Jetzt steigen auch die Autohersteller in das Schadensmanagement ein

Hallo zusammen,

gerade erhalte ich folgende Pressemitteilung von Renault: 

Renault „Unfall Assistance": neues Serviceangebot

Schnelle Hilfe für jedermann

  • Unterstützung bei einem Unfall bundesweit rund um die Uhr

„Renault Unfall Assistance" – das ist der Name einer neuen umfassenden Serviceleistung von Renault, die Autofahrer nach einem Verkehrsunfall in Anspruch nehmen können.

Ein Anruf unter der bundesweit einheitlichen Hotline 01802 – 365 365* für Panne und Unfall genügt. Die „Renault Unfall Assistance" hilft sofort mit Tipps und Hinweisen und organisiert wenn nötig umgehend das Abschleppen in die nächste autorisierte Fachwerkstatt. Der neue Service erfordert keine Mitgliedschaft. Abschleppkosten entstehen in der Regel nicht, sofern in der Fachwerkstatt eine Reparatur erfolgt. Darüber hinaus helfen die Profis auch im Umgang mit Sachverständigen und Versicherungen. Der neue Service ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr dienstbereit. Er gilt für Pkw-Fahrer aller Fabrikate mit Kfz-Zulassung in Deutschland. Mit Einschränkungen erhalten auch Pkw-Fahrer mit ausländischer Zulassung Unterstützung.

Mit dieser neuen Dienstleistung ergänzt Renault sein umfangreiches Serviceangebot um einen weiteren wichtigen Baustein. Hintergrund: Auf Deutschlands Straßen kommt es durchschnittlich zu rund zehn Unfällen pro Minute. Obwohl sich die meisten der ca. 4,8 Millionen Unfälle jährlich auf kleine Blechschäden beschränken, sind die Unfallbeteiligten oft unsicher, wie sie den Schaden einfach und gleichzeitig zuverlässig regeln können.

Schnelle und praktische Unterstützung nach einem Unfall

Auf Wunsch besorgt die „Renault Unfall Assistance" auch ein Ersatzfahrzeug und vermittelt ein Hotel nahe der Fachwerkstatt. Auch bei der weiteren Schadenbearbeitung stehen die Experten den Unfallbeteiligten mit Rat und Tat zur Seite und informieren sie über die notwendigen weiteren Schritte. Zudem vermittelt die „Renault Unfall Assistance" bei Bedarf auch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen des TÜV. Handelt es sich um so genannte Bagatellschäden (bis ca. 770 Euro), genügt in der Regel die Vorlage des Kostenvoranschlags der Renault Werkstatt bei der Versicherung.

In der Fachwerkstatt können die Unfallbeteiligten zudem die weitere Schadensabwicklung schnell und unbürokratisch in die Wege leiten. Werden die „Reparaturkosten-Übernahmeerklärung" und/oder „Sicherungsabtretung" ausgefüllt, übernimmt der Renault Partner auf Kundenwunsch alle weiteren Formalitäten und die direkte Abrechnung mit der Versicherung. Dadurch müssen die Kunden die entstandenen Reparaturkosten nicht mehr vorstrecken.

Praktisches Unfallset

Für die Ersthilfe bieten die Renault Partner außerdem ein praktisches Unfallset zum „kleinen Preis" an. Die kompakte Klett-Falttasche enthält eine Einwegkamera, mit der die Unfallsituation schnell dokumentiert werden kann. Kreide für Markierungen am Unfallort, ein Maßband, ein Kugelschreiber sowie der standardisierte, europäische Unfallberichtbogen sind ebenfalls in der Tasche enthalten.

Auf der Contact Card Assistance stehen die bundes- und europaweit gültigen Telefonnummern für die weitere Hilfe. Darüber hinaus gibt es bei Renault Partnern kostenlose Broschüren, die alle wichtigen Maßnahmen bei einem Unfall knapp und informativ zusammenfassen. Weitere Informationen zu den Serviceleistungen und autorisierten Partnern in Deutschland sind unter www.renault.de in der Rubrik Mobilität erhältlich.

