Wie jeder weis, gehören im Kfz-Haftpflichtschadensfall u. a. auch die Kosten für den unabhängigen Kfz-Sachverständigen zum berechtigten Schadenersatzanspruch des schuldlosen Unfallopfers. Doch insbesondere die HUK-Coburg-Versicherung verweigert stets die Zahlung des Sachverständigenhonorars, sofern die Rechnung des Sachverständigen nicht den Wünschen der HUK-Coburg entspricht. Mit welchen unzähligen massiven Beeinflussungsmethoden und gezielten Fehlinformationen der HUK-Coburg im einzelnen dann der Geschädigte konfrontiert wird, ist auf dieser Website massenhaft nachzulesen und würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Darum soll dieser Beitrag lediglich das Ausmaß der hierfür verschleuderten Versichertengelder eines "einzigen" Falles beispielhaft aufzeigen.
Nach einem weiteren langwierigen und von Beginn an für den, von der gegnerischen HUK-Coburg zur Nichtzahlung des SV-Honorars aufgeforderten, Kunden des Sachverständigen aussichtslosen Rechtsstreit um das Honorar des Kfz-Sachverständigen, wurde erwartungsgemäß der Kunde des Sachverständigen, welcher sich auf die nachweislich falschen Ratschläge der gegnerischen HUK-Coburg einließ, rechtskräftig verurteilt. Die mit dieser Verurteilung letztlich von den Versicherten der HUK-Coburg zu tragenden Kosten ergeben sich wie nachfolgend aufgeführt:
Die Hauptforderung des unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der das Unfallfahrzeug zur Ermittlung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe im Auftrag des Geschädigten begutachtete, belief sich zu Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzung gerade einmal auf EUR 320,47. Durch die Aufforderung der gegnerischen HUK-Coburg, der Kunde des Sachverständigen solle den Ausgleich des SV-Honorars stets Verweigern, verursachte die HUK-Cobrug weiterhin Verzugszinsen i. H. v. EUR 129,27, so dass sich die Honorarforderung des Sachverständigen (inkl. Verzugszinsen) nunmehr zusammenfassend auf EUR 449,74 belief. Darüber hinaus wurde auch in diesem Rechtsstreit die Einholung eines Honorargutachtens notwendig. Die Kosten für dieses gerichtlich eingeholte Honorargutachten sind mit EUR 1.726,66 zu beziffern. Die im Rahmen dieses Rechtsstreites angefallenen Rechtsanwaltskosten umfassten eine Kostennote i. H. v. EUR 265,00 (EUR 132,50 x 2). Letztlich fielen noch Gerichtskosten i. H. v. EUR 105,00 an. Mit der Verurteilung des durch die HUK-Coburg falsch beratenen SV-Kunden ist somit eine Zahlungsverpflichtung zusammengefasst i. H. v. EUR 2.546,40 festzustellen, welche natürlich letztlich die Versichertengemeinschaft der HUK-Coburg zu tragen hat! Aus ehemals EUR 320,47 wurden so EUR 2.546,40.
In Anbetracht der Tatsache, dass diese beispielhaft unseriöse Versicherung in über 90 % ihrer vorsätzlich provozierten Honorarstreitigkeiten gerichtlich unterliegt (derzeit existieren diesbezüglich wohl bereits mehr als 900 Verurteilungen der HUK-Coburg und ihrer Versicherungsnehmer), sowie unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtssprechung des BGH in gleichen Angelegenheiten, würde selbst ein betriebswirtschaftlicher Laie das Prognoserisiko für einen wie hier schlicht unsinnigen Rechtsstreit, mit exorbitant anwachsenden Kosten voraussagen können. Für die von der HUK-Coburg im hier geschilderten Fall völlig unnötig verursachte Kostenausweitung i. H. v. EUR 2.225,93, hätte man statt dessen (so wie ansonsten üblich) problemlos ca. 7 weitere vergleichbare Sachverständigenrechnungen ausgleichen können. Unabhängig von den ebenso unsinnig vergeudeten Millionenbeträgen (z. B. für Funk- und Fernsehwerbung), kann sich derjenige glücklich schätzen, der derartige Geldverschwendungen nicht durch Versicherungsbeiträge mit finanziert.
