Die Sicherungsabtretung ist ein kompliziertes Instrument. Der Dienstleister darf seinem Auftraggeber nicht anbieten, dessen Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Er darf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Verhandlungen führen. Er hat, wenn es zur Klagerhebung kommen sollte, nicht das Recht, den Anwalt zu bestimmen, er bleibt Nebenintervenient, während der Auftraggeber in gewillkürtem Gerichtsstand fremdes Recht geltend macht. Der Dienstleister muß den Auftraggeber in Verzug setzen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes bewirken.
Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird zum Angriffsziel der Versicherer. Dem Geschädigten wird eingeredet, der Auftragnehmer erfülle seine Pflichten nicht und sei zu gierig, nur deswegen bleibe der Geschädigte auf Kosten sitzen.
Die Dienstleister können die derzeit branchenüblichen Sicherungsabtretungen durch Abtretungen an Erfüllungs Statt im Sinne der §§ 364, 365 BGB ersetzen. Der so gestaltete Kauf der Deliktsforderung steht wegen des Vorrangs der Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 GG nicht unter dem Erlaubnisvorbehalt des RBerG, sofern der Kaufpreis unbedingt – insbesondere vom Einziehungserfolg der Deliktsforderung unabhängig – ist und soweit der gekaufte Deliktsanspruch dem eigenen, erlaubnisfreien Geschäft zuzuordnen ist (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NStZ-RR 2005, 151; RegE-RDG, http://www.bmj.de, S. 69 ff.; Otting, SP 2003, 31; BVerfG, NJW 1998, 3481; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593; Kleine-Cosack, NJW 2003, 3009, Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Auflage 2004, Art. 1 § 1, Rdnr. 162-163).
Die Leistung an Erfüllungs Statt ist kein entgeltlicher Austauschvertrag (Erlass der ursprünglichen Forderung gegen Hingabe der Leistung an Erfüllungs Statt), sondern eine Vereinbarung (Hilfsgeschäft) über die Erfüllung der ursprünglichen Schuld. Rechtsgrund der Leistung bleibt das ursprüngliche Schuldverhältnis, aus ihm ergeben sich die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit und Rückforderbarkeit der Leistung (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, § 364, Rdnr. 2).
Hätte der Auftraggeber das geforderte Werkentgelt per Geldleistung beglichen, könnte ein Anspruch aus Aufklärungspflichtverletzung zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Wird mit dem Geschädigten aber vereinbart, daß zur Bezahlung des – vollständigen – Entgeltes der Deliktsanspruch auf den Ersatz der „erforderlichen“ Kosten an Erfüllungs Statt angenommen wird, kann ein etwaiger cic-Anspruch nicht entstehen, oder, ist er gleichwohl entstanden, geht er spätestens zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Vermieters gemeinsam mit der Entgeltforderung unter.
Zu einer „Überzahlung“ – und damit zum Entstehen eines cic-Anspruchs – kann es nach dieser Gestaltung nur dann kommen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erforderlichen Kosten“ das vereinbarte Entgelt übersteigen. Der Dienstleister wird einen Antrag auf Feststellung eines über das vereinbarten Entgelt hinausgehenden Ersatzbetrages in der Regel nicht stellen.
Eine Entgeltnachforderung gegenüber dem Auftraggeber kann aufgrund der Inzahlungnahme des Deliktsanspruches indes auch dann nicht entstehen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erstattungsfähigen Kosten“ das vereinbarte Entgelt unterschreiten.
Mit dieser Gestaltung wird der Dienstleister in die Lage versetzt, dem Geschädigten einen vollen Service ohne jedes Risiko anzubieten. Er kann die Durchsetzung des Anspruches gegen den Versicherer als Teil seiner Leistung vermarkten. Die Argumente des Versicherers im Rahmen der Regulierung verunsichern den Auftraggeber nicht mehr, denn seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Dienstleister sind beglichen.
Hallo Regulierer,
ja, das ist das Problem. Einem auch mal was glauben. Wenn man doch über längerere Zeit am Markt ist sollten es doch die meisten SB`s wissen wem sie über den Weg trauen können. Tun sie aber vielfach nicht. Man wird nicht mal benachrichtigt, wenn aus irgend welchen Gründen nicht gezahlt oder reguliert wird (ob berchtigt oder nicht sei dahin gestellt). Ein lautes „Herr Stoll, L M A, wir zahlen nicht!“ wäre mir entgegen dem ewigen Schweigen und nichtbeantworten von X-Briefen lieber. Entschuldigen Sie, aber das denkt halt ein Schwabe manchmal.
