Mit Urteil vom 19.03.09 zum Aktenzeichen L 1 R 91/06 hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt das „Aus für die fiktive Intelligenzrente“ eingeläutet.
Wer zu DDR-Zeiten keine Versorgungszusage für eine Altersversorgung der Intelligenz erhalten hatte, kann nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nachträglich fiktiv einbezogen werden. Dies führt zu einer erheblich höheren Rente, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat nun in einer Grundsatzentscheidung eine solche fiktive Einbeziehung abgelehnt und die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt setzt die fiktive Intelligenzrente eine Versorgungszusage voraus, die im vorliegenden Fall nicht gegeben war. Der zuletzt als Ingenieur in einem Produktionsbetrieb tätige Kläger habe, so das Gericht, zwar alle Voraussetzungen für eine Versorgungszusage nach dem Recht der DDR erfüllt. Weil er jedoch nie eine Versorgungsurkunde erhalten habe, sei das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAUG) auf ihn nicht anwendbar.
Der bundesdeutsche Gesetzgeber habe den Kreis der Versorgungsberechtigten nicht nachträglich erweitern wollen. Auch das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung verlange keine fiktive Einbeziehung, denn der Kläger hätte ja schließlich jederzeit der freiwilligen Zusatzrentenversicherung beitreten können.
Fazit:
Entgegen dem ersten Eindruck, der den Schnellleser überkommen könnte, geht es hier nicht um eine Rente wegen fiktiver, also gar nicht vorhandener Intelligenz und auch nicht um eine Rente trotz fiktiver Intelligenz, sondern um eine nachträgliche fiktive Einbeziehung einer bestehenden Altersversorgung der Intelligenz.
Man kann aus der Fundstelle auch noch herauslesen, dass unter fiktiver Intelligenzrente diejenige Intelligenzrente ohne Versorgungsurkunde und dann wohl unter konkreter Intelligenzrente diejenige mit vorhandener Versorgungsurkunde gemeint ist.
Dennoch bleibt der Sachverhalt mysteriös und öffnet womöglich auch wilden Spekulationen Tür und Tor.
Vielleicht kennt jemand der Leser die Hintergründe genauer und kann hier Aufklärungshilfe leisten, bevor hier Spekulationen und Mutmaßungen „ins Kraut schießen“.
Natürlich hat dieses Urteil überhaupt keine Bedeutung für die in diesem Blog häufig diskutierten Streitpunkte zu fiktiver bzw. konkreter Schadensabrechnung.
Klingelingelingelingel!
Mitgeteilt von Glöckchen im April 2009
Hallo Glöckchen
LOL LOL LOL tatsächlich kenne ich soeinen Fiktivintelligenzler.
Der bekommt aber auch keine Rente,weil er „eenen Ondroch“ statt einen „Antrag“ stellte.LOL