Urteil: AG Alsfeld, AZ: 30 C 594/04(70) v. 14.07.2006; Mitgeteilt von: SV Scherz, September 2006
Kein cleverer Autofahrer wird sich bei der HUK versichern! Schon alleine deswegen nicht, um nicht auch noch irgendwann gemeinsam mit diesem Verein ohne eigenes Zutun verurteilt zu werden.
MfG Abraham
Guten Morgen!
Ich habe meine Autoversicherung seit mehr als 23 Jahren bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Ich muss schon sagen, dass ich erschüttert war, als ich das erste mal auf Anraten eines Bekannten diese Seite im Internet besuchte.
Nachdem mir nun auf diesem Weg diese dermaßen kostenverursachenden und rechtswidrigen Machenschaften meiner Autoversicherung bekannt geworden sind, werde ich mir zum Jahresende ganz sicher einen ehrlicheren Versicherer suchen, und dann ist mir egal welche tollen Serviceangebote man mir auch noch von dieser Seite anbieten wird. Denn es kann ja wohl nicht möglich sein, dass so ein Verbrecherverein uns Kunden ständig mit irgendwelchen Superangeboten die Augen zuschmiert und auf der anderen Seite unser schwer verdientes Geld schon seit Jahrzehnten für unsinnige Streitigkeiten verschleudert. Diese Brüder werde ich in meinem Bekanntenkreis schon dementsprechend weiterempfehlen, darauf können die sich verlassen.
In welcher Bananenrepublik leben wir denn eigentlich? Verschleudern von Versichertengeldern, Vergeudung von Steuergeldern, konzerngesteuerte Abzocke bei Medikamenten, Gas, Benzin, Öl, Strom u.s.w., Gammelfleisch, Preiserhöhungen und Skandale auf allen Gebieten ohne jegliches Einschreiten von Behörden und ohne jeden Verbraucherschutz! Gibt es denn in diesem Land keinen Bereich mehr, wo man mal nicht nur als zahlender Volltrottel oder als deutscher Depp abgestempelt wird? Es tut mir Leid das sagen zu müssen, aber dieses Deutschland kotzt mich einfach nur noch an.
Gruß
Alfred N.
@ Zitat des H. Scherz
„Unabhängig von den ebenso unsinnig vergeudeten Millionenbeträgen (z. B. für Funk- und Fernsehwerbung), kann sich derjenige glücklich schätzen, der derartige Geldverschwendungen nicht durch Versicherungsbeiträge mit finanziert.“
Hallo,
das Geschäftsgebaren der HUK-COBURG sehen Sie aber nicht ganz richtig!
Unbedingt notwendig sind die Ausgaben in Millionenhöhe (z. B. für Funk- und Fernsehwerbung) nach meiner Meinung, weil man als zwingende Maßnahme für ein vorher unseriöses Geschäftsgebaren, wesentlich mehr Geld düfür ausgeben muß, den Leuten wieder Seriösität vorzugaukeln und überzeugend darzustellen das man nur ihr Bestes (Geld) will.
Vergleichbar wäre das mit einem gefüllten Topf mit Wasser auf einer zu energiereichen, heissen Herdplatte, wo ständig eiskaltes Wasser nachgegossen wird um eine gewisse Temperatur zu halten, anstatt die Heizleistung zu drosseln!
Anschließend wird behauptet dass diese Vorgehensweise aus Stromeinspargründen geschehen ist, bis man selbst davon überzeugt ist.
hallo alfred
und dabei hat die huk von 2004 auf 2005 ihren gewinn auf fast eine halbe milliarde verdoppelt!
ja ja ,immer schön brav die hamsterbacken vollstopfen!
aber der nächste 30.11. steht vor der türe und zu diesem termin kann man ja bekanntlich kündigen!
die kfz-pflichtversicherung,also ein muss für jeden autofahrer,
dürfte nur gewinnneutrale prämien einfordern!auch die nebenkosten des sachverständigen sollen ja nach abwegiger meinung der huk gewinnneutral sein.