Mfg. SV Stoll
Ich hab ne RKÜ von der VS also ist das finanzielle geregelt.
Für den Kunden und den Reparaturbetrieb.
Wertminderungen können bei bestimmten Schäden locker vom Computer veranschlagt werden.
Bei Kleinschäden auf jeden Fall, sicherlich nicht bei Schäden ab einer bestimmten Höhe.
Aber auch bei gesteuerten Haftpflichtschäden hat der Anpruchsteller die Möglichkeit einen SV seiner Wahl beaufzutragen und wir empfehlen das auch einigen Kunden.
Mir geht es auch nicht so um die Frage SV ja oder nein,
sondern darum weil hier einige Leute sämtlich Partnerbetriebe als Pfuscher hingestellt haben.
Da wird hier diese Plattform genutzt für eine Meinungsmache die unterste Schublade ist.
Es wird mir hier eindeutig zuviel pauschalisiert.
Schade
@ kleinen flitzer
oberstes gebot!
keine unterhaltung mit diesen menschenkindern führen
sondern sich auf das wesentliche konzentrieren und zu gegebener zeit mit nachdruck aktiv werden.
aber noch eine frage, zufällig in den letzten jahren aftersales ing. bei n…. in n……. gewesen.
Hallo Gast,
seien Sie mir nicht böse: Ein Computer ist sackdoof und spuckt nur Müll aus, wenn es um solche individuellen Dinge wie Wertminderung geht. Sie sollten sich eingehend mal mit dem Sinn und dem Wesen der Wertminderung beschäftigen.
Es ist schlicht unmöglich, eine marktgerechte Wertminderung ohne Inaugenscheinnahme des betreffenden Objektes und dem dazu nötigen fachlichen und rechtlichen Wissen zu ermitteln. Es ist und bleibt ureigenste Aufgabe des vor Ort tätigen SV`s, diese zu ermitteln. Weiterhin gibt es X-Methoden zur Ermittlung eines Grundwertes, unterschiedlichste Handhabungen je nach Gerichtsbezirk usw. und so fort. Wertminderung ist eine sehr defizile Sache, glauben Sie mir. „Der Computer hat gesagt“ können Sie doch nicht wirklich ernst meinen.
Beispielhaft möchte ich nur erwähnen, das die Methode Halbgewachs 2003 überarbeitet wurde. Das Büchlein dazu umfasst 63 Seiten und wurde von einem Dipl.Ing. und einer Rechtsanwältin verfasst. Das zeigt doch beispielhaft, das die Wertminderung nicht nur so ein „einfaches“ Abfallprodukt bei der Regulierung ist.
Und wo wollen Sie eine grenze ziehen, ab wann die Wertminderung von einem SV berechnet werden soll? Wer bestimmt die? Die Versicherung?
Ich denke vielmehr, Sie sind durch die Angriffe gegen das Schadensmanagment „angefressen“.
Als Pfuscher wurden Sie nicht bezeichnet.
Mutig finde ich aber, das Sie bei gesteuerten Schäden SV´s empfehlen. Ich habe eher die Erfahrung, leider, das einige Betriebe hier eher sogar Kunden bedrängen, ja keinen SV ins Spiel zu bringen. Ging schon soweit, das Kunden bei mir die Begutachtung stornieren wollten, weil ja die Werkstatt das „Gutachten“ mache und ich nicht benötigt werde. Dann noch das hirnlose Kostenargument hinterher “ der SV kostet doch nur unnötig Geld“. Bei 4% SV-Kosten am Gesamtschadenaufkommen im Haftpflichtbereich kann man da nur lachen.
Mfg. SV Stoll
Hallo Gast!
