nicht anerkannt. Die Berichte sind immer ohne Personalisierung somit ist die Quallifikation des Verfasser nicht nachprüfbar. Auch der Versuch des Ehemaligen SV dieses im Prozess als sein Geschreibse zu deklarieren wird nicht anerkannt. Selbst unsere Kinder müssen ab der 1 Klasse ihren Namen auf Klassenarbeiten schreiben dieses alles nur deshalb damit der entstandene Mist dem Verfasser eindeutig zugeordent werden kann.

  17. Nick sagt:

    @Unglaublich!

    Gibt es Gerichtsaktenzeichen zu den Urteilen gegen Control Expert? An wen kann ich mich wegen solchen Urteilen wenden?

  18. RA Bernhard Trögl sagt:

    hallo unglaublich,

    das schreibe ich seit einiger Zeit immer den Versicherern, wenn ich eine Control-Expert-ÜPberprüfung erhalte. Bislang habe die Versicherer dann auch brav den zunächst abgezogenen Betrag bezahlt.
    Liegt Ihnen das Urteil im Volltext oder wenigstens als Az. vor?

  19. Unglaublich sagt:

    Herr Nick
    denke ich kann ihnen aktenzeichen besorgen.
    vorab bei mir hat bis dato immer geholfen auf entsprechende prüfberichte wie folgt zu reagieren: an Versicherung YX zur
    weiterleitung an fa.control expert z.hd. Hausmeister Krause
    sehr geehrter herr krause offenbar beschränken sich ihre fähigkeiten auf das auswechseln von defekten glühbirnen ihr versuch ein gutachten zu prüfen ist jedenfalls kläglich gescheitert unter beachtung der deutschen rechtsprechung ist mein gutachten in allen punkten in ordnung und ich freue mich schon jetzt sie bei gericht endlich persönlich kennen zu lernen.wenn wir uns hier treffen werde ich auch ausreichend zeit mitbringen um mit ihnen das schreiben ihres namen zu üben und ich garantiere auch in einem so schwierigen fall wie ihrer einen zufriedenstellenden lernerfolg.
    selbstredend gehört dieses schreiben später auch zu unserer gerichtsakte.für vorab nachhilfe erreichen sie mich jederzeit unter tel. …
    auf bald bei gericht mit freundlichen grüßen

  20. RA Bernhard Trögl sagt:

    sischer sischer dat
    alles für den dackel
    alles für den hund
    unser leben für den club

  21. PeterPan sagt:

    …….club

  22. Nick sagt:

    Hallo SVs und RAs

    Der Ruhestand naht! Vielleicht ist es auch nur die Arbeitslosigkeit oder das Nagen am Hungertuch?

    So sieht die Zukunft des Schadensmanagements aus:

    http://crashmax.de
    http://crashmax.de/basic.html
    http://crashmax.de/pro.html

    Ein schönes Wochenende

  23. Guido Scherz sagt:

    Hallo Nick,

    nachdem ich mir diese Website etwas näher angeschaut habe, denke ich, dass sich Herr Baschant mit crashmax wohl eher auf das demnächst (2007) überarbeitete bzw. erneuerte Rechtsberatungsmissbrauchgesetz vorbereitet. Eigentlich eine clevere Sache – immerhin forciert gerade der BVSK in seinen Rundschreiben solche und/oder ähnliche Initiativen.

    Inwiefern dies jedoch auch z.B. mit standesrechtlichen Fragen in Einklang zu bringen ist, werden wohl erst noch einige juristische Auseinandersetzungen klären müssen, zumal diese o.a. Gesetzesnovellierung beim Großteil der RAe sowieso eher skeptisch gesehen wird. Was sagen die RAe hier bei Captain-Huk dazu?

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  24. Hoschi sagt:

    Nach Besuch dieser Webseite wurde mir regelrecht schwindelig.

    Hier öffnen sich ja neue Horizonte für die Assekuranzen. Nehmen wir mal an, dass nach erhalt eines Gutachtens, die Schadensminderer (Sachbearbeiter) die nötigen Daten in diese Datenbank eingeben und dann für gerade mal für 34 Euro einen fundierten KV eines *unabhängigen* SV erstellen lassen, der dann sicherlich eine Unterschrift und Briefkopf enthält. 5 Minuten Eingabe der unfallrelevanten Daten, Bilder eingescannt und schups ist ein KV nach Vorgabe der Versicherung fertig.

    Als Beispiel: Geschädigter reicht ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Der Sachbearbeiter erhält das Gutachten und logt sich bei MAXCHRASH ein. Anstelle einer Erneuerung, zum Beispiel der Heckklappe und des hinteren Stossfängers, wird eine Instandsetzung eingetragen. Zurück erhält dieser Sachbearbeiter einen glaubhaften KV eines *unabhängigen* SVs. Diese Berechnungsgrundlage teilt der Sachbearbeiter dem Anspruchsteller, mit dem Hinweis ein *neutrales Gutachten* eingeholt zu haben, mit. So wäre vorab eine Kostenreduzierung um irgendwo 30 – 50% locker möglich. Abgesehen davon wäre die Honorarforderung des SV, der ein neutrales Gutachten erstattet hat, dann ja auch nicht mehr erstattungsfähig.

    Willkommen in der schönen, neuen Welt der Schadenhöhenberechnung…

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