PRW 69/06 · 23.08.2006

Was haltet Ihr davon? Mal wieder ein Beweis dafür, dass sich hier auch wieder einer kompetent genug fühlt, uns Rechtsanwälten und Sachverständigen die Aufträge wegzunehmen und dem Geschädigten seine Rechte vorzuenthalten.

Viele Grüße von RA Bernhard Trögl, der seinen letzten Renault vor 15 Jahren gefahren hat …

Über RA Bernhard Trögl

Geb. 10.12.1969 in Weissenburg 1991- 1995 Studium an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen 1995 – 1997 Referendariat, unter anderem bei der Audi AG in Ingolstadt 01.09.1998 Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst (sowohl Klein- als auch Großschäden) RA Trögl engagiert sich neben seiner Kanzleitätigkeit noch als Referent bei Schulungen sowie auf der Internet-Plattform www.frag-einen.anwalt.de. Zudem ist er Fördermitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V seit dem Jahr 2001. Bernhard Trögl Marktplatz 5 91785 Pleinfeld ratroegl@t-online.de www.ra-troegl.de
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22 Antworten zu Jetzt steigen auch die Autohersteller in das Schadensmanagement ein

  1. SV sagt:

    @Trögl,

    „UNFLLHELFERRING“ Oder, wie kann ich Unfallgeschädigte noch weiter Abzocken.

    Wie war das mit dem OLG Nürnberg Urteil wegen Unfallhelferringe?

    MfG

  2. runabout sagt:

    Hallo zusammen,

    Mit diesem „serviceangebot“ soll das Unfallgeschäft zugunsten von Renault optimiert werden. Kritische Punkte
    aus Sicht des Geschädigten:
    -Beauftragung eines (TÃœV)-Gutachters „nach Bedarf“
    Bei einer großen Sachverständigenorganisation, die auch als Auftragnehmer für die Versicherungswirtschaft tätig ist, sind in Haftpflichtfällen Interessenskollisionen
    vorprogrammiert.
    -Wann ein Gutachter eingeschaltet wird liegt hier im Ermessen des Servicebetriebes.
    Es ist eine stillschweigende Ãœbereinkunft mit den reg ulierungspflichtigen Versicherungen denkbar nach dem Modus:
    Wir(der Servicebetrieb) halten die Kosten für Anwalt, Gutachter und Minderwert niedrig, dafür fällt die Reparaturkalkulation etwas großzügiger aus.

    Auch hier liegen große Profitpotentiale in der relativen Unwissenheit des geschädigten Autofahrers.

    Die einzige Möglichkeit hier langfristig gegenzusteuern ist Information, Transparenz und die einzelnen Interessensfronten klar herauszustellen.

    Gruß runabout

  3. RA Bernhard Trögl sagt:

    … und wir Anwälte sind auch von vornherein ausgeschalten …, was machen die eigentlich, wenn die Haftung streitig ist?

    mfG Bernhard Trögl

  4. Nick sagt:

    @RA Bernhard Trögl

    Stritige Abrechnung ist doch gerade die Zielsetzung der Versicherungen. Dann müssen Vollkasko- und Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Bei beiden Versicherungen und bei beiden Beteiligten gehen die Schadensfreiheitsrabatte verloren.

    Wenn man zudem weiß (oder eingeredet bekommt), dass auch SK-Kosten etc. nur anteilig bezahlt werden (wenn überhaupt), ist der Geschädigte wohl eher geneigt, die „Organisation“ einer Versicherung zu überlassen – und dann wird kräftig verdient.

  5. PeterPan sagt:

    hallo kollege trögl
    hier wird eine rechtsdienstleistung unerlaubt betrieben!
    jedermann ist nach dem künftigen §4 RDG der interessengeleitete rat verboten!

