Eine Pressemitteilung der R +V – an der es nichts zu meckern gibt!
Quelle: presseportal.de
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Hält sich denn auch die R+V-Versicherungs-AG als eintrittspflichtiger Haftpflichtversicherer daran, wenn es um die „Überprüfung“ der im Schadensgutachten aufgeführten Restwerte geht? Die Strafbarkeit bei anderen anprangern ist einfach, aber sich mal selbst an die Nase fassen, schon schwieriger.
Gut, dass die es wissen…
Grüße
Andreas
Ausdrucken und im eigenen Haus, insbesondere in der KH-Schadensbearbeitung, verteilen, liebe R+V !
Grüße aus der Suhle
Schwarzkittel
@ Gut, dass die es wissen…
Hallo Andreas,
ob die anderen es auch wissen?
Mit freundlichen Grüßen
und man sieht sich
Dein Willi