Im ZDF: „Auf der „schwarzen Liste“?“ und „Streit ums Schmerzensgeld“

Auf der „schwarzen Liste“?

Einblicke in das Informationssystem von Versicherungen

Über 9,5 Millionen Einträge gibt es auf der „schwarzen Liste“ der Versicherungsunternehmen. Diese Kunden sind unerwünscht und stehen im Verdacht, der Branche zu schaden. Bisher war diese Liste geheim – seit dem 1. April ist sie für jeden einsehbar, ob und in welchem Umfang er bei der GDV geführt wird. >>>>

Heute bei vollekanne im  ZDF  

 „Streit ums Schmerzensgeld“

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Manchmal geht es blitzschnell und das Leben ändert sich von einer Sekunde auf die andere. Ein Autounfall etwa kann schlimme gesundheitliche und auch finanzielle Folgen haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt und die Betroffenen in einen zermürbenden Rechtsstreit zwingt.

Video:  Wenn die Versicherung nicht zahlt

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8 Antworten zu Im ZDF: „Auf der „schwarzen Liste“?“ und „Streit ums Schmerzensgeld“

  1. Babelfisch sagt:

    Gut gemeint, der Bericht, aber wesentliche Informationen kamen nicht rüber:

    Elke Weidenbach (Versicherungs-Expertin, Verbraucher-Zentrale NRW): „Vorgerichtlich kann ich Hilfe bei den Verbraucherzentralen bekommen. Wenn ich klagen will, sollte ich zum Anwalt gehen!“

    Moderatorin: „Der ist dann natürlich teuer!“

    Ich fand ja immer Anwalt Liebling aus Kreuzberg klasse, der in solchen Fällen sagte: „Gute Anwälte sind teuer, schlechte Anwälte sind noch teurer!“

    Noch einmal ins Stammbuch geschrieben: wenn es um Fälle wie den in der Sendung geschilderten geht – also um schuldlos erlittene Schäden – kommt der Gegner bzw. dessen Versicherung für die Kosten des Anwalts auf. Dann können dem Geschädigten die Anwaltskosten egal sein!!!

    Ich kapiere nicht, warum eine solch wichtige Information einfach unter den Tisch fallen konnte! Menno!!!!

  2. Schuldig ohne Richterspruch sagt:

    Auch der Bericht: „Auf der schwarze Liste“ hat m. M. nach seine Lücken und Tücken. Jeder weiß, geheim ist die Existenz der Uniwagnisdatei schon über Jahre nicht, in der das Datenpotential 2006/07 doch schon über 10 Millionen Einträge betragen haben soll. Und wäre nicht zunächst die Frage zu klären gewesen, ob und inwieweit der Gesetzgeber einem Verband erlaubt haben soll, Kundendaten von privaten Firmen in einer Datenbank zusammenzufassen, um den nach Außen konkurrierenden Unternehmen uneingeschränkten, durch den Einzelnen unkontrollierbaren, Zugriff zu gewähren.
    Dann besitzt man noch die Dreistigkeit, hier eine Kopie des Ausweises zu verlangen, um überprüfen zu dürfen, ob und was über den Einzelnen gespeichert wurde. Fügt man so dann dem Datenstamm gleich noch die Ausweisnummer hinzu?
    Regelmäßig versucht die Versicherungsgesellschaft uns einzureden, dass voller Schadensersatz steigende Beträge zu Folge haben würde. Ist es nicht eher wahrscheinlicher, dass mit einem Teil des „gesparten“ Geldes die Wunschkonzerte der Versicherungsbranche finanziert werden?

  3. Benni sagt:

    Es wurde auch nicht erwähnt, dass allein das Auskunftsersuchen des „Bürger“ einen weiteren Eintrag auslöst. Siehe –>> http://www.bigbrotherawards.de/2006/.cop

    von Schuldig ohne Richterspruch
    Mittwoch, 06.05.2009 um 08:58

    Auch der Bericht: “Auf der schwarze Liste” hat m. M. nach seine Lücken und Tücken. Jeder weiß, geheim ist die Existenz der Uniwagnisdatei schon über Jahre nicht, in der das Datenpotential 2006/07 doch schon über 10 Millionen Einträge betragen haben soll. Und wäre nicht zunächst die Frage zu klären gewesen, ob und inwieweit der Gesetzgeber einem Verband erlaubt haben soll, Kundendaten von privaten Firmen in einer Datenbank zusammenzufassen, um den nach Außen konkurrierenden Unternehmen uneingeschränkten, durch den Einzelnen unkontrollierbaren, Zugriff zu gewähren.

