Quelle: Autohaus Online vom 20.05.2011
Der Unternehmensverbund der Schweitzer Gruppe, bestehend aus der Schaden Service Schweitzer und Assekuranz Service Schweitzer GmbH, hat zur Ergänzung seines Dienstleistungsangebotes ein weiteres Unternehmen gegründet. In der neuen Schaden Management Schweitzer GmbH werden Dienstleistungen rund um die telefonische Schadenaufnahme und Schadensteuerung angeboten.
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…der Schwerpunkt der Dienstleistung liegt…Schadensteuerung für Versicherungsunternehmen:
– Anrufe aus Schadenhotlines werden qualifiziert aufgenommen und erste Managementmaßnahmen (Partnerwerkstatt, Mietwagen etc.) eingeleitet
– Schulung von Versicherungsmitarbeitern durch Kommunikationstraining zur Stärkung der sozialen
Kompetenz
ich lese daraus folgendes:
– wenn der Geschädigte die Schadenhotline anruft, wird er nicht etwa über seine Rechte aufgeklärt, sondern landet über diesen Drittanbieter direkt in den Fängen der gegnerischen Versicherung
– Schadensachbearbeiter, die vielleicht bisher korrekt gearbeitet haben, werden zur „Schulung“ geschickt, um anschließend besser mit dem Unfallopfer „kommunizieren“ zu können?
Sclußfolgerung:
wenn die Assekuranz solche „Schadenhotlines“ betreiben kann, warum können wir (RA +SV) unter wettbewerblichen Aspekten keine Teilnahme daran erzwingen? Frei nach dem Prinzip:…möchten sie mit der gegnerischen Versicherung verbunden werden, drücken sie die 1, möchten sie mit einen unabhängigen RA oder SV verbunden werden, drücken sie die 2….
oder anders ausgedrückt: gibt es keinen Weg, diese einseitige Beeinflussung des Geschädigten zu unterbinden?