Hallo Herr Alfred N.!
Nach einer Erhebung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft entfallen lediglich 4% der Kosten für Haftpflichtschäden auf die Sachverständigenrechnungen. Wenn man dann noch davon ausgeht, dass mindestens die Hälfte dieser Haftpflichtschäden von den Versicherungen selbst begutachtet werden, reduziert sich der Kostenanteil, den unabhängige Sachverständige berechnen, gerade einmal auf 2% der Haftpflichtschadenskosten. Wie Ihnen nun sicher augenfällig wird, streitet Ihr Versicherer Huk-Coburg sicherlich nicht, um diese leppischen 2% Schadenkosten einzusparen, sondern vielmehr darum, die neutrale Schadenfeststellung durch unabhängige Sachverständige zu unterbinden und somit einen ganzen Berufsstand auszulöschen.
Sie würden sich doch sicherlich auch freuen, wenn Sie (analog zu derartigen Großkonzernen) die Möglichkeit bekämen, die Höhe Ihrer zu zahlenden Rechnungen zukünftig selbst bestimmen zu können.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
@Peter Pan
„die kfz-pflichtversicherung,also ein muss für jeden autofahrer,
dürfte nur gewinnneutrale prämien einfordern!“
Bis 1995 war das auch so, damals war auch die Rechtsprechung und Schadenabwicklung nach m. Meinung noch vom Gedanken des deliktischen und vollständigen Schadenersatzanspruch geprägt.
Heutzutage tragen die Justiz und die Versicherungswirtschaft gemeinsam dazu bei, Versicherungsgewinne zu steigern, jedoch den verbraucherschützenden SV u. RA zu disziplinieren und ihm damit die Geschäftsgrundlage zu entziehen! Die einstigen Rechte der Geschädigten werden nach und nach aufgeweicht und nach Salamitaktik beschnitten.(Siehe die stark eingeschränkte Dispositionsfreiheit 130%Grenze bis zu 6 Monaten)
Es wird m. E. nicht mehr lange dauern bis man es bei den Autohäusern und Werkstätten welche nicht mit der HUK-Coburg an einem Strang ziehen, mit gerichtlichen Mitteln versuchen wird die Stundenverrechnungssätze auf einen Mittelwert, analog SV zu kürzen.
Ich sehe es schon vor mir, wie sich der Betrieb XXX freut welcher vorher erforderliche € 50,00 berechnet hat und nun auf durchschnittlich € 80,00 „hinaufgenötigt“ wird, während der andere Betrieb YYY von einst erforderlichen € 110,00 ebenso auf € 80,00 „heruntergenötigt“ und in den Ruin getrieben wird.
So wird es bei den freien SV Unternehmern bereits zielgerichtet und verfassungswidrig, aber trotzdem mit gerichtlicher Hilfestellung praktiziert.
Ja,Ja Deutschland wird zum Land der Mittelwerte, alles soll gleich werden, kein Wettbewerb mehr.
Wurde das nicht schon mal über 40 Jahre in weiten Teilen Deutschlands praktiziert?
Wollen wir das wieder haben oder was?
hallo kollegen,
habe gerade einen Leserbrief von einem SV-Kollegen aus der letzten Autohaus „Krafthandverlag“ vorliegen.
Zitat:
Zurzeit formiert sich innerhalb des BVSK eine Bewegung, die spätestens ab 2007 mit einer stark geänderten Klagetaktik gegen die HUK-Coburg vorgehen wird.
Wird hier nur das Mäntelchen in den Wind gehangen, oder ist mir irgendetwas entgangen?
@H. Nordmeier
Neue stark geänderte Klagetaktik des Bvsk?
Hatten die überhaupt schon mal eine?
Bisher war doch Absprache und Feigheit die Devise.
