Regulierungspraxis der HUK-Coburg in 130%-Fällen rechtswidrig (VI ZB 22/08 vom 18.11.2008)

Mit Beschluss vom 18.11.08 hat der BGH zum Verfahren VI ZB 22/08 einer beliebten, aber rechtswidrigen Regulierungspraxis der HUK-Coburg den Gar ausgemacht.

Wir kennen sie alle,  die Schreiben, in denen es hieß,  der Schadensersatzanspruch des Unfallopfers werde erst nach Ablauf und Nachweis einer 6-monatigen Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeuges fällig und man reguliere deshalb nur den Wiederbeschaffungsaufwand.

Genau damit hat der BGH jetzt Schluss gemacht.

Der Leitsatz lautet: „Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130%-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst 6 Monate nach dem Unfall fällig.“

Mit seiner überzeugenden Begründung folgt der BGH der Instanzrechtsprechung insbesondere des OLG Frankfurt, und verweist die Überlegungen des OLG Düsseldorf in das Reich der Fabel, die von Versicherungsanwälten in Hunderten von Gerichtsverfahren als alleinige Heilslehre verbreitet wurden.

Die Entscheidung kann nachgelesen werden bei www.bundesgerichtshof.de. Hier bitte einfach nur das Aktenzeichen VI ZB 22/08 und das Datum der Entscheidung  18.11.08 eingeben.

Mitgeteilt von Peter Pan im Dezember 2008

Urteilsliste “130%-Regelung” zum Download >>>>>

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15 Antworten zu Regulierungspraxis der HUK-Coburg in 130%-Fällen rechtswidrig (VI ZB 22/08 vom 18.11.2008)

  1. downunder sagt:

    hi peter
    wie sagte otting treffend:“totgesagte leben länger“
    das urteil gilt wohl auch bei dem fiktivabrechner,der die fachgerechte selbst-reparatur durch sv-gutachten nachweist,oder?
    didgeridoos,play loud

  2. Joachim Otting sagt:

    @ peter pan

    …man hätte drauf wetten können. Werfen Sie mal einen Blick in das alte Dokument…

    Mit breitem Grinsen
    Joachim Otting

  3. PeterPan sagt:

    Hallo Herr Kollege Otting
    o.K,Sie haben gewonnen!
    Wir hatten aber auch keine Mühe gescheut,auf den untragbaren Zustand,geschaffen durch zielgerichtete Fehlinterpretationen, hinzuweisen.
    Ich meine allerdings immernoch,dass es ein Fehler war,bei nachgewiesen fachgerechter 130%-Reparatur noch einen zusätzlichen Integritätsinteressenachweis zu fordern.
    Der Fälligkeitsjoker war und ist dogmatisch korrekt,aber m.E.zweite Wahl.
    Jederzeit gerne wieder!

  4. Chr. Zimper sagt:

    Herr Otting, ich seh schon, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

    So wie sich Peter Pan anhört, gabs zum Weihnachtsgeschenk noch die Silvesterböller für die HUK dazu. Habe leider noch keine Zeit zum Lesen, aber heute Abend – ganz in Ruhe – ganz bestimmt.

    Allen liebe Grüße

    Chr. Zimper

  5. Robin Huk sagt:

    Als Vorstand der HUK würde ich den „Witzbold“, der für dieses blamable Disaster verantwortlich zeichnet, postwendend feuern.

    Ich erinnere hierbei z.B. an das überhebliche Posting des „Master-Drahtziehers“ der HUK vom 06.10.2006 bei Captain HUK. Mehr als 2 Jahre später und nach einer Menge unnötigem Ärger für die betroffenen Geschädigten, hat die Odyssee für die Guten beim BGH positiv und für die HUK mit einer kapitalen Bauchlandung geendet.

    Zitat Haarsträubend 06.10.2006:

    ———————-
    Sie lehnen sich ja ganz schön weit aus dem Fenster…

    Da Sie sachlichen Argumenten aber nicht zugänglich sind, schlage ich vor, wir warten´s einfach ab. Und damit Sie baldmöglichst Ihre Urteile bekommen, werde ich den Versicherern raten, genau so zu verfahren, wie ich es für korrekt und rechtmäßig halte: Die sechsmonatige Weiternutzung ist als Fälligkeitsvoraussetzung anzusehen, auch in den „130%-Fällen“.