  6. Rumpelstilzchen sagt:

    Hoffentlich stattet dann der bevorzugte TÜV alle seine beteiligten Mitarbeiter auch mit Renault-Fahrzeugen aus. Bei einer solchgen Kostellation würde ich beispielsweise keinen Renault mehr erwerben wollen. Auch BMW wird mit seiner teilweise betriebenen Schadenmanagementpolitik inzwischen gemerkt haben, dass sie nun ihre hochwertigen Fahrzeuge bei den Versicherungen Ihres Vertrauens verkaufen müssen, denen sie ohne Gutachten die Schadenregulierung anvertrauen. Ein hartes und nicht unbedingt einträgliches Geschäft und die Kunden sind größtenteils mit einer solchen Regulierung auch nicht zufrieden, aber in Ermangelung eines regelmäßigen und qualifizierten Feedbacks merkt das kaum einer. Fazit: Ein gute geschäftliche Verbindung darf nicht zur Einbahnstraße mutieren.

  7. RA Bernhard Trögl sagt:

    @peter pan: sehe ich genauso, wäre mal interesant, hier ein Musterverfahren durchzuziehen mit Signalwirkung für alle anderen „Dienstleister“.

    @rumpelstilzchen:zum Glück fahre ich keinen Renault mehr und bin nach zwei tschechischen Modellen jetzt bei einer bayerischen Marke gelandet, die zumindest nach meiner Kenntnis kein Schadensmanagement betreibt, dafür aber wesentlich unzucerlässiger als der Tscheche ist.

  8. Maik sagt:

    Versicherungen stiften ueber das DAV-Abkommen (Deutscher Anwalt Verein)Anwaelte zum Parteiverrat an. Der Geschaedigte wird gekuerzt, der Anwalt verklickert es dem Mandanten und kassiert dafuer nach der Erledigungsquotte bis zu 50 % mehr an Honorar. Es hat sich gut gelebt in der Nische mit doppelten Gesicht. Gott sei Dank fuer die Aufhebung des Rechtsberatungsmißbrauchgesetzes von 1935, damit sollte eine bestimmte Rasse von der Rechtspflege abgehalten werden. Was es nur in Deutschland gab ist jetzt einfach vorbei. Das bequeme Leben in der Nische zum doppelt kassieren ist vorbei.
    Jetzt wird sich zeigen wer Rechtsrat erbringt. Der Parteiverraeter und sein Anstifter werden bald ausgedient haben. Nur der Rechtsanwalt der fuer seine Partei siegt soll Geld bekommen.

  9. PeterPan sagt:

    hallo maik
    das DAV-abkommen ist von versicherern mit einführung des RVG
    selbst aufgekündigt worden.es war nur dazu da,den unsinnigen streit um die höhe der rechtsanwaltsvergütung bei der unfallschadensabwicklung zu vermeiden.die huk-coburg hat immer öfter versucht,das abkommen zu unterlaufen,indem die anwälte durch unsinnige abzüge zur klage für ihre mandanten genötigt wurden.der DAV schrieb mir,es sei bekannt,dass die huk versuche,missliebige anwälte über die gebühren zu disziplinieren,nur weil die ihr mandat ernstnahmen und seitenweise klagen auch wegen schikanös abgezogener kleinbeträge einreichten!!!
    anwälte haben sich deshalb noch nie mit versicherern verbrüdert zum nachteil ihrer mandanten;das genaue gegenteil ist der fall!!!
    also:erst informieren,dann schreiben,nicht umgekehrt!

  10. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Maik,

    schließe mich den Worten von Peter Pan an: Ihre Ausführungen sind vollkommen falsch und verallgemeinernd.
    Übrigens: Die Bezahlung von Erfolgshonorar ist uns gesetzlich verboten, so dass auch Ihre Bemerkung am Schluß des Postings Unsinn ist.
    Vielleicht hatten Sie mal mit einem Kollegen zu tun, der sich durch ein Abkommen hat beeinflußen lassen, die Mehrzahl der Kollegen kämpft aber aufrichtig für die Rechte Ihrer Mandanten.

