Das es sich nicht auszahlt, wenn man den Argumenten der HUK Coburg folgt, hat sich bereits herumgesprochen; es gibt aber immer noch Leute, die das leidvoll am eigenen Leib erfahren müssen.
In einem Rechtsstreit des Kfz-SV Franz Hiltscher aus Fürstenfeldbruck hat am 09.11. das AG Dachau gegen den Geschädigten und Kunden von Franz Hiltscher wie folgt entschieden:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 374,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 20.01.06 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagtenpartei.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann von dem Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Aus den Gründen:
Die zulässige Klage ist begründet.
Der Anspruch des Klägers ergibt sich aus § 639 BGB. Zwischen den Parteien kam unstreitig ein Werkvertrag über die Erstattung eines Gutachtens nach Verkehrsunfall zustande. Das geforderte Honorar ist auch nicht unangemessen.
Wenn eine Taxe ausdrücklich nicht bestimmt ist, so wäre grundsätzlich eine übliche Vergütung im Sinne von § 632 II BGB zu gewähren. Bereits hier bietet es sich an, auf vergleichbare Sachverständigenhonorare zurück zu greifen, wie sie durch die BVSK-Befragung gegeben ist. Aus dieser BVSK-Befragung ergibt sich bereits für den hier festgestellten Wiederbeschaffungswert eine Honorarspanne von 296 – 332 €. Das vom Kläger geltend gemachte Honorar von 374,26 €, unter Berücksichtigung der zusätzlichen Nebenkosten, bewegt sich damit noch im Rahmen dieses üblichen Honorars. Weitere Anhaltspunkte für eine Unangemessenheit der Honorarstellung haben sich für das Gericht nicht ergeben, so dass die Klageforderung aus § 631 BGB begründet ist.
Fazit:
Natürlich wird der Franz Hiltscher immer noch schonend gegen seinen von der HUK Coburg umgepolten Kunden vorgehen und nicht gleich gegen diesen armen Menschen vollstrecken.
Der Anwalt von Franz Hiltscher hat jedenfalls den Beklagten über den Herrn Beklagtenvertreter, Herrn RA Thum, aufgefordert, zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Urteilsbetrag nebst Zinsen binnen Wochenfrist zu zahlen.
Erst wenn diese Frist ungenutzt verstreicht wird vollstreckt.
Das Gutachterhonorar von 374,26 € war jedenfalls in der Vergangenheit seit dem 20.01.2006 mit einem Zinssatz von 6,95 % bestmöglich angelegt.
Ach ja: Wie hoch die Verfahrenskosten, die vom Beklagten zu tragen sind, geworden sind, werde ich noch mitteilen.
Mitgeteilt von Peter Pan im November 2006
Was ist hier noch anzufügen?
Richtig!
„schon wieder Thumm gelaufen“.
Die HUK hat jeweils neue Tarife zum:
– Stand 11/2005 (1.11.2005 bis 31.03.2006)
– Stand 04/2006 (1.4. bis 31.07.2006)
– Stand 01/2007 (1.1.2007 bis 1.4.2007)
herausgebracht.
Hierbei waren Die Tarifupdates waren nicht nur reine Preisupdates.
11/2005 wurde der Basis / Classic-Tarif eingeführt
04/2006 kam Kasko-SELECT
01/2007 wird der Basis-Tarif aufgewertet
Wer so oft an der Preisschraube drehen muß, macht irgend etwas falsch.
Mfg
Zwölfender
@ Zwölfender
„Wer so oft an der Preisschraube drehen muß, macht irgend etwas falsch.“
Auch solche Manager sind nur Menschen, manchmal auch verkappte Glücksspieler. Warten wir´s ab.-
Waidmannsheil
Sehr schönes Urteil!
Aber hier ein weiteres trauriges Umpolungsbeispiel, welches die HUK-Coburg meinem Auftraggeber ins Ohr geflüstert hat.
Schreiben vom RA des Geschädigten: Da der Sachverständige eine akzeptable Aufschlüsselung seiner Rechnung bislang verweigert wird unser Mandant deshalb die Kostenrechnung nicht begleichen und es notwendigerweise auf einen Rechtsstreit beim Amtsgericht ankommen lassen. In diesem Verfahren würde dann geklärt, welche Verpflichtung der SV bezüglich der Aufschlüsselung der Kostenrechnung hat. Im Übrigen weisen wir daraufhin, das die HUK-Coburg die Zahlung schon am 13.04.2006 unter Abzug von lediglich 23,- in Aussicht gestellt hat.
-(also ist doch der unflexible SV der Kostentreiber und nicht die HUK-Coburg)-
Dazu sollte man wissen, dass die Rechnungsstellung wiederrum streng dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geschuldet ist. Mithin eine noch genauere Aufschlüsselung rein technisch schon gar nicht mehr möglich ist. Spätestens jetzt müsste doch jedem klar sein, insbesondere dem RA des Geschädigten wo die Grenze der hukschen Rechtsauffassung endet und der tatsächliche Betrug mit Unterstützung der Rechtspflege beginnt. Leider Fehlanzeige! Noch was der Geschädigte ist promovierter Dr. der Med. also von wegen Aufklärungsempfänglichkeit durch die HUK-Coburg (wir kriegen jeden umgepolt).