Nun, lieber Gast, ich will Sie ja nicht verärgern, was die Reparaturqualität einiger „Partnerbetriebe“ betrifft, aber gerade als SV hat man eben seit Jahrzehnten gewisse Erfahrungen mit derartigen Firmen. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie doch selbst zugeben, dass diese „Partnerbetriebe“ meist auftragsarme, teilweise sogar insolvenzbedrohte Unternehmen sind, die sich gerade durch die Partnerschaft mit Versicherungen ein dringend nötiges größeres Auftragsvolumen versprechen. Deswegen sollte jeder Autofahrer zunächst hinterfragen, warum eine solche Werkstatt ansonsten nur ein sehr begrenztes Auftragsvolumen hätte – liegt es möglichweise an deren Reparaturqualität?
Achso meine eigentlichen Fragen zu: Zitat: „…Aber auch bei gesteuerten Haftpflichtschäden hat der Anpruchsteller die Möglichkeit einen SV seiner Wahl beaufzutragen und wir empfehlen das auch einigen Kunden…“
1. Was bitte ist ein „gesteuerter“ Haftpflichtschaden? Wer steuert hier wen?
2. Aus welchem Grund können Sie sich anmaßen zu entscheiden, welchem Kunden Sie ein Gutachten empfehlen, bzw. ob der geschätigte Anspruchsteller ein Gutachten benötigt? Waren Sie bei den Unfällen zugegen? Kennen Sie sich in der ständig ändernden Rechtsprechung so gut aus? Ich könnte hier noch ein Dutzend mehr Fragen an Sie richten, was ich mir allerding verkneife.
Zitat: … Es wird mir hier eindeutig zuviel pauschalisiert…“
Merken Sie nicht, dass gerade Sie es sind, der mit seinen Kommentaren hier nur oberflächliche, undurchdachte und pauschalisierte Äußerungen von sich gibt?
MfG
Störtebeker (der auf hoher See den Sturm aufziehen sieht)
@Regulierer 27.10. um 10,47h
„Es gibt keine Provision“
Beweis mit Formblatt Nr.5593C der Württembergischen
Mitarbeiterinformation zur Schaden-Soforthilfe Seite 9
Vergütung Haftpflicht
Erstmeldung durch GA binnen 48 Stunden 2O
nach dem Schaden
Beansprucht keinen freien Sachverständigen 10
Beansprucht keinen Mietwagen 10
Mietwagen kostet nicht mehr als bei Carpartner 10
Für umfassende und kompetente Beratung 10
Schaden-Soforthilfe 10
Maimalvergütung 60
Kasko
Wird die Schaden-Soforthilfe im Kaskofall über den
GA in Anspruch genommen, beträgt die Vergütung 20
Bitte hier steht der Beweis. Ich würde das nicht zu Papier bringen wenn ich es nicht vorliegen hätte.
Es folgt MOTORCARE Die Idee
Auszüge: Realistische, den Bedürfnissen der Kfz-Betriebe, Versicherungen un deren VN angepaßte Lösungen, zur Abwicklung von Unfallschäden Ziele:
Die Reparaturabwicklung für die Versicherungen zu optimieren.
Wenn Sie Herr Regulierer noch mehr lesen wollen was Ihre Darstellung ins Gegenteil verkehrt, dann muß ich halt noch mehr schreiben.
Gerne ein Wort zum „guten“ Handwerksbetrieb der keine schlechte Absicht hat, aber einen Vertrag mit einem Großanbieter sprich Versicherung eingehen will. Wenn sie erst einmal gut im Geschäft sind mit den Versicherungs-auftraggebern und so richtig alles schön gemacht haben, das >Personal aufgestockt haben und so richtig Umsatz machen weil sie gute Arbeit liefern, dann werden sie mit folgenden konfrontiert:
Es gibt plötzlich in Ihrer Gegend einen neuen Partnerbetrieb mit niedrigeren Lohnkosten und Rabatt auf die Ersatzteile und ihre Werkstatt leert sich immer mehr. Dann werden sie Notgedrungen auch zu niedrigeren Konditionen anbieten um am Markt zu bleiben. Auch das schreibe ich nicht so vor mich hin, sondern weil ich einen konkreten EUROGARANTPARTNER in meiner Nähe habe der sich solange preisstrangulieren ließ bis er jetzt zum Verkauf gezwungen wird.