  11. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Maik,
    das sind harte und verallgemeinernde Worte, welche aber sicherlich nur fuer einen kleinen Teil der RA zutreffen duerften.Im Uebrigen gibt es das DAV-Abkommen nicht mehr.
    Also zuerst denken, informieren und dann posten.
    In der Regel arbeiten die RA sauber und sind bestrebt ihre Mandanten rechtlich so zu beraten, dass der groesstmoegliche Erfolg erzielt wird.
    Was ist aber wenn das Rechtsberatungsgesetz so aussieht, wie es Frau Zypries vorsieht.Wenn es nur halb so viel Chaos hinterlaesst, wie das Schadenaenderungsgesetz/Justizreform von der Vorgängerin,na dann gute Nacht!
    Zum Beispiel: Saarbruecker Zeitung vom 23.08.2006, Wirtschaft Nr. 195, Anwaltsmonopol soll naechstes Jahr fallen.

    ..Kfz.-Werkstaetten koennen nach Unfallschaeden nicht nur Reparaturkosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, sondern auch eine Schadenspauschale geltend machen.

    Ich stelle mir dann das im Ergebnis so vor, dass der Inhaber einer Vertrauenswerkstaette (HUK-COBURG Partner)seinen Kunden die „Rechtsberatung“ angedeien laesst, welche er vom HUK-COBURG Vertragspartner kostenlos uebermittelt bekommt.Dafuer gibt es auch eine Pauschale,richtig die 30 Silberlinge. Vielleicht darf er zusaetzlich zum Schild “HUK-Coburg Vertrauenswerkstaetteâ€? auch noch den Zusatz fuehren anerkannter Rechtsberater der HUK-Coburg.
    Warten wir es ab, wie sich die “Rechtsberatung� jener die an einem bestimmten Ergebnis interessiert sind auswirkt.
    Mir graut es heute schon!
    Wie sagte Herr Otting kuerzlich, �Rechtsanwaelte mit Werkstaetten..SoSo.
    MfG

  12. runabout sagt:

    Zitat RA Bernhard Trögl:“ und wir Anwälte sind auch von vornherein ausgeschalten „…

    wenn die Strategie dieser beschrieben „Dienstleistung“ aufgeht könnte sich diese Befürchtung bestätigen.

    Daß es aber auch anders geht habe ich vor einiger Zeit bei einem Werkstattkunden erlebt.
    Ein alteingesessenes Autohaus, das eine große Marke vertreibt, hatte die Faxen dicke von willkürlichen Kürzungen, Zahlungsverzögerungen und Auseinandersetzungen mit Kontrollexperten, Schadensschnellhelfern, grünen Männchen und anderen Tanzbären.
    Seit geraumer Zeit wird eine qualifizierte Anwaltskanzlei mit der Regulierung nahezu aller Haftpflichtschäden beauftragt. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind die Kunden nach einer kurzen Aufklärung durch den Serviceberater bereit, eine Vollmacht für diese Anwaltskanzlei auszustellen.
    Das Ergebnis spricht für sich.
    Es konnte kein einziges versicherungsseitiges Kürzungsbegehren mehr durchgestzt werden, bei Zahlungsverzögerungen wird Verzinsung geltend gemacht
    und für mich hat es den angenehmen Effekt daß meine
    Gutachtenhonorare bei eindeutiger Schuldfrage sofort bezahlt werden.
    Das Beispiel zeigt:
    Nur das ineinandergreifen der verschiedenen Dienstleistungen , gewährleistet eine korrekte Regulierung im Interesse des Geschädigten.