Nach weiterer Fristsetzung, kam wenige Tage später ein erneutes Schreiben von diesem Rechtsanwalt, sinngemäß
unser Mandant wäre mit einer Abtretung an „Erfüllungs Statt“ im Sinne des § 364 Abs.1 BGB einverstanden, damit rechtliche Verpflichtungen unseres Mandanten gegenüber dem Sachverständigen beendet sind. Unser Mandant möchte keinesfalls nach Durchführung des Klageverfahrens beim Amtsgericht durch Ihren Mandanten (SV) unmittelbar gegenüber der HUK nochmals mit der Angelegenheit belästigt werden.
Bemerkenswert: Die Abtretung „an Erfülluns Statt“ scheint auch in diesen Kreisen schon bekannt zu sein. Trotz alledem scheint mir die Priorität einer nachhaltigen Aufklärung vorrangig, insofern habe ich nach nunmehr 6 Monaten (mit aller guten Worten) den RA wissen lassen, dass die aversierte Abtretung im vorliegendem Falle als entbehrlich angesehen wird.
So soll es nun geschehen, dass leidvolle erwachen der fehlgeleiteten wird wie so oft abrupt und überraschend durch Urteil eintreten.
weiter so Kollegen!
was macht die Urteilssammlung, oder wollen wir warten bis die 10.000 Marke geknackt wird. Naja dürfte ja so lang auch nicht mehr hin sein.
Hallo Herr Kollege Hiltscher!
Glückwunsch zu dem „schönen“ Urteil – allerdings habe ich auch nichts anderes erwartet! Sofern mit „Beklagtenpartei“ an erster Stelle der Versicherungsnehmer und an zweiter Stelle die HUK-Coburg gemeint ist, könnte Punkt 3 des Urteils besonders prisant werden. Denn spätestens wenn nach vertreichen der Zahlungsfrist der Gerichtsvollzieher beim Versicherungsnehmer an die Tür klopft, erkennt auch dieser HUK-Coburg-Kunde, wie gut er wirklich versichert und betraten ist.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo Kollegen, Rechtsanwälte, alle Mitlesenden,
am 10.11.2006 war ich beim Herbstsymposium „Recht am Ring“ in der BVSK-Schulungsstätte in Mayen/Kottenheim.
War recht interessant, mit 190 Teilnehmern (ca. 30 abgesagten, wegen Platzmangel)auch voll belegt.
Auch von der HUK-Coburg war jemand vertreten.
Die Seitenhiebe auf die HUK-Coburg waren bei den Referenten unüberhörbar.
Kurz zusammengefasst:
– BVSK und DEVK sind in Verhandlungen über eine neue Honorartabelle
– Mit der HUK-Coburg werden, laut RA Fuchs, im Frühjahr die Verhandlungen aufgenommen
Des Weiteren referierte Friedrich Nagel, Präsident des ZKF, über die teilweise falschen AW-Vorgaben der Hersteller. War interessant und aufschlußreich!
Bezogen auf die BGH Rechtssprechung mit der jetzt im Raum stehenden Üblichkeit des Honorars verwies RA Fuchs auf die aktuelle Honorarbefragung des BVSK. Er empfahl den HB3 Wert bzw. den Korridor als Richtschnur, an dem man sich orientieren kann um eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen. Er sagte natürlich nicht, das müsst ihr so machen, sondern empfahl es nur.
Also werden wir weiterhin, wenn es zu einem Abschluß kommt, mit einer HUK-Coburg Tabelle konfrontiert.
Solange natürlich die HUK-Coburg noch genügend Gelder übrig hat, wird sie weiterprozessieren. Auch das konnte ich dort erfahren, Fakt ist, das die HUK-Coburg alles, was über der Tabelle liegt nicht zahlen wird. Wie abstrus die Argumentationen sind, sei dahingestellt. Es wird nicht gezahlt…..
Zu der Sache mit Herrn Nordmeier kann ich nur sagen, typisch umgepolter RA der keine Lust mehr hat, sich für einen freien SV einzusetzen. Der hat wahrscheinlich sein Geld im Trockenen. Was juckt mich dann der SV. Aber nur so weiter. Das führt bestimmt dazu, das die Laune der SV`s, Anwälte mit einzubeziehen, sich auch dem Nullpunkt nähert. Die Möglichkeiten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes werden dadurch wieder vernichtet, wenn beide Berufsstände nur für sich denken und arbeiten.
Mfg. SV Stoll
Danke für die Info Kollege Stoll,
ich erspare mir persönliche Angriffe gegen irgendwelche Personen aus irgendwelchen Berufsverbänden, aber Verhandlungen mit der DEVK und HUK-Coburg incl. der Bruderhilfe werden nur noch an den geeigneten Stellen geführt!
Auch die DEVK scheint sich nunmehr der HUK Strategie anzuschließen, den ersten Honorarstreit gegen die DEVK habe ich bereits 1999 aus abgetretenem Recht (ohne den Geschädigten)allein gegen die DEVK führen müssen.
@SV Stoll
Zitat:
„am 10.11.2006 war ich beim Herbstsymposium “Recht am Ringâ€? in der BVSK-Schulungsstätte in Mayen/Kottenheim.“
Wer von der HUK hat konkret was gesagt? – Das wäre doch ein toller Prozessvortrag, wenn dann noch 190 Zeugen (Teilnehmer des Symposiums) geladen würden.