An “’alle Kleinen und Einzelkämpfer mit diesen Versicherungs-Oligopolisten brauchen sie sich nicht einlassen, weil sie werden dabei verlieren und die Oligopolisten werden verdienen. Das System ist doch einfach. Wenn sie von einem großen abhängig sind EUROGARANT Partner werden ist gut, EUROGARANT verlassen wird schwierig und am schwersten ist es wenn ein neuer Betrieb in ihrer Postleitzahl aufgenommen wird. Also macht was draus und sichert Euch dabei ein Flottengeschäft durch günstige Konditionen und gute Arbeit.
Ihr macht die Arbeit und die Anderen verdienen.
Aber auch das ist richtig. Wer arbeitet hat keine Zeit Geld zu verdienen.
Schönes langes Wochenende gibt neue Kampfkraft.
Bezgl.: Wertminderung
Aktueller Fall:
Eine Frau hatte vor einem halben Jahr einen Unfall. Gutachten wurde von einem Kollegen gemacht. Wertminderung ist im Gutachten drin, auch auf dem Deckblatt.
Hat bis heute nichts gekriegt, weil sie darüber nicht Bescheid wußte.
Soviel zu „aktivem Ansprechen“ aller Schadensersatzpositionen.
Die Wertminderung wird natürlich jetzt noch geholt, Dank meiner Aufklärung.
Mfg. SV Stoll
Auf welcher Rechtsgrundlage mischen sich die Versicherer (Unfallgegner) in die Schadensbeseitigung der Geschädigten ein?
Auf keiner, da es nähmlich keine gibt (nicht mal ansatzweise).
Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Raum für Schadensmanagement, Schadenssteuerung, Vertragswerkstätten der Versicherer, Restwertbörsen…..
Wie war doch der schöne juristische Satz?
Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens.
Man beachte. Weder die gegnerische Versicherung, der Unfallgegner oder irgend ein dritter, sondern nur der Geschädigte selbst ist Herr des Restitutionsgeschehens.
Noch einmal für unsere Versicherungsfreunde, die es natürlich nicht verstehen wollen (dürfen).
Nur der Geschädigte und sonst niemand hat Entscheidungen über die Wiederherstellung zu treffen.
Dem gegnerischen Versicherer, respektive dem Unfallgegner kommt bei einem Schadensereignis nach geltendem Recht und höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine einzige Aufgabe zu – den Schaden zu bezahlen, sonst nichts!!
Jegliche weitere Diskussion über Details dieser rechtsfreien Versicherungsgebilde sind Zeitverschwendung und kommen einer schleichenden Anerkennung gleich.
@störtebeker
Es ist in der Tat so, dass es sich bei den meisten freien Kfz-Betrieben, die sich auf die Seite der Versicherer geschlagen haben, um Betriebe handelt, von denen die Versicherer in “alten Zeiten” selbst ordentlich “gebügelt” wurden.
Diese Betriebe haben in der Regel auch einen gewissen Ruf vor Ort.
Es sind genau die Betriebe, die insbesondere von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Vergangenheit stets ungern “besucht” oder gemieden wurden.
In Ermangelung eines schwindenden Kundenstammes, aufgrund zweifelhafter Geschäftspolitik, waren diese Betriebe gezwungen, den Weg des Versicherungs-Vertragsbetriebes zu gehen.
Ein Betrieb mit guter Geschäftsgrundlage und zufriedener Kundenstruktur “outet” sich nicht freiwillig als Vertragsbetrieb der Versicherungswirtschaft.
Insbesondere dann nicht, wenn er zusätzlich von seinen Mitbewerbern vor Ort “boykottiert” wird.
Warum auch?
Mit ordentlicher Geschäftsgrundlage hat er es schlicht und ergreifend nicht nötig sich Verträge mit Versicherern ans Bein zu hängen.
Es gab und gibt natürlich auch einige ordentliche Betriebe, insbesondere Vertragshändler, die sich im Zeitalter des harten Wettbewerbes von der Versicherungsschiene ein Zusatzgeschäft erhofft hatten.
Viele davon haben jedoch recht schnell erkannt, dass dies der falsche Weg ist und lösen sich nach und nach wieder von diesen “Verträgen”.
Zurück bleibt, in nicht allzuferner Zukunft, ein Bodensatz von Werkstatt-Jongleuren, der sich mit der einen oder anderen “Tour” und dem “Renomee” Vertragswerkstatt der Versicherer weiter durch das Geschäftleben “mogelt”.