    Diese Zusammenhänge überzeugend und allgemeinverständlich zu kommunizieren ist meines Erachtens langfristig die einzige Chance für die wirklich freie Sachverständigen.
    Man muß an der Basis Überzeugungsarbeit leisten, auch wenn es mühsam ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    runabout

  13. H. Unfug sagt:

    Hallo runabout,

    ein Kind „muss“ sich erst die Finger verbrennen um zu glauben, dass der Herd heiß ist.

    Vielleicht dürfen wir vorsichtig darauf hoffen, dass die Werkstätten sich irgendwann einmal wieder darauf besinnen, dass es schließlich auch um ihre Kunden geht.

    MfG

  14. F.Hiltscher sagt:

    Zitat von einem Ford Vertragshändler:

    „wir mussten die HUK-Coburg Partnerschaft beschließen und auf deren Vereinbarungen eingehen, weil sie sonst, wie es unverhohlen ausgesprochen wurde, unsere Kunden zu einem anderen „Partnerbetrieb“ leiten würden.“

    So etwas erinnert mich an die Schutzgelderpressung , einer bestimmten kriminellen Gruppierung, welche die Betriebe der Landsleute „beschützt“ und sich zu ihren Partnern machen. Eigentlich müsste aber dann Schutzgelderpressung auch legal sein.
    Oder sehe ich das falsch ?
    Was geschieht da mit unserem Staat und dessen Rechtssystem, dass man solche rechtswidrigen Handlungen wie sie die HUK-Coburg unverhohlen betreibt, nicht sofort unterbindet.

    Aber wahrscheinlich muss man das tollerieren weil so etwas immer im Interesse der Versichertengemeinschaft geschieht.
    Welche grosse Gruppierung von Versicherten gibt es denn bei der HUK-Coburg?
    Ja, Beamte aller möglichen Ressorts, die sogenanten Diener des ?, ach mir fällt es gerade nicht ein.

    MfG

  15. Maik sagt:

    DAV-Abkommen gekündigt ist richtig. PeterPan schreibt jedoch auch davon, dass dem DAV bekannt ist Anwälte zu disziplinieren. Also gab es ein Abkommen zwischen Versicherungen und dem DAV dessen Mitglieder Anwälte sind. Und diese Vereinbarung hatte den Sinn Klagen zu vermeiden und dafür wurde der Anwalt mit einem erhöhten Honorar abgefunden, dass er das Recht seines Mandanten nicht bis zum letzten Pfennig wahrnahm. Versicherung machen sogar Werbung damit, dass nur in ganz geringen Masse Klagen gegen sie anhängig sind. Verallgemeinern ist auch richtig. Leider kann ich keine Vereinbarung zwischen Anwalt und Versicherung hier einstellen. Jedoch liegen mir Honorarrechnungen mit 1,8 RVG vor die gekürzt wurden auf 0,8. Ich zitiere deshalb aus dem Schreiben der HUK-Coburg an den Anwalt des ADAC:“Voraussetzung für die Freistellung ist weiterhin, dass wir über die Klageerhebung umgehend informiert werden und Kopien sämtlicher Schriftsätze einschließlich Klageschrift unverzüglich nach deren Eingang bzw. Fertigung erhalten“. Aus meiner Sicht fordert hier die HUK-Coburg den Anwalt auf Parteiverrat zu begehen.

  16. Der Hukflüsterer sagt:

    Hi Maik,
    ob das Parteiverrat ist, kann ich nicht beurteilen.Aber in einem stimme ich Dir uneingeschränkt zu.
    Die HUK-Coburg versucht mit allen Mitteln , jeden der für sie von Nutzen ist, zu manipulieren.
    Dazu gehören u. a.auch leider sehr viele Sachverständige bei denen es nicht nur bei einem Versuch geblieben ist.
    Aber suche nicht nur die Schuld bei jenen die manipuliert werden, sondern verachte u. verurteile insbesondere die Anstifter!

