Mit Beschluss vom 20.06.06, AZ: VI ZB 75/05,
Vorinstanz LG Halle, hat der BGH zu der im Rahmen eines Unfallhelferrings erteilten Anwaltsvollmacht ausgeführt, dass solche Vollmachten in der Regel wirksam sind.
Es heißt im 1. Leitsatz:
"Die Abweisung einer Klage und die Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig mit der Begründung, der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt arbeite mit einem Mietwagenunternehmen in Form eines Unfallhelferrings zusammen, kommt nur dann in Betracht, wenn aufgrund konkreter Umstände festgestellt wird, dass der Rechtsanwalt im Zusammenwirken mit dem Mietwagenunternehmen auf dessen Veranlassung und in dessen Interesse, nicht aber auf Veranlassung und Interesse des Mandanten tätig ist."
Aus den Gründen:
Der Kläger begehrte von dem beklagten Haftpflichtversicherer restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Die volle Ersatzpflicht dem Grunde nach stand fest. Der Haftpflichtversicherer hatte die dem Kläger entstandenen Schadensersatzansprüche in voller Höhe ausgeglichen, bis auf die Mietwagenkosten, die nur zum Teil ersetzt wurden.
Den Restbetrag machte der Kläger mit einer Klage geltend. Zu seinem Prozessbevollmächtigten bestellte der Kläger den ihm vom streitverkündeten Mietwagenunternehmen empfohlenen Rechtsanwalt und erteilte diesem auch
Vollmacht.
Das AG hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers zum BGH sind die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben worden.
Fazit:
Es ist absolut zulässig und kann von niemandem begründet beanstandet werden, dass Reparaturwerkstätten, Mietwagenunternehmer oder SV bestimmte Anwaltsempfehlungen gegenüber ihren Kunden aussprechen.
Das Urteil macht mit einem weitverbreiteten, anderslautenden Irrglauben definitiv Schluss. Es ist veröffentlicht in VersR 2006, S. 1423 ff.
Mitgeteilt von Peter Pan im Oktober 2006
Hallo,
ich vermute, daß es sich hier um ein ziemlich wichtiges Urteil handelt. Nur: ich kann es nur sehr teilweise lesen, irgendwie fehlt immer das meiste Stück der Zeile.
Geht das anderen auch so? Gibts auch eine komplette Version?
Gruß
Frank Oesterle
@Peter Pan
Hab mir mal erlaubt den Beitrag richtig zu formatieren.
Hab das entsprechende BGH Urteil in die Rubrik “ Wichtige BGH Urteile für Geschädigte“ hinzugefügt.
Euer Heinzelmännchen