Das haben einige Versicherer auch schon erkannt.
Das gesamte Ausmass dieses Miss-Schadensmanagement zeigt sich jedoch erst in einigen Jahren.
Bis dahin hat die Versicherungswirtschaft jedoch erheblich abgesahnt – und nur darum geht es.
1. Was bitte ist ein “gesteuerter� Haftpflichtschaden? Wer steuert hier wen?
der Haftpflichvrsicherer an uns
2. Aus welchem Grund können Sie sich anmaßen zu entscheiden, welchem Kunden Sie ein Gutachten empfehlen, bzw. ob der geschätigte Anspruchsteller ein Gutachten benötigt? Waren Sie bei den Unfällen zugegen? Kennen Sie sich in der ständig ändernden Rechtsprechung so gut aus? Ich könnte hier noch ein Dutzend mehr Fragen an Sie richten, was ich mir allerding verkneife.
Ich entscheide nichts, alles entscheidet der Kunde.
Ich wiederhole mich, wenn der Haftpflichtversicherer an uns steuert übernimmt er die Kosten zu 100%.
Also ist es egal wie der Unfall passiert ist.
Habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt.
Es gibt Kunden die wollen unbedingt den Gutachter xy und dann kann ich auch nichts machen weil er ja die freie Wahl hat.
Die Versicherungen sind darüber mit Sicherheit nicht sonderlich glücklich, aber es werden ja immer noch eine menge Kosten gespart.
Zu der Provisionsübersicht von Wesor,
diese Provisionen sind für die Versicherungsvertreter gemeint und nicht für die Sachbearbeiter.
Habe sowas mal vor ein paar Jahren bei einen Würtenbergischenvertreter gesehen.
Herr Stoll,
natürlich soll nicht der Computer die Wertminderung festsetzen, sondern der SV der vorm Computer sitzt.
@Gast
Bla bla bla. Nur heisse Luft.
@ Regulierer
du bist du, bis du dich beim Namen nennst.
Wenn dir das nicht passt wird dich hier keiner vermissen.
schönes WE
Schadenservice deLuxe ist ein Renner.
Hier sieht man wie die versicherungsnahen Mitstreiter versuchen ihr rechtswidriges Tun zu verteidigen.
Stellt doch einfach Tatsachen hier ein.
Autoglaser die statt der Selbstbeteiligung einen Werkstattersatzwagen anbieten. Das ist doch in Wirklichkeit ein versteckter Rabatt an den Geschädigten. Also hat die Versicherung nach ihren Bedingungen eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherungsnehmers akzeptiert und diese auch noch gefördert. Nein die VN freuen sich darüber, was für ein Versicherung sie haben und die arme Werkstatt schluckt den Ersatzwagen. Die Versicherung hat auch noch das RECHT die Werkstatt wegen falscher Berechnung zu belangen. Bei so einer Pkw Seitenscheibe ist das nichts, aber bei einer Frontscheibe für einen Doppeldecker Nervenplan (Neo) kommt dann schnell mal die Nachschau über die Gutschrift.
Stundenlohn runter, Hol-Bringsdienst, Autoreinigung , Werkstattersatzwagen alles kostenfrei für die Versicherung.
Früher haben wir Dienstleister verdient, Heute verdienen die Versicherungen. Wenn ich das Wort Bereicherungsverbot schon höre könnte ich explodieren. Früher hatte die Allianz 1,5 % Ertrag am Prämienaufkommen Heute liegt sie bei 10 % Ertrag.
Denkt doch einmal zurück.
Heute stehen die Unfallbeteiligten mit dem Handy am Unfallort und fragen die Versicherungen was sie jetzt tun sollen.
Die Polizei verteilt Datenaustauschkarten mit der Telefonnummer vom Zentralruf und
die Notrufsäulen landen beim GDV Gesamtverband der Versicherung.
Alle Kleinen machen für wenig Geld die Arbeit und die Großen verdienen.
Man glaubt es kaum, die legen sich den Strick um den Hals und machen noch Werbung dafür.
Lasst bitte den Regulierer mitschreiben und auch einen Gast nur damit haben wir die Chance einen Kommentar darauf zu geben. Nur wenn wir in diesem Blog die Gegenseite mit ihren Argumenten lesen, können die Autohalter mitbekommen um was es eigentlich geht.