Hallo Leser,
tja, von der HUK-Coburg hat niemand was dazu gesagt. Es war vielmehr Herr RA Fuchs, der wertungsfrei dies gesagt hat.
Also eine allgemeine Information. Die Anwesenden der Versicherungswirtschaft haben sich allgemein, auch während den Diskussionen, zurückgehalten. Erst als ZKF Präsident Nagel eine Korrektur der teilweise abstrusen Herstellerzeitvorgaben einforderte gab es Wortmeldungen.
Also leider nichts mit 190 Zeugen.
Mfg. SV Stoll
Bereits 1998 hatten wir 38 Fälle nicht bezahlter oder gekürzter Rechnungen gegen die DEVK eingeklagt und am OLG zurückgezogen, wegen dem Hinweis der Spruchkammer auf das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz. Wir wollten uns dem Kleinkram am AG entziehen. Dann sagte das OLG: Offensichtlich ist das hier Rechtsberatungsmißbrauch, sie versuchen ja gleich für 38 Geschädigte das Geld einzuklagen. (Nur unser fehlendes Honorar).
Das Groh der Versicherungen hat erkannt, nur mit dem Geschädigten ist noch richtig Geld zu verdienen . Im Prämien und Leistungswettbewerb ist doch eine so teuer wie die andere. Der zum Abschluß verpflichtete, kann sich doch die Versicherung aussuchen. Im Schadensfall hat er sich den Verusacher und seine Versicherung nicht aussuchen können.
DAs Motto lautet: Anlocken und Abwehren
Wir haben uns frührer nie um die Regulierung gekümmert, weil es nicht unsere Sache ist. Aber jetzt haben wir einmal bei Geschädigten nachgefragt ob sie Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschalen, Ab- anmeldng erhalten haben. Fast bei allen RKÜs hat der Geschädigte keine Kostenpauschale erhalten, Wertminderungen wurden nicht oder gekürzt angewiesen, Nutzungsausfall wurde selten gezahlt.
Die Geschädigten erkennen nicht einmal wenn sie den Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen, was sie tun.
Sie füllen den Betrugsfragebogen für die Schadenersatzabwehr der Versicherung gegen sich selbst aus. Wo steht in einem Fragebogen, wann und was die Versicherung bezahlt?
Es gibt gute Rechtsanwälte. Es gibt aber auch welche die man meiden sollte, nämlich die,die für Versicherungen arbeiten. Denn genau diese sind es, die das Recht des Geschädigten mit Füßen treten und sich dabei noch besonders groß vorkommen, einen rechtlichen Laien auszutricksen.
Aber am Kanzleischild erkennt man nicht, ob er für oder gegen Ansprüche ist. Es wird Zeit, das Anwälte nur nach dem Erfolg bezahlt werden. Weil ob er verliert, gewinnt oder vergleicht es gibt immer Geld.
Schon ein Amtsrichter in Frankfurt/Oder hat ins Urteil geschrieben: Keine Versicherung kann verpflichtet werden dem Geschädigten die Schadenspositionen zu benennen. Hierzu soll er sich seinen freien Gutachter und Rechtsanwalt auswählen. Diese müssen vom Verusacher bezahlt werden.
Hier war der Prozeßanwalt der DEVK offensichtlich weitsichtig oder gar in schlechter Tagesform.
Zitat Klageerwiderung:
Letztlich kommt es auf geleistete Arbeitsstunden des Sachverständigen aber auch nicht an, sondern auf die Frage, welche GRUNDGEBÃœHR entsprechend völlig einheitlicher Handhabung, wonach nur eine solche – nicht tatsächlicher Zeitaufwand – berechnet werden darf, hier anzusetzen ist.
Noch Fragen ?
Nur eine bitte an die Günstigversicherer, stimmt euch doch einfach besser ab!
@ H. Nordmeier
Zitat Klageerwiderung Prozeßanwalt der DEVK :
„Letztlich kommt es auf geleistete Arbeitsstunden des Sachverständigen aber auch nicht an, sondern auf die Frage, welche GRUNDGEBÃœHR entsprechend völlig einheitlicher Handhabung, wonach nur eine solche – nicht tatsächlicher Zeitaufwand – berechnet werden darf, hier anzusetzen ist.“
SoSoSo,
Zeitaufwandsaberechnung darf man nicht,
warum nennt man solche Anwälte nur Rechtsverdreher obwohl sie sich mit solchen widersprüchlichen Schriftsätzen eindeutig zum Hauptdarsteller in einem juristischen Kasperltheater qualifizieren?
@ H. Nordmeier
ist dem Herrn Prozeßanwalt der DEVK immer noch nicht aufgegangen, dass Kfz-Sachverständige keine „Gebühren“
berechnen ? Es gibt demnach auch keine einheitliche Handhabung
bezüglich einer „Grundgebühr“. Um welche Gebührenordnung soll es denn dabei gehen ?
Mit freundlichen Grüßen
aus dem wilden Kurdistan
@Xavante
Ich habe keine Ahnung! War auch etwas verwirrt.
Vorgetragen wurde irgendein zusammenkopiertes Gesprächsergebnis des BVSK mit dem Kommentar, dass fast alle Sachvertsändigen diesem Verband angehören. Soso!
Interessante These, ich gehöre jedenfalls nicht dazu! Also „no deal“
Fast 700 Zugriffe auf einen einzigen Beitrag am Tag!