    Wie man dem älteren Bericht von SV Sander entnehmen kann –>> Warnung vor staatlich verbreiteter “Zentralruf”-Nummer der HUK-Versicherer!

    gilt doch:

    Soweit ihr öffentlich-rechtliche Aufgaben
    gesetzlich übertragen wurden, gilt die GDV seit
    dem 1. Januar 2003 gemäß Â§ 2 Abs. 4 Satz 2 BDSG als
    öffentliche Stelle des Bundes.

    Somit sammmelt ja eine öffentliche Stelle des Bundes diese Daten.

    Armes Deutschland!

    Schön das diese Versicherer jetzt auch Gentest bei Versicherungsummen > 300.000 Tausen Euro verlangen dürfen!?!?!?

    Auch müsse sichergestellt werden, dass diese sensiblen Gesundheitsdaten nicht für den Abschluss von Arbeits- oder Versicherungsverträgen missbraucht werden. Versicherungsunternehmen dürfen grundsätzlich keine Auskünfte über genetische Daten verlangen. Ausgenommen sind jedoch Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Pflegerentenversicherungen mit einer Leistung von mehr als 300.000 Euro insgesamt oder 30 000 jährlich.

    aus —>>>
    Arbeitgeber-Zugriff auf Gentests eingeschränkt

    Diese werden dann sicher auch in diese Dazei eingespeist und genutzt werden.

    Quo vadis Deutschland???

  4. WESOR sagt:

    Der Staat bricht das Recht. Verteilt unsere Steuern an Bankrotteure. Genehmigt Banken und Versicherungen und kontrolliert deren Handlungen nicht. Richten diese genehmigungspflichtigen Unternehmen großen volkswirtschaftlichen Schaden an, befiehlt dieser Staat seine Bürger müssen mit ihren Steuern für die Verluste aufkommen. Diese Staatsdiener, dienen nur dem Großkapital und greifen willkürlich in des Bürgers Taschen. Da werden extra Gesetze zur Enteignung gestaltet und Bilanzrichtlinien geändert Pseudo BadBank gegründet nur damit man den Bankrotteuren das Weitermachen ermöglicht.

    Jeder Bürger der einen unverschuldeten Unfall hat und von der ersatzpflichtigen Versicherung seinen Schadenersatz nicht zudem Zeitpunkt bekommt wo er ihn braucht und somit seine Geschäfte nicht mehr erledigen und seine eingegangen Verpflichtungen bei Banken nicht mehr nachkommen kann, muss Insolvenz anmelden. Dem Bürger wird nicht gewährt seine faulen Forderungen in BadBanken abzulegen. Nein, der muss Insolvenz anmelden.

    Denkt bei der Wahl daran!

  5. borsti sagt:

    Beim Kopp-Verlag: http://info.kopp-verlag.de

    Die Agentur für Arbeit hilft Unternehmen bei der Erstellung von Datenbanken mit intimen Daten von Bundesbürgern. In Deutschland gibt es viele Datenschutzbeauftragte. Angeblich sorgt man sich ja um den Datenschutz. Doch zugleich zwingt die Agentur für Arbeit Bürger dazu, Unternehmen beim Aufbau obskurer Datenbanken zu helfen.

    Denkt bei der Wahl daran!

  6. Schuldig ohne Richterspruch sagt:

    Hier noch eine interessante Aussage aus obigem Artikel:

    „Doch so wie nach dem Personalausweisgesetz nur ermächtigte Behörden – und eben nicht Unternehmen – den Personalausweis zur Vorlage anfordern können (PersAuswG § 1 Ausweispflicht), so beinhaltet das Persönlichkeitsrecht das Recht, die Herausgabe bestimmter persönlicher Daten an Unternehmen zu verweigern.“

    Ich würde daraus folgern, dass alle, welche eine Auskunft – und das sind mindestens 9,5 Mill. – über ihre beim GDV gespeicherten Daten dringendst benötigen, diese über einen Anwalt, incl. Eidesstattlicher Erklärung anfordern. Wenn das nicht Schweineteuer bis unbezahlbar für den GDV wird …..

  7. WESOR sagt:

    Schuldig ohne Richterspruch Mittwoch 06.05.2009 um 18:48

    Hallo Blogger, schreib doch mal mehr davon von dieser Auskunft. Wir haben keine Ahnung von dem, wie man es dem GDV teuer werden lässt. In diesem Verein ist das Übel zusammengefasst worden.

  8. virus sagt:

    Auch der Link ist Geschichte.

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