Hallo verehrte Captain-HUK-Leser ,
auch das gibt es, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung den Klageanspruch anerkennt, um ein streitiges Urteil zu vermeiden. Nachfolgend gebe ich Euch das Anerkenntnisurteil des Amtsgerichtes aus Gemünden am Main bekannt. Der geltend gemachte Restschadensersatz resultierte aus restlichen Mietwagenkosten gemäß Schwacke-Liste und Deckungsanfragekosten. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen bekannt
Viele Grüße
Euer Willi Wacker
Amtsgericht Gemünden a. Main
Az.: 10 C 455/11
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
A. B., aus E.
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte D. I. & K. aus A.
gegen
Württembergische Vers. AG, vertreten durch d. Vorstand, Gutenbergstraße 30, 70173 Stuttgart
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte L. & P. aus F.
wegen Schadensersatz
erlässt das Amtsgericht Gemünden a. Main durch die Richterin am Amtsgericht … am 30.08.2011 ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 Satz 2 ZPO folgendes
Anerkenntnisurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 274,55 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.01.2011 zu bezahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von den Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte D. I. & P. für die Deckungsanfrage hinsichtlich der vorliegenden Klage bei der klägerischen Rechtsschutzversicherung freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
gez.
…
Richterin am Amtsgericht
Schön. 🙂
Hi Andreas,
ebbe, wenn der Anwalt richtig knallhart vorträgt, dann streicht auch de Württembergische die Segel und erkennt lieber an als ein streitiges Urteil mit noch mehr Kosten einzuheimsen. Die Württembergische kocht auch nur mit Bodenseewasser.
Servus