Es geht voran!
Respekt!
Und nicht vergessen, immer und überall im www die Fußabdrücke des Captain´s zu hinterlassen.
@H. Nordmeier Dienstag, 14.11.2006 um 22:16
Zitat:
„Vorgetragen wurde irgendein zusammenkopiertes Gesprächsergebnis des BVSK mit dem Kommentar, dass fast alle Sachvertsändigen diesem Verband angehören. Soso!
Interessante These, ich gehöre jedenfalls nicht dazu! Also “no deal�
Anmerkung:
Wobei zu beachten ist dass es über 10.000 Kfz.-SV gibt und davon ca.650 beim BVSK das entspricht gerade einem 6,5%igen
Anteil.
Wir werden diesesmal in aller Schärfe dagegen vorgehen wenn wieder Preisabsprachen,mit dementsprechenden Empfehlungen ausgekartellt werden.
Verhandlungen mit der HUK-Coburg tragen nur bei Gericht Früchte und führen zum Erfolg.
Verhandlungen BVSK/HUK-Coburg enden beim Preisdiktat und einer vertraglichen Abhängigkeit wie vorhanden.
Scheinbar wird man nicht klüger.
@F.Hiltscher:
„Wobei zu beachten ist dass es über 10.000 Kfz.-SV gibt und davon ca.650 beim BVSK das entspricht gerade einem 6,5%igen Anteil.“
Dafür beträgt der Anteil der DEKRA an den 10.000 Sachverständigen glatt ein Drittel. (Zumindest nach Aussage des zur HUK gehörenden RA Burkard Metzger aus Köln.
Zitat aus einer Klageerwiederung des Herrn RA vom 31.10.2006:
„Es kann nicht automatisch bei der Abrechnung auf die Schadenhöhe abgestellt werden, da ca. ein Drittel der Bundesweit tätigen [Anm: bitte den folgenden Wortlaut beachten] qualifizierten und nicht in Werkstätten angestellten Sachverständigen aufwandsbezogen abrechnet. […] Die DEKRA liquidiert aufwandsbezogen. […] Der Marktanteil von DEKRA beträgt ca. 26%. HUK und DEVK dürften ca. 20 bis 24% des Schadensvolumens im Privatkundenbereich abdecken.“
Bei der oben gemachten Aufzählung fehlt mir persönlich das kleine Wörtchen:“frei“.
Der bewußt genannte Zusammenhang zwischen DEKRA, HUK und DEVK scheint mit im Hinblick auf die Erstellung eines neutralen (sprich „freien“)Gutachtens äußerst fragwürdig.
Hier sollte sich jeder Geschädigte seine eigenen Gedanken machen.
@SV Windeck
Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass nicht 6,5% einer Berufsgruppe Dinge über die Köpfe von den anderen 93,5% festlegen kann.
Der Marktanteil der DEKRA ist m. E. bezogen auf die ausgefertigte Gutachtenstückzahl.Angestellte SV sind es weniger.
Tatsächlich Freie SV gibt es nach meinen langjährigen Erkenntnissen noch ca.300 wenn überhaupt.
Mittlerweile arbeiten über 89% der SV für die Versicherungswirtschaft(das ist auch OK solange sauber gearbeitet wird) und der verbleibende Rest teilt sich in bestimmte Gruppierungen auf.Von diesem 11%igen Rest haben die meisten sich der HUK-COBURG unterworfen.
Maximal 50 zivilcouragierte freie SV, die Captain-HUK Crew und Frau Zimper bescherten, bzw. bescheren den HUK-Anwälten eine niederlagenreiche Vollbeschäftigung.
Wie hätte das erst gewirkt wenn damals 1994 alle, noch ca. 1500 freien SV den sofortigen Klageweg beschritten hätten, anstatt sich zu unterwerfen.
Hallo Herr Kollege Windeck,
die Argumentation des RA Metzger ist insofern falsch, da es sich bei diesen SV`s um Angestellte einer von Versicherungsseite beherrschten und überwiegend beauftragten Prüforganisation handelt.
Dies ist nicht vergleichbar mit einem freien SV und dessen innerbetrieblichen Kalkulation die erforderlich ist, vollumfänglich korrekte und brauchbare Gutachten zu erstellen.
Es kann daher nicht sein, das eine versicherungsabhängige, zumindest im Schadenbereich, Prüforganisation wie die DEKRA der Maßstab für sämtliche freien Sachverständige sein soll.
Wie wir alle wissen wurde auf dieses angeblich aufwandsabhängige Honorarsystem auf Druck der Versicherer umgeschwenkt. Alle anderen rechnen noch nach wie vor nach Schadenshöhe ab.
Also laut RA Metzger 74% der SV`s. Aber die zählen ja nicht…
Mfg. SV Stoll
@ SV Stoll
Nach einer Grobschätzung, dem der Marktanteil der HUK zugrundeliegt, dürfte die DEKRA ca. 300.000 – 350.000 Gutachtenaufträge p.a. von der HUK empfangen.
Selbstverständlich kann man bei einer solchen Auftragslage auch Mengenrabatte gewähren, und ein paar Gutachten besonders günstig berechnen, die dann für Demonstrationszwecke bei Honorarstreitigkeiten verwendet werden können.