Sie sollen erkennen wer auf einer Liste steht ist dem Nahe der die Liste veröffentlicht.
Ein Beispiel bietet der ADAC. ADAC liste für Sachverständige = ADAC größter Versicherungsvermittler;
SSH Schadenschnellhilfe Sachverständigen Station = für 67 Versicherungen tätig in der Schadenersatzabwehr.
DEKRA SAchverständigen Organisation = Reguliert Schäden für Versicherungen.
Rechtschutz Anwaltsliste = Der Anwalt bekommt ein Abratungshonorar damit die Rechtsschutz nicht zahlen muß.
Die Geschädigten wissen doch gar nicht, was um sie herum geschieht.
Man braucht sich nur den qualifizierten Beitrag vom Gast durchlesen. Er hat auch einmal eine Provsionsvereinbarung gesehen aber diese von WESOR ist für Versicherungsverteter und nicht für Sachbearbeiter. Wie Recht er hat.
Sachbearbeiter werden nämlich anders beurteilt.
Punktesystem: Summe des Anspruchstellers – minus Summe der Entschädigung ist pro Tausender ein Punkt. Das fliest in die Leistungsbewertung ein.
Aber was dabei für die Geschädigten wichtig ist __Ihr eigener Vertreter___verkauft sie an die Gegenseite und tut so als ob er Ihnen helfen würde. Darum werden Versicherungsverkäufer auch Agenten genannt. Diese Spitzel arbeiten immer für beide Seiten und kassieren ab.
Aufruf: Öffnet den Geschädigten Augen und Ohr!
Eben war bei Auto, Motor und Sport bei VOX ein höchst interessanter Bericht der diesmal nicht zu Gunsten der Versicherer ausgelegt war und das wahre Gesicht mancher Assekuranzen zu tage brachte.
Falsche oder vielleicht beabsichtigte falsche Beratung: Kein Leihwagen, keine Instandsetzung im Markenverbund, keinen SV und und und…
Schon interessant das solches rechtswidriges Verhalten mal öffentlich gemacht wird. Davon bräuchte man mehr!!!
Das sollten sich die weißen Ritter der Versicherungswirtschaft einmal hinter die Ohren schreiben.
Ich sehe schon wieder den nächsten Beitrag:
„schlimm schlimm aber Ausnahmen alles alles Ausnahmen,
meine Versicherung ist eine anständige Versicherung, die tut so etwas nicht..“
Jedenfalls ist die Wahrnehmungschwelle in der Öffentlichkeit überschritten. Ich denke daß das Pendel allmählich wieder in die andere Richtung ausschlägt.
Urteil: Schadenersatz frei verfügbar
Nach einem Autounfall muss ein Schadensersatz nicht zwangsläufig für die Reparatur des Wagens ausgegeben werden. Das entschied das Amtsgericht Siegburg (Nordrhein-Westfalen) in einem Urteil (Az.: 109 C 368/05), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.
In dem Fall hatte sich der Verursacher des Unfalls geweigert, den Schaden zu ersetzen: Er gab vor zu wissen, dass der Geschädigte sein Auto gar nicht habe reparieren lassen.
Ob der Wagen tatsächlich repariert wurde, sei nicht ausschlaggebend, urteilten aber die Richter. Der Geschädigte könne über den Schadenersatz frei verfügen. Schließlich habe der Unfallverursacher das Auto beschädigt und dessen Wert gemindert.
Hier würde mich mal interessieren wie das die Versicherungsfreundlichen und die Versicherer letztendlich selbst argumentieren wollen, wenn ein Geschädigter einen KV in einem Vertrauensbetrieb erstellen läßt und dann die Entschädigungssumme ohne Reparatur erhalten möchte. Wird da vielleicht dann eine noch kostengünstigere Prognose erstellt?
Hallo
Neuer Link in der Rubrik "Presse – TV" zum Inhalt der o. angesprochenen VOX Sendung vom 29.10.2006.
Zitat:
"Fazit: Das, was im Versicherer-Jargon "Schadensmanagement" genannt wird, entpuppt sich nur allzu oft als Falle: Gutgläubige Geschädigte werden von den Versicherern bewusst falsch informiert, um weniger Leistung erbringen zu müssen, als gesetzlich eigentlich vorgeschrieben."