    Seien Sie bitte nicht böse, dass ich die Begründung dafür nicht nochmals ausbreiten möchte. Sie ist an anderer Stelle nachzulesen.
    ———————-

    Und da auf den „Haarsträubend“ Verlass ist, kamen dann prompt die versprochenen Urteile. Leider im Ergebnis nicht so, wie man es sich in Coburg „erträumt“ hatte.

    Siehe auch die Urteilsliste bei CH.

    Als Fazit bleibt:

    Das Hinauslehnen von Onkel Robin und seinen tapferen Mitstreitern hat sich letztendlich gelohnt, nachdem die Geschädigten, nun auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wieder das erhalten, was bereits im Gesetz steht.

    Liebe HUK:

    Das o.a. Geschenk kam wie gerufen zu Weihnachten und eignet sich darüber hinaus als Böller zu Sylvester.

    I wish you a merry Chrismas………

  6. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Robin Huk,
    besser als du es dargestellt hast, hätte ich dies in der Kürze der Zeit auch nicht schreiben können. Wie hatten doch die von der Versicherung geleiteten Kommentatoren lauthals geschrien, dass die Fälligkeit bei 130%-Fäälen mit 6-Monatsfrist durch seien. Jetzt sieht das aber ganz anders aus mit dem Beschluß des 6. Zivilsenates des BGH vom 18.12.2008 – VI ZB 22/o8 -. Ra. Wortmann hatte in seinem Aufsatz in Der Sachverständige 2008, Seite 85 ff. bereits darauf hingewiesen. Dank an Captain Huk und seine Crew.
    Dann kann Weihnachten ja kommen.
    Euer Werkstatt-Freund

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Peter Pan,
    schönes Weihnachtsgeschenk für alle Konkretabrechner im 130%-Bereich. Nach dem Leitsatz gilt dies auch für Karosseriebauer, die in Eigenregie selbst vollständig und fachgerecht reparieren und für Fiktivabrechner, die nach den Angaben im Schadensgutachten vollständig und fachgerecht reparieren bzw. reparieren lassen. Nur die minderwertige und nicht vollständige Reparatur ist von dem Beschluss nicht mit umfasst. Ich habs doch immer gesagt.
    Mit dem Unfall tritt sofortige Fälligkeit ein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  8. DerHukflüsterer sagt:

    Im alten Jahr wurd es noch war,
    man liest es hier mit breitem Grinsen,
    dass Willi Wacker gar nicht rar,
    die HUK geschickt hat in die Binsen.
    Mit Sachverstand und Rechtsdogmatisch,
    hat man doch hier schon längst erkannt,
    dass Huk Anwälte nur flegmatisch,
    sich haben in den Schmarrn verrannt.

    Und die Moral von der Geschicht,
    der Huk-Vorstand verliert´s Gesicht.

    Wir freuen uns auf den neuen GDV Vorsitzenden und dessen Fabel für rechtswidriges Handeln.

  9. Chr. Zimper sagt:

    Insgesamt hat der BGH der HUK Coburg und ihren Nacheiferern tatsächlich in ihre Negativ-Urteilsbücher geschrieben, dass man nicht länger gewillt ist, Schadenmanagement-Hilfsdienste zu leisten. Dies wird deutlich in der Urteilsbegründung:

    „Ein Hinausschieben der Fälligkeit für sechs Monate käme zudem nicht in jedem Fall in Betracht. Die Weiternutzung für sechs Monate ist nur im Regelfall ein ausreichendes Indiz für ein bestehendes Integritätsinteresse. Es sind indes zahlreiche Fallgestaltungen denkbar, bei denen die Nutzung des Fahrzeugs aus besonderen Gründen bereits lange vor Ablauf der Sechsmonatsfrist eingestellt wird, etwa infolge eines weiteren Unfalls oder deshalb, weil eine Fahrzeugnutzung aus finanziellen Gründen (z.B. Arbeitslosigkeit) nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen könnte für die Fälligkeit allenfalls auf den Zeitpunkt der jeweils erzwungenen oder jedenfalls schadensrechtlich unschädlichen Nutzungsaufgabe abgestellt werden. Dafür ist indes in Anbetracht der vorstehenden Erwägungen kein Grund ersichtlich.“

    Technische Mängel am Fahrzeug und/oder finanzielle Unwegsamkeiten der Geschädigten sind bereits bei CH eine lang aufgezeigte Problematik, welche einer Nutzung des Fahrzeuges bis zu 6 Monaten entgegenstehen kann. Unserer Meinung nach lag jedoch das Risiko hierfür schon immer beim Schädiger.

