Manchmal muss man sich schon fragen wie naiv mancher Autobesitzer ist. Ich habe vor drei Wochen einen Schaden begutachtet, nachdem die Werkstatt den Kunden eindringlich zu einer Begutachtung durch einen freien Sachverständigen geraten hat.
Der Kunde erklärt mir bei der Besichtigung, dass die Schuldfrage zwar klar sei, aber die Schädigerin streite noch die alleinige Schuld ab. So klar kann der Vorgang also nicht sein. Daraufhin frage ich ihn, ob und von welchem Anwalt er denn vertreten wird. Da schaut er mich mit großen Augen an und erklärt, dass das gar nicht nötig sei, weil beide beim selben Versicherer versichert sind und der Versicherer den Hergang ermittelt. Als ich ihm dann erklärt habe, dass der Versicherer am liebsten eine Quote hätte, weil ja dann zwei Hochstufungen anstehen, meinte er nur, dass das doch nicht sein könne.
Erst nach langem Zureden entschloss sich der Kunde, einen Anwalt aufzusuchen. Vor allem unter Berücksichtigung der vorhandenen Rechtschutzversicherung kann ich nicht verstehen, dass dieser Schritt nicht schon lange gegangen worden ist.
Aber so ist das mit dem Vertrauen in die eigene Versicherung…