Es natürlich möglich, dass man sich nun als „Trittbrettfahrer“ den nun seit über 10 Jahren erfolgreich kämpfenden freien SV außerhalb des BVSK anschließt, weil einzelne hier mehr erreicht haben als alle großen Verbände.Oder ist es nur das späte Einsehen ,dass man sich als unabhängiger SV nicht mit unseriösen Unternehmen an einen Tisch setzt?
An Herrn Scherz:
Hallo Herr Scherz,
ist die Erhebung von 4% bzgl. der SV-Kosten noch aktuell? Ich habe diese Thematik ja auch auf meiner Homepage, Stand ist aber mittlerweile 2002. Habe Sie was aktuelleres?
Danke und Mfg. K.Stoll
Hallo Herr Stoll,
leider habe ich auch keine aktuelleren Zahlen!
Allerdings sind die Kfz-Haftpflichtschadensfälle von 2002 mit 3,74 Millionen bis 2004 (das sind die aktuellsten Zahlen des GDV) auf 3,55 Millionen rückläufig. siehe: http://service.gdv.de/zdf/zdf.php?db=1&&CMD=Detail&ZDFID=130&AktivReiter=2
Insofern dürfte auch der Anteil der Sachverständigenkosten in gleichem Umfang rückläufig sein.
Darüber hinaus haben sich auch die durchschnittlichen Schadenkosten für einen Kfz-Haftpflichtschaden nicht nennenswert geändert. So kostete ein Kfz-Haftpflichtschaden im Jahr 2002 durchschnittlich EUR 3.488,- und im Jahr 2004 durchschnittlich EUR 3.518,-, also gerade einmal EUR 30,- mehr. siehe: http://service.gdv.de/zdf/zdf.php?db=1&&CMD=Detail&ZDFID=129
Insofern ist auch die von Stromberg immer wieder zu hörende Aussage, dass Sachverständigenkosten die Versicherungsbeiträge in die Höhe treiben würden, als absoluter Unsinn zu bezeichnen.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
so mal wieder was lustiges,
komme gerade wieder meinen staatsbürgerlichen Pflichten nach und Überweise den gerichtlichen Auslagenvorschuss zur Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens über die angemessenheit meiner Honorarforderung. (und täglich grüßt das murmeltier).
is doch schön, nervt nocht nicht einmal mehr!
Herr Nordmeier,
wie lautet denn der Beweisbeschluss. Vielleicht hätten Sie sich das Geld sparen können, indem Sie sich auf ein bereits erstelltes Gutachten berufen hätten.
MfG Chr. Zimper
Hallo alle miteinander,
habe gerade einen Anruf aus Coburg bekommen zum Thema. War noch unterwegs, werde in ca. 1Std. wieder angerufen. Bin mal gespannt, was wieder kommt. SB`in war mal etwas zurückhaltend, so nach dem Motto „Sie wissen ja, ich kann nichts dafür“.
Denke, das wird ein aussichtsloses Telefonat, welcher Anwalt hier hat Lust und Muße die Sache dann mit mir durchzufechten?
Mfg. K.Stoll
Hallo Frau Zimper,
im vorliegenden Fall gibt es leider nichts übertragbares aus vorangegangenen Verfahren (vergleichbar sind nur die Genies´ rund um den Fleischergesellen aus Köln). Mehr möchte ich im Moment nicht dazu sagen.
Hallo,
habe Anruf erhalten:
– Rechnung wird nicht gezahlt, da Reparaturkosten 75% über Wiederbeschaffungswert
– Nach BVSK-HUK-Coburg Tabelle müssen 30% abgezogen werden
Der involvierte RA wurde von mir sofort informiert.
Zum Schaden: Es war ein Opel Corsa B mit einem Heckschaden. Erst nach Teilzerlegung des Fahrzeugs durch meine Wenigkeit war das Schadensbild voll ersichtlich.