Die Sendung wird übrigens am Di. 31.10.2006 um 03:30 Uhr
wiederholt.
Euer
Heinzelmännchen
Hallo,
Was sagen die Herren Regulierer, Haarsträubend und Co. zu dieser Sendung?
Mfg
Zwölfender
… Also, mir gefällt ja besonders die Passage:
"Billige Reparaturen aufzunötigen", dass paßt doch wie die Faust aufs Auge!
Mfg
Zwölfender
Die Sendung wird nach meiner Kenntnis am 01.11.2006 um 03:40 Uhr wiederholt.
Laut Vox Hompage Link
Mfg
Zwölfender
link > http://www.vox.de/programme/flash/main.php
Also da ist durchaus was dran!
dadurch das der Beitrag in der Nacht vom 31.10 auf den 1.11 ausgestrahlt wird, stimmt beides ein wenig.
Richtig ist also:
am 01.11.2006 um 03:30 Uhr
Mfg
Zwölfender
@ Wesor
Eine Provisionsliste für Schadenmanagement – hätte ichnicht gedacht!!!
Ich wechsele zur Würtembergischen, da bekommt man mehr als für die Vertragsvermittlung…;-)))
Ich gebe zu, das hat einen faden Beigeschmack!
Den Bericht bei Vox habe ich leider nicht gesehen, kann somit nicht mitreden. Ich muss sowieso sagen, dass ich mich besser nur auf mein Umfeld beziehe. Bei den teilweise zitierten Fällen kann ich mit meinen Erfahrungen schlecht für die Assekuranz reden. Und die teilweise beschriebenen Fälle machen mich auch ärgerlich!
Ich behaupte aber weiterhin, dass die Mängelreparaturen nur deshalb absolut bei Ihnen überwiegen, weil die anderen wegen guter Arbeit gar nicht besichtigt werden müssen.
Und es ist vollkommen richtig, dass der Geschädigte das Heft in der Hand hat.
Wir zwingen ihn ja nicht zum Schadenmanagement, wir versuchen ihn zu überzeugen. Wenn der Geschädigte nur überumpelt wird und um Ansprüche gebracht werden sollte, ist dies kein Schademmanagement sondern Bauernfängerei. Und dafür mache ich mich nicht stark.
Ich behandele alle VN und ÄSTE so, wie ich selbst behandelt werden möchte. Aber das glaubt mir ja sowieso keiner.
@ Zwölfender
Mein Name ist Regulierer!!!Das sollte reichen!
Dann weiß ich nicht wieso man dich mit sie anreden sollte.
Du Regulierer du. 😉
Mfg
Regulierer Montag, 06.11.2006 um 15:11
„Ich behaupte aber weiterhin, dass die Mängelreparaturen nur deshalb absolut bei Ihnen überwiegen, weil die anderen wegen guter Arbeit gar nicht besichtigt werden müssen.“
Nicht ganz richtig. Den Geschädigten denen eine Schlechtreparatur auffällt, die kommen zu uns. Diejenigen denen die Instandsetzung oberflächig für i. O. erscheint haben ja keinen Grund. Zumindest solange nicht, bis es auffällt. Sollte es mal zu der Situation kommen, dass alle Instandsetzungen durch uns unabhängigen SV´s überprüft werden… Ach herje, was glauben Sie was zu Tage kommen würde.
Und zu Ihrem Nick. Klar steht es Ihnen frei sich hinter einem Pseudonym zu verstecken, aber tun das diejenigen die offen anprangern? Allerdings kann ich auch Ihre Ansicht zu einem Nick verstehen. Wenn Sie das ohne Einverständnis ihres Arbeitgebers machen…
Heute hatte ich wiedermal eine Erfahrung dritter Art. Kunde wird durch die Versicherung, Gerling, angerufen: Den SV MÃœSSEN sie selber zahlen! Leihfahrzeug nur über uns und die und die Werkstatt repariert PUNKT. Langsam wir es lustig…
@Regulierer, in der Tat antworten Sie sehr sachlich.