    Chr. Zimper

  10. Arnold sagt:

    Gilt das Urteil nur gegen die HUK-Coburg oder müssen sich alle Versicherungen daran halten?

    Bitte nur ernst gemeinte Zuschriften. – Ich frage das deshalb, weil das Porsche-Urteil ja auch nicht so ganz ernst genommen wird.

  11. Andreas sagt:

    Selbstverständlich gilt die Rechtsprechung des BGH für alle. Ob sich aber alle daran halten, ist so eine Sache. Ein Räuber darf ja auch nicht rauben und tut es doch…

    Aber zumindest herrscht jetzt Rechtssicherheit. Also, wenn die Versicherung nicht bezahlen will, wird geklagt.

    Grüße

    Andreas

  12. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    ob jetzt tatsächlich Rechtssicherheit im 130%-Bereich herrscht, erscheint mir fraglich. Böse Zungen behaupten und ein Blick auf Kommentare von „nur mal so“ in anderen Plattformen zeigen, dass die Versicherer schon wieder dabei sind, Fehlinterpretationen bezüglich obigen Beschlusses zu fertigen. So eine Niederlage vor dem BGH haut die Versicherer nicht um. Der Kampf ums liebe (Entschädigungs-)Geld geht mit Sicherheit weiter. Wenn nicht im 130%-Bereich, dann wo anders, auf jeden Fall werden die Versicherer nach wie vor versuchen, den Geschädigten rechtswidrig um seinen Schadensersatzanspruch zu prellen bzw. diesen zu verkürzen.
    Willi Wacker

  13. Arnold sagt:

    @Willi Wacker

    heißt der Fachbegriff für

    „werden die Versicherer nach wie vor versuchen, den Geschädigten rechtswidrig um seinen Schadensersatzanspruch zu prellen bzw. diesen zu verkürzen“

    nicht Versicherungsbetrug?

    Ich glaube, ich werde einmal bei Wikipedia oder beim Unwort des Jahres nachschauen.

  14. virus sagt:

    Hi Arnold, bis 9 Januar können noch Vorschläge für das Unwort des Jahres 2008 eingereicht werden.

    Für mich wäre das „Schadenmanagement der Versicherer“.

    LG Virus

  15. downunder sagt:

    hi arnold
    das ist das gleiche wie beim „rollerdieb“.
    ist das der dieb,der den roller stahl,oder der dieb,der auf dem roller fahrend den diebstahl beging?
    in zeiten immer exzessiverer schadenssteuerung ist es m.E.nachvollziehbar,dass man unter „versicherungsbetrug“immer öfter den betrug DER und immer weniger den betrug AN DER versicherung versteht.
    mein vorschlag für das unwort des jahres ist der begriff der „schadenssteuerung“
    er bezeichnet die subtile steuerung des -um seine wirklichen rechte ahnungslosen – unfallopfers hin zu entscheidungen,die den steuernden versicherer möglichst wenig geld kosten mit der folge,dass beim unfallopfer möglichst wenig geld ankommt.
    alleine die huk-coburg hat durch schadenssteuerung nach ihren eigenen werbeaussagen schon über 300.000 „zufriedene kunden“
    —m.E.lautet die richtige bezeichnung:“ahnungslose (gut)-gläubiger—produziert!
    ich finde es höchst unmoralisch,wenn unfallopfer mehrfach geschädigt werden,zunächst durch den unfall und danach dann durch die schadenssteuerung.
    ich möchte garnicht wissen,wievielen der 300.000 „zufriedenen kunden“ die ihnen beispielsweise oft zustehende wertminderung ganz oder zum teil vorenthalten wurde.
    alleine hier geht die anspruchsverkürzung zulasten der unfallopfer sicher in die millionen.
    didgeridoos,play loud

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