Im Büro wurde dann nach Einholung der Stundenverrechnungssätze der Opel-Vertragswerkstatt der Schaden kalkuliert und der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Es wurde also ein vollumfängliches Gutachten erstattet (mit Kalkulation) weil dieses Verhältnis (ominöse 75%) vorher nicht abzuschätzen war. Der getätigte Aufwand war der gleiche wie wenn das Verhältnis 65% gewesen wäre. Es ist, wie die Bagatellschadensgrenze, ein absoluter Witz hier solche starren Grenzen zu ziehen. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Des Weiteren steht es ja auch in der Honorarvereinbarung der HUK-Coburg mit dem BVSK unter Punkt 5, das ein 30% Abschlag „angeregt wird“. Diese Auffassung ist total fehlgeleitet, den je höher der Schaden, desto höher auch der Aufwand bei der Schadenaufnahme, der Dokumentation (Bilder) und der Erstellung des Gutachtens (Schadenbeschreibung). Eine pauschal überschlägige Schätzung der Reparaturkosten ist, auch im Bezug der Ermittlung eines korrekten Restwertes, vielfach nicht anwendbar. Das kann man höchstens bei einem schon weit abgewerteten Fahrzeug machen, wo schon offen ersichtlich ist, das das Fahrzeug Totalschaden ist und auch höchst wahrscheinlich auch der Retswert zu null dentiert. An einem Fahrzeug, bei dem von außen (wie hier) gar kein Schaden ersichtlich war und er auch nur durch Abzug der Vorschäden (die ja auch noch bewertet werden mussten) über diese 75% Grenze rutschte ist so was nicht anwendbar.
Ich werde Sie alle hier auf dem laufenden halten, wie es weiterging.
Mfg. K.Stoll
Weiteres zur HUK-Coburg:
Habe gerade einen Anruf erhalten von einem KD-Meister eines Vetragshändler:
Ihn hat gerade die HUK-Coburg angerufen. Wenn er ihnen mitteilen würde, wie hoch der Schaden etwa ist, würden sie eine Freigabe erteilen.
Der Meister: Oh, da muß ich beim SV nachfragen.
HUK-Coburg: Ah, da erteilen wir gar nichts, bis das Gutachten da ist!
Auto Baujahr 11.2004, Wert min. über 20000,-, Schaden ca. 3500,- (zwei Türen, Kotflügel, Seitenwand ausbeulen).
Da fällt einem heute nachmittag nichts mehr ein.
Aber nur so weiter: Wieder zwei begeisterte Captain-HUK Leser mehr!! (Meister hier und RA von obiger Sache).
Moin Blogers,
Neue stark geänderte Klagetaktik des BVSK?
welche Änderung soll das denn sein? Etwa wieder eine Absprache mit der HUK? Oder soll der Geschädigte nun Geld mitbringen um seinen Fahrzeugschaden zu finanzieren und den BVSK/SSH/Carexpert usw. selbst bezahlen bzw. dem Schädiger bezahlen/belohnen weil der Ihm ins Fahrzeug gefaheren ist?
@K. Stoll
„- Rechnung wird nicht gezahlt, da Reparaturkosten 75% über Wiederbeschaffungswert“
Und wenn das Gutachten mit weniger Aufwand einfach als „sichtbarer Totalschaden“ ohne Kalkulation erstellt wird, tritt dieses HUK spezifische Problem gar nicht auf, dann gibt es keine 75%.
@Supervisor,
schon mal was von „Gegenstandswert“ als Grundlage des SV Grundhonorars gehört?
Mein GUtachten ist nur 400 € hoch und wird auch nicht bezahlt. Sehe die HUK bei Gericht wieder 🙂
@ supervisor
und wenn das Gutachten mit weniger Aufwand einfach als „sichtbarer Totalschaden“ ohne Kalkulation erstellt wird..“
dann liegt nach meiner Meinung ein unvollständiges und unbrauchbares Gutachten vor und deshalb braucht das SV- Honorar überhaupt nicht bezahlt werden, wie einige Gerichte bereits bestätigten.
Lieber Supervisor, denken Sie mal darüber nach, dass Ihr Autraggeber ein Recht hat, ein vollständiges und auch für einen Laien nachvollziehbares Gutachten zu erhalten.
In meiner langjährigen Praxis habe ich schon häufig erlebt, dass Geschädigte Ihr Fahrzeug in jedem Fall reparieren wollten.