Aber meine Erfahrung bei täglicher Arbeit ist folgende: Jeder der großen Kfz-Versicherer hat sich die Schadenersatzabwehr besonders auf die Fahnen geschrieben und ich verstehe das auch. Hier ist Geld zu holen. Wenn ich aus der täglichen Praxis sehe, wie oft eine Nachbesichtigung alleine beim Geschädigten durchgeführt wird und wie hinterher der Geschädigte das manchmal in eingeschüchterter Weise erzählt, wie das bei ihm abgelaufen ist.
Gut es wird kontrolliert werden, aber dann doch mit Waffengleichheit.
Der zur Nachsicht geschickte SV soll einen Termin mit dem Erstgutachter am Fahrzeug vereinbaren und begründen warum er das anders bewertet. Nein, gegenüber dem Geschädigten werden zwei Gangarten an den Tag gelegt.
Eine abwertende “ Bei diesem Büro kontrollieren wir jedes Gutachten“.
Eine weitere Variante „Alles in Ordnung und dann folgt ein Bericht, der aus einem 1cm langen Kratzer einen Vorschaden macht und zieht 50 % für die Lackierung ab“..
Die Typklassen Einstufung kalkuliert mit Neuteilen. Die Regulierung gibt es aber mit Instandsetzen vor Erneuern.
Der Schaden wird verändert, aber nicht beseitigt.
Der Geschädigte soll sich mit einer optischen Täuschung zufrieden geben.
Es wird durch die neuen Kasko-Verträge doch ganz deutlich herausgestellt..
Der Versicherungsnehmer bezahlt und der Versicherer bestimmt.
Übrigends, Sie brauchen nicht zur Württembergischen wechseln. Von dieser habe ich nur die vorliegenden Unterlagen abgeschrieben. In Mundart überlieferte Gemeinheiten gegen Anspruchsteller hätte ich noch bessere Versicherer für Sie als Arbeitgeber zu bieten. Aber was ich nicht beweisen kann, schreibe ich hier auch nicht. Man weis nie wie es kommt. Vielleicht kommt doch einer und kauft uns auf, um uns Mundtod zu machen. Geld ist genügend im Topf.
Zitat Regulierer:
„Wir zwingen ihn ja nicht zum Schadenmanagement, wir versuchen ihn zu überzeugen. Wenn der Geschädigte nur überumpelt wird und um Ansprüche gebracht werden sollte, ist dies kein Schademmanagement sondern Bauernfängerei. Und dafür mache ich mich nicht stark…“
In der VOX-Reportage vom 29.10.2006 wurden sechs Versicherungsgesellschften durch den Redakteur überprüft.
Fünf davon haben versucht mit Unwahrheiten versucht, den „Geschädigten“ zu beeinflussen.
Wenn man all die Erfahrungen, die von mir und den Kollegen hier im Blog bezüglich Schadensmanagement gemacht wurden dazuzählt, ist es sicher nicht zu hoch gegriffen wenn die überwiegende Mehrheit der regulierungspflichtigen Versicherungen versucht, den Geschädigten mehr oder weniger dreist zu übervorteilen.
Angesichts der Methoden, die geltendes Schadensrecht offen mißachten, sowie der Gängigkeit und Häufigkeit
die allein schon der kleine Fernsehbericht offenbart haben, gibt es keinen Spielraum für irgenwelche Beschönigungen oder Relativierungen.
@ Regulierer
Sie können den Inhalt der Vox Sendung gerne rechts in
der Rubrik Presse TV nachlesen.
Mfg
Sir H. M.
Gleich noch mal was für den Unfallersatztarif von Heute!
HUK-Leistungsabwehrschreiben an den ungesteuert Geschädigten
Sehr geehrte Frau………
die Mietwagenkosten können wir nur in Höhe von 158,- EUR AUSGLEICHEN. Wir hatten Sie im Telefonat bzw. in unserem Schreiben vom 20.12.2006 auf die günstigen Tarife hingewiesen und wären Ihnen bei der Anmietung eines Ersatzwagens behilflich gewesen.
Nach den Urteilen (ganze 3 AG Urteile werden zitiert mehr haben sie nämlich nicht zusammenbekommen) liegt bei Anmietung zu einem Unfallersatztarif trotz Kenntnis günstiger Tarife ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor.
MFG
Ihre Leistungsverweigerer
HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschland a. G. in Coburg