@SV Stoll
Nach meinen Berechnungen und den von mir recherchierten Zahlen und vorliegenden Schadenstatistiken dürfte die HUK-Coburg zwischen 250.000-260.000 Gutachten an die DEKRA abgeben.
Sie haben aber recht,irgendwo dazwischen bewegt sich das Auftragsvollumen.
Diese Zahlen alleine bescheinigen eine enorme Abhängigkeit.Warum sich diese Leute öffentlich aber als unabhängig bezeichnen dürfen, hat sicherlich wieder etwas mit einer eigenen Rechtsauffassung zu tun.
.. deshalb spricht RA Metzger ja auch von: „qualifizierten und nicht in Werkstätten angestellten Sachverständigen“ (was immer das auch bedeutet)
Qualifiziert ist meine 3,5 Jahre alte Tochter auch.
Papa hat ihr immerhin schon beigebracht, was Alu-Räder sind, wo die Bremsbeläge sind und wie toll Cabrio-fahren ist… :-))
Ach ja, jetzt wollte ich eigentlich noch was zu Herrn Hiltschers Kommentar schreiben:
Sie scheinen nicht ganz zu verstehen wie seinerzeit die Gesprächsergebnisse zwischen HUK-BVSK und DEVK-BVSK zustande gekommen sind und was damit bezweckt wurde, sonst würden Sie nicht so etwas wie Preisabsprache und ähnliches erzählen.
Es gab nie eine Preisabsprache! Kein BVSK-Mitglied musste oder muss sich an irgendwelche (nicht existenten) Honorarvereinbarungen halten.
Die Gesprächsergebnisse haben einen ganz anderen Hintergrund. Dass die HUK-Coburg dieses verdreht hat, ist ärgerlich, aber nicht zu ändern und wer die HUK kennt, und das tun alle hier sehr gut, wird wissen, dass sich dieser Verein einiges so zurecht legt wie es ihm gerade passt.
Wir sind im BVSK und wir haben im Moment ca. 50 Prozess-Angelegenheiten gegen die HUK-Coburg und bereits eine Vielzahl schon gewonnen.
Mit der DEVK gab es interessanterweise noch nie Probleme, obwohl wir über dem DEVK-BVSK-Gesprächsergebnis liegen, die DEVK aber zumindest noch im Hinterkopf den richtigen Hintergrund hat.
Viele Grüße
Andreas
hallo andreas
„im hinterkopf den richtigen hintergrund“
sehe ich auch so.ich befürchte nur,dass sich das schon längst geändert hätte,wenn der widerstand gegen die kürzungsorgien
auch nur einwenig harmloser ausgefallen wäre.
das wirklich einzige,was ein versicherer scheut,ist unruhe in der schaafsherde,durch aufklärung über die rechtswidrigen machenschaften.
wer meint,hier nur passiv zusehen zu müssen,spielt der versicherungswirtschaft,die mit unser aller beiträge schamlos milliardengewinne einfährt,m.E.schon mit dolus eventualis in die hände.
@SV Windeck
Jeder SV, der eine betriebswirtschaftliche Kalkulation macht, rechnet „aufwandsbezogen“ ab. „Aufwandsbezogen“ ist somit nicht mit Zeitabrechnung gleichzusetzen.
Zusammenfassung für Versicherte nach einem Unfall:
Alles was von der beanspruchten Versicherung kommt, dient der Schadenersatzabwehr gegen den Anspruchsteller. Das beginnt beim Betrugs-Fragebogen für Anspruchsteller. Jede Frage wird mit Punkten auf hinweisenden Betrug bewertet. Das gilt sowohl für den Schadenhergang als auch für die Schadenhöhe.
Dabei ist der größte Stolperstein, die Unfallschilderung.
Das laienhafte Niederschreiben des Unfallberichts wird ihnen bereits zum Verhängnis. Sie schildern aus ihrer Sicht und die Anwälte der Versicherung belasten sie mit einer Teilschuld wegen der Vermeidbarkeitsbetrachtung.
Das Ziel ist den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt zurück zu drehen. Bei nur 25 % Teilschuld macht das für zwei Unfallbeteiligte ein schönes Sümmchen aus. Auf der einen Seite direkt 25 % Abzug von der Schadenhöhe auf der anderen Seite Rabattverlust in Haftpflicht und Vollkasko für beide.
Warum soll der Geschädigte immer sofort die Versicherung anrufen? Damit er nicht mit einem freien Gutachter in Kontakt kommt! Diese Profit-Wegelagerer müssen ausgeschaltet werden, die helfen doch nur dem Geschädigten und wir müssen sie bezahlen.
Denken sie immer daran wie eine Versicherung funtioniert.
Hohe Prämie, minus niedrige Entschädigung = viel Profit.
@ Andreas
Zitat:
Ach ja, jetzt wollte ich eigentlich noch was zu Herrn Hiltschers Kommentar schreiben:
„Sie scheinen nicht ganz zu verstehen wie seinerzeit die Gesprächsergebnisse zwischen HUK-BVSK und DEVK-BVSK zustande gekommen sind und was damit bezweckt wurde, sonst würden Sie nicht so etwas wie Preisabsprache und ähnliches erzählen.
Es gab nie eine Preisabsprache! Kein BVSK-Mitglied musste oder muss sich an irgendwelche (nicht existenten) Honorarvereinbarungen halten“.
