Nachfolgend ein Beitrag der hier wohl so überschrieben worden wäre:
„Vergib ihm nicht – denn er muss wissen, was er tut“
Herr Kauder habe vorgeschlagen, bei bis zu zwei Urheberrechtsvergehen eine Verwarnung auszusprechen, danach solle „dem Täter“ der Internet-Zugang gesperrt werden. Eigentlich ein Gedanke, dem wir hier einiges abgewinnen können – Restwertbörsen adè, ControlExpert und Co ohne Internetzugang. Aber wozu, die Gesetzeslage zum Urheberrecht ist völlig ausreichend, würde sie konsequent angewandt bzw. umgesetzt, indem gerade Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungstätigkeit nicht „nach Nase“ ausrichten würden. Und wer kennt es nicht, das Urheberrechtsurteil des BGH – I ZR 68/08 ?
Herr Kauder jedenfalls, tappt nach „Qambo“ erst neuerdings nicht mehr im Dunkeln.
Peinliche Politiker-Panne: Siegfried Kauder und das Urheberrecht
Politiker wird oft vorgeworfen, dass sie Wasser predigen und Wein trinken. Im Fall von Siegfried Kauder, CDU-Bundestagsabgeordneter, trifft das tatsächlich zu. Er hatte Internetsperren gefordert für Urheberrechtsverletzungen – und selbst eine solche begangen. Denn auf seiner Internetseite wurden mehrere Bilder verwendet, deren Urheber nicht Siegfried Kauder ist und für die er auch keine Nutzungsrechte hat.
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