  17. K.Stoll sagt:

    Hallo,

    aktuelles von der Front:

    Ein Sachverständiger einer großen süddeutschen Versicherung in meiner Region macht es ganz geschickt. Da wird der Kunde angerufen und gefragt, wer denn „den“ Sachverständigen beauftragt habe. Wenn der Kunde sagt, ihm wurde im Kundengespräch der Sachverständige empfohlen, was ja nach BGH-Rechtssprechung erlaubt ist, wird sofort in der Werkstatt, natürlich Chefebene, angerufen und dieses Verhalten mokiert.

    Endfazit: Eine Beauftragung unseres Büros, wenn diese Versicherung involviert ist, soll nicht erfolgen. Es soll direkt der Versicherungs-Sachverständige informiert werden.

    Eine Geschäftsschädigung aller erster Güte ist das. Aber mir fällt da bestimmt noch was ein. Diese Aktion wird nicht unbeantwortet bleiben!

    Mfg. K.Stoll

  18. H. Nordmeier sagt:

    „Rechtswidriger zum Nachteil gereichender Eingriff in einen
    Geschäftsbetrieb“

    Maßnahmen: Rechtsanwalt, Schadensersatzforderung!

  19. K.Stoll sagt:

    Hallo,

    vielen Dank für Ihren Hinweiß. Das Problem ist bloß wieder das ich befürchte, das die involvierten, aufrichtigen und im Sinne Ihrer Kunden handelnden Meister dann erst Recht drangsaliert werden. Ich werde wahrscheinlich warten müssen, bis derjenige bei einem Kunden, der unabhängig von einer Werkstatt zu mir kommt, die gleichen Methoden anwendet so nach dem Motto“ ja warum haben Sie den eingeschaltet, hätten Sie doch blablabla…..“.

    Mfg. K.Stoll

  20. Robin Huk sagt:

    Genau hier liegt das Problem der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen, warum sich seit Jahren nichts bewegt und die Versicherer mit ihren Lakaien gerade machen was sie wollen.

    Ich kann hier nicht und ich kann das nicht, weil Interesse hier, Rücksichtnahme da und eventuell ein Auftrag weniger dort.

    Zu viele Interessenskoflikte und Abhängigkeiten.

    frei beruflich – ja
    frei in Entscheidungen – nein

    “Wehret den Anfängen” hat die Branche schon lange verpasst –
    und viele der Kfz-Sachverständigen sind bis heute noch nicht einmal in der Realität des drohenden Untergangs angekommen.

    Wer jetzt nicht aufsteht, wird bald den letzten Kunden (auch die Autohändler) verloren haben.
    Und dann kommt der große Katzenjammer, der ja hier schon mehr oder weniger zu hören ist.

  21. H. Nordmeier sagt:

    Tja Herr Stoll,

    an dieser Beweisführung arbeite ich auch schon eine geraume Zeit, schaun wir mal. Nicht ungeduldig sein, es gibt durchaus auch Werkstattmeister die nach guter alter Handwerkstradition zu Ihrem Wort stehen. Auch können die mittelmäßig talentierten Rechtsbeuger bei den gestandenen Werkstattmeistern keinen Eindruck hinterlassen, im Gegenteil Sie sorgen für Arbeit.

    MfG

    H. Nordmeier

  22. Maik sagt:

    Zu am 25.08. 9,22h. Nach diesem Brief der HUk-Coburg habe ich telefoniert mit dem SchadenTeam: „Unterschreiben Sie die Vereinbarung und eine neue Rechnung in Höhe der Tabelle, dann bekommen sie Geld“. So am Telefon. Am nächsten Tag erhielt ich folgendes Schreiben:“ ..wir nehmen Bezug auf das heute geführte Telefonat. Eine Zahlung ist uns ohne konkrete Aufstellung leider nicht möglich“.

    In Italien legt die ehrenwerte Gesellschaft einen brennenden Lappen um den Gastank und fragt dann den Hausbesitzer ob er nochmal darüber nachdenkt zu unterschreiben.

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