Lieber Herr Kollege,
eigentlich bin ich es leid Kollegen immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Großteil der BVSK Mitglieder zwar aus guten und ordentlichen SV besteht, aber leider nur das wissen und glauben was ihnen der Geschäftsführer erzählt bzw. schreibt.
Waren Sie schon einmal bei einer Verhandlung des SV Dach-verbandes mit den Versicherern dabei?
Ich schon, deshalb weis ich auch wovon ich spreche und kann auch einen Herrn Fuchs richtig einschätzen.
Beispiel:
Bereits vor über 11 Jahren hatte ein Herr Fuchs den Versicherern in Aussicht gestellt die Bagatelleschadengrenze mit Hilfe des BVSK auf DM 3.000,00!! anzuheben, wenn nicht das Veto von einem „unwissenden Querulanten“ Herrn Hiltscher(damals VKS u. BVK) vehement eingelegt worden wäre.
Schon damals hätten die gesamten KFZ SV mangelnder Weitsicht eines Herrn Fuch(BVSK) und Herrn Jakob (BVS) über 30% aller Aufträge verloren.
Ich kenne die Beweggründe des Gesprächsergebnisses BVSK/HUK.
Ich kenne auch Honorargutachten die ein Herr RA Fuchs im Auftrag von Gerichten erstellt hat, mit dem Ergebnis dass dem jeweiligen Kollegen außerhalb des BVSK, anschließend das Honorar auf das „Gesprächsergebnis“ BVSK/HUK gekürzt wurde.
Ich kenne auch die falschen Honorarerhebungen des BVSK von damals aus dem ff.
Waren die BVSK Mitglieder 1996 nicht verwundert als bei einer Honorarerhebung 18! (achtzehn) Gegenstandswerte abgefragt wurden und bei der anschließenden BVSK Honorarauswertung 38!!(achtunddreissig)Gegenstandswerte hervorgezaubert wurden.
Und warum wohl 38 Werte?
Die DEKRA hatte bereits 38 Werte, jetzt war das Ganze mischbar, zwar falsch aber mischbar und die HUK-Coburg hatte eine falsch erstellte Honorarliste 1996 Verband/Organisation.
Usw.usw.usw..Ich kenne diese falschen Zahlen alle. Sie auch?
Und unvergessen wird mir die Aussage 1992 oder 1993 eines Herrn Fuchs auf der Terrasse eines Tagungshoteles in Erinnerung bleiben „die Sachverständigengebühren sind viel zu hoch“. Damals sprach er noch von Gebühren und verglich sie mit seinem RA Gebühren.
Ich kenne auch die unrealistischen und nicht erhobenen Nebenkostenpauschalen welche der BVSK hilfreich der HUK-Coburg zur Verfügung gestellt hat, zum Nachteil hunderter von Kollegen.
Eine Frage hätte ich aber, wenn ein SV oder BVSK Mitglied schriftlich einen Vertrag mit der HUK-Coburg unterzeichnet,sich an das „Gesprächsergebnis BVSK/HUK-Coburg 1997“ zu halten,wie bezeichnen Sie dann so etwas? Ist das keine Vereinbarung an die man sich halten muss?
Dass die HUK-Coburg den BVSK nur benützt um über 1000 andere freie Kollegen zu disziplinieren, war damals schon unübersehbar. Aber geschehen konnte dies nur durch das versicherungsfreundliche Verhalten eines Herrn Fuchs und die Passivität vieler BVSK Mitglieder.
Aber ich möchte den schon vorhandenen Zwist unter den tatsächlich unabhängigen SV Kollegen nicht verstärken sondern nur aufzeigen, wie sich SV und deren Vertretungen in der Vergangenheit beeinflussen ließen und welche Auswirkungen das hatte.
Damit muss jetzt Schluss sein, wir alle haben unsere Existenz zu sichern und müssen jetzt an einem Strang ziehen.
Packen wir es vereint an, die Grenze der Diskreditierungen welche die SV durch die HUK-Coburg hinnehmen mussten ist schon weit überschritten.
Besinnen wir uns auf das was wir sind , nämlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Kfz.-Sachverständige, welche sich nicht zu den Lusern der Nation abstempeln lassen.
Bravo Hiltscher
Aber hierzu braucht man unser Alter um nach der Entstehung des BVSK auch seine Mitgliederwerbung bei Versicherungsangestellten unter dem Beitrag der freien BVSK Mitglieder im Kopf zu haben. Da wurden technische Angestellte zur Schadenersatzabwehr zu BVSK anerkannten Kfz-SV befördert.
Stellen Sie doch einmal den Rahmenvertrag zwischen DEKRA und Versicherungen ein. Deutschlandweit 1000 Gutachten gibt 30 % Rabatt. Preisliste SSH(67 Versicherungen) und BVSK Mitglieder.
Woher kommt es denn das die DEVK selbst Gutachten erstellt. Einer Werkstatt die selbst ein Gutachten erstellt, wird das Gutachten nicht anerkannt. Aber die DEVK als beanspruchte Versicherung erstellt sich das Gutachten selbst. Im Grundgesetzt steht Meinungsfreiheit. Darum darf in D jeder machen was er will, wenn er nur genügend Werbung dafür macht.
Und noch etwas, bringt die Rechtsanwälte zum Mitdenken. Nachdem neuen RVG kann auch mit Restschäden noch Geld verdient werden.
Hallo Herr Hiltscher,
ich kenne (fast) alle der Zahlen. Allerdings kannte ich die Aussage, dass wir zuviel verdienen nicht. Egal, ob 1990 oder 2006, diese Aussage ist für den größten Teil der Sachverständigen, die eine ordentliche Preiskalkulation ihrer Tätigkeit zu Grunde legen, nicht haltbar, da sind wir uns einig.
Allerdings habe ich eine etwas andere Vorstellung von der Verbindlichkeit. Wenn jemand tatsächlich die HUK-BVSK-Gesprächsvereinbarung sich per Vertrag zu eigen gemacht hat, dann ist er – vereinfacht ausgedrückt – selbst schuld. Wer das nicht getan hat, hat auch keine Verpflichtung.
Es wurde lediglich durch Herrn Fuchs klar herausgestellt, dass die Büros/SV, die über der Vereinbarung liegen, keine Prozesshilfe vom BVSK bekommen. Aber das kann man wohl verschmerzen. Jeder von uns kennt gute Anwälte, oder?
Warum soll ich etwas unterschreiben, wenn ich zu diesen Konditionen nicht arbeiten kann oder will? Ein ähmnliches Beispiel betrifft uns selbst. Wir sind Gott sei Dank kein Büro, das enorme Kasko-Gutachten-Zahlen aufweisen könnte.
Bis vor zwei Jahren haben wir für drei Versicherer (1 Zusammenschluss) Kasko-Gutachten erstellt und zwar zu unseren Preiskonditionen. Es handelte sich um ca. 5 Gutachten pro Monat, die wir von Versichererseite erhalten haben.
Dann irgendwann kam der neue Kostenüberprüfer und hat festgestellt, dass wir deutlich über SSH liegen und hat uns vor die Wahl gestellt, dass wir entweder für SSH-Preise arbeiten oder gar nicht mehr. Seitdem arbeiten wir nicht mehr für diese Versicherer…
Fazit: Ich entscheide selbst für welches Geld ich arbeite. Und wenn ich eine Preisvereinbarung mit einem Versicherer treffe, dann bin ich selbst schuld. Wenn ich keine Preisvereinbarung treffe, dann habe ich die freie Kalkulation, muss mich aber gegebenenfalls gegen den Vorwurf verteidigen, ich würde zuviel verrechnen.
Dass dem nicht so ist, zeigen unsere Urteile.
Wie dem auch sei, ich schließe mich Ihrem Schlusssatz an und werde weiterhin meinen Anteil gegen die HUK beitragen. 🙂
Viele Grüße und einen schönen Sonntag noch!
Andreas
@ Hiltscher,
Bericht 19-11-06
Super. Der Meinung des Wesor schließe ich mich voll an.
Nur wer den jahrerlangen Kampf von Grunde auf kennt, sollte hier qualifizierte Tatsachen beitragen.
Wie war es dann damals als sich nicht BVSK SV an Herrn Fuchs um Hilfe wanden?
Zitat “ wenn Sie beim BVSK wären, dann könnte ich Ihnen helfen, so aber nicht“.
Sind das vielleicht die Methoden freie SV zu schützen?
Ich würde sagen, hier ist der tatsächliche, deutliche Grund des Herrn Fuchs sichtbar geworden.
Was nimmt sich Fuchs eigentlich heraus? Sind etwa die Mehrheit der Sachverständigen (KFZ) beim BVSK oder hat Fuchs hier ein Monopol? Was sollen denn die „Verhandlungen“ bedeuten?
Doch nur eine Munitionsbeschaffung gegen die freien, unabhängigen Sachverständigen. Das sich Fuchs für sowas hergibt zeigt doch wieder seine Einordnung.
Jeder SV kann doch seine Honorarstruktur selbst ermitteln und anhand seiner Betriebskosten festlegen.
Hat Fuchs überhaupt den Auftrag zu solchen „Verhandlungen“?
Wenn Ja, wo sind Namen? Oder sind ca. 6% der SV bereits eine Berechtigung dazu?
Anstatt sich für den Berufsstand der SV stark zu machen, benutzt er Honorarverhandlungen gegen den SV. Hat er die kartellrechtlichen Einwendungen von damals schon wieder vergessen?
Mfg
Mal davon abgesehen, ob das nun klug war, was seinerzeit gelaufen ist oder nicht, vermischen Sie im Moment anscheinend ein paar Dinge.
Wenn ein SV-Verband etwas für seine SV macht (egal, ob richtig oder falsch), hat das doch nichts mit den SV zu tun, die nicht diesem Verband angeschlossen sind.
Wenn das nun die Versicherungswirtschaft so glauben machen will, dann kann man doch ganz einfach dagegen steuern. Eher hätte ein BVSK-angeschlossener SV Grund zur Sorge.
Zweitens wundert es mich, dass Sie sich beschweren, dass Sie als nicht BVSK-Mitglied keine weitergehende Hilfe des BVSK bekommen. Ich bekomme beim ADAC auch nur allgemeine Aussagen, wenn ich kein Mitglied bin. So läuft das halt bei Vereinigungen, Zusammenschlüssen, etc.
Und nochmal:
Der Grundgedanke, nämlich Ruhe an die Honorarfront zu bringen, ist mit Sicherheit nicht verkehrt. Wenn das ein Verband für seine Mitglieder versucht, ist das nicht zu beanstanden – und schon gar nicht von Nichtmitgliedern.
Dass es nicht geklappt hat, oder die Ausführung vielleicht hätte anders laufen müssen, ist nunmal im Nachhinein durchaus erklärbar und darüber Schimpfen mag man auch können, aber es ist nicht zu ändern.
Und nur wer versucht hat es besser zu machen, kann sich mehr als eine sachdienliche Diskussion erlauben.
Und weil wir alle mündige Bürger sind, wissen wir auch, dass wir die Angelegenheit auch selbst in die Hand nehmen können.
So, fertig, ich mach jetzt einen Familienausflug.
Grüße
Andreas
Ich meine ein SV soll ö.b.u.v. von einer IHK oder HWK sein.
In dem Moment wo er als Mitglied oder Angestellter einer Organisation, Werkstatt, Versicherung im Bereich der Regulierung oder Beseitigung auftritt ist er für den
Nur der freie Gutachter vom Geschädigten beauftragt, bietet ihm dem Geschädigten die Gewähr die er braucht, um seine wirtschaftlichen Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten als Ansprüche durchzusetzen.
Der Geschädigte steht doch nach dem Unfall ohne eigenes Gutachten nur den wirtschaftlichen Interessen der Werkstatt und der Versicherung machtlos gegenüber. Dies hat der Gesetzgeber früh erkannt und ihm seinen freien Gutachter und Rechtsanwalt im Schadenersatzrecht gestellt. Und genau aus diesem Grunde soll der Geschädigte von seinem Recht auf das Nutzen eines eigenen Gutachtens abgebracht werden.
Der von der Versicherung geschickte Sachverständige wird sein Ermessen im Bereich der wirtschaftlichen Interessen seines Auftraggebers darstellen. Sonst würde er nicht geschickt.
Darum kommt es auch zu solch unterschiedlichen Gutachten.
Der SV von der Versicherung hat um die wirtschaftlichen Erfolge doch nur folgende Möglichkeiten. Entweder niedrige Reparaturkosten durch übermäßiges Instandsetzen bei niedrigen Lohn der Partnerwerkstatt darzustellen oder großzügige Instandsetzung der teueren Vertragswerkstatt, dann kommt niederer Wiederbeschaffungswert minus hoher Restwert aus der Börse. Mit beiden Ergebnissen erreicht er sein beauftragtes Ziel, die niedrigste Entschädigung beim Geschädigten durch zu setzen.
Die Möglichkeiten des freien Gutachters bestehen im gleichen Rahmen für die wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten.
Also sind wir wieder am Anfang. Der Geschädigte der kein eigenes Gutachten zum Anspruch vorlegt, kann nur auf das Angebot des Sachverständigen der Versicherung eingehen.
@Andreas,
mal abgesehen davon…
hier wird nichts vermischt. es ist auch nicht der verband gemeint. gemeint war herr fuchs der den verband für seine (huk) zwecke zu missbrauchen versucht und dabei sehr viele sv seit jahren, auch bvskler, in enorme schwierigkeiten bringt.
was den adac berifft, so bekomme ich dort schon als nicht mitglied eine beratung. zwar eingeschränkt aber dennoch.
zu beanstanden ist nicht die verbandsarbeit, sondern das verhalten des fuchs der eine merkwürdige einstellung zum berufsstand der f r e i e n sv hat.
ich als verbraucher hätte gerne einen unbeeinflussten sv zur feststellung meines anspruches. sv die „absprachen und nochmal absprachen“ mit versicherern haben, sind für eine neutrale schadensermittlung scheinbar nicht ohne mangel. was mit absprachen heraus kommt, sieht man bei dekra und co.
was mit illegalen absprachen(honorar absprache bvsk-huk) heraus kommt merken doch viele sv, wenn diese wegen abzug aus dem honorar ständig vor gericht müssen. oder wollen sie sagen das ist normal?
ich stimme ihnen voll zu, dass nicht verallgemeinert werden darf. nur wenn eine anprangerung solcher „machenschaften“ selbst mit etwas emotion beladen, nicht mehr erlaubt ist, dann „gute nacht brd (nicht bananenrepublik deutschland) und gute nacht freie schadensbewertung.
mfg
Koleggen, lesen sie einmal bei http://www.fsp.de Sachverständigentag auf der Ami nach. Vielleicht geht euch da ein Licht auf. Bei der DEKRA hat Fuchs nicht landen können.
Aber es ist schon ein Zufall das Elmar Fuchs BVSK mit Brit Söllner HUK-Coburg auf einem Forum des FSP spricht dieser zugleich Gutachten und Rechnungsprüfungen erstellt.
Alles ist erlaubt nur ein Schelm der böses denkt. Bei FSP ist es egal was man prüft. Ob HU oder Gutachten/Rechnungen
wichtig ist nur das es Geld bringt.
Das schlimme dabei ist dass der Geschädigte nicht erkennt, dass die Prüfplakette nicht für das Gutachten erteilt wird.
Hallo Männer,
ebend habe ich einen zutreffenden Satz im Radio gehört:
„Du kannst nichts dafür, dass die Welt ist, so wie sie ist, Du kannst aber was dafür, wenn Du sie nicht zu ändern hilfst.“
In diesem Sinne
Chr. Zimper
@ Fr Zimper
wie wahr, wie wahr……..
MfG