Zweifelsfrei dienst hier die Schadenkalkulation als Dispositionsgrundlage und wenn auch nur dafür, dass der Geschädigte selbst Preisvergleiche zwischen Neupreis und ihm angebotenen Gebrauchtteilen anstellen kann, bzw. letztendlich sich dahingehend zu entscheiden, sein Fahrzeug doch nicht zu reparieren, weil Ihm durch die Kalkulation vor Augen geführt wird, daß auch die preisgünstige Instandsetzung immer noch unwirtschaftlich ist.
Ich für meinen Teil fühle mich verpflichtet, meinen Auftraggebern ein v o l l s t ä n d i g e s Beweissicherungsgutachten an die Hand zu geben und hier keinesfalls Versicherungswünschen nachzukommen.
Allerdings berechnen ich in solchen, für den Fachmann eindeutig erkennbaren Totalschadenfällen die Kalkulation nicht.
(Dies ist einer meiner bescheidenen Beiträge zum Verbraucherschutz)
Selbstredend wird auch dann das Grundhonorar nur nach dem Wiederbeschaffungswert festgelegt.
Obwohl dies in meinen Gutachten ausdrücklich so erklärt ist, zahlt die HUK- Coburg die Honorare nicht, wie sollte es auch anders sein?
Begründung der HUK: „Eine Kalkulation war nicht erforderlich!“
Noch Fragen ?
Grüße aus München
Eberhard Planner
zum Thema Kalkulation bei „deutlichen“ Totalschäden:
Eine beliebte Übung der HUK ist es, bei Totalschäden die Fahrzeuge rechtswidrig in eine Restwertbörse einzustellen.
In allen, mir bekannten Restwertbörsen wird nach kalkulierten Reparaturkosten gefragt.
Welche Zahlen werden hier eingetragen, wenn keine Kalkulation vorliegt?
Falls doch die Raparaturkosten aus dem Gutachten eingetragen werden, wir die Kalkulation verwertet.
Somit ist sie m.E. auch erstattungspflichtig.
PS:
In den Schreiben zur Regulierung heißt es regelmäßig:
„Wir haben den Restwert auf der Basis des vorliegenden Gutachtens in der Restwertbörse …… ermittelt.“
Es ist immer wierder erschreckend Geschichten aus dem Alltag dieser Versicherung zu lesen. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man lachen!!
Immer schön die Ohren steif halten, wir werden sie schon nieder kämpfen!
Die Bundesrepublik Deutschland war nach dem Krieg eine Leistungsgesellschaft und hatte dank „Sozialer Marktwirtschaft“ Achtung und Ansehen in der Welt gewonnen.
Leider ist das Deutschland der Gegenwart zur Betrugsgesellschaft verkommen.
Alles hängt vom Geld und der Höhe der Bestechungssumme ab.
Politik (Bundestagsabgeordnete) und Regierung(Justizministerin ) untermnehmen nichts dagegen, weil selber ein Teil des gekauften Systems.
Hallo,
ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen!Ich selbst bin nun zum zweiten Male Opfer dieser Versicherung(HUK-Coburg)geworden.Und zwar zum wiederholten Male als unverschuldet Geschädigter.Beim ersten Unfall wurde der Schaden erst nach ca.3 Monaten und einschalten eines Anwaltes beglichen.Pikanterweise zahlte das meine Rechtschutzversicherung der HUK!Auch jetzt beim zweiten unverschuldeten Unfall hab ich ein Gutachten eines freien Gutachters erstellen lassen.Mein Fahrzeug ist Totalschaden.Die HUK schickte mir ein Schreiben worin sie Ihre Zahlungsverpflichtung einräumte.Bisher aber keine Zahlung nach 5 Wochen!Ich werde wohl wieder einen Anwalt einschalten müssen.Ich habe daraufhin alle meine Versicherungsverträge bei diesem Sch….verein gekündigt und werde auch in meinem Freundes und Bekanntenkreis meine Meinung kundtun.
Und weil kein Schutzschild ewig hält,
kommt auch der